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   OLG Hamm, 17.03.2014 - II-5 UF 61/13   

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https://dejure.org/2014,17382
OLG Hamm, 17.03.2014 - II-5 UF 61/13 (https://dejure.org/2014,17382)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.03.2014 - II-5 UF 61/13 (https://dejure.org/2014,17382)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. März 2014 - II-5 UF 61/13 (https://dejure.org/2014,17382)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich, vorzeitiger Ruhestand, Zugangsfaktor, Halbteilungsgrundsatz, gesetzliche Rentenversicherung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Versorgungsausgleich, vorzeitiger Ruhestand, Zugangsfaktor, Halbteilungsgrundsatz, gesetzliche Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung eines vorzeitigen Ruhestands vor Ende der Ehezeit beim Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung eines vorzeitigen Ruhestands vor Ende der Ehezeit beim Versorgungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1801
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.12.2011 - XII ZB 23/08

    Versorgungsausgleich: Berechnung des Ausgleichsbetrags bei vorzeitigem

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2014 - 5 UF 61/13
    Ob der Antragsgegner die Entscheidung alleine oder in Absprache mit der Antragstellerin getroffen hat, ist unerheblich (vgl. BGH, FamRZ 2009, 948 ff.; FamRZ 2012, 769 ff.).

    Soweit die Deutsche Rentenversicherungsanstalt Bund hieraus schließt, dass die bei Ehezeitende angesammelten Entgeltpunkte ohne Berücksichtigung des Zugangsfaktors auszugleichen sind, entspräche ein solches Ergebnis nicht - wie der BGH in der Vergangenheit zu § 1587a Abs. 2 Nr. 2 BGB a.F., der nunmehr durch § 109 Abs. 6 SGB VI fortgeschrieben wird (vgl. BGH, FamRZ 2012, 851 ff.), bei der Wertermittlung von Rentenanrechten aus der gesetzlichen Rentenversicherung entschieden hat (vgl. BGH, FamRZ 2012, 769 ff. mwN) - dem Halbteilungsgrundsatz (a.A. Borth, Versorgungsausgleich, 6. Aufl., Rn. 305 S. 126 mit dem Hinweis auf die Bestimmung des § 109 Abs. 6 SGB VI).

  • BGH, 04.03.2009 - XII ZB 117/07

    Berücksichtigung eines verminderten Zugangsfaktors i.R.d. Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2014 - 5 UF 61/13
    Ob der Antragsgegner die Entscheidung alleine oder in Absprache mit der Antragstellerin getroffen hat, ist unerheblich (vgl. BGH, FamRZ 2009, 948 ff.; FamRZ 2012, 769 ff.).

    Nach den Entscheidungen des BGH vom 04.03.2009 (FamRZ 2009, 948 ff.) sowie vom 01.10.2008 (FamRZ 2009, 28 ff.) ist bei Durchführung des Versorgungsausgleichs ein fiktiver Zugangsfaktor zugrunde zu legen, der ausschließlich die in die Ehezeit fallenden Monate des vorzeitigen Rentenbezugs berücksichtigt.

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 599/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines berufsständischen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2014 - 5 UF 61/13
    Soweit die Deutsche Rentenversicherungsanstalt Bund hieraus schließt, dass die bei Ehezeitende angesammelten Entgeltpunkte ohne Berücksichtigung des Zugangsfaktors auszugleichen sind, entspräche ein solches Ergebnis nicht - wie der BGH in der Vergangenheit zu § 1587a Abs. 2 Nr. 2 BGB a.F., der nunmehr durch § 109 Abs. 6 SGB VI fortgeschrieben wird (vgl. BGH, FamRZ 2012, 851 ff.), bei der Wertermittlung von Rentenanrechten aus der gesetzlichen Rentenversicherung entschieden hat (vgl. BGH, FamRZ 2012, 769 ff. mwN) - dem Halbteilungsgrundsatz (a.A. Borth, Versorgungsausgleich, 6. Aufl., Rn. 305 S. 126 mit dem Hinweis auf die Bestimmung des § 109 Abs. 6 SGB VI).
  • BGH, 01.10.2008 - XII ZB 34/08

    Berücksichtigung des bis zum Ende der Ehezeit geminderten Zugangsfaktors bei

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2014 - 5 UF 61/13
    Nach den Entscheidungen des BGH vom 04.03.2009 (FamRZ 2009, 948 ff.) sowie vom 01.10.2008 (FamRZ 2009, 28 ff.) ist bei Durchführung des Versorgungsausgleichs ein fiktiver Zugangsfaktor zugrunde zu legen, der ausschließlich die in die Ehezeit fallenden Monate des vorzeitigen Rentenbezugs berücksichtigt.
  • BGH, 29.05.2013 - XII ZB 663/11

    Gerichtliche Entscheidung im Versorgungsausgleichsverfahren: Benennung der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2014 - 5 UF 61/13
    Der Benennung der maßgeblichen Versorgungsordnung bedurfte es im Übrigen in der Beschlussformel nicht (vgl. BGH, FamRZ 2013, 1546).
  • OLG Hamm, 28.06.2013 - 7 UF 60/13

    Verzinsung der Ausgleichswerte bei externer Teilung von Anrechten

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2014 - 5 UF 61/13
    In diesem Fall steht einer Verzinsung des Ausgleichswertes die gegenläufige Entwicklung der Auszahlung einer laufenden Rente entgegen (vgl. BGH, aaO; OLG Hamm, NJW-Spezial 2013, 614; OLG Nürnberg, FamRZ 2013, 791).
  • OLG Nürnberg, 09.11.2012 - 10 UF 1321/12

    Versorgungsausgleich durch externe Teilung: Pflicht zur Verzinsung des

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2014 - 5 UF 61/13
    In diesem Fall steht einer Verzinsung des Ausgleichswertes die gegenläufige Entwicklung der Auszahlung einer laufenden Rente entgegen (vgl. BGH, aaO; OLG Hamm, NJW-Spezial 2013, 614; OLG Nürnberg, FamRZ 2013, 791).
  • BGH, 09.09.2015 - XII ZB 211/15

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung eines geminderten Zugangsfaktors bei

    Es handelt sich dabei um personenbezogene, nicht anrechtsbezogene Umstände, die im Versorgungsausgleich nicht zu berücksichtigen sind (Wick Der Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 177; Ruland Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 360 ff.; Borth Versorgungsausgleich 7. Aufl. Rn. 325; Glockner/Hoenes/Weil Der Versorgungsausgleich 2. Aufl. § 5 Rn. 12; Erman/Norpoth BGB 14. Aufl. § 41 VersAusglG Rn. 4 ff.; Palandt/Brudermüller 74. Aufl. § 43 VersAusglG Rn. 8; aA unter Berufung auf die Senatsrechtsprechung zum früheren Recht: OLG Hamm Beschluss vom 17. März 2014 - 5 UF 61/13 - Juris; Holzwarth FamRZ 2012, 1101, 1102 f.).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2015 - 6 UF 310/13

    Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte nach neuem Versorgungsausgleichsrecht

    Wird dem Ausgleichspflichtigen infolge vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen der individuell längeren Rentenbezugsdauer und des daraus resultierenden niedrigeren Zugangsfaktors eine geringere Rente gewährt oder aber infolge späterer Inanspruchnahme der Altersrente wegen der individuell kürzeren Rentenbezugsdauer und des daraus resultierenden höheren Zugangsfaktors eine höhere Rente, so handelt es sich um personenbezogene, nicht aber um anrechtsbezogene Umstände, die im Versorgungsausgleich zu beachten wären (a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 17. März 2014 - 5 UF 61/13, juris Rn. 24 ff.).

    Wird ihm infolge einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente wegen der individuell längeren Rentenbezugsdauer und des daraus resultierenden niedrigeren Zugangsfaktors eine geringere Rente gewährt oder aber infolge der späteren Inanspruchnahme der Altersrente wegen der individuell kürzeren Rentenbezugsdauer und des daraus resultierenden höheren Zugangsfaktors eine höhere Rente, so handelt es sich um personenbezogene, nicht aber um anrechtsbezogene Umstände, die im Versorgungsausgleich zu beachten wären (Norpoth, in Erman, Kommentar zum BGB, 14. Auflage 2014, § 41 VersAusglG, Rn. 4 ff.; Brudermüller, in: Palandt, BGB, 74. Auflage 2014, § 43 VersAusglG, Rn. 8; Hauß/Bührer; Versorgungsausgleich und Verfahren in der Praxis, 2. Auflage 2014, Rn. 800; Wick, Der Versorgungsausgleich, 3. Auflage 2013, Rn. 177; Ruland, Versorgungsausgleich, 3. Auflage 2011, Rn. 360 ff.; a.A. unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 1587a BGB: OLG Hamm, Beschluss vom 17. März 2014 - II-5 UF 61/13, juris Rn. 24 ff.).

  • OLG Stuttgart, 20.08.2015 - 11 UF 13/15

    Versorgungsausgleich: Ausgleich einer Anwartschaft in der gesetzlichen

    Überdies weicht die vorliegende Entscheidung von der Entscheidung des OLG Hamm vom 17.03.2014 (II-5 UF 61/13 - zitiert nach juris) ab.
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