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   KG, 02.04.2001 - 5 Ws 113/01, 1 AR 164/01   

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https://dejure.org/2001,52123
KG, 02.04.2001 - 5 Ws 113/01, 1 AR 164/01 (https://dejure.org/2001,52123)
KG, Entscheidung vom 02.04.2001 - 5 Ws 113/01, 1 AR 164/01 (https://dejure.org/2001,52123)
KG, Entscheidung vom 02. April 2001 - 5 Ws 113/01, 1 AR 164/01 (https://dejure.org/2001,52123)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07

    Widerruf Strafaussetzung Strafbefehl Geldstrafe

    Diese Straftaten sind auch einschlägig (was noch nicht einmal zwingende Voraussetzung für einen Widerruf ist, vgl. nur KG, Beschl. v. 02.04.2001 - 1 AR 164/01 - 5 Ws 113/01).

    Eine günstige Legalprognose i.S.d. § 56 StGB setzt die Verhängung einer solchen Geldstrafe aber gerade nicht voraus (OLG Hamm Beschl. v. 22.11.2000 - 2 Ws 298/2000; vgl. auch OLG Schleswig SchlHA 1996, 278; KG Beschl. v. 02.04.2001 - 1 AR 164/01 - 5 Ws 113/01).

  • OLG Braunschweig, 26.02.2016 - 1 Ws 5/16

    Auslandstaten als Anlass zum Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung;

    Daher ist jede Tat geeignet, den Widerruf zu rechtfertigen, wenn sie von einigem Gewicht ist ( vgl. KG, Beschluss vom 02. April 2001, 5 Ws 113/01, juris, Rn. 7; OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. September 2011, 1 Ws 280/11, juris, Rn. 5 ).
  • OLG Braunschweig, 13.02.2014 - 1 Ws 31/14

    Vorraussetzungen einer positiven Prognose i.S.d. § 56 Abs. 1 StGB bei Alkohol-

    Daher ist jede Tat geeignet, den Widerruf zu rechtfertigen, wenn sie von einigem Gewicht ist (KG, Beschluss v. 02.04.2001, 5 Ws 113/01, Rn. 7, zitiert nach juris).
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11

    Nichterfüllung der Anforderungen an die Begründung einer Vb - Möglichkeit der

    Des Weiteren nimmt er nicht dazu Stellung, dass eine Bindung des widerrufenden Gerichts an Entscheidungen des Tatgerichts, das über die neue Straftat geurteilt hat, im Gesetz keine Grundlage findet und das Tatgericht bei der Verhängung einer Geldstrafe eine Einschätzung der Legalprognose, wie sie die §§ 56, 56f StGB für verhängte Freiheitsstrafen verlangen, gar nicht vornimmt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007, NStZ-RR 2008, 25 [26]; KG, Beschluss vom 2. April 2001 - 5 Ws 113/01 - juris Rn. 7).
  • OLG Braunschweig, 26.09.2011 - Ws 280/11

    Bewährung; Entziehungsanstalt; Entzugstherapie; Kriminalprognose;

    Daher ist jede Tat geeignet, den Widerruf zu rechtfertigen, wenn sie von einigem Gewicht ist (KG, Beschluss v. 02.04.2001, 5 Ws 113/01, juris, Rn. 7).
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