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   LAG Hamm, 05.03.2014 - 5 Ta 107/14   

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https://dejure.org/2014,6273
LAG Hamm, 05.03.2014 - 5 Ta 107/14 (https://dejure.org/2014,6273)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.03.2014 - 5 Ta 107/14 (https://dejure.org/2014,6273)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. März 2014 - 5 Ta 107/14 (https://dejure.org/2014,6273)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Voraussetzungen der unbeschränkten Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwaltes

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Voraussetzungen der unbeschränkten Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwaltes

  • IWW

    § 121 Abs. 3 ZPO
    § 121

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts aus dem Ort des Klägers; Umkehrschluss aus Mehrkostenverbot; Beiordnung eines zusätzlichen Verkehrsanwaltes

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 1; ZPO § 121 Abs. 4
    Beiordnung eines Rechtsanwalts aus dem Ort des Klägers

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2014 - 5 Ta 107/14
    (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04 -, NJW 2004, 2749; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, a.a.O, Rz. 573 m.w.N.; BAG Beschluss vom 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/03, NZA 2005, 1078) Kurz gesagt, wäre ansonsten die Beiordnung eines Verkehrsanwaltes erforderlich, worauf das Arbeitsgericht auch ggf. hätte hinweisen sollen, kommt eine Beiordnung des Rechtsanwaltes nur zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwaltes, somit unter Verzicht zumindest eines Teiles der Reisekosten, nicht in Betracht.

    Dies gilt auch bei Berücksichtigung der Rechtsprechung des BHG (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04 -, a.a.O.) wonach auch im Rahmen der Beiordnungsbedingungen der durch Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip gebotenen weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 596/03 - NJW 2004, 1789) Rechnung zu tragen und bei der Auslegung auch die Rechtsprechung zur Erstattung der Kosten für Verkehrsanwälte zu beachten ist.

  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2014 - 5 Ta 107/14
    (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04 -, NJW 2004, 2749; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, a.a.O, Rz. 573 m.w.N.; BAG Beschluss vom 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/03, NZA 2005, 1078) Kurz gesagt, wäre ansonsten die Beiordnung eines Verkehrsanwaltes erforderlich, worauf das Arbeitsgericht auch ggf. hätte hinweisen sollen, kommt eine Beiordnung des Rechtsanwaltes nur zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwaltes, somit unter Verzicht zumindest eines Teiles der Reisekosten, nicht in Betracht.

    (zu allem mit Beispielen und Nachweisen siehe nur Zöller-Geimer; ZPO, 29. Auflage, 2012, § 121 Rz. 20; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, a.a.O., Rz. 578 m.w.N.) Die Kammer geht dabei mit dem BAG (Beschluss vom 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/03, a.a.O.) davon aus, dass es einem Rechtsuchenden grundsätzlich nicht zumutbar ist, einen auswärtigen Anwalt schriftlich oder telefonisch zu beauftragen und zu unterrichten.

  • LAG Hamm, 22.12.2009 - 14 Ta 207/09

    Unterkunft und Verpflegung gegen Kostgeld als einzusetzendes Einkommen bei der

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2014 - 5 Ta 107/14
    Dies gilt unabhängig davon, ob sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber oder als Naturalleistung von Familienangehörigen erbracht werden (BAG, Beschl. v. 12.10.2009 - 3 AZB 21/09 - n. v.; so auch LAG Hamm. Beschluss v. 22.12.2009, 14 Ta 207/09; sowie in ständiger Rechtsprechung die entscheidende Beschwerdekammer Beschluss vom 29.04.2013, 5 Ta 96/13, v. 17.09.2012, 5 Ta 154/12, v. 04.06.2006, 5 Ta 127/06; v. 09.02.2004, 5 Ta 57/04) Die Höhe des Sachbezugswertes nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers richtete sich zum Zeitpunkt der Entscheidung nach der "Sechsten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung" (6. SvEVÄndV k.a.Abk.; V. v. 21.10.2013 BGBl. I S. 3871 (Nr. 64); Geltung ab 01.01.2014) Damit ergibt sich ein insgesamt anzurechnender Betrag von 450, 00 EUR, so dass sich ein Einkommen ergibt von 1.691,00 EUR.
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2014 - 5 Ta 107/14
    Dies gilt auch bei Berücksichtigung der Rechtsprechung des BHG (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04 -, a.a.O.) wonach auch im Rahmen der Beiordnungsbedingungen der durch Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip gebotenen weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 596/03 - NJW 2004, 1789) Rechnung zu tragen und bei der Auslegung auch die Rechtsprechung zur Erstattung der Kosten für Verkehrsanwälte zu beachten ist.
  • OLG Hamm, 05.04.2005 - 2 WF 110/05

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen, auswärtigen

    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2014 - 5 Ta 107/14
    (OLG Hamm, 05.04.2005, 2 WF 110/05, FamRZ 2005, 2006; Zöller-Geimer, a.a.O., § 123 Rz. 13 a).
  • LAG Hamm, 18.08.2008 - 7 Ta 519/08
    Auszug aus LAG Hamm, 05.03.2014 - 5 Ta 107/14
    (Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 6. Auflage, Rz. 572 m.w.N; LAG Hamm Beschluss v. 18.08.2008, 7 Ta 519/08, - juris -).
  • OLG Köln, 25.11.2015 - 17 W 247/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohnsitz der Prozesspartei ansässigen

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass das vom Senat für zutreffend gehaltene Verständnis des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO der ständigen Rechtsprechung im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe entspricht (LAG Hessen AGS 2010, 299; LAG Köln NZA-RR 2013, 311; LAG Berlin-Brandenburg AGS 2014, 289; LAG Hamm BeckRS 2014, 68424).
  • LAG Hamm, 18.12.2023 - 5 Ta 159/23

    Prozesskostenhilfe; Auslandsbezug; Unterlagen in polnischer Sprache; Übersetzung;

    Ein gezahltes Kostgeld ist hiervon abzuziehen (vgl. BAG, 12.10.2009, 3 AZB 21/09, n. v.; dem folgend LAG Hamm, Beschl. v. 05.11.2013, 5 Ta 456/13, n.v.; Beschluss vom 05.03.2014, 5 Ta 107/14, juris; Beschl. v. 23.02.2015, 14 Ta 700/14, n.v.; Beschluss vom 11.07.2017, 5 Ta 5/17, n.v; Beschl. v. 22.12.2009, 14 Ta 207/09, juris).
  • LAG Hamm, 23.03.2018 - 5 Ta 135/17

    Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe

    Eine Einverständniserklärung des Rechtsanwaltes mit dieser Verfahrensweise erübrigt sich; ein Hinweis des Gerichtes ist nicht erforderlich (LAG Hamm Beschluss v. 18.08.2008, 7 Ta 519/08, - juris - LAG Hamm Beschluss v. 05.03.2014, 5 Ta 107/14).
  • LAG Hamm, 07.08.2019 - 14 Ta 158/19

    Beiordnung, Hauptbevollmächtigter, Unterbevollmächtigter

    (vgl. BGH 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04 - juris, Rn. 9; LAG Hamm 18. August 2008 - 7 Ta 519/08 - juris, Rn. 13; 5. März 2014 - 5 Ta 107/14 - juris, Rn. 10; Dürbeck/Gottschalk, aaO., Rn. 570 ).
  • LAG Hamm, 29.08.2018 - 5 Ta 20/18

    Prozesskostenhilfe; Sachbezug Wohnen

    Ein gezahltes Kostgeld ist hiervon abzuziehen (vgl. BAG, 12.10.2009, 3 AZB 21/09, n. v.; LAG Hamm, Beschl. v. 22.12.2009, 14 Ta 207/09, juris; dem folgend LAG Hamm, Beschl. v. 05.11.2013, 5 Ta 456/13, n.v.; Beschluss vom 05.03.2014, 5 Ta 107/14, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 23.02.2015, 14 Ta 700/14, n.v.; LAG Hamm, 11.07.2017, 5 Ta 5/17, n.v.).
  • LAG Hamm, 15.02.2018 - 5 Ta 447/17

    Beiordnung eines Verkehrsanwaltes im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Eine Einverständniserklärung des Rechtsanwaltes mit dieser Verfahrensweise erübrigt sich; ein Hinweis des Gerichtes ist nicht erforderlich (LAG Hamm Beschluss v. 05.03.2014, 5 Ta 107/14; LAG Hamm Beschluss v. 18.08.2008, 7 Ta 519/08, juris).
  • LAG Hamm, 26.09.2018 - 5 Ta 447/18

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Verkehrsanwalts im Rahmen der

    Eine Einverständniserklärung des Rechtsanwaltes mit dieser Verfahrensweise erübrigt sich; ein Hinweis des Gerichtes ist nicht erforderlich (so zuletzt auch LAG Hamm, Beschuss vom 15.02.2018, 5 Ta 447/17, juris; LAG Hamm Beschluss v. 05.03.2014, 5 Ta 107/14, n.v.; LAG Hamm Beschluss v. 18.08.2008, 7 Ta 519/08, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2017 - L 7 SO 2285/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beschränkung der Beiordnung

    Hierauf kommt es aber nicht an, da die Begrenzung nach § 121 Abs. 3 ZPO nicht auf einen am Gerichtssitz ansässigen, sondern einen im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalt abstellt (in diesem Sinne auch Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 5. März 2014 - 5 Ta 107/14 - juris Rn. 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2017 - L 7 SO 2285.17

    Anspruch auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten im sozialgerichtlichen

    Hierauf kommt es aber nicht an, da die Begrenzung nach § 121 Abs. 3 ZPO nicht auf einen am Gerichtssitz ansässigen, sondern einen im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalt abstellt (in diesem Sinne auch Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 5. März 2014 - 5 Ta 107/14 - juris Rn. 13).
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