Rechtsprechung
LG Aachen, 08.07.2005 - 5 S 24/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht, Schutz des Kunden vor Bienen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 241 Abs. 2, 253 Abs. 2, 823 Abs. 1 BGB
Verkehrssicherungspflicht, Schutz des Kunden vor Bienen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines Grundstücknachbars für das Handeln und Unterlassen eines Nachbarn im Rahmen seiner Tätigkeit als Hobbyimker; Schadensersatz-bzw. Schmerzensgeldforderung wegen erlittener Bienenstiche beim Verladen von Waren in einen PKW; Anforderungen an rechtlich gebotenen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebssicherungspflicht des Betreibers eines Baumarktes; Warnung vor Bienen auf dem Nachbargrundstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auf dem Parkplatz von Bienen gestochen Ist der Inhaber eines Baumarkts für die Bienen des Nachbarn verantwortlich?
- rabüro.de (Kurzinformation)
Keine Warnpflicht des Betreibers eines Baumarktes bei Kenntnis von Bienenstöcken auf dem Nachbargrundstück
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Bienen
Verfahrensgang
- AG Geilenkirchen, 22.12.2004 - 5 C 130/04
- LG Aachen, 08.07.2005 - 5 S 24/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1265
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche
Auszug aus LG Aachen, 08.07.2005 - 5 S 24/05
Voraussetzung ist daher, dass sich vorausschauend für einen sachkundig Urteilenden die naheliegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (BGH NJW 2004, 1449 (1450)). - OLG Bamberg, 16.09.1991 - 4 U 15/91
Anscheinsbeweis bei Bienenstichen; Tierhalterhaftung; Nachbarrechtliches …
Auszug aus LG Aachen, 08.07.2005 - 5 S 24/05
Die Beklagte ist für das Handeln und Unterlassen des Streitverkündungsempfängers G, der in seiner Eigenschaft als Hobbyimker und Tierhalter i.S.d. § 833 S. 1 BGB dafür Sorge zu tragen hat, dass fremde Personen von seinen Bienen nicht verletzt werden (vgl. hierzu näher OLG Bamberg NJW-RR 1992, 406 (407)), nicht verantwortlich.
- AG Brandenburg, 28.11.2017 - 34 C 146/16
Imkerhaftung wenn Personen von Bienen gestochen werden
Die Gefahr von einer Biene gestochen zu werden ist nämlich gerade im Frühjahr allgegenwärtig und damit oft nur die Verwirklichung des "allgemeinen Lebensrisikos" ( LG Aachen , Urteil vom 08.07.2005, Az.: 5 S 24/05, u.a. in: NJW-RR 2005, Seite 1265; LG Frankfurt/Main , Urteil vom 16.09.1999, Az.: 2/24 S 433/98, u.a. in: NJW-RR 2000, Seiten 786 f. ). - AG Brandenburg, 02.11.2006 - 31 (33) C 4/03
Grenzen der Verkehrssicherungspflicht eines Baumarktbetreibers: Schädigung eines …
Eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, ist nämlich nicht erreichbar ( LG Aachen, NJW-RR 2005, Seite 1265 ).Der Kläger hat in diesem Zusammenhang nämlich nicht nachzuweisen vermocht, dass Mitarbeitern der Beklagten das Auftreten ähnlicher Fälle in der Vergangenheit bekannt gewesen sei ( LG Aachen, NJW-RR 2005, Seite 1265 ).