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   OVG Sachsen, 21.04.2010 - 5 B 518/09   

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OVG Sachsen, 21.04.2010 - 5 B 518/09 (https://dejure.org/2010,19500)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.04.2010 - 5 B 518/09 (https://dejure.org/2010,19500)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. April 2010 - 5 B 518/09 (https://dejure.org/2010,19500)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123; AO § 258, § 227; SächsVwVG § 16
    Gewerbesteuer, vorläufiger Rechtsschutz, Erlass, Sanierungsgewinn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf vorläufige Aussetzung der Vollstreckung eines bestandskräftigen Gewerbesteuerbescheids; Weigerung einer Finanzbehörde bzgl. der Entscheidung über einen Antrag auf Erlass der Gewerbesteuer als Anordnungsgrund für die Gewährung vorläufigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit eines Antrags auf vorläufige Aussetzung der Vollstreckung eines bestandskräftigen Gewerbesteuerbescheids; Weigerung einer Finanzbehörde bzgl. der Entscheidung über einen Antrag auf Erlass der Gewerbesteuer als Anordnungsgrund für die Gewährung vorläufigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Münster, 27.05.2004 - 2 K 1307/02

    Überprüfung der Ermessensentscheidung der Finanzbehörden auf Erlass von

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2010 - 5 B 518/09
    Dies werde durch ein rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichts Münster vom 27.5.2004 - 2 K 1307/02 - bestätigt.

    Aus diesem Grund dürften auch die zitierten Urteile des Finanzgerichts Köln vom 24.4.2008 - 6 K 2488/06 - und des Finanzgerichts Münster vom 27.5.2004 - 2 K 1307/02 - nicht ohne weiteres den Entscheidungsspielraum der Antragsgegnerin dahingehend einschränken, dass im konkreten Fall nur ein vollständiger Erlass der Gewerbesteuer ermessensfehlerfrei wäre.

  • FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2488/06

    Steuererlass bei Sanierungsgewinnen; Besteuerung von Gewinnen aus einem

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2010 - 5 B 518/09
    Die entsprechende Auffassung des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 24.4.2008 - 6 K 2488/06 - zum Einkommensteuerrecht gehe wohl zu weit.

    Aus diesem Grund dürften auch die zitierten Urteile des Finanzgerichts Köln vom 24.4.2008 - 6 K 2488/06 - und des Finanzgerichts Münster vom 27.5.2004 - 2 K 1307/02 - nicht ohne weiteres den Entscheidungsspielraum der Antragsgegnerin dahingehend einschränken, dass im konkreten Fall nur ein vollständiger Erlass der Gewerbesteuer ermessensfehlerfrei wäre.

  • BFH, 05.10.1990 - V B 137/89

    Anforderungen an Anordnungsanspruch bei Antrag auf Erlass einern einstweiligen

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2010 - 5 B 518/09
    Das Ermessen ist auf Null reduziert, wenn die Vollstreckung sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, weil der Betrag der Vollstreckung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sogleich zurückgezahlt werden müsste (BFH, Beschl. v. 29.11.1984 - V B 44/84 -, juris Rn. 18 und Beschl. v. 5.10.1990 - V B 137/89 -, juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2008 - 9 S 38.07

    einstweilige Anordnung; Gewerbesteuer; Sanierungsgewinn; Erlass; Voraussetzungen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2010 - 5 B 518/09
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.2.2008 - OVG 9 S 38.07 -.
  • FG München, 12.12.2007 - 1 K 4487/06

    Anspruch auf abweichende Festsetzung der Einkommensteuer mit der Folge der

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2010 - 5 B 518/09
    Bei dieser Sachlage könne nicht von einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache gesprochen werden.Die Antragstellerin wendet hiergegen im Wesentlichen ein, die Ermessensreduzierung folge bereits daraus, dass die Antragsgegnerin unter Berufung auf ein anhängiges Revisionsverfahren zu dem Urteil des Finanzgerichts München vom 12.12.2007 - 1 K 4487/06 - eine Entscheidung über den Antrag auf Erlass der auf den Sanierungsgewinn entfallenden Gewerbesteuer ablehne, obwohl sie zu einer eigenständigen Ermessensentscheidung im Einzelfall verpflichtet und gerade nicht an die finanzgerichtliche Rechtsprechung gebunden sei.
  • BFH, 29.11.1984 - V B 44/84

    Einstweilige Anordnung - Einziehung einer Steuerforderung - Gegenanspruch -

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2010 - 5 B 518/09
    Das Ermessen ist auf Null reduziert, wenn die Vollstreckung sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, weil der Betrag der Vollstreckung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sogleich zurückgezahlt werden müsste (BFH, Beschl. v. 29.11.1984 - V B 44/84 -, juris Rn. 18 und Beschl. v. 5.10.1990 - V B 137/89 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 23.12.2009 - 5 B 449/09

    Voraussetzung des Beruhens einer Ertragsminderung auf atypischen und

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2010 - 5 B 518/09
    Dieses Rechtsschutzziel wäre in der Hauptsache als Verpflichtungsklage nach § 42 VwGO zu verfolgen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.9.2009 - 5 B 449/09; Klein, AO, 7. Aufl., § 258 AO Rn. 10).
  • VG Gelsenkirchen, 02.05.2013 - 5 K 5900/12

    Gewerbesteuer; Sanierungsgewinn; Billigkeitsmaßnahme; Insolvenz

    vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 5 A 293/12.Z -, zit. nach juris (RdNr. 6), sowie in erster Instanz VG Darmstadt, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 4 K 1811/10.DA -, juris (RdNr. 31); ebenso Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 21. April 2010 - 5 B 518/09 -, vom 2. September 2010 - 5 B 555/09 - und vom 12. April 2013 - 5 A 142/10 -, jeweils zit. nach juris; auch in Nordrhein-Westfalen ist die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuern durch § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16. Dezember 1981 (GV. NW. 1981 S. 732) den hebeberechtigten Gemeinden übertragen worden.
  • OVG Sachsen, 10.09.2015 - 5 A 317/13

    Verpflichtungsklage; Erlass von Gewerbesteuern; persönliche Unbilligkeit;

    Allenfalls eine eigene Verwaltungspraxis bei der Handhabung der Sanierungsgewinne im Gewerbesteuerrecht hätte sie binden können (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. April 2013 - 5 A 142/10 -, juris Rn. 16; SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2010 - 5 B 518/09 -, juris Rn. 8/9; SächsOVG, Beschl. v. 2. September 2010 - 5 B 555/09 -, juris Rn. 12 bis 14).
  • VG Düsseldorf, 28.07.2014 - 25 K 6763/13
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung verneint eine Bindung der Gemeinden an den Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen, vgl. z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 5 A 293/12.Z - Sächs. OVG, Beschlüsse vom 12. April 2013 - 5 A 142/10 -, vom 2. September 2010 - 5 B 555/09 - und vom 21. April 2010 - 5 B 518/09 - dem Sächs. OVG folgend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2011 - 9 ME 216/10 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 2. Mai 2013 - 5 K 5900/12 - VG Münster, Urteil vom 21. Mai 2014 a.a.O.; der Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen wird hingegen herangezogen, allerdings nicht im Sinne einer Bindung, bei VG Halle, Urteil vom 22. Juni 2011 - 5 A 289/09 - und VG Greifswald, Urteil vom 19. März 2013 - 2 A 788/11 -.
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2011 - 9 ME 216/10

    Billigkeit einer Vollstreckung wegen einer Steuerforderung bei gewisser

    Da dieser Bescheid bereits bestandskräftig geworden ist, konnte sein Anliegen nicht mehr in statthafter Weise im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Absätze 4 - 6 VwGO, sondern nur noch im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO verfolgt werden (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 21.4.2010 - 5 B 518/09 - juris; Beschluss vom 2.9.2010 - 5 B 555/09 - juris).
  • OVG Sachsen, 04.02.2016 - 5 A 602/13

    Gewerbesteuer, einstweiliger Vollstreckungsschutz, Unbilligkeit, maßgeblicher

    8 Darüber hinaus kann die Vollstreckung i. S. v. § 258 AO unbillig sein, wenn sie sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, weil der zu vollstreckende Betrag sogleich zurückgezahlt werden müsste, etwa weil ein Antrag auf Erlass oder Stundung der Steuerschuld gestellt wurde und überwiegend wahrscheinlich Erfolg haben wird (SächsOVG, Beschl. v. 2. September 2010 - 5 B 555/09 -, juris Rn. 10, und v. 21. April 2010 - 5 B 518/09 -, juris Rn. 6; BFH, Beschl. v. 15. Januar 2003 - V S 17/02, juris Rn. 6) oder weil ein rechtzeitig gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird bzw., falls er von der Behörde bereits abgelehnt wurde, hätte haben müssen (BFH, Urt. v. 27. Oktober 2004 - VII R 65/03 -, juris Rn. 14, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 12.04.2013 - 5 A 142/10

    Erlass der Gewerbesteuer, Sanierungsgewinn, sachliche Unbilligkeit,

    Allenfalls eine dementsprechende Verwaltungspraxis bei der Handhabung der Sanierungsgewinne im Gewerbesteuerrecht kann eine Bindung der Gemeinden bewirken (SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2010 - 5 B 518/09 -, juris Rn. 8/9; SächsOVG, Beschl. v. 2. September 2010 - 5 B 555/09 -, juris Rn. 12 bis 14).
  • OVG Sachsen, 21.10.2013 - 5 A 847/10

    Gewerbesteuer, Erlass, Zuständigkeit, Sanierungsgewinn

    Allenfalls eine dem Inhalt der Anweisung entsprechende Handhabung der Behandlung von Sanierungsgewinnen im Gewerbesteuerrecht könnte eine Bindungswirkung der Gemeinden entfalten (SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2010 - 5 B 518/09 -, SächsOVG, Beschl. v. 2. September 2010 - 5 B 555/09 -, juris Rn. 13, HessVGH, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 5 A 293/12 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 05.11.2018 - 5 A 99/16

    Gewerbesteuer; persönliche und sachliche Unbilligkeit; Sanierungsgewinn;

    Allenfalls eine eigene Verwaltungspraxis bei der Handhabung der Sanierungsgewinne im Gewerbesteuerrecht kann sie binden (SächsOVG, Urt. v. 10. September 2015 - 5 A 317/13 -, juris Rn. 34, Beschlüsse v. 12. April 2013 - 5 A 142/10 -, juris Rn. 16, v. 21. April 2010 - 5 B 518/09 -, juris Rn. 8/9, und v. 2. September 2010 - 5 B 555/09 -, juris Rn. 12 bis 14).
  • OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 D 57/13

    Prozesskostenhilfe, Gewerbesteuererlass, Sanierungsgewinn, Prozesskostenvorschuss

    Jedoch kann eine dementsprechende Verwaltungspraxis bei der Handhabung der Sanierungsgewinne im Gewerbesteuerrecht eine Bindungswirkung der Gemeinden entfahlten (SächsOVG, Beschl. v. 12. April 2013 - 5 A 142/10-, juris Rn. 16; SächsOVG, Beschl. v. 2. September 2010 - 5 B 555/09 -, juris Rn. 12 bis 14; SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2010 - 5 B 518/09 -, juris Rn. 8 und 9).
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