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   BGH, 23.07.2008 - 5 StR 285/08   

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BGH, 23.07.2008 - 5 StR 285/08 (https://dejure.org/2008,8282)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2008 - 5 StR 285/08 (https://dejure.org/2008,8282)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08 (https://dejure.org/2008,8282)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; § 244 Abs. 3 Satz 2, Abs. 6 StPO
    Nichteinhaltung einer zugesagten Wahrunterstellung und geforderte Hinweispflicht bei eingetretener Bedeutungslosigkeit der als wahr unterstellten Tatsache (Verbot der Überraschungsentscheidung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines Hinweises an den Angeklagten vor der Urteilsverkündung zur Vermeidung einer unfairen Überraschungsentscheidung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3
    Bedeutungslosigkeit einer als wahr unterstellten Beweisbehauptung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05

    Totschlag; Mord (niedrige Beweggründe; Tötung aus Wut oder Verärgerung ohne

    Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 5 StR 285/08
    Das gestattete die Ablehnung des Antrags zu diesem Zeitpunkt mit Wahrunterstellung (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37).
  • BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14

    Bandenmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen (Begriff des Verfälschens;

    Er war nicht von vorneherein bedeutungslos, sondern geeignet, auf die Beweislage zu Gunsten des Angeklagten Einfluss zu nehmen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37 und 40).

    Eines derartigen Hinweises bedarf es selbst dann nicht, wenn der als wahr unterstellte Umstand später tatsächlich bedeutungslos wird (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 40).

  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr

    cc) Da die behauptete Tatsache nach alledem von vornherein zur Wahrunterstellung ungeeignet war, kann offenbleiben, ob das Landgericht vor Urteilsverkündung darauf hätte hinweisen müssen, aus dem Inhalt des Streitgesprächs keinen dem Angeklagten günstigen Schluss ziehen zu wollen (vgl. dazu insbesondere einerseits BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 1982 - 2 StR 798/81, BGHSt 30, 383, 385 und vom 27. März 2012 - 3 StR 31/12 Rn. 7 f.; andererseits BGH, Beschlüsse vom 28. August 2019 - 4 StR 199/19; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08 und vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 40; Urteil vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05 Rn. 16, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37: Einengung der Beweislage durch die Wahrunterstellung zugunsten des Angeklagten - ohne Vorabbeurteilung der Sach- oder Rechtslage und ohne Auswirkung auf den Schuld- oder Strafausspruch - verbunden mit der Zusage, aus der als wahr unterstellten Tatsache im Urteil keine Schlüsse zu seinen Lasten zu ziehen; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 3 StR 313/19 Rn. 6 f.).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 31/12

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei zunächst erfolgter Wahrunterstellung und

    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist das Tatgericht zwar nicht gehalten, die als wahr unterstellte Tatsache noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung einzustellen; es ist daher nicht gehindert, eine zunächst als wahr unterstellte Behauptung im Urteil als aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos zu behandeln (BGH, Urteile vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78, NStZ 1981, 96; vom 2. November 1982 - 5 StR 308/82, NStZ 1983, 357; vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37; Beschlüsse vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08, NStZ-RR 2009, 179).
  • BGH, 24.02.2009 - 5 StR 605/08

    Überzeugungsbildung (Wahrunterstellung; weitere Schlussfolgerungen);

    Dass der als wahr unterstellte Umstand nun tatsächlich bedeutungslos geworden war, nötigte das Landgericht auch nicht zu einem Hinweis vor Urteilsverkündung (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 40 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.04.2023 - 207 StRR 80/23

    Zu den Voraussetzungen für die Ablehnung von (Hilfs-)Beweisanträgen und zur

    Sie ist dabei weder gehalten, die als wahr unterstellte Tatsache nach Abschluss der Beweisaufnahme und nach Urteilsberatung im Urteil noch als bedeutsam anzusehen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23.07.2008, 5 StR 285/08, BeckRS 2008, 15351; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., 244 Rdn. 68) noch sich mit ihr in den Urteilsgründen auseinanderzusetzen (BGH, Beschluss vom 04.02.2020, 3 StR 313/19, zitiert nach juris, dort Rdn. 7).
  • BGH, 23.09.2009 - 5 StR 333/09

    Wiedererkennen in der Hauptverhandlung (geringer Beweiswert; Beruhen);

    Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat zur Revision des Angeklagten L.: Die erhobene Rüge einer nicht eingehaltenen Wahrunterstellung nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO betrifft zwar die Ablehnung eines auch hinsichtlich der Beweisbehauptung formgerecht gestellten Beweisantrags; der Rüge bleibt indes aus den Gründen von BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37 und 40 der Erfolg in der Sache versagt.
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