Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kirchlicher Genehmigungsvorbehalt für kirchliche Arbeitsverträge, Kündigung eines Kirchenmusikers in der Probezeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 21 VermVerwG NRW, Art. 713 Synodalstatuten der Diözese Essen, § 242 BGB, § 1 KSchG
Kirchlicher Genehmigungsvorbehalt für kirchliche Arbeitsverträge, Kündigung eines Kirchenmusikers in der Probezeit - LAG Düsseldorf
§ 21 VermVerwG NRW, Art. 713 Synodalstatuten der Diözese Essen, § 242 BGB, § 1 KSchG
Kirchlicher Genehmigungsvorbehalt für kirchliche Arbeitsverträge, Kündigung eines Kirchenmusikers in der Probezeit
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kirchlicher Genehmigungsvorbehalt für kirchliche Arbeitsverträge; Kündigung eines Kirchenmusikers in der Probezeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 20.09.2002 - 5 Ca 429/02
- LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/02
- LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/01
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00
Kündigung zur Unzeit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/02
Dies gilt jedenfalls für eine Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und außerdem die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt würde, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der gesetzlichen Probezeit zu überprüfen (BAG, Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 185/00 - AP Nr. 13 zu § 242 BGB Kündigung).Typische Tatbestände der treuwidrigen Kündigung sind neben einem widersprüchlichen Verhalten des Arbeitgebers, dem Ausspruch der Kündigung in verletzender Form, Kündigungen eines Arbeitnehmers, die ihn diskriminieren sowie der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit (BAG, Urteil vom 05.04.2001, a. a. O.; BAG, Urteil vom 01.07.1999 - 2 AZR 926/98 - AP Nr. 10 zu § 242 BGB Kündigung).
Darüber hinaus muss eine Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Kündigungsgegners, insbesondere auf Achtung seiner Persönlichkeit vorliegen (vgl. auch hierzu BAG, Urteil vom 05.04.2001, a. a. O.).
- OLG Braunschweig, 25.06.1991 - 2 W 19/91
Zustimmungserfordernis zur Belastung eines Erbbaurechts; Verfahren auf Eintragung …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/02
Es handelt sich hierbei um ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB, welches im Interesse einer geordneten Verwaltung des kirchlich-öffentlichen Zwecken dienenden Kirchenvermögens die Vertretungsmacht des Organs der kirchlichen Teilgliederung entsprechend einschränkt (OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.06.1991 - 2 W 19/91 - NJW-RR 1992, 440; KG Berlin, Urteil vom 14.11.2000 - 15 U 9368/99 - IBR 2001, 674; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.01.2000 - 11 Sa 100/99 - ZMV 2000, 140; Bayerisches OLG, Beschluss vom 05.10.1989 - …Gerade weil der Gesetzgeber mit dem Kirchenvermögensverwaltungsgesetz für seinen Bereich in zulässiger Weise weltlich wirksames öffentliches Recht gesetzt hat, ist dieses Recht mit kirchlichen Rechtsträgern im Rechtsverkehr genauso zu beachten, wie ein weltliches Recht (OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.06.1991, a. a. O.).
- BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98
Kündigung; Kirchendienst
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/02
Art. 5 Abs. 1 der Grundordnung der katholischen Kirche für den kirchlichen Dienst im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 22.09.1993, wonach bei Verstößen gegen Loyalitätsobliegenheiten vor Ausspruch einer Kündigung mit der kirchlichen Mitarbeiterin bzw. mit dem kirchlichen Mitarbeiter ein Beratungsgespräch oder ein "klärendes" Gespräch zu führen ist, enthält eine solche bindende Verfahrensnorm (BAG, Urteil vom 16.09.1999 - 2 AZR 712/98 - DB 2000, 147).
- BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 619/92
Wirksamkeit der Kündigung einer Lehrerin an einer katholischen Schule wegen …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/02
Wie bereits ausgeführt genießen die Kirchen das mit Verfassungsrang ausgestattete Recht, in den Schranken der für alle geltenden Gesetze den kirchlichen Dienst nach ihrem Selbstverständnis zu regeln und die spezifischen Obliegenheiten kirchlicher Arbeitnehmer verbindlich zu machen (vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 31.01.2001 - 1 BvR 619/92 - NZA 2001, 717). - BAG, 25.05.1988 - 7 AZR 506/87
Kündigung einer mit der "missio canonica" ausgestatteten Religionslehrerin im …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/02
Der Arbeitnehmer, der durch seine vertragliche Arbeitsleistung Funktionen der Kirche wahrnimmt und an der Erfüllung ihres Auftrags mitwirkt, macht sich für die Wahrnehmung der von ihm arbeitsvertraglich übernommenen Aufgaben ungeeignet, wenn er seine Lebensführung nicht so einrichtet, dass sie den grundlegenden Gesetzen der Kirche entspricht (BAG, Urteil vom 25.05.1988 - 7 AZR 506/87 - AP Nr. 36 zu Art. 140 GG, m. w. N.). - BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 926/98
Probezeitkündigung; Personalratsbeteiligung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/02
Typische Tatbestände der treuwidrigen Kündigung sind neben einem widersprüchlichen Verhalten des Arbeitgebers, dem Ausspruch der Kündigung in verletzender Form, Kündigungen eines Arbeitnehmers, die ihn diskriminieren sowie der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit (BAG…, Urteil vom 05.04.2001, a. a. O.; BAG, Urteil vom 01.07.1999 - 2 AZR 926/98 - AP Nr. 10 zu § 242 BGB Kündigung). - BVerwG, 13.10.1993 - 7 B 39.93
Kein Anspruch eines fraktionslosen Ratsmitglieds auf Ausschussmitgliedschaft
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/02
3 Z 114/89">NJW-RR 1990, 476; Zilles/Kämper, Kirchengemeinden als Körperschaften im Rechtsverkehr, NVwZ 1994, 109, m. w. N.). - OLG Hamm, 16.11.1987 - 17 U 72/87
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/02
Hieraus wird in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend gefolgert, dass auf der Grundlage des § 21 Abs. 2 VermVerwG die Kirchen in Nordrhein-Westfalen rechtlich in der Lage sind, wirksame Genehmigungsvorbehalte festzulegen, die mit Außenwirkung versehen sind und vor kirchenaufsichtlicher Genehmigung die angesprochenen, genehmigungsbedürftigen Verträge schwebend unwirksam machen (vgl. hierzu etwa: OLG Hamm, Urteil vom 16.11.1987 -17 U 72/87 - MDR 1988, 860; ArbG Bochum, Urteil vom 13.05.1993 - 3 Ca 2629/92 - NJW-RR 1993, 1143). - BayObLG, 05.10.1989 - BReg. 3 Z 114/89
Widerspruch gegen eine Löschungsankündigung; Zulässigkeit der amtswegigen …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/02
Wird sie endgültig verweigert, ist der genehmigungspflichtige Vertrag nicht zustande gekommen bzw. endgültig rechtsunwirksam geworden (vgl. auch hierzu: LAG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 18.01.2000, a. a. O.; Bayerisches OLG, Beschluss vom 05.10.1989, a. a. O.). - KG, 14.11.2000 - 15 U 9368/99
Architektenvertrag mit Kirchengemeinde?
Auszug aus LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 5 Sa 1324/02
Es handelt sich hierbei um ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB, welches im Interesse einer geordneten Verwaltung des kirchlich-öffentlichen Zwecken dienenden Kirchenvermögens die Vertretungsmacht des Organs der kirchlichen Teilgliederung entsprechend einschränkt (OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.06.1991 - 2 W 19/91 - NJW-RR 1992, 440; KG Berlin, Urteil vom 14.11.2000 - 15 U 9368/99 - IBR 2001, 674; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.01.2000 - 11 Sa 100/99 - ZMV 2000, 140; Bayerisches OLG, Beschluss vom 05.10.1989 - … - ArbG Bochum, 13.05.1993 - 3 Ca 2629/92
Weiterarbeit nach Ablauf der Befristung eines Arbeitsvertrages; Rechtsgültigkeit …
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03
Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. Juni 2003 - 5 Sa 1324/02 - wird zurückgewiesen. - OVG Niedersachsen, 19.05.2015 - 8 LB 92/14
Berufung; Genehmigung; gesetzliche Zweckbestimmung; Gleichbehandlung; …
Der Genehmigungsvorbehalt nach § 16 des Kirchenvermögensverwaltungsgesetzes für die Diözese Osnabrück dient dazu, eine geordnete Verwaltung des kirchlich-öffentlichen Zwecken dienenden Kirchenvermögens zu gewährleisten (vgl. LAG Düsseldorf, Urt. v. 12.6.2003 - 5 Sa 1324/02 -, juris Rn. 46) und kirchliche Teilgliederungen vor unbedachten und nicht im kirchlich-öffentlichen Interesse liegenden Rechtshandlungen ihrer Organe zu bewahren (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 25.6.1991 - 2 W 19/91 -, NJW-RR 1992, 440, 441). - VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 16.12.2011 - 2 VG 35/09 Das die kirchenrechtlichen Regelungen zu Genehmigungsvorbehalten auch über den Bereich von rein innerkirchlichen Angelegenheiten hinaus Bindungswirkung in weltlichen Angelegenheiten haben, folgt aus der verfassungsrechtlich in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 und 5 WRV geschützten eigenen Kirchenverwaltung und ist für das Land Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der katholischen Kirche in § 21 Preußisches Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens, das als Landesrecht weitergilt, näher geregelt (vgl. LAG Düsseldorf, Urt.v. 12.06.2003, 5 Sa 1324/02; Kapischke, Kirchenaufsichtliche Genehmigungsvorbehalte im Arbeitsrecht, ZevKR 54 (2009), S. 205 ff.).