Rechtsprechung
| VG Berlin, 27.02.2004 - 5 A 224.03 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG München, 16.10.2012 - M 5 K 11.4492
Rücknahme der Ernennung bei arglistiger Täuschung; Rechtsfolge im Einzelfall …
Weitere Ernennungen innerhalb dieses Beamtenverhältnisses, etwa dessen Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf Probe bzw. in ein solches auf Lebenszeit werden gegenstandslos (VG Berlin vom 27.2.2004, 5 A 224.03, Juris).Rn. 30 Auch im Rahmen der Entscheidung des VG Berlin vom 27. Februar 2004 (5 A 224.03, juris) zur Rücknahme der Ernennung wegen Falschbeantwortung von Fragen zu einer Tätigkeit für das frühere MfS wurden bei Anwendung der dem § 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG inhaltlich gleichlautenden Vorschrift des § 12 Bundesbeamtengesetzes (BBG) in der bis 11. Februar 2009 geltenden Fassung (BGBl I S. 1510) Verhältnismäßigkeitserwägungen nur insoweit angestellt, als sich die Falschbeantwortung auf Fragen bezogen hätte, die nicht gestellt werden durften oder die für die Ernennung erkennbar in jeglicher Hinsicht ohne Bedeutung sind.
- BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05
DO-Angestellte: Rücknahme der Berufung in das DO-Verhältnis
Die Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Probe lässt etwaige nachfolgende Ernennungen entfallen (OVG Nordrhein-Westfalen 11. März 1998 - 12 A 5987/95 - VG Berlin 27. Februar 2004 - 5 A 224.03 -).
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