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BGH, 26.08.2014 - 5 StR 358/14 |
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Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Lückenhafte Beweiswürdigung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 253 Abs 1 StGB, § 255 StGB
Räuberische Erpressung: Rechtswidrigkeit der Bereicherung bei vermeintlichem Zahlungsanspruch des Täters - Wolters Kluwer
Richterliche Beweiswürdigung einer räuberischen Erpressung
- rewis.io
Räuberische Erpressung: Rechtswidrigkeit der Bereicherung bei vermeintlichem Zahlungsanspruch des Täters
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richterliche Beweiswürdigung einer räuberischen Erpressung
- rechtsportal.de
StGB § 253 ; StPO § 349 Abs. 4
Richterliche Beweiswürdigung einer räuberischen Erpressung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.02.2014 - 510 KLs 12/13
- BGH, 26.08.2014 - 5 StR 358/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 341
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.03.1999 - 2 StR 598/98
Bereicherungsabsicht (Erpressung einer unberechtigten Wechselforderung als …
Auszug aus BGH, 26.08.2014 - 5 StR 358/14
Darüber hinaus wird festzustellen sein, welche Vorstellungen er sich insofern gemacht hat; denn sollte er etwa irrtümlich von gegebenen Ansprüchen ausgegangen sein, wäre der Vorsatz zu verneinen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1999 - 2 StR 598/98, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 9; Beschluss vom 17. Juni 1999 - 4 StR 12/99, StV 2000, 79, 80). - BGH, 17.06.1999 - 4 StR 12/99
Absicht rechtswidriger Bereicherung (Bereicherungsabsicht); Räuberische …
Auszug aus BGH, 26.08.2014 - 5 StR 358/14
Darüber hinaus wird festzustellen sein, welche Vorstellungen er sich insofern gemacht hat; denn sollte er etwa irrtümlich von gegebenen Ansprüchen ausgegangen sein, wäre der Vorsatz zu verneinen (vgl. BGH…, Urteil vom 3. März 1999 - 2 StR 598/98, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 9; Beschluss vom 17. Juni 1999 - 4 StR 12/99, StV 2000, 79, 80).
- BGH, 21.12.2016 - 1 StR 253/16
Freispruch eines Abschleppunternehmers vom Vorwurf der Erpressung durch Anbringen …
Daran fehlt es, wenn der Täter auf den Vermögensvorteil einen fälligen einredefreien Anspruch besitzt oder irrtümlich davon ausgeht, ein entsprechender Anspruch bestehe (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - 5 StR 358/14, NStZ-RR 2014, 341 mwN). - LG Bonn, 18.06.2020 - 21 KLs 7/20 Hierfür genügt es, wenn - wie festgestellt - ein ggf. bestehender Anspruch nicht fällig bzw. nicht einredefrei ist (BGH, Beschl. v. 26.08.2014 - 5 StR 358/14).