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   BAG, 26.06.1996 - 5 AZR 872/94   

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BAG, 26.06.1996 - 5 AZR 872/94 (https://dejure.org/1996,1320)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1996 - 5 AZR 872/94 (https://dejure.org/1996,1320)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 5 AZR 872/94 (https://dejure.org/1996,1320)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Verlängerung der Arbeitserlaubnis - Hinweispflicht des Arbeitgebers - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - fehlende Arbeitserlaubnis

  • archive.org
  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 19 Abs. 1; BGB § 242; LFZG § 1 Abs. 1
    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - fehlende Arbeitserlaubnis

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    LFZG § 1 Abs. 1; AFG § 19 Abs. 1; BGB § 242
    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei fehlender Verlängerung der Arbeitserlaubnis: Erfordernis der Alleinursächlichkeit der Arbeitsunfähigkeit für Unterbleiben der Arbeitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 83, 229
  • NJW 1997, 821
  • MDR 1997, 70
  • NZA 1996, 1087
  • BB 1996, 2045
  • DB 1996, 2133
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94

    Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 5 AZR 872/94
    Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muß die alleinige Ursache dafür sein, daß der Arbeiter seine Arbeitsleistung nicht erbringt (ständige Rechtsprechung und allgemeine Ansicht in der Literatur, zusammenfassend: BAG Urteil vom 5. Juli 1995, BAGE 80, 248 [BAG 28.06.1995 - 7 ABR 55/94] = AP Nr. 7 zu § 3 MuSchG 1968, zu II 2 b (1) der Gründe; BAG Urteil 8. März 1989 - 5 AZR 116/88 - AP Nr. 17 zu § 2 LohnFG, zu II der Gründe und Urteil vom 7. September 1988 - 5 AZR 558/87 - AP Nr. 79 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe, beide m. w. N. aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 135/94

    Mutterschutz - Beschäftigungsverbot - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 5 AZR 872/94
    Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muß die alleinige Ursache dafür sein, daß der Arbeiter seine Arbeitsleistung nicht erbringt (ständige Rechtsprechung und allgemeine Ansicht in der Literatur, zusammenfassend: BAG Urteil vom 5. Juli 1995, BAGE 80, 248 [BAG 28.06.1995 - 7 ABR 55/94] = AP Nr. 7 zu § 3 MuSchG 1968, zu II 2 b (1) der Gründe; BAG Urteil 8. März 1989 - 5 AZR 116/88 - AP Nr. 17 zu § 2 LohnFG, zu II der Gründe und Urteil vom 7. September 1988 - 5 AZR 558/87 - AP Nr. 79 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe, beide m. w. N. aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BAG, 06.12.1995 - 5 AZR 237/94

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Verletzung von Berufsfußballspielern

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 5 AZR 872/94
    Dann aber wird es oft am nächsten liegen, der Kausalitätsprüfung die später tatsächlich eingetretene Entwicklung zugrunde zu legen (so auch Senatsurteil vom 6. Dezember 1995, BAGE 81, 357 [BAG 05.12.1995 - 9 AZN 678/95], zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 08.03.1989 - 5 AZR 116/88

    Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge unverschuldeter Krankheit und

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 5 AZR 872/94
    Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muß die alleinige Ursache dafür sein, daß der Arbeiter seine Arbeitsleistung nicht erbringt (ständige Rechtsprechung und allgemeine Ansicht in der Literatur, zusammenfassend: BAG Urteil vom 5. Juli 1995, BAGE 80, 248 [BAG 28.06.1995 - 7 ABR 55/94] = AP Nr. 7 zu § 3 MuSchG 1968, zu II 2 b (1) der Gründe; BAG Urteil 8. März 1989 - 5 AZR 116/88 - AP Nr. 17 zu § 2 LohnFG, zu II der Gründe und Urteil vom 7. September 1988 - 5 AZR 558/87 - AP Nr. 79 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe, beide m. w. N. aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BAG, 19.01.1977 - 3 AZR 66/75

    Arbeitsverhältnis: Ablauf der Arbeitserlaubnis eines ausländischen Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 5 AZR 872/94
    Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, sich die erforderliche Arbeitserlaubnis nach § 19 Abs. 1 Satz 1 AFG zu beschaffen (BAG Urteil vom 19. Januar 1977 - 3 AZR 66/75 - AP Nr. 3 zu § 19 AFG).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 558/87

    Lohnfortzahlung bei Kur und vorgeholter Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 5 AZR 872/94
    Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muß die alleinige Ursache dafür sein, daß der Arbeiter seine Arbeitsleistung nicht erbringt (ständige Rechtsprechung und allgemeine Ansicht in der Literatur, zusammenfassend: BAG Urteil vom 5. Juli 1995, BAGE 80, 248 [BAG 28.06.1995 - 7 ABR 55/94] = AP Nr. 7 zu § 3 MuSchG 1968, zu II 2 b (1) der Gründe; BAG Urteil 8. März 1989 - 5 AZR 116/88 - AP Nr. 17 zu § 2 LohnFG, zu II der Gründe und Urteil vom 7. September 1988 - 5 AZR 558/87 - AP Nr. 79 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe, beide m. w. N. aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 716/75

    Fürsorgepflicht - Ausländischer Arbeitnehmer - Fehlende Arbeitserlaubnis -

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 5 AZR 872/94
    Damit ist jedoch nur der besondere Fall angesprochen, daß der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverbot des § 19 Abs. 1 Satz 6 AFG (wissentlich oder unbemerkt) nicht beachtet (zum Bestand eines solchen Arbeitsverhältnisses vgl. BAG Urteil vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 716/75 - AP Nr. 4 zu § 19 AFG).
  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZN 678/95

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Auszug aus BAG, 26.06.1996 - 5 AZR 872/94
    Dann aber wird es oft am nächsten liegen, der Kausalitätsprüfung die später tatsächlich eingetretene Entwicklung zugrunde zu legen (so auch Senatsurteil vom 6. Dezember 1995, BAGE 81, 357 [BAG 05.12.1995 - 9 AZN 678/95], zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 462/04

    Mutterschutz bei Totgeburt

    Ein Vorrang der Entgeltfortzahlung ist zu verneinen, weil insoweit die Arbeitsunfähigkeit als alleinige Ursache der fehlenden Erbringung der Arbeitsleistung von Gesetzes wegen vorausgesetzt wird (BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212; 26. Juni 1996 - 5 AZR 872/94 -BAGE 83, 229; Schmitt EFZG 5. Aufl. § 3 Rn. 78, 80; Geyer/Knorr/Krasney Entgeltfortzahlung Krankengeld Mutterschaftsgeld Stand September 2005 § 3 EFZG Rn. 37).
  • VG Karlsruhe, 20.06.2022 - 14 K 480/21

    Entschädigung für einen pandemiebedingten Verdienstausfall; überholende

    Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall setzt voraus, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache der Arbeitsverhinderung ist (vgl. st.Rspr. BAG, Urteil vom 26.06.1996 - 5 AZR 872/94 -, juris Rn. 10 = BAGE 83, 229 ff.; Schmitt EFZG/Schmitt, 8. Auflage 2018, EFZG § 3 Rn. 81).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 70/19

    Annahmeverzug - Arbeitserlaubnis - Leistungswille - Auslandsaufenthalt

    Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, sich die erforderliche Arbeitserlaubnis zu beschaffen ( vgl. BAG 26. Juni 1996 - 5 AZR 872/94 - Rn. 12, NZA 1996, 1087; LAG Rheinland-Pfalz 22. Juni 2006 - 11 Sa 933/05 - Rn. 67, juris ).

    Eine generelle Hinweispflicht des Arbeitgebers besteht insoweit nicht ( BAG 26. Juni 1996 - 5 AZR 872/94 - NZA 1996, 1087; LAG Rheinland-Pfalz 22. Juni 2006 - 11 Sa 933/05 - Rn. 67, juris ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 933/05

    Nachträgliches Unvermögen des Arbeitnehmers: Annahmeverzug des Arbeitgebers;

    aa) Soweit sich der Kläger auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.06.1996 (- 5 AZR 872/94 - AP Nr. 2 zu § 3 EntgeltFG) beruft, ist zutreffend, dass das Gericht in dem dort zu entscheidenden Fall, in dem es um die Frage ging, ob ein Arbeitnehmer trotz Nichtbestehens einer Arbeitserlaubnis während der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben kann, eine hypothetische Betrachtung der Kausalverläufe angestellt hat.

    Eine generelle Hinweispflicht des Arbeitgebers besteht insoweit nicht (BAG Urt. vom 26.06.1996 5 AZR 872/94 -, a.a.O.).

    c) Lediglich ergänzend weist die Kammer darauf hin, dass auch bei Anwendbarkeit der Grundsätze aus der Entscheidung vom 26.06.1996 (- 5 AZR 872/94 -) wegen der dortigen Besonderheiten im hiesigen Verfahren kein anderes Ergebnis folgt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 71/19

    Annahmeverzug - Arbeitserlaubnis - Leistungswille - Auslandsaufenthalt

    Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, sich die erforderliche Arbeitserlaubnis zu beschaffen ( vgl. BAG 26. Juni 1996 - 5 AZR 872/94 - Rn. 12, NZA 1996, 1087; LAG Rheinland-Pfalz 22. Juni 2006 - 11 Sa 933/05 - Rn. 67, juris ).

    Eine generelle Hinweispflicht des Arbeitgebers besteht insoweit nicht ( BAG 26. Juni 1996 - 5 AZR 872/94 - NZA 1996, 1087; LAG Rheinland-Pfalz 22. Juni 2006 - 11 Sa 933/05 - Rn. 67, juris ).

  • LAG Hamm, 24.10.1996 - 17 Sa 1630/96

    Arbeitsverhältnis: Erlöschen der Arbeitserlaubnis

    Denn das Bundesarbeitsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein nach Abschluß des Arbeitsvertrages und Aufnahme der Arbeit eintretendes Beschäftigungsverbot nach § 19 Abs. 1 AFG nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrages nach § 134 BGB, sondern lediglich aus Rechtsgründen zur nachträglichen Unmöglichkeit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Sinne des § 275 BGB führt (BAG, Urteile vom 13.01.1977 - 2 AZR 423/75 - und vom 19.01.1977 - 3 AZR 66/75 - AP Nrn. 2, 3 zu § 19 AFG; BAG, Urteil vom 26.06.1996 - 5 AZR 872/94 - DB 1996, 2133).

    Nach § 11 Abs. 2 AEVO obliegt es aber grundsätzlich dem Ausländer selbst und nicht etwa dem Arbeitgeber, sich um die Erteilung einer nach § 19 Abs. 1 Satz 1 AFG erforderlichen Arbeitserlaubnis zu bemühen (BAG, Urteil vom 26.06.1996 - 5 AZR 872/94 -, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 10.06.1998 - 12 Sa 497/98

    Entgeltfortzahlung bei Krankheit - Jahresleistungsprämie und Spielprämie im

    BAG, Urteil vom 26.o6.1996, 5 AZR 872/94, AP Nr. 106 zu § 1 LohnFG, zu II 1, Urteile vom o6.12.1995, a.a.O..
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2023 - 2 Sa 201/22

    Ordentliche Kündigung - Rücksichtnahmepflicht - Antrag auf Verlängerung eines

    Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, sich um die rechtzeitige Verlängerung eines zu seiner Beschäftigung erforderlichen Aufenthaltstitels zu bemühen und dem Arbeitgeber hierüber eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen (vgl. hierzu auch BAG 26. Juni 1996 - 5 AZR 872/94 -).
  • ArbG Suhl, 04.07.2023 - 2 Ca 471/22

    Anfechtung - Immunisierungsstatus - Entgeltfortzahlung - Tätigkeitsverbot

    Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist somit, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache der Arbeitsverhinderung ist (Grundsatz der Monokausalität) (vgl. BAG, Urt. v. 26.06.1996 - 5 AZR 872/94).
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