Rechtsprechung
| VGH Hessen, 25.07.2024 - 5 A 2092/20.Z |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 34 Abs 1 BauGB, Art 3 GG, § 14 BauNVO
Abgrenzung Nebenanlage und Bestandteil des (Haupt-)Gebäudes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 34 ; BauGB § 35
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Anbau an ein Wohnhaus; Optischer Eindruck der Gebäudevergrößerung zur Straße hin - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nebenanlage oder Bestandteil des (Haupt-)Gebäudes?
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 07.07.2020 - 8 K 1009/18
- VG Frankfurt/Main, 04.08.2020 - 8 K 1009/18
- VGH Hessen, 25.07.2024 - 5 A 2092/20.Z
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 9.16
Baugrenze; Funktionelle Gesichtspunkte; Hauptanlage; Nebenanlage; Räumliche …
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2024 - 5 A 2092/20
Rn. 12 Nebenanlagen können nur solche selbständigen Anlagen sein, die nicht Bestandteil des (Haupt-)Gebäudes sind (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 4 C 9/16 -, juris Rdnr. 8).Zur Abgrenzung einer Nebenanlage vom Teil einer Hauptanlage sind aber nicht nur funktionelle, sondern auch räumliche Gesichtspunkte heranzuziehen (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 4 C 9/16 -, juris Rdnr. 8).
In solchen Fällen muss aber durch die Bauweise, die Gestaltung des Zugangs oder auf andere Weise die auf eine Nebenanlage beschränkte Funktion deutlich hervortreten (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 4 C 9/16 -, juris Rdnr. 10).
Auch ist ihr Hinweis richtig, dass der Zugang zu dem Geräteschuppen nicht wie in der Konstellation des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2017 - 4 C 9/16 - durch das Hauptgebäude erfolgt, sondern durch einen separaten Eingang.
- BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15
Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof; …
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2024 - 5 A 2092/20
Rn. 20 Der die nähere Umgebung bildende Bereich reicht grundsätzlich so weit, wie sich die Ausführung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens auswirken kann und wie die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt und beeinflusst (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7/15 -, juris Rdnr. 9 m.w.N.).Rn. 28 Ein Bauvorhaben, das sich nicht in jeder Hinsicht innerhalb des in seiner näheren Umgebung vorhandenen Rahmens hält, kann sich lediglich in einem Ausnahmefall einfügen, wenn es weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7.15 -, juris Rdnr. 17, m.w.N.).
Der Terminus "bodenrechtliche Spannungen" ist Teil des Prüfungsprogramms des Tatbestandsmerkmal des Einfügens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 C 7/15 -, juris Rdnr. 17).
- BVerwG, 04.10.1995 - 4 B 68.95
Hinterlandbebauung - Grundfläche - Einfügen - Überplanter Innenbereich - …
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2024 - 5 A 2092/20
Dies gilt auch für das Merkmal der überbaubaren Grundstücksfläche (BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1995 - 4 B 68.95 -, juris Rdnr. 3).Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn der von der Bebauung bisher eingehaltene Rahmen überschritten wird, ohne dass dies durch irgendeine Besonderheit begründet wäre, durch die sich das Baugrundstück von den Nachbargrundstücken unterscheidet (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4. Juli 1980 - 4 C 99.77 -, juris Rdnr. 23), und demnach von dem Vorhaben eine negative Vorbildwirkung für Nachbargrundstücke ausgehen kann (BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 1995 - 4 B 68.95 -, juris Rdnr. 3).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2024 - 5 A 2092/20
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs schützt die Beteiligten nicht davor, dass Teile ihres Vorbringens aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts überhaupt keine Berücksichtigung finden oder nur kurz erwähnt werden (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 -, BVerfGE 96, 205). - BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 50.82
Zulässigkeit eines privaten Tennisplatzes als untergeordnete Nebenanlage im …
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2024 - 5 A 2092/20
Bei einem Einschreiten gegen einen baurechtswidrigen Zustand darf die Behörde im Regelfall ihre Ermessenserwägungen und auch die Begründung der Verfügung darauf beschränken, dass sie zum Ausdruck bringt, ihr gehe es um die Beseitigung dieses rechtswidrigen Zustandes (BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 50/82 -, juris Rdnr. 22). - BVerwG, 11.08.1992 - 4 B 161.92
Bauen ohne Baugenehmigung - Beseitigungsanordnung - Bauordnungsrechtliche …
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2024 - 5 A 2092/20
Diese Änderung der Sachlage ist auch beachtlich, denn für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung kommt es auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung an (BVerwG, Beschluss vom 11. August 1992 - 4 B 161/92 -, juris Rdnr. 6), hier also den Erlass des Widerspruchsbescheides am 8. Februar 2018. - BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2024 - 5 A 2092/20
Er verpflichtet das Gericht, seiner Entscheidung nur solche Gesichtspunkte zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten und erfolgte Äußerungen der Beteiligten in seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 1980 - 2 BvR 920/79 -, BVerfGE 53, 109). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2023 - 10 A 1450/22
Ordnungsverfügung zur Beseitigung eines errichteten Gartenhauses auf dem …
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2024 - 5 A 2092/20
Im Zusammenhang mit bauaufsichtsbehördlichem Einschreiten ist der Gleichbehandlungsgrundsatz erst dann verletzt, wenn die Behörde ohne erkennbaren sachlichen Grund, also willkürlich nur bezüglich einzelner baulicher Anlagen eine Bauordnungsverfügung erlässt und gegen andere vergleichbare Vorhaben nicht einschreitet (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. April 2023 - 10 A 1450/22 -, juris Rdnr. 23). - BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86
Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2024 - 5 A 2092/20
Rn. 24 Das von den Klägern weiterhin als Vorbild benannte Gebäude "O.-straße Nr. …", das über einen Anbau mit Balkon verfügt, ist ebenfalls nicht maßstabsbildend, denn bei der Ermittlung der Eigenart der näheren Umgebung sind singuläre Anlagen, die in einem auffälligen Kontrast zu der sie umgebenden, im wesentlichen homogenen Bebauung stehen, regelmäßig als Fremdkörper unbeachtlich, soweit sie nicht ausnahmsweise ihre Umgebung beherrschen oder mit ihr eine Einheit bilden (BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23/86 -, juris Rdnr. 15). - BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97
Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten …
Auszug aus VGH Hessen, 25.07.2024 - 5 A 2092/20
Dementsprechend bilden den nach § 34 Abs. 1 BauGB maßgeblichen "Rahmen" in Bezug auf die überbaubare Grundstücksfläche nur die in der näheren Umgebung vorhandenen Hauptgebäude, nicht aber die davon zu differenzierenden Nebenanlagen (OVG Thüringen…, Urteil vom 26. April 2017 - 1 KO 347/14 -, juris Rdnr. 41; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11 -, juris Rdnr. 13; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 19. Februar 2024 - 1 LB 6/23 -, juris Rdnr. 33; vgl. auch - allerdings weniger deutlich - BVerwG, Beschluss vom 6. November 1997 - 4 B 172/97 -, juris Rdnr. 6). - OVG Thüringen, 26.04.2017 - 1 KO 347/14
Stellplatz im Vorgarten
- BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im …
- BVerwG, 12.08.2019 - 4 B 1.19
Maßgeblichkeit einer öffentlichen Straße zur Feststellung einer faktischen …
- BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77
Begriff des
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11
Baugenehmigung für Windfang - überbaubare Grundstücksfläche - Verstoß gegen gegen …
- OVG Schleswig-Holstein, 19.02.2024 - 1 LB 6/23
Abgrenzung von Hauptanlage und Nebenanlage i.S.v. § 14 BauNVO; Abweichung im …
- VGH Hessen, 20.03.2018 - 4 A 2797/16
Einfügen; Gebäudeflucht; geschlossene Bauweise; Grenzgarage; Nebenanlage; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2025 - 2 M 108/24
Anfechtung einer Baugenehmigung
Bezüglich des Merkmals der überbaubaren Grundstücksfläche wird die nähere Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB im Regelfall enger bemessen als bei dem Merkmal der Art der baulichen Nutzung, weil die von den überbaubaren Grundstücksflächen ausgehende Prägung in ihrer Reichweite im Allgemeinen hinter den von der Art der baulichen Nutzung ausgehenden Wirkungen zurückbleibt (…Beschluss des Senats vom 4. Juli 2012 - 2 L 94/11 - juris Rn. 10 ; HessVGH, Beschluss vom 25. Juli 2024 - 5 A 2092/20.Z - juris Rn. 21; OVG NRW…, Urteil vom 14. September 2023 - 2 A 577/21 - juris Rn. 53, m.w.N.). - VG Stuttgart, 19.12.2024 - 6 K 2647/24
Öffentliches Baurecht: Holzbearbeitungsplatz im faktischen Dorfgebiet
Dabei wird es häufig so sein, dass die nähere Umgebung, welche die Art der baulichen Nutzung eines Grundstücks prägt oder durch ein neues Vorhaben geprägt werden kann, weiter reicht, als jene für das Maß der baulichen Nutzung oder die überbaubare Grundstücksfläche (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.03.2024 - 14 S 1655/23 - juris Rn. 38 ; Hess. VGH, Beschl. v. 25.07.2024 - 5 A 2092/20.Z - juris Rn. 21), zumal sich etwa Lärm, Staub oder Gerüche eines Vorhabens nicht nur auf die unmittelbar angrenzenden Grundstücke übertragen.
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