Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 03.02.2015 - 5 A 196/14 |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 25 Abs. 5, GG Art. 6, EMRK Art. 8
Kosovo, Roma, Achtung des Privatlebens, Verwurzelung, Integration, Serbien, Sicherung des Lebensunterhalts, atypischer Ausnahmefall, Regelversagungsgrund, Familieneinheit, alleinerziehend, Erwerbstätigkeit, wirtschaftliche Integration, rechtmäßiger Aufenthalt, ...
Kurzfassungen/Presse (4)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Klage hinsichtlich der Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen erfolgreich
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Klage hinsichtlich der Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen erfolgreich
- juraforum.de (Kurzinformation)
Aufenthaltsverlängerung wegen Inanspuchnahme des Jugendamtes
- niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Terminsankündigung: Klage einer serbischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 03.02.2015 - 5 A 196/14
- OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17
- BVerwG, 12.07.2018 - 1 B 32.18
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12
Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht; …
Auszug aus VG Osnabrück, 03.02.2015 - 5 A 196/14
Diese dargelegte fortschreitende Integration der Kläger in die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Bundesgebiet und die deshalb von der Kammer getroffene positive Prognose hinsichtlich einer weiter fortschreitenden Integration rechtfertigt insbesondere auch unter Berücksichtigung ihres - im Falle der Klägerin zu 1. jahrzehntelangen - Aufenthaltes im Bundesgebiet die Annahme, dass eine Rückkehr der Kläger nach Serbien oder in den Kosovo einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihr durch Art. 8 EMRK geschütztes Recht auf Führung ihres Privatlebens darstellen würde und deshalb die grundsätzlich stets mit zu berücksichtigenden einwanderungspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland zurückzustehen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.07.2012 - 1 C 15.12 -, juris. Rn. 21 f.).Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30.07.2012 - 1 C 15.12 -, juris. Rn. 21 f.) ist - sogar - ein Ausnahmefall, der ein Abweichen vom Regelversagungsgrund der fehlenden Sicherung des Lebensunterhaltes rechtfertigt, dann anzunehmen, wenn die Verweigerung eines Aufenthaltstitels eine außergewöhnliche Härte darstellt, weil die Fortführung der Familieneinheit im Ausland unzumutbar wäre und deshalb eine Verletzung von Art. 8 EMRK anzunehmen wäre.
- VGH Hessen, 15.02.2006 - 7 TG 106/06
Ausländer; Abschiebung; rechtliche Unmöglichkeit; Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus VG Osnabrück, 03.02.2015 - 5 A 196/14
Einer aufenthaltsrechtlichen Entscheidung kommt danach eine Eingriffsqualität in Bezug auf Art. 8 Abs. 1 EMRK nur dann zu, wenn der Ausländer ein Privatleben, das durch persönliche, soziale und wirtschaftliche Beziehungen charakterisiert ist, faktisch nur noch im Aufenthaltsstaat als Vertragsstaat der EMRK führen kann (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 27.1.2010 - 8 ME 2/10 -, juris Rn. 11; Hessischer VGH, Beschluss vom 15.2.2006 - 7 TG 106/06 -, juris Rn. 25). - OVG Niedersachsen, 27.01.2010 - 8 ME 2/10
Tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung i.S.d. § 60a Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus VG Osnabrück, 03.02.2015 - 5 A 196/14
Einer aufenthaltsrechtlichen Entscheidung kommt danach eine Eingriffsqualität in Bezug auf Art. 8 Abs. 1 EMRK nur dann zu, wenn der Ausländer ein Privatleben, das durch persönliche, soziale und wirtschaftliche Beziehungen charakterisiert ist, faktisch nur noch im Aufenthaltsstaat als Vertragsstaat der EMRK führen kann (vgl. Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27.1.2010 - 8 ME 2/10 -, juris Rn. 11; Hessischer VGH…, Beschluss vom 15.2.2006 - 7 TG 106/06 -, juris Rn. 25).
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Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 13.12.2016 - 5 A 196/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 952 BGB; § 10 Abs 2 S 1 VereinsG; § 3 Abs 1 S 2 Nr 1 VereinsG; § 3 Abs 1 S 2 Nr 3 VereinsG; § 4 VereinsGDV; § 3 VereinsGDV
Beschlagnahme; Chapter; Harley Davidson; Hells Angels; Motorrad; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Sergeant at Arms; Sicherstellung; strafrechtswidrige Zwecke; Verein; Vereinsverbot; Vereinsvermögen; Vorstand; Vorstandsmitglied - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 13.04.2016 - 11 KS 272/14
Anhörung; Benehmen; Bundeszuständigkeit; Hells Angels; verfassungsmäßige Ordnung; …
Auszug aus VG Braunschweig, 13.12.2016 - 5 A 196/14
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag mit Beschluss vom 20.04.2015 (- 11 MS 298/14 -) abgelehnt; mit Urteil vom 13.04.2016 (- 11 KS 272/14 -) hat es die Verbotsverfügung aufgehoben, soweit darin festgestellt wurde, dass sich der HAMC Göttingen gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet habe, und die Klage im Übrigen abgewiesen.Anders als beispielsweise hinsichtlich der Rockergruppierung, die Gegenstand der den Beteiligten bekannten Entscheidungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (B. v. 24.10.2016 - 3 A 612/16 -) bzw. des Verwaltungsgerichts Chemnitz (U. v. 22.06.2016 - 3 K 1008/13 - - 3 K 1084/13 - - 3K 1183/13 -) gewesen ist und hinsichtlich derer das Vereinsverbot maßgeblich auf den strafrechtswidrigen Hauptzweck des Vereins gestützt wurde, dass mit den für jedes Mitglied verbindlich vorgeschriebenen Motorräder eine Drohkulisse aufgebaut werden sollte, die die Begehung von Straftaten ermöglichen und erleichtern sollte, wird ein solcher Zusammenhang für den HAMC Göttingen weder in der Verbotsverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 20.10.2014 noch im Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13.04.2016 (- 11 KS 272/14 -) dargelegt.
- OVG Sachsen, 24.10.2016 - 3 A 612/16
Verein, ; Vermögen; Beschlagnahme; Sicherstellung; Eigentum; Gewahrsam; Vorstand; …
Auszug aus VG Braunschweig, 13.12.2016 - 5 A 196/14
Die Zuordnung zum Vereinsvermögen erfolgt nicht streng nach eigentumsrechtlichen Kriterien; maßgeblich ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 24.10.2016 - 3 A 612/16 -, juris Rn. 9 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, U. v. 27.02.1989 - 1 S 2587/87 -).Anders als beispielsweise hinsichtlich der Rockergruppierung, die Gegenstand der den Beteiligten bekannten Entscheidungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (B. v. 24.10.2016 - 3 A 612/16 -) bzw. des Verwaltungsgerichts Chemnitz (U. v. 22.06.2016 - 3 K 1008/13 - - 3 K 1084/13 - - 3K 1183/13 -) gewesen ist und hinsichtlich derer das Vereinsverbot maßgeblich auf den strafrechtswidrigen Hauptzweck des Vereins gestützt wurde, dass mit den für jedes Mitglied verbindlich vorgeschriebenen Motorräder eine Drohkulisse aufgebaut werden sollte, die die Begehung von Straftaten ermöglichen und erleichtern sollte, wird ein solcher Zusammenhang für den HAMC Göttingen weder in der Verbotsverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 20.10.2014 noch im Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13.04.2016 (- 11 KS 272/14 -) dargelegt.
- OVG Niedersachsen, 20.04.2015 - 11 MS 298/14
Verfassungsmäßige Ordnung; vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis; …
Auszug aus VG Braunschweig, 13.12.2016 - 5 A 196/14
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den Eilantrag mit Beschluss vom 20.04.2015 (- 11 MS 298/14 -) abgelehnt; mit Urteil vom 13.04.2016 (- 11 KS 272/14 -) hat es die Verbotsverfügung aufgehoben, soweit darin festgestellt wurde, dass sich der HAMC Göttingen gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet habe, und die Klage im Übrigen abgewiesen. - VG Göttingen, 14.10.2015 - 1 A 240/14
Hells Angels; Motorradclub; Sicherstellung; Vereinsverbot; Vermögensbeschlagnahme
Auszug aus VG Braunschweig, 13.12.2016 - 5 A 196/14
Um eine ausufernde Zurechnung zum Vereinsvermögen und einen grundrechtswidrigen Eingriff in die Eigentumsrechte des Betroffenen zu verhindern, ordnet das Verwaltungsgericht Göttingen nur solche Gegenstände dem Vereinsvermögen zu, die auch für den nicht fachkundigen Betrachter eindeutig eine Zuordnung zu dem verbotenen Verein und dessen Symbolen zulassen, insbesondere durch die Verwendung des Symbols der Hells Angels, den Totenkopf mit Helm und Flügel, sowie die Ortsbezeichnung Göttingen oder die namentliche Nennung des HAMC Göttingen (vgl. VG Göttingen, U. v. 14.10.2015 - 1 A 240/14 -, juris Rn. 34). - VG Göttingen, 14.10.2015 - 1 A 235/14
Verwaltungsgericht gibt Mitgliedern der Hells Angels teilweise Recht.
Auszug aus VG Braunschweig, 13.12.2016 - 5 A 196/14
Rn. 26 Zwar hat das Verwaltungsgericht Göttingen die Klage eines anderen Funktionsträgers des HAMC Göttingen gegen einen Bescheid der Beklagten vom 24.10.2014, mit dem diese Gegenstände in dessen Gewahrsam als Vereinsvermögen sichergestellt hatte, als unzulässig abgewiesen, weil dem Kläger das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis fehle (vgl. VG Göttingen, U. v. 14.10.2015 - 1 A 235/14 -, n. v.).
- VGH Baden-Württemberg, 16.07.2024 - 1 S 2586/22
Aufhebung eines im vereinsrechtlichen Verbotsverfahren ergangenen …
Rn. 22 Schließlich verfügt der Kläger - entgegen der von dem Beklagten auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen gestützten Auffassung (…Urt. v. 14.10.2015 - 1 A 235/14 - juris Rn. 16 ff; ausdrücklich dagegen VG Braunschweig, Urt. v. 13.12.2016 - 5 A 196/14 - juris Rn. 27;… VG Düsseldorf, Urt. v. 06.11.2019 - 18 K 18226/17 - juris Rn. 24 ff.) - auch über das erforderliche Rechtsschutzinteresse.Nach dem hiermit zum Ausdruck gebrachten behördlichen Willen führte eine gerichtliche Aufhebung der Sicherstellungsanordnung jedenfalls insoweit zu einem Herausgabeanspruch des Adressaten, als das Gericht die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Qualifizierung als Vereinsvermögen hinsichtlich einzelner Sachen verneint (so auch VG Braunschweig, Urt. v. 13.12.2016 - 5 A 196/14 - juris Rn. 27;… VG Düsseldorf, Urt. v. 06.11.2019 - 18 K 18226/17 - juris Rn. 26).
Die Frage, ob die Vorschrift eine taugliche gesetzliche Grundlage für den Erlass einer Sicherstellungsanordnung nicht nur für die Sicherstellung von Sachen im Gewahrsam Dritter, sondern auch für die Sicherstellung von Sachen im Gewahrsam des Vereins darstellt, die in der Rechtsprechung und in der Kommentarliteratur bisher uneinheitlich beantwortet (…jedenfalls Rechtsschutzinteresse für eine hiergegen gerichtete Anfechtungsklage verneint von: VG Göttingen, Urt. v. 14.10.2015 - 1 A 235/14 - juris Rn. 30;… s. a. Seidl, in Albrecht/Roggenkamp, VereinsG, 2. Auf., § 10 Rn. 30; Zulässigkeit einer solchen behördlichen Vorgehensweise bejaht von: VG Braunschweig, Urt. v. 13.12.2016 - 5 A 196/14 - juris Rn. 27;… VG Düsseldorf, Urt. v. 06.11.2019 - 18 K 18226/17 - juris Rn. 26 f.;… Groh, VereinsG, 2. Aufl., § 10 Rn. 8; s. a. VG Stuttgart, Beschl. v. 11.07.2002 - 1 K 36/02 - juris;… VG Berlin, Urt. v. 01.09.2015 - 29 K 237.13 - juris Rn. 33) oder aber offengelassen wird (…so ausdrücklich SächsOVG, Beschl. v. 15.04.2014 - 3 B 460/13 - juris Rn. 7), ist zu bejahen.
- VG Minden, 29.05.2024 - 11 K 432/22 Rn. 39 so VG Braunschweig, Urteil vom 13.12.2016 - 5 A 196/14 -, juris Rn. 27 a.E.; VG Karlsruhe, Urteil vom 14.06.2022 - 12 K 3186/21 -, abrufbar unter:.
Rn. 66 so VG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2019 - 18 K 18226/17 -, juris Rn. 26; VG Braunschweig, Urteil vom 13.12.2016 - 5 A 196/14 -, juris Rn. 27 a.E.; VG Potsdam, Urteil vom 12.03.2024 - 3 K 2041/18 -, juris Rn. 31 unter Hinweis auf Groh, a.a.O. § 10 Rn. 8; wohl auch Sächs. OVG, a.a.O. Rn. 17, das einen Sicherstellungsbescheid mangels ausreichender Bestimmtheit der Beschlagnahmeanordnung für erforderlich hält.
Rn. 125 - vgl. zu einer solchen Konstellation VG Braunschweig, Urteil vom 13.12.2016 - 5 A 196/14 -, juris Rn. 27 -.
- VG Düsseldorf, 06.11.2019 - 18 K 18226/17
Vereinsverbot Motorradclub Sicherstellung Sicherstellungsbescheid Vereinsvermögen …
Rn. 29 Ebenso: VG Braunschweig, Urteil vom 13. Dezember 2016 - 5 A 196/14 -, juris, Rn. 25 ff.; a.A.: VG Göttingen, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 1 A 235/14 -, juris, Rn. 30. - VG Göttingen, 19.02.2020 - 1 A 86/17
Beschlagnahme; Eigentumsverlust; Einziehungsverfügung; Gläubigeraufruf; …
Rn. 45 Die Kammer muss sich nach alledem nicht dazu äußern, ob die Motorräder des "U. A-Stadt" generell - und das streitbefangene Motorrad insbesondere - auch den Zweck hatten, eine Drohkulisse aufzubauen und damit strafgesetzwidrige Bestrebungen des Vereins umzusetzen (vgl. dazu etwa OVG NRW, Beschluss vom 30.07.2018 - 5 B 245/18 -, zitiert nach VG Düsseldorf…, Urteil vom 06.11.2019 - 18 K 18226/17 -, juris, Rn. 51;… Sächs. OVG, Beschlüsse vom 06.10.2014 - 3 B 147/14 -, juris, Rn. 8…, vom 24.10.2016 - 3 A 612/16 -, juris, Rn. 11…, vom 19.02.2018 - 3 A 580/16 -, juris, Rn. 18…, vom 29.03.2018 - 3 A 810/16 -, juris, Rn. 31, …und vom 25.04.2018 - 3 A 868/16 -, juris, Rn. 17; dies in Bezug auf den "U. A-Stadt" verneinend VG Braunschweig, Urteil vom 13.12.2016 - 5 A 196/14 -, juris, Rn. 29 ff.).
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