Rechtsprechung
| VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 10 HessKAG, § 54 VwGO, § 86 VwGO, Art 3 Abs 1 GG, § 10 HessStrG
Straßenreinigungsgebühren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1 ; HessKAG § 10; HessStrG § 10
Festlegung des dem öffentlichen Interesse an der Straßenreinigung entsprechenden und nicht den Gebührenpflichtigen auferlegbaren Anteils - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kosten für die Leerung von Straßenpapierkörben ist Teil der auf die Gebührenpflichtigen umlegungsfähigen Kosten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kosten für die Leerung von Straßenpapierkörben ist Teil der auf die Gebührenpflichtigen umlegungsfähigen Kosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festlegung des dem öffentlichen Interesse an der Straßenreinigung entsprechenden und nicht den Gebührenpflichtigen auferlegbaren Anteils
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 21.08.2013 - 1 K 1015/12
- VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13
- BVerwG, 11.03.2015 - 9 B 5.15
- BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 31.15
- BVerwG, 06.07.2015 - 9 B 31.15
- BVerwG, 16.07.2015 - 9 B 31.15
- BVerwG, 13.10.2015 - 9 B 31.15
- BVerwG, 21.01.2016 - 9 B 76.15
- BVerwG, 11.02.2016 - 9 B 8.16
- BVerfG, 01.12.2016 - 1 BvR 590/16
- BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 1.17
Papierfundstellen
- DÖV 2015, 344
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (25)
- VGH Hessen, 11.05.2011 - 5 A 3081/09
Straßenreinigungsgebühr
Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13
Der Satzungsgeber hat die vom Senat für die frühere Satzungsfassung für rechtswidrig gehaltenen Normen (vgl. Urteil vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 -, LKRZ 2011, 305) neu gefasst, so dass sie nunmehr keinen Bedenken mehr unterliegen.Die Rechtfertigung für die Vorverlagerung des Zeitpunkts der Gebührenentstehung ist in diesen Fällen darin zu sehen, dass die Erbringung der weiteren Leistungen für den gesamten Leistungszeitraum gesichert ist (vgl. Urteil des Senats vom 11. Mai 2011, a.a.O.; Beschluss vom 16. September 2004 - 5 N 1597/03 -, KStZ 2005, 18 = GemHH 2005, 88; OVG Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 31. August 1990 - 9 A 739/88 -, GemHH 1991, 232;… Wagner in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2014, § 6 Rn. 694 m.w.N.).
Wird also die Straßenreinigung in einer Gemeinde nicht allein für Anliegerstraßen und damit ausschließlich im besonderen Interesse der Anlieger, sondern auch für Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen - d.h. für Straßen mit innerörtlichem oder überörtlichem Durchgangsverkehr - und damit zugleich im Interesse der übrigen Straßenbenutzer und insoweit dem Allgemeininteresse durchgeführt, dürfen diese Kosten, die der Befriedigung eines Allgemeininteresses dienen, den Anliegern nicht aufgebürdet werden (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 - 8 C 55 und 58.82 -, BVerwGE 69, 242; und vom 7. April 1989 - 8 C 90.87 -, BVerwGE 81, 371 = NVwZ 1990, 169; Urteile des Senats vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 -, a.a.O.; und vom 17. Dezember 2013 - 5 A 1343/11 -, Juris; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 A 1150/13.Z -).
Da bei der Beklagten vor der Neufestlegung in § 3 Abs. 6 StrRGebO auf einen dreijährigen Kalkulationszeitraum von einer einjährigen Gebührenperiode auszugehen war (vgl. Urteil des Senats vom 11. Mai 2011, a.a.O.), käme insofern allein die Gebührenperiode 2011 in Betracht.
Im Übrigen sind all diese genannten Verfahrensakten dem Senat bereits aus früheren Verfahren des Klägers bekannt (vgl. Urteil vom 11. Mai 2011, a.a.O.;… Beschluss vom 11. März 2014, a.a.O.).
- BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 90.87
Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren - Berücksichtigung des …
Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13
Wird also die Straßenreinigung in einer Gemeinde nicht allein für Anliegerstraßen und damit ausschließlich im besonderen Interesse der Anlieger, sondern auch für Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen - d.h. für Straßen mit innerörtlichem oder überörtlichem Durchgangsverkehr - und damit zugleich im Interesse der übrigen Straßenbenutzer und insoweit dem Allgemeininteresse durchgeführt, dürfen diese Kosten, die der Befriedigung eines Allgemeininteresses dienen, den Anliegern nicht aufgebürdet werden (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 - 8 C 55 und 58.82 -, BVerwGE 69, 242; und vom 7. April 1989 - 8 C 90.87 -, BVerwGE 81, 371 = NVwZ 1990, 169;… Urteile des Senats vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 -, a.a.O.; und vom 17. Dezember 2013 - 5 A 1343/11 -, Juris; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 A 1150/13.Z -).Es kann ohne Verletzung des Gleichheitssatzes demnach entweder undifferenziert vorweg der Kostenanteil für das Allgemeininteresse abgezogen werden, so dass die Kostenminderung allen Anlegern zu Gute kommt, oder es kann der Kostenanteil für das Allgemeininteresse differenziert nur von dem Kostenanteil abgesetzt werden, der von den Gebührenpflichtigen mit Grundstücken an anderen als Anliegerstraßen zu tragen ist, so dass die Minderung nur diesen Anlegern zu Gute kommt (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 und vom 7. April 1989, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2007 - 9 A 956/03
Gemeindeanteil bei der Straßenreinigungsgebühr
Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13
Bei dieser Wertungsentscheidung hat sich der Ortsgesetzgeber an den örtlichen Verhältnissen, insbesondere an dem Verhältnis zwischen den Reinigungsflächen der Anliegerstraßen und denjenigen der Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen, zu orientieren (vgl. neben der oben genannten Rechtsprechung: OVG Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 1. Juni 2007 - 9 A 956/03 -, OVGE MüLü 51, 1 = NWVBl 2008, 30).Der Senat hat in einer früheren Entscheidung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Kassel - ohne dass es für die damalige Entscheidung erheblich war - einen Anteil von 20 % noch für ausreichend gehalten (Beschluss vom 16. Oktober 1985 - 5 N 1/83 -, ESVGH 36, 60 = GemHH 1986, 237; siehe weiterhin: Bayerischer VGH, Urteil vom 4. August 2005 - 4 BV 03.1932 -, Juris: 10 % ausreichend - ständige Rechtsprechung - OVG Schleswig-Holstein/Niedersachsen, Urteil vom 19. Juli 1990 - 14 A 227/88 -, OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Juni 1994 - 2 L 241/93 -, beide Juris: 15 % ausreichend; OVG Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 1. Juni 2007 - 9 A 956/03 -, a.a.O.: 15 % nicht plausibel gemacht; VG Göttingen, Urteil vom 17. April 2012 - 3 A 389/10 -, Juris: 25 % zweifelhaft).
- VGH Hessen, 16.10.1985 - 5 N 1/83
Maßstab für Straßenreinigungsabgaben bei Vorhandensein von …
Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13
Bei der Verweisung auf die Vorschriften des kommunalen Abgabenrechts handelt es sich demgemäß nicht um eine Rechtsgrund-, sondern um eine Rechtsfolgenverweisung (vgl. so bereits: Beschluss des Senats vom 16. Oktober 1985 - 5 N 1/83 -, ESVGH 36, 60 = GemHH 1986, 237; Lohmann, HSGZ 1999, 82).Der Senat hat in einer früheren Entscheidung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Kassel - ohne dass es für die damalige Entscheidung erheblich war - einen Anteil von 20 % noch für ausreichend gehalten (Beschluss vom 16. Oktober 1985 - 5 N 1/83 -, ESVGH 36, 60 = GemHH 1986, 237; siehe weiterhin: Bayerischer VGH, Urteil vom 4. August 2005 - 4 BV 03.1932 -, Juris: 10 % ausreichend - ständige Rechtsprechung - OVG Schleswig-Holstein/Niedersachsen, Urteil vom 19. Juli 1990 - 14 A 227/88 -, OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Juni 1994 - 2 L 241/93 -, beide Juris: 15 % ausreichend; OVG Nordrhein - Westfalen…, Urteil vom 1. Juni 2007 - 9 A 956/03 -, a.a.O.: 15 % nicht plausibel gemacht; VG Göttingen, Urteil vom 17. April 2012 - 3 A 389/10 -, Juris: 25 % zweifelhaft).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1994 - 9 A 2251/93
US-Leasing-Geschäfte und Gebührenrecht
Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13
Die weiteren angesprochenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen beschäftigen sich dagegen auf der Basis der jeweils geltenden Gesetzeslage mit der Einbeziehung der Kosten der Leerung von Straßenpapierkörben in die Abfallbeseitigungsgebühren (vgl. Urteile vom 16. Juni 1994 - 9 A 4246/92 -, GemHH 1994, 258; und Teilurteil vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93 -, OVGE MüLü 44, 211 = ZKF 1995, 109; nach der gesetzlichen Einbeziehung in die Abfallgebühren in Nordrhein-Westfalen: Urteil vom 4. Oktober 2001 - 9 A 2737/00 -, NVwZ-RR 2002, 684). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 9 A 2737/00
Querfinanzierung der Biotonne
Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13
Die weiteren angesprochenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen beschäftigen sich dagegen auf der Basis der jeweils geltenden Gesetzeslage mit der Einbeziehung der Kosten der Leerung von Straßenpapierkörben in die Abfallbeseitigungsgebühren (vgl. Urteile vom 16. Juni 1994 - 9 A 4246/92 -, GemHH 1994, 258; und Teilurteil vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93 -, OVGE MüLü 44, 211 = ZKF 1995, 109; nach der gesetzlichen Einbeziehung in die Abfallgebühren in Nordrhein-Westfalen: Urteil vom 4. Oktober 2001 - 9 A 2737/00 -, NVwZ-RR 2002, 684). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1994 - 9 A 4246/92
Kommunale Abfallbeseitigungsrichtung; Ansatzfähige Kosten; Kommune ; Betreiber …
Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13
Die weiteren angesprochenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen beschäftigen sich dagegen auf der Basis der jeweils geltenden Gesetzeslage mit der Einbeziehung der Kosten der Leerung von Straßenpapierkörben in die Abfallbeseitigungsgebühren (vgl. Urteile vom 16. Juni 1994 - 9 A 4246/92 -, GemHH 1994, 258; und Teilurteil vom 15. Dezember 1994 - 9 A 2251/93 -, OVGE MüLü 44, 211 = ZKF 1995, 109; nach der gesetzlichen Einbeziehung in die Abfallgebühren in Nordrhein-Westfalen: Urteil vom 4. Oktober 2001 - 9 A 2737/00 -, NVwZ-RR 2002, 684). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1985 - 2 B 1595/85
Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13
Die angesprochene frühere Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich nur in einem Beschluss vom 16. September 1985 (- 2 B 1595/85 -, ZKF 1986, 14) mit der Problematik der Einbeziehung der Kosten der Leerung von Straßenpapierkörben in Straßenreinigungsgebühren. - VGH Hessen, 08.04.2014 - 5 A 1994/12
Berücksichtigung von Abschreibungen bei der Berechnung von Wasser- und …
Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13
Hinzu kommt, dass nach der Rechtsprechung des Senats zum hessischen Kommunalabgabenrecht überhaupt nur eine Kostenüberdeckung aus der unmittelbar vorherliegenden Gebührenperiode bei der Neukalkulation zu berücksichtigen wäre (vgl. Urteil vom 8. April 2014 - 5 A 1994/12 -, LKRZ 2014, 342; Beschluss vom 8. September 2005 - 5 N 3200/02 -, KStZ 2006, 51 = GemHH 2006, 184). - BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 55.82
Berücksichtigung des Allgemeininteresses bei Bemessung von …
Auszug aus VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13
Wird also die Straßenreinigung in einer Gemeinde nicht allein für Anliegerstraßen und damit ausschließlich im besonderen Interesse der Anlieger, sondern auch für Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen - d.h. für Straßen mit innerörtlichem oder überörtlichem Durchgangsverkehr - und damit zugleich im Interesse der übrigen Straßenbenutzer und insoweit dem Allgemeininteresse durchgeführt, dürfen diese Kosten, die der Befriedigung eines Allgemeininteresses dienen, den Anliegern nicht aufgebürdet werden (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 - 8 C 55 und 58.82 -, BVerwGE 69, 242; und vom 7. April 1989 - 8 C 90.87 -, BVerwGE 81, 371 = NVwZ 1990, 169;… Urteile des Senats vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 -, a.a.O.; und vom 17. Dezember 2013 - 5 A 1343/11 -, Juris; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 A 1150/13.Z -). - OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 10959/10
Satzung der Stadt Kaiserslautern über Straßenreinigungsgebühr teilweise unwirksam
- VGH Hessen, 08.09.2005 - 5 N 3200/02
Abfallgebühr; Kalkulation; Verlustvortrag aus vergangenen Kalkulationsperioden; …
- VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1343/11
Wiederaufleben einer Satzung durch rückwirkende Beseitigung einer Aufhebungsnorm
- VG Göttingen, 17.04.2012 - 3 A 389/10
Äquivalenzgrundsatz; Frontmetermaßstab; Gleichheitsgrundsatz; …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.06.1994 - 2 L 241/93
- VGH Hessen, 28.03.1996 - 5 N 269/92
Erfolglose Normenkontrolle gegen Hausmüllsatzung - hier: Entgelt für …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1990 - 14 A 227/88
- VGH Bayern, 04.08.2005 - 4 BV 03.1932
- BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04
Einzelrichter; Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Bindung an …
- BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12
Verwerfung von Richterablehnungsgesuchen und Nichtannahmebeschluss: Religions- …
- BVerwG, 15.03.2013 - 5 B 16.13
Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts
- VGH Hessen, 16.09.2004 - 5 N 1597/03
Friedhofsordnung; Beseitigung der Grabmale; Grabräumgebühr
- VGH Hessen, 16.10.1997 - 5 UE 1593/94
Wasserbenutzungsgebühr: Gebührenkalkulation im Falle eines kommunalen …
- VG Wiesbaden, 21.08.2013 - 1 K 1015/12
Straßenreinigungsgebühren; Kosten für die Leerung der Straßenpapierkörbe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.1990 - 9 A 739/88
Erhebung von Entwässerungsgebühren; Beginn des Erhebungszeitraumes; …
- BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15
Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer; …
Soweit die Kläger eine Überforderung insbesondere daraus herleiten, dass der Verwaltungsgerichtshof durch seine Verfahrensgestaltung ihren Prozessbevollmächtigten, den Kläger zu 2, gezwungen habe, die Rechtsverteidigung in dem Entschädigungsverfahren wiederholt parallel zu dem bei ihm zeitgleich anhängigen Verfahren 5 A 1992/13 zu betreiben, enthält ihr Vortrag keine substantiierten und nachvollziehbaren Angaben dazu, weshalb ihr Prozessbevollmächtigter ein oder mehrere Mandate nicht an einen vertretungsbereiten Anwalt abgegeben hat bzw. hat abgeben können.Hinsichtlich des weiteren Vorwurfs, der Verwaltungsgerichtshof habe die Verfahrensgrundrechte der Kläger, insbesondere das Recht auf effektiven Rechtsschutz auch in dem Verfahren 5 A 1992/13 verletzt, wird nicht aufgezeigt, inwiefern etwaige Verfahrensfehler in einem anderen Verfahren das Verfahren des Entschädigungsrechtsstreits in rechtlich relevanter Weise beeinflusst haben sollen.
- VGH Bayern, 13.07.2018 - 8 CE 18.1071
E-Ladesäulen auf öffentlichen Verkehrsflächen bedürfen keiner Baugenehmigung
Art und Umfang dieser auch durch das Bayerische Straßen- und Wegegesetz geschützten Interessen bestimmt sich je nach Regelungszusammenhang (vgl. zu Straßenpapierkörben als Zubehör zur Förderung der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs, HessVGH, U.v. 20.11.2014 - 5 A 1992/13 - juris Rn. 42). - VGH Hessen, 30.11.2017 - 5 C 1714/17 Die Klage auf Wiederaufnahme des mit Urteil des Senats vom 20. November 2014 - 5 A 1992/13 - abgeschlossenen Berufungsverfahrens wird abgewiesen.
Der Kläger - ursprünglich Kläger zu 1.), der frühere Kläger zu 2.) ist verstorben - begehrt mit seiner Klage die Wiederaufnahme des mit Urteil des Senats vom 20. November 2014 - 5 A 1992/13 - abgeschlossenen Berufungsverfahrens.
Hätte der Senat dem Antrag im Verfahren 5 A 1992/13 auf Vorlage der WP-Berichte 2011 bis 2013 entsprochen, wäre transparent geworden, ob die Gebührenkalkulationen 2012 bis 2014 durch realitätsferne Annahmen zu den Winterdienstkosten sachwidrig manipuliert worden seien.
Es sei nicht rechtsmissbräuchlich, dass der Kläger infolge des Verlaufs des Verfahrens 5 A 1992/13 sowie insbesondere der Ablehnung der Anträge auf Verlegung und Vertagung des Termins am 20. November 2014 das schon zuvor aus diversen, bereits dargelegten Gründen geschwächte Vertrauen in die Fairness und Unparteilichkeit der Mitglieder des Senats nachhaltig verloren habe.
Es werde erneut eine Abschrift/Screenshot der Dokumentenliste und hilfsweise Einsicht in die Dokumentenliste/elektronische Akte 5 A 1992/13 sowie auch eine Abschrift/Screenshot und hilfsweise Einsicht in die elektronische Akte 5 C 1714/17 beantragt sowie eine angemessene Frist nach Bescheidung dieser Anträge.
das Berufungsverfahren 5 A 1992/13 wieder aufzunehmen.
Im Übrigen wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens (1 Band) sowie die Gerichtsakten des Verfahrens VG Wiesbaden 1 K 1015/12.WI = Hess VGH 5 A 1992/13 (5 Bände) verwiesen, die insgesamt Gegenstand der Beratung und Entscheidungsfindung gewesen sind.
Auch das erneute Verlangen des Klägers, eine Abschrift oder einen "Screenshot" einer Dokumentenliste der Verfahren 5 A 1992/13 und des vorliegenden Verfahrens zu erhalten, bleibt ohne Erfolg.
Hinsichtlich des Verfahrens 5 A 1992/13 ist dies bereits durch Bescheid des Präsidenten des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Dezember 2016 abschlägig beschieden worden.
Die Wiederaufnahmeklage ist, soweit sie sich auf das Berufungsverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof 5 A 1992/13 bezieht, statthaft.
- OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17
Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke; …
In der Rechtsprechung zu der Rechtslage in anderen Bundesländern wurde ein Kostenanteil des Allgemeininteresses an den Gesamtkosten von (mindestens) 10 Prozent (…BayVGH, Urteile vom 4.8.2005 - 4 BV 03.1907 - juris Rn. 25;… vom 4.8.2005 - 4 BV 03.1930 - juris Rn. 25;… vom 4.8.2005 - 4 BV 03.1932 - juris Rn. 26; VG Ansbach…, Urteil vom 13.1.2004 - 1 K 03.00269 - juris Rn. 46; VG Augsburg…, Urteil vom 27.2.2012 - 6 K 12.127 - juris Rn. 21), von 15 Prozent (OVG SH, Urteil vom 23.6.1994 - 2 L 241/93 - VG Schleswig, Urteil vom 10.11.2004 - 4 A 117/04 -), von 18 Prozent (VG Düsseldorf…, Urteil vom 10.9.2008 - 16 K 4529/07 - juris Rn. 37;… Urteil vom 10.9.2008 - 16 K 4245/07 - juris Rn. 35), von 20 Prozent (VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 17.10.2007 - 13 K 795/06 - juris Rn. 29) bzw. von 22 Prozent (VGH Kassel, Urteil vom 20.11.2014 - 5 A 1992/13 -) als rechtmäßig erachtet. - BVerwG, 29.11.2018 - 9 B 26.18
Begründetheit eines Antrag auf Ablehnung eines Richters am …
aa) Mit dem Einwand, die Verfahren 9 B 5.15 und 9 B 1.17 seien seitens des Senats und seiner Mitglieder in einer Weise geführt worden, welche dem Kläger nicht mit dem gebotenen Wohlwollen eine Rechtsverteidigung ermöglicht habe, rügt der Kläger zum wiederholten Male, der Senat habe zu Unrecht eine Säumnis der Begründungsfrist im Verfahren auf Zulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 2014 (5 A 1992/13) angenommen. - VG Wiesbaden, 22.10.2020 - 1 K 561/16
Straßenreinigungsgebühren
Bezüglich des angesetzten Kostenanteils für die Leerung der Straßenpapierkörbe habe der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit rechtskräftigem Urteil vom 20. November 2014 (Az. 5 A 1992/13 ) das von der Beklagten angewandte Berechnungsverfahren für rechtmäßig erklärt.Da Straßenreinigungsgebühren nach § 10 Abs. 5 HStrG als eine Abgabe eigener Art einzuordnen sind, handelt es sich bei der Verweisung auf die Vorschriften des kommunalen Abgabenrechts allerdings nicht um eine Rechtsgrund-, sondern um eine Rechtsfolgenverweisung (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 20. November 2014 - 5 A 1992/13 -, juris Rn. 32 m.w.N.).
Insofern kann die Kommune auch durch eine Korrektur einzelner Kostenpositionen in ihrer Kalkulation oder auch durch eine später erstellte Nachberechnung die Rechtmäßigkeit der Gebührensätze nachweisen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 20. November 2014 - 5 A 1992/13 -, juris Rn. 32 ).
Grundsätzlich ist die Einbeziehung des Kostenaufwands für die Leerung der Straßenpapierkörbe in die Straßenreinigungsgebühren rechtmäßig (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 20. November 2014 - 5 A 1992/13 -, juris Rn. 40 ff.).
- VG Darmstadt, 06.12.2022 - 4 K 44/19
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Feuerwehrgebührensatzung
Vielmehr genügt es, wenn sich im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung der betreffende Gebührensatz als im Ergebnis nicht überhöht erweist (zu Wassergebühren: Hess. VGH, Urteil vom 16.10.1997 - 5 UE 1593/94 -, NVwZ-RR 1999, 197;… zu Wasser- und Abwassergebühren: Urteil vom 08.04.2014 - 5 A 1994/12 -, juris, Rn. 31; zu Straßenreinigungsgebühren: Urteil vom 20.11.2014 - 5 A 1992/13 -, juris, Rn. 32).Den Kalkulationszeitraum nur für das Jahr 2012 festzulegen, war der Beklagten zwar nicht verwehrt, da die Bestimmung des Kalkulationszeitraums im pflichtgemäßen Ermessen des Satzungsgebers steht und bei fehlender Angabe eines Kalkulationszeitraums im Zweifel von einem einjährigen Kalkulationszeitraum auszugehen ist (Hess. VGH…, Urteil vom 08.04.2014 - 5 A 1994/12 -, a.a.O., Rn. 32; Urteil vom 20.11.2014 - 5 A 1992/13 -, juris, Rn. 33).
Der Kalkulationsentwurf 2022 bezieht sich auch auf einen vorab festgelegten, mit einer zeitlichen Dimension von drei Jahren zulässigen Kalkulationszeitraum (zur Zulässigkeit eines dreijährigen Kalkulationszeitraums: Hess. VGH, Urteil vom 20.11.2014 - 5 A 1992/13 -, a.a.O., Rn. 33), da er ausweislich der Seite 7 des Kalkulationsentwurfs 2022 nur die Jahre 2023 bis 2025 erfasst.Der Kalkulationsentwurf 2022 entspricht auch in seinen kalkulatorischen Methoden den einschlägigen gesetzlichen Maßgaben des § 61 Abs. 5 Sätze 1 und 2 HBKG.
- VG Cottbus, 28.06.2021 - 6 K 1129/16 Die Festlegung der Höhe des auf das Allgemeininteresse entfallenden Teils der Straßenreinigungskosten (kommunaler Eigenanteil) liegt im Ermessen des Landes- bzw. Ortsgesetzgebers (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 1989 - 8 C 90/87 -, juris Rn.19; OVG Lüneburg…, Urteil vom 16. Februar 2016 - 9 KN 288/13 -, juris Rn. 17; Hessischer VGH, Urteil vom 20. November 2014 - 5 A 1992/13 -, juris Rn. 35; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 1. Juni 2007 - 9 A 956/03 -, juris Rn. 24).
Denn die Erbringung der weiteren Leistungen für den gesamten Leistungszeitraum ist aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung (vgl. § 49a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BbgStrG) gesichert und Art und Umfang der Leistungserbringung stehen aufgrund der einschlägigen satzungsrechtlichen Regelungen im Wesentlichen fest (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 20. November 2014 - 5 A 1992/13 -, juris Rn. 25; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 31. Oktober 1983 - 2 B 1943/83 -, KStZ 1984, S. 79 f., Kluge, in: Becker u. a., KAG Bbg, Komm., § 6 Rn. 804 ff.;… Wagner, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Komm., § 6 Rn. 694).
- VG Wiesbaden, 22.10.2020 - 1 K 923/16
Straßenreinigungsgebühren der Landeshauptstadt Wiesbaden (2015 + 2016)
Da Straßenreinigungsgebühren nach § 10 Abs. 5 HStrG als eine Abgabe eigener Art einzuordnen sind, handelt es sich bei der Verweisung auf die Vorschriften des kommunalen Abgabenrechts allerdings nicht um eine Rechtsgrund-, sondern um eine Rechtsfolgenverweisung (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 20. November 2014 - 5 A 1992/13 -, juris Rn. 32 m.w.N.).Insofern kann die Kommune auch durch eine Korrektur einzelner Kostenpositionen in ihrer Kalkulation oder auch durch eine später erstellte Nachberechnung die Rechtmäßigkeit der Gebührensätze nachweisen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 20. November 2014 - 5 A 1992/13 -, juris Rn. 32 ).
- VGH Hessen, 23.05.2023 - 5 A 2958/19
Zum Ausgleichszeitraum etwaiger Überdeckungen bei der Erhebung von …
Denn eine Kostenüberdeckung in einem Gebührenjahr wirkte sich auch nach § 10 Abs. 2 Hess. KAG in der bis zum 31. Dezember 2012 gültigen Fassung nicht gleichsam dominosteinartig auf alle folgenden Gebührenperioden aus (so bereits Senatsurteil vom 20. November 2014 - 5 A 1992/13 -, LKRZ 2015, 149-154, Juris Rn. 45). - VG Gera, 29.05.2018 - 5 K 420/17
Anforderungen an eine nachvollziehbare Festlegung des Gemeindeanteils bei der …
- VG Wiesbaden, 08.12.2022 - 1 K 1126/18
Kalkulation von Frischwasser-, Kanal- und Niederschlagswassergebühren; …
- VG Wiesbaden, 23.06.2016 - 1 K 1214/13
Abwassergebühr
- VG Wiesbaden, 08.02.2021 - 1 K 950/19
Erfolglose Klage gegen Gebührenbescheid wegen "verbösernder Nacherhebung"
- VG Wiesbaden, 23.06.2016 - 1 K 212/14
Abfallgebühren: Heranziehung eines Eigenkompostierers zu Kosten der Biotonne
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