Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 18.05.2020

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.04.2020 - 5 W 18/20   

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https://dejure.org/2020,41833
OLG Hamburg, 01.04.2020 - 5 W 18/20 (https://dejure.org/2020,41833)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.04.2020 - 5 W 18/20 (https://dejure.org/2020,41833)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. April 2020 - 5 W 18/20 (https://dejure.org/2020,41833)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 07.12.2023 - I ZR 126/22

    Glück - Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz betrifft Waren und

    Die Klägerin hat im Wege einstweiligen Rechtsschutzes eine einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Hamburg erwirkt (Beschluss vom 1. April 2020 - 5 W 18/20, juris), die das Landgericht Hamburg nach dem Widerspruch der Beklagten bestätigt hat (Urteil vom 23. Juli 2020 - 327 O 427/19, juris).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 327 O 427/19

    Wettbewerbliche Eigenart bei Brotaufstrichgläsern; Herkunftstäuschung

    Die einstweilige Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 01.04.2020 (5 W 18/20) wird bestätigt.

    den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts (5 W 18/20) vom 01.04.2020 aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 10.12.2019 zurückzuweisen.

  • LG Hamburg, 15.07.2021 - 327 O 158/20

    Honigglas - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Gestaltung von

    Diese erließ das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg mit Beschluss vom 01.04.2020 (Az. 5 W 18/20) auf die sofortige Beschwerde gegen den zurückweisenden Beschluss der Kammer (Az. 327 O 427/19).

    Die Kammer hat sich insofern den umfangreichen Ausführungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg im Beschluss vom 01.04.2020 (Az. 5 W 18/20) angeschlossen.

  • LG Hamburg, 17.11.2020 - 416 HKO 130/20

    Geschmacksmusterverletzung bei Nachahmung des Brotaufstrichglases "Glück"

    Auf die hiergegen eingelegte Beschwerde gab das Hanseatische Oberlandesgerichtes Hamburg mit Beschluss vom 01.04.2020 (Az. 5 W 18/20) dem Verfügungsbegehren statt, weil es einen Unterlassungsanspruch gem. § 8 Abs. 1, Abs. 3, §§ 3, 4 Nr. 3 lit. a) und b) UWG bejahte (ASt 2).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.05.2020 - 5 W 18/20   

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https://dejure.org/2020,14012
OLG Düsseldorf, 18.05.2020 - 5 W 18/20 (https://dejure.org/2020,14012)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.05.2020 - 5 W 18/20 (https://dejure.org/2020,14012)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Mai 2020 - 5 W 18/20 (https://dejure.org/2020,14012)
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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werklohnforderung im Umfang von 60.000 €?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bedeutung des Vergleichsmehrwerts (IBR 2020, 1038)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03

    Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2020 - 5 W 18/20
    Eine Verrechnung der Werklohnforderung mit etwaigen Gewährleistungsansprüchen findet nach Aufgabe der Differenztheorie (vgl. BGH NJW 2005, 2771) nicht statt.
  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2020 - 5 W 18/20
    Für die Nämlichkeit der Ansprüche kommt es grundsätzlich auf das wirtschaftliche Interesse an (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 2009, 65, BGH NJW-RR 2005, 506).
  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2020 - 5 W 18/20
    Entscheidungen, die der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen nach § 349 ZPO ohne Beteiligung der Handelsrichter trifft, sind keine Einzelrichterentscheidungen im Sinne von § 568 S. ZPO (BGH, Beschluss vom 20.10.2003 -- II ZB 27/02).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2008 - 24 W 17/08

    Zur Bestimmung des Gegenstandswertes eines Prozessvergleichs - Kein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2020 - 5 W 18/20
    Der Gegenstandswert eines Vergleichs bemisst sich nach allen streitigen oder ungewissen in den Vertrag einbezogenen Rechtsverhältnissen Entscheidend ist, worüber sich die Parteien einigen, nicht das, worauf sie sich einigen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1697).
  • BGH, 15.04.1999 - V ZR 391/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Feststellung der Anspruchsberechtigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2020 - 5 W 18/20
    Eine Gegenleistung ist bei der Bemessung des Streitwertes (für den Rechtsstreit) unbeachtlich (vgl. Zöller-Herget § 3 Stichwort Gegenleistung, BGH MDR 1999, 1022).
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