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Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.09.2009 - 5 U 220/08   

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https://dejure.org/2009,11344
OLG Köln, 23.09.2009 - 5 U 220/08 (https://dejure.org/2009,11344)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.09.2009 - 5 U 220/08 (https://dejure.org/2009,11344)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. September 2009 - 5 U 220/08 (https://dejure.org/2009,11344)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ProdHaftG § 1; ; ProdHaftG § 8 S. 2; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 7

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 301
    Unzulässigkeit eines Teilurteils im Arzthaftungsprozess wegen der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Produkthaftung oder Arzthaftung bei mutmaßlich fehlerhaften Hüftimplantaten?

Besprechungen u.ä.

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2009 - 5 U 220/08
    Es darf nicht die Gefahr bestehen, dass es im Teil- und Schlussurteil zu widersprüchlichen Entscheidungen kommt (BGHZ 107, 236, 242; 173, 328 ff. Rdn. 18).
  • BGH, 16.08.2007 - IX ZR 63/06

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Anfechtungsklage; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2009 - 5 U 220/08
    Es darf nicht die Gefahr bestehen, dass es im Teil- und Schlussurteil zu widersprüchlichen Entscheidungen kommt (BGHZ 107, 236, 242; 173, 328 ff. Rdn. 18).
  • BGH, 02.02.1999 - VI ZR 392/97

    Darlegungs- und Beweislast des Herstellers eines Produkts bei Schädigung eines

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2009 - 5 U 220/08
    Hat ein Produktfehler den Schaden verursacht, muss der Verkehrssicherungspflichtige darlegen und beweisen, dass er die ihm obliegenden Pflichten beachtet hat und ihn an dem Fehler kein Verschulden trifft (vgl. BGH NJW 1999, 1028 f.).
  • LG Köln, 26.11.2008 - 25 O 312/06

    Schadensersatzanspruch aufgrund einer fehlerhaften Hüftoperation; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2009 - 5 U 220/08
    Auf die Berufungen des Klägers, der Beklagten zu 3) und der Streithelferin der Beklagten zu 3) wird das am 26.11.2008 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 312/06 - aufgehoben.
  • OLG Stuttgart, 06.03.2018 - 12 U 123/17

    Produkthaftung: Ansprüche aufgrund eines Produktfehlers einer Hüftprothese

    Die Haftung nach dem ProduktHaftG ist mithin abhängig von einem Fehler des Produkts, der die Verletzung eines der durch § 1 ProduktHaftG geschützten Rechtsgutes zur Folge hatte (vgl. Kullmann, ProdHaftG, 6. Auflage 2010, § 3 Rn. 3), was insoweit bereits für die Frage des Vorliegens eines Fehlers die Prüfung eines gewissen Ursachenzusammenhangs impliziert (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.09.2009, 5 U 220/08 - zitiert nach juris).

    Der Rückschluss vom Schadenseintritt auf einen solchen Fehler würde allerdings voraussetzen, dass andere Schadensursachen nicht in Betracht kommen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23.09.2009, 5 U 220/08 - zitiert nach juris, dort Rn. 33).

  • LG München I, 31.08.2011 - 9 O 2457/10

    Produkthaftung: Nachweis der Fehlerhaftigkeit einer nach der Implantation

    All dies sind reelle Möglichkeiten, die den vorgenannten Rückschluss verbieten (vgl. insoweit auch LG Köln, Urt. v. 26.11.2008, 25 O 312/06 und nachgehend OLG Köln, Urt. v. 23.09.2009, 5 U 220/08).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.06.2010 - 5 U 220/08   

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https://dejure.org/2010,31613
OLG Hamburg, 23.06.2010 - 5 U 220/08 (https://dejure.org/2010,31613)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.06.2010 - 5 U 220/08 (https://dejure.org/2010,31613)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 5 U 220/08 (https://dejure.org/2010,31613)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2010 - 5 U 220/08
    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat hinsichtlich aller dieser Streitpunkte auf die Begründungen in der den Parteien bekannten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29.4.2010 Bezug (AZ. I ZR 69/08 - Vorschaubilder = BeckRS 2010, 12191), die auch in der mündlichen Verhandlung vom 2.6.2010 Gegenstand der Erörterung war.

    Der Umstand, dass lnternetnutzern allgemein der Einsatz von Suchmaschinen bekannt ist, genügt gleichfalls nicht für die Annahme, darin liege notwendig der objektiv erkennbare Erklärungswille, einem Suchmaschinenbetreiber gerade auch ein Recht zur Nutzung der Werke im Wege von Vorschaubildern der Suchmaschine (unentgeltlich) einzuräumen; damit lassen sich hierin weder eine konkludente Übertragung von Nutzungsrechten noch eine bloß schuldrechtliche Gestattung sehen (vgl. BGH Urt. v. 29.4.2010 - Az. I ZR 69/08 - Vorschaubilder [Tz.31]).

    Dem Urheber steht ein geltend gemachter Unterlassungsanspruch auch dann nicht zu, wenn seinem (schlüssigen) Verhalten die objektive Erklärung entnommen werden kann, er sei mit der Nutzung seiner Werke durch die Bildersuchmaschine der Beklagten einverstanden (vgl. dazu BGH I ZR 69/08 - Vorschaubilder = BeckRS 2010, 12191,Tz.34t mwN).

    Der Senat versteht hierbeiden Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 19.4.2010 (I ZR 69/08 - Vorschaubilder) dahin, dass eine die Rechtswidrigkeit hindernde "schlichte" Einwilligung im Regelfall bereits dann zu bejahen ist, wenn Dateien mit urheberrechtsfähigen lnhalten vom Rechteinhaber in das lnternet eingestellt werden, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.

    Der vorliegende Fall betrifft grundsätzlichen Fragen zur Haftung von Suchmaschinenbetreibern, die auch durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.4.2010 (Az. I ZR 69/08) noch nicht höchstrichterlich geklärt sind, insbesondere zu den Voraussetzungen, unter denen eine vom BGH im genannten Fall angenommene "schlichte" Einwilligung anzunehmen ist.

  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 296/91

    Streitwert bei Stufenklage nach Klageabweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2010 - 5 U 220/08
    Aus Gründen der Prozessökonomie kann das Rechtsmittelgericht dann von sich aus einen Anspruch in seinen Urteilsausspruch mit einbeziehen, der nicht Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens geworden ist (vgl. BGH NJW 1959, 1827,1828; NJW 1985, 2405: NJW-RR 1992, 1021; NJW 2006,2323,2326; OLG Celle NJW-RR 1995, 1021, 1022; Zöller / Greger, ZPO, 28.Aufl.,§ 254 Rz.14;aA: Stein / Jonas / Roth ZPO;22.Auf1., § 254 R2.37; Becker-Eberhard in MüKo-ZPO, 3.Aufl.,§ 254 Rz.31).

    Weist das Berufungsgericht auf die Berufung des in erster lnstanz zur Auskunftserteilung die Stufenklage insgesamt ab, bestimmt sich der Streitwert des Berufungsverfahrens grundsätzlich nach dem vollen Streitwert der abgewiesenen Klage (BGH NJW-RR 1992, 1021).

  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 248/07

    Haftung für Thumbnails

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2010 - 5 U 220/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26.9.2008, Az. 308 O 248/07 , abgeändert.

    das Teil-Urteil des Landgerichts Hamburg, Az.308 O 248/07, verkündet am 26.9.2008, zugestellt am 2.10.2008, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • OLG Celle, 23.03.1994 - 2 U 93/93

    Zusatzvergütung für Vermietung eines Baukranes?

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2010 - 5 U 220/08
    Aus Gründen der Prozessökonomie kann das Rechtsmittelgericht dann von sich aus einen Anspruch in seinen Urteilsausspruch mit einbeziehen, der nicht Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens geworden ist (vgl. BGH NJW 1959, 1827,1828; NJW 1985, 2405: NJW-RR 1992, 1021; NJW 2006,2323,2326; OLG Celle NJW-RR 1995, 1021, 1022; Zöller / Greger, ZPO, 28.Aufl.,§ 254 Rz.14;aA: Stein / Jonas / Roth ZPO;22.Auf1., § 254 R2.37; Becker-Eberhard in MüKo-ZPO, 3.Aufl.,§ 254 Rz.31).

    Zugleich wird der Gefahr sich widersprechender Entscheidungen begegnet (OLG Celle NJW-RR 1995, 1021, 1022).

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2010 - 5 U 220/08
    Allerdings vermag der Senat nicht recht zu erkennen, wie eine täterschaftliche Nutzung eines fremden Werkes ein "Verhalten rein technischer, automatischer und passiver Art" sein kann und in Betracht kommen soll, dass die Beklagte "weder Kenntnis noch Kontrolle über die weitergeleitete oder gespeicherte lnformation besitzt" (EuGH Urt. v. 23.3.2010 - C-236/08 bis C-238/08 = GRUR 2010, 445 - G........ France / Louis Vuitton, Tz.114).
  • BGH, 06.12.2007 - I ZR 94/05

    Drucker und Plotter

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2010 - 5 U 220/08
    Ein Berechtigter, der Texte oder Bilder im lnternet ohne Einschräinkungen freizugänglich macht, muss mit den nach den Umständen üblichen Nutzungshandlungen rechnen (vgl. BGH GRUR 2008, 245 Tz.27 - Drucker und Plotter).
  • BGH, 10.05.2006 - XII ZR 124/02

    Rechtstellung des nichtbesitzenden (Erst-)Mieters bei Doppelvermietung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2010 - 5 U 220/08
    Aus Gründen der Prozessökonomie kann das Rechtsmittelgericht dann von sich aus einen Anspruch in seinen Urteilsausspruch mit einbeziehen, der nicht Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens geworden ist (vgl. BGH NJW 1959, 1827,1828; NJW 1985, 2405: NJW-RR 1992, 1021; NJW 2006,2323,2326; OLG Celle NJW-RR 1995, 1021, 1022; Zöller / Greger, ZPO, 28.Aufl.,§ 254 Rz.14;aA: Stein / Jonas / Roth ZPO;22.Auf1., § 254 R2.37; Becker-Eberhard in MüKo-ZPO, 3.Aufl.,§ 254 Rz.31).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2010 - 5 U 220/08
    Aus Gründen der Prozessökonomie kann das Rechtsmittelgericht dann von sich aus einen Anspruch in seinen Urteilsausspruch mit einbeziehen, der nicht Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens geworden ist (vgl. BGH NJW 1959, 1827,1828; NJW 1985, 2405: NJW-RR 1992, 1021; NJW 2006,2323,2326; OLG Celle NJW-RR 1995, 1021, 1022; Zöller / Greger, ZPO, 28.Aufl.,§ 254 Rz.14;aA: Stein / Jonas / Roth ZPO;22.Auf1., § 254 R2.37; Becker-Eberhard in MüKo-ZPO, 3.Aufl.,§ 254 Rz.31).
  • BGH, 03.07.1959 - I ZR 169/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2010 - 5 U 220/08
    Aus Gründen der Prozessökonomie kann das Rechtsmittelgericht dann von sich aus einen Anspruch in seinen Urteilsausspruch mit einbeziehen, der nicht Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens geworden ist (vgl. BGH NJW 1959, 1827,1828; NJW 1985, 2405: NJW-RR 1992, 1021; NJW 2006,2323,2326; OLG Celle NJW-RR 1995, 1021, 1022; Zöller / Greger, ZPO, 28.Aufl.,§ 254 Rz.14;aA: Stein / Jonas / Roth ZPO;22.Auf1., § 254 R2.37; Becker-Eberhard in MüKo-ZPO, 3.Aufl.,§ 254 Rz.31).
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