Weitere Entscheidung unten: BAG, 16.03.1994

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   BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92   

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BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92 (https://dejure.org/1992,136)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1992 - 5 AZR 377/92 (https://dejure.org/1992,136)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 (https://dejure.org/1992,136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit bei Rüge gegen für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung an einem früheren Verfahren, das zu einer für die Partei ungünstigen ...

  • archive.org
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 42, 44
    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    ZPO §§ 42, 44
    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 71, 293
  • NJW 1993, 879
  • MDR 1993, 383
  • NZA 1993, 238
  • BB 1992, 2512
  • DB 1993, 283
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92
    Im übrigen verkennt die Klägerin, daß ein letztinstanzliches Gericht nach Art. 103 GG nicht verpflichtet ist, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 22, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66]; 65, 295 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]; 80, 286).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92
    Im übrigen verkennt die Klägerin, daß ein letztinstanzliches Gericht nach Art. 103 GG nicht verpflichtet ist, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 22, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66]; 65, 295 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]; 80, 286).
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92
    Im übrigen verkennt die Klägerin, daß ein letztinstanzliches Gericht nach Art. 103 GG nicht verpflichtet ist, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 22, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66]; 65, 295 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]; 80, 286).
  • BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 430/90

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92
    Sie macht geltend, die zur Entscheidung über die Revision maßgeblichen Rechtsfragen seien in den Verfahren 5 AZR 105/91 und 5 AZR 430/90 entscheidungserheblich gewesen.
  • BFH, 08.05.1992 - III S 3/92

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92
    Die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen (auch in früheren Verfahren) eines Richters zu wehren, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (vgl. BFH Beschluß vom 14. Juni 1991 - VI B 6/91 - SGb 1992, 311; BFH Beschluß vom 8. Mai 1992 - III S 3/92 -, n.v.).
  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 105/91
    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92
    Sie macht geltend, die zur Entscheidung über die Revision maßgeblichen Rechtsfragen seien in den Verfahren 5 AZR 105/91 und 5 AZR 430/90 entscheidungserheblich gewesen.
  • BFH, 14.06.1991 - VI B 6/91

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92
    Die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen (auch in früheren Verfahren) eines Richters zu wehren, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (vgl. BFH Beschluß vom 14. Juni 1991 - VI B 6/91 - SGb 1992, 311; BFH Beschluß vom 8. Mai 1992 - III S 3/92 -, n.v.).
  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Wenn er insoweit eine klare, aber nicht kundgetane Meinung hat, begründet dies nicht die Besorgnis der Befangenheit zulasten der Beklagten, denn hieraus ergibt sich nicht, dass der Richter nicht bereit ist, seine Meinung kritisch zu überprüfen und das Vorbringen der Prozessbeteiligten unvoreingenommen zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - XI ZR 388/01, NJW 2002, 2396, juris Rn. 7; BAG, BAGE 71, 293, 296, juris Rn. 11).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Anders liegt es aber, wenn die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder - wie dargelegt - auf objektiver Willkür beruht (vgl BAG NJW 1993, 879 mit Hinweis auf BFH SGb 1992, 311; BFH, Beschluss vom 8.5.1992 - III S 3/92 -, unveröffentlicht).
  • BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21

    Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus

    Sie ist bei der Auslegung der vorgenannten Bestimmungen zu berücksichtigen und kann nicht dadurch umgangen werden, dass ein Sachverhalt, der bewusst keinen gesetzlichen Ausschlussgrund darstellt, ohne Hinzutreten weiterer Umstände ein Ablehnungsrecht begründet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1997 - 11 B 30.97 - Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 2; BAG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 - BAGE 71, 293 ; Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 54 Rn. 57).

    Gerechtfertigt ist eine Ablehnung daher erst dann, wenn die Entscheidung so grob fehlerhaft ist, dass sie als Willkür erscheint, sie mithin bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2013 - AnwZ (Brfg) 51/12 - juris Rn. 9; BAG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 - BAGE 71, 293 ).

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Rechtsprechung
   BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 377/92   

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https://dejure.org/1994,28726
BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 377/92 (https://dejure.org/1994,28726)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1994 - 5 AZR 377/92 (https://dejure.org/1994,28726)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1994 - 5 AZR 377/92 (https://dejure.org/1994,28726)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen einen Co-Piloten auf Rückzahlung von Ausbildungskosten - Kostentragung der Ausbildung auf dem Flugzeugmuster Boeing 737-300 - Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages eines Co-Piloten wegen Vortäuschung einer Krankheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 443/90

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung - Beweislast

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 377/92
    Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG Urteil vom 23. Februar 1983, BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; vgl. auch BGH Urteil vom 5. Juni 1984 - VI ZR 279/82 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    In diesem Zusammenhang kann auch ein anderer Umstand Bedeutung gewinnen: Die Klägerin ist, wie aus dem Urteil des Senats vom 24. Juli 1991 (BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) bekannt ist, eine Tochtergesellschaft der S.-Fluggesellschaft mbH, aus der sie durch Betriebsausspaltung hervorgegangen ist.

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 377/92
    Das hat der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil im Parallelrechtsstreit - 5 AZR 339/92 - vom 16. März 1994 im einzelnen ausgeführt.

    Auch insoweit wird auf das im Parallelrechtsstreit - 5 AZR 339/92 - ergangene, zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 16. März 1994 verwiesen.

  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 159/85

    Anspruch auf Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 377/92
    Im übrigen ist die Staffelung des Rückzahlungsbetrages zeitanteilig zur Bindungsdauer für die Zumutbarkeitsprüfung ein mitentscheidender Gesichtspunkt (BAG Urteil vom 23. April 1986 - 5 AZR 159/85 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80

    Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 377/92
    Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG Urteil vom 23. Februar 1983, BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; vgl. auch BGH Urteil vom 5. Juni 1984 - VI ZR 279/82 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 15.05.1985 - 5 AZR 161/84

    Verpflichtung zur Rückzahlung eines Teils des während einer Ausbildung in einem

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 377/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Bindungsdauer auf das zulässige Maß zurückzuführen (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 15. Mai 1985 - 5 AZR 161/84 - AP Nr. 9 zu § 611 Ausbildungsbeihilfe, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 399/75

    Ausbildungskosten: Rückforderung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 377/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend Urteil vom 18. August 1976, BAGE 28, 159 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe) hat sich die für die gerichtliche Inhaltskontrolle von Rückzahlungsklauseln erforderliche Interessenabwägung insbesondere daran zu orientieren, ob und inwieweit der Arbeitnehmer mit der Aus- oder Weiterbildung einen geldwerten Vorteil erlangt.
  • BAG, 09.05.1975 - 3 AZR 352/74

    Handlungsgehilfe: Umfang des Auflösungsschadens nach fristloser Kündigung

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 377/92
    Der Kündigende soll so gestellt werden, als wäre das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß durch eine fristgerechte Kündigung beendet worden (BAG Urteil vom 9. Mai 1975, BAGE 27, 137, 143 f. = AP Nr. 8 zu § 628 BGB, unter II 2 a der Gründe).
  • BGH, 05.06.1984 - VI ZR 279/82

    Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung von Ausbildungsaufwendungen des

    Auszug aus BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 377/92
    Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind aufgrund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG Urteil vom 23. Februar 1983, BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; vgl. auch BGH Urteil vom 5. Juni 1984 - VI ZR 279/82 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
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