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| BSG, 13.07.1988 - 5/5b RJ 24/87 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Begünstigender Verwaltungsakt - Rücknahme - Fehlende Ermessensentscheidung
Verfahrensgang
- SG München, 13.08.1985 - S 21 Ar 1346/84
- BSG, 13.07.1988 - 5/5b RJ 24/87
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (8)
- BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87
Verwaltungsakt - Rücknahme
Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 5/5b RJ 24/87
Die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes iS dieser Vorschrift ist indes nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine Ermessensentscheidung (…vgl übereinstimmend SozR 1300 § 45 Nr. 12;… BSGE 59, 157, 169 = SozR aaO Nr. 19;… SozR 1300 § 44 Nr. 22; Urteil des 1. Senats vom 15. Oktober 1987 - 1 RA 37/85 - Urteil des 10. Senats vom 9. Dezember 1987 - 10 RKg 3/86 - und Urteil des 11. Senats vom 4. Februar 1988 - 11 RAr 26/87 -).Dieser Entscheidung sind indes die für die anderen Rechtsgebiete als dem des Versorgungsrechts zuständigen Senate des BSG nicht gefolgt (vgl die nach der Entscheidung des 9a Senats erlassenen Urteile des 1. und 10. Senats vom 15. Oktober 1987 und 9. Dezember 1987 aaO sowie insbesondere die hierfür vom 11. Senat im Urteil vom 4. Februar 1988 aaO gegebene Begründung).
Die vom 11. Senat im Urteil vom 4. Februar 1988 aaO für den Bereich des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) insoweit vertretene gegenteilige Rechtsauffassung steht der hier getroffenen Entscheidung schon deswegen nicht entgegen, weil sie für den vom 1. Senat im Urteil vom 15. Oktober 1987 entschiedenen und mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall eine "Ausnahme" annimmt.
Diese in dem genannten Urteil für den Fall einer vor Erlaß des ersten Bescheids unterbliebenen Anhörung des Betroffenen vertretene Rechtsauffassung hat der 11. Senat - wie seinem weiteren Urteil vom 4. Februar 1988 aaO zu entnehmen ist - auch für den Fall einer im ersten Bescheid fehlenden Ermessensentscheidung ohne zusätzliche Begründung bestätigt.
- BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84
Notwehr - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermessen
Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 5/5b RJ 24/87
Zwar hat der 9a Senat des BSG in seinem Urteil vom 25. Juni 1986 (BSGE 60, 147 = SozR 1300 § 45 Nr. 24) für den Bereich des Versorgungsrechts die Auffassung vertreten, daß bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts nach § 45 Abs. 1 SGB 10 im Regelfall für die Ausübung von Ermessen kein Raum bleibe.Schon deswegen ist die - lediglich vom 9a Senat im Urteil vom 25. Juni 1986 aaO für den Bereich des Versorgungsrechts geteilte - Ansicht des LSG, für eine Ermessensausübung der Beklagten bleibe "angesichts der für die Klägerin untergeordneten wirtschaftlichen Folgen" kein Raum, nicht zutreffend.
- BSG, 15.10.1987 - 1 RA 37/85
Bescheid - Aufhebung - Rücknahme - Witwenrente - Kürzung - Geschiedene Ehefrau - …
Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 5/5b RJ 24/87
Die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes iS dieser Vorschrift ist indes nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine Ermessensentscheidung (…vgl übereinstimmend SozR 1300 § 45 Nr. 12;… BSGE 59, 157, 169 = SozR aaO Nr. 19;… SozR 1300 § 44 Nr. 22; Urteil des 1. Senats vom 15. Oktober 1987 - 1 RA 37/85 - Urteil des 10. Senats vom 9. Dezember 1987 - 10 RKg 3/86 - und Urteil des 11. Senats vom 4. Februar 1988 - 11 RAr 26/87 -).Mit der Entscheidung des 1. Senats vom 15. Oktober 1987 aaO ist der erkennende Senat der Auffassung, daß in einem derartigen Fall allein die fehlende Ermessensentscheidung zur Rechtswidrigkeit und Aufhebung des Bescheides führt und bei dieser Sach- und Rechtslage kein Anlaß für eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht zwecks Prüfung der weiteren Rechtsvoraussetzungen des § 45 SGB 10 besteht.
- BSG, 09.12.1987 - 10 RKg 3/86
Türkischer Staatsangehöriger - Strafgefangener - Kindergeld - Türkei
Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 5/5b RJ 24/87
Die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes iS dieser Vorschrift ist indes nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine Ermessensentscheidung (…vgl übereinstimmend SozR 1300 § 45 Nr. 12;… BSGE 59, 157, 169 = SozR aaO Nr. 19;… SozR 1300 § 44 Nr. 22; Urteil des 1. Senats vom 15. Oktober 1987 - 1 RA 37/85 - Urteil des 10. Senats vom 9. Dezember 1987 - 10 RKg 3/86 - und Urteil des 11. Senats vom 4. Februar 1988 - 11 RAr 26/87 -).Dieser Entscheidung sind indes die für die anderen Rechtsgebiete als dem des Versorgungsrechts zuständigen Senate des BSG nicht gefolgt (vgl die nach der Entscheidung des 9a Senats erlassenen Urteile des 1. und 10. Senats vom 15. Oktober 1987 und 9. Dezember 1987 aaO sowie insbesondere die hierfür vom 11. Senat im Urteil vom 4. Februar 1988 aaO gegebene Begründung).
- BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 127/84
Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 5/5b RJ 24/87
Im übrigen hat es der 7. Senat des BSG, auf dessen Rechtsprechung sich der 11. Senat im Urteil vom 4. Februar 1988 beruft, lediglich in konkreten Einzelfällen aus dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung iS des § 170 Abs. 2 Satz 2 SGG für untunlich gehalten, in der Sache selbst zu entscheiden (vgl die Urteile des 7. Senats vom 17. April 1986 - 7 RAr 127/84 - und vom 29. September 1987 - 7 RAr 22/86 -).Dies schließt nicht aus, daß der 1. und 5. Senat es für den Bereich der Rentenversicherung für tunlich halten, bei einer wegen fehlender Ermessensentscheidung des Rentenversicherungsträgers begründeten Revision gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 SGG in der Sache selbst zu entscheiden, zumal auch nach der Rechtsprechung des 7. Senats des BSG ein zulässiges Nachschieben von Ermessensgründen im Hinblick auf die in den §§ 35 Abs. 1, 41 Abs. 2 SGB 10 getroffene Regelung durch eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht nicht erreicht werden könnte (…vgl SozR 1300 § 45 Nr. 19 S 67 und Urteil vom 17. April 1986 aaO).
- BSG, 14.11.1985 - 7 RAr 123/84
Verstoß gegen Verfassungsrecht - Änderung von § 134 AFG - Laufende Leistungsfälle
Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 5/5b RJ 24/87
Die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes iS dieser Vorschrift ist indes nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine Ermessensentscheidung (…vgl übereinstimmend SozR 1300 § 45 Nr. 12; BSGE 59, 157, 169 = SozR aaO Nr. 19;… SozR 1300 § 44 Nr. 22; Urteil des 1. Senats vom 15. Oktober 1987 - 1 RA 37/85 - Urteil des 10. Senats vom 9. Dezember 1987 - 10 RKg 3/86 - und Urteil des 11. Senats vom 4. Februar 1988 - 11 RAr 26/87 -). - BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86
Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente …
Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 5/5b RJ 24/87
Zwar hat der 11. Senat des BSG mit Urteil vom 26. August 1987 (SozR 1300 § 48 Nr. 39) entschieden, daß bei Aufhebung eines ersten Aufhebungsbescheides aus Gründen, die einen zweiten Aufhebungsbescheid nicht ausschließen, die Wahrung der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 iVm § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB 10 im ersten Bescheid auch für den zweiten gelte, wenn er unverzüglich nach Aufhebung des ersten ergehe. - BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 22/86
Auszug aus BSG, 13.07.1988 - 5/5b RJ 24/87
Im übrigen hat es der 7. Senat des BSG, auf dessen Rechtsprechung sich der 11. Senat im Urteil vom 4. Februar 1988 beruft, lediglich in konkreten Einzelfällen aus dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung iS des § 170 Abs. 2 Satz 2 SGG für untunlich gehalten, in der Sache selbst zu entscheiden (vgl die Urteile des 7. Senats vom 17. April 1986 - 7 RAr 127/84 - und vom 29. September 1987 - 7 RAr 22/86 -).
- BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 84/89 Wegen der fehlenden Ermessensausübung ist der Bescheid auch aufzuheben (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juli 1988 in SozR 1300 § 45 Nr. 39;… Urteil vom 27. Juli 1989 - 11 RAr 7/88 - in SozR 1300 § 45 Nr. 45 und Urteil vom 9. November 1989 - 11 RAr 39/89 -).
- BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 115/87
Anwendung des § 48 SGB X , Fristbeginn
Soweit der 1. Senat im Urteil vom 15. Oktober 1987 (…SozR 1300 § 45 Nr. 32) und der 5. Senat im Urteil vom 13. Juli 1988 - 5/5b RJ 24/87 - entschieden haben, daß eine Aufhebung wegen fehlerhafter oder fehlender Ermessensausübung grundsätzlich zulässig sei, liegt dem wohl die Auffassung zugrunde, daß der mit der Dauer eines Gerichtsverfahrens regelmäßig verbundene Ablauf der Jahresfrist eine erneute Rücknahme ausschließt. - BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 40/96
Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Jahresfrist für die Rücknahme …
Folglich müssen der Behörde auch diejenigen Tatsachen bekannt sein, die § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB X oder - der hier offenbar nicht relevante - Abs. 3 Satz 2 SGB X voraussetzt (…BSGE 60, 239, 240 f. = SozR 1300 § 45 Nr. 26; BSGE 62, 103, 108 = SozR 1300 § 45 Nr. 39;… BSGE 65, 221, 228 = SozR 1300 § 45 Nr. 45;… BSGE 66, 204, 210 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1;… BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 2;… BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 26;… BSGE 77, 295, 299 f. = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27).
- BSG, 27.03.1996 - 3 RK 10/95
Begriffe "Publizistik" und "Bereich Wort" im Künstlersozialversicherungsrecht, …
Der Senat brauchte daher nicht zu entscheiden, ob der Bescheid auch deshalb rechtswidrig und damit aufzuheben ist (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 39 m.w.N.; ständige Rechtsprechung), weil es hier an einer nach § 36a KSVG i.V.m. § 45 Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren (SGB X) grundsätzlich erforderlichen Ermessensausübung der Beklagten fehlt oder ob § 45 SGB X im Bereich des KSVG bei auf Betriebsprüfungen beruhenden, von den Meldungen der Abgabepflichtigen abweichenden Neufeststellungsbescheiden zur Höhe der Abgaben und den entsprechenden Nachforderungen unanwendbar ist und deshalb auf eine Ermessensausübung verzichtet werden kann (verneinend der 10. Senat des BSG…, Urteil vom 12. Februar 1992 - 10 RAr 6/90 - BSGE 70, 117 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 11 zum vergleichbaren Fall der Umlageberechnung zur Produktiven Winterbauförderung). - BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 12/89
Vorrang des Erstattungsanspruchs vor dem Abzweigungsanspruch
Zwar hat die Beklagte bei der Ablehnung des erneut am 20. Juli 1982 gestellten Antrags auf Auszahlung des Kinderzuschusses an die Klägerin keine Begründung für eine Ermessensentscheidung gegeben, wie das § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X fordert (vgl. Urteil des erkennenden Senats in SozR 1300 § 45 Nr. 39 sowie BSGE 64, 36, 38 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 15. Februar 1990 - 7 RAr 28/88 - m.w.N.). - BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88
Verfügbarkeit eines Studenten, Rücknahme eines Verwaltungsaktes wegen fehlender …
Soweit der 1. Senat im Urteil vom 15. Oktober 1987 (…SozR 1300 § 45 Nr. 32) und der 5. Senat im Urteil vom 13. Juli 1988 - 5/5b RJ 24/87 - entschieden haben, daß eine Aufhebung wegen fehlerhafter oder fehlender Ermessensausübung grundsätzlich zulässig sei, liegt dem wohl die Auffassung zugrunde, daß der mit der Dauer eines Gerichtsverfahrens regelmäßig verbundene Ablauf der Jahresfrist eine erneute Rücknahme ausschließt. - BSG, 27.04.1989 - 5/5b RJ 70/87
Rücknahme eines Bescheides über die Rente aus der Arbeiterrentenversicherung - …
Die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes iS dieser Vorschrift ist aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eine Ermessensentscheidung (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juli 1988 - 5/5b RJ 24/87 - mwN).Wie der erkennende Senat bereits im Anschluß an das Urteil des 1. Senats des BSG vom 15. Oktober 1987 (…SozR 1300 § 45 Nr. 32) mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 13. Juli 1988 aaO entschieden hat, führt in einem derartigen Fall allein die fehlende, im Gerichtsverfahren nicht nachholbare Ermessensentscheidung zur Rechtswidrigkeit und Aufhebung des - hier mit der Klage angefochtenen - Rentenneufeststellungsbescheides.
- LSG Baden-Württemberg, 20.10.2003 - L 13 AL 3445/03
Aufhebung der Leistungen bei Kündigung des Rehabilitationsvertrags
Eine solche Entscheidung erfordert zunächst die in § 45 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGB X vorgesehene Interessenabwägung und sodann, weil die Rücknahme im auch tatsächlich auszuübenden Ermessen des Leistungsträgers steht (ständige Rechtsprechung des BSG und des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwG] vgl. BSG SozR 1300 § 45 Nr. 39 m.w.N., BVerwG Buchholz 436.36 § 20 Nr. 29), eine den Anforderungen von § 39 Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X Rechnung tragende Begründung der Ermessensentscheidung. - BSG, 28.03.1990 - 9b/11 RAr 91/88
Belehrungs- und Beratungspflicht bei der Rückzahlung von Umschulungskosten
Allgemein darf ein Sozialleistungsträger sogar ursprünglich unrichtig gewesene Verwaltungsakte, die er aufgrund einer Abwägung innerhalb bestimmter Fristen nach § 45 Abs. 2 ff SGB X (vom 18. August 1980 - BGBl I 1469) mit der zwingenden Folge einer Rückzahlungspflicht nach § 50 aufheben kann, nur aufgrund einer Ermessensentscheidung nach § 45 Abs. 1 zurücknehmen (…BSGE 61, 223, 225 = SozR 1300 § 45 Nr. 28; SozR 1300 § 45 Nr. 39). - BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 81/86
Rente - Höhe - Berechnungsfaktor - Versicherungszeit - Nachschieben von Gründen
Insoweit fehlt es bereits an einer für die Rücknahme erforderlichen Ermessensentscheidung der Beklagten (vgl hierzu das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 13. Juli 1988 -5/5b RJ 24/87-). - BSG, 11.09.1991 - 5 RJ 25/90
Rückforderung überzahlter Waisenrente - Rücknahme eines rechtswidrigen …
- BSG, 23.03.1994 - 5 RJ 68/93
Rechtmäßigkeit der Minderung von Waisenrente - Anforderungen an die Rücknahme …
- BSG, 09.09.1993 - 5 RJ 28/93
Ruhen einer Rente wegen Berufsunfähigkeit - Rücknahme eines rechtswidrigen …
- LSG Baden-Württemberg, 07.12.2006 - L 6 R 848/06
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