Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 23.06.2016 - 5 A 243/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
SächsKAG § 14
Mengengebühr; Grundgebühr; degressive Staffelung; degressive Ausgestaltung; Abschreibung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Zur degressiven Gebührenstaffelung bei der öffentlichen Wasserversorgung
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Degressive Gebührenstaffelung bei der öffentlichen Wasserversorgung
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 13.03.2013 - 6 K 561/11
- OVG Sachsen, 23.06.2016 - 5 A 243/14
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (12)
- VG Cottbus, 01.11.2012 - 6 K 428/11
Wassergebühren
Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2016 - 5 A 243/14
In diesem Zusammenhang verweist das Verwaltungsgericht aufein Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 1. November 2012 - 6 K 428/11 - (juris).Im Falle einer Kostendegression bei zunehmender Leistungsmenge können ermäßigte Gebührensätze oder Mengenrabatte geregelt werden (vgl. insoweit auch VG Cottbus, Urt. v. 1. November 2012 - 6 K 428/11 -, juris Rn. 20).
Rn. 33 Soweit das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (…Urt. v. 29. Oktober 1991, NVwZ-RR 1993, 158 f.) und das Verwaltungsgericht Cottbus (Urt. v. 1. November 2012 - 6 K 428/11 -, juris Rn. 26) davon ausgehen, dass Vorhaltekosten, die unabhängig von dem Umfang der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung entstehen, nur im Rahmen der Grundgebühr berücksichtigt werden dürfen, aber eine degressive Gestaltung der Mengengebühr nicht rechtfertigen können, dürfte dies auf abweichendem Landesrecht beruhen.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2008 - 1 M 54/08
Rechtmäßigkeit einer Hafengebührensatzung, die eine Gebührendegression für …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2016 - 5 A 243/14
Das Verwaltungsgericht nimmt insoweit auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 24. Juni 2008 - 1 M 54/08 - (juris) Bezug.Die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg- Vorpommern (Beschl. v. 24. Juni 2008 - 1 M 54/08 -, juris Rn. 15 ff.) betrifft eine Hafenbenutzungssatzung.
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02
Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig
Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2016 - 5 A 243/14
Das Gebot verfassungs- und gesetzeskonformer Auslegung verlangt, von mehreren möglichen Normdeutungen, die teils zu einem verfassungs- oder gesetzeswidrigen, teils zu einem verfassungs- und gesetzesmäßigen Ergebnis führen, diejenige vorzuziehen, die mit dem Grundgesetz oder dem höherrangigen Recht in Einklang steht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. März 1972, BVerfGE 32, 373, 383 f.; v. 19. September 2007, BVerfGE 119, 247, 274).Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen und deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsmäßigen und gesetzmäßigen Ergebnis führt, so ist diese geboten (BVerfG, Beschl. vom 30. März 1993, BVerfGE 88, 145, 166; und v. 19. September 2007, BVerfGE 119, 247, 274).
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2016 - 5 A 243/14
Ein Anspruch auf Gleichbehandlung steht dem Einzelnen nur gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zu (BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 1987, BVerfGE 76, 1, 73 m. w. N.;… BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2008 - 1 WB 19.07 -, juris Rn. 36;… Urt. v. 4. Mai 1956, BVerwGE 5, 1, 9). - BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07
Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz; …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2016 - 5 A 243/14
Ein Anspruch auf Gleichbehandlung steht dem Einzelnen nur gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zu (BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 1987, BVerfGE 76, 1, 73 m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2008 - 1 WB 19.07 -, juris Rn. 36;… Urt. v. 4. Mai 1956, BVerwGE 5, 1, 9). - OVG Schleswig-Holstein, 29.10.1991 - 2 L 144/91
Mengenrabatt; Großverbraucher; Zinskalkulation; Gebührenkalkulation; …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2016 - 5 A 243/14
Rn. 33 Soweit das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (Urt. v. 29. Oktober 1991, NVwZ-RR 1993, 158 f.) und das Verwaltungsgericht Cottbus (…Urt. v. 1. November 2012 - 6 K 428/11 -, juris Rn. 26) davon ausgehen, dass Vorhaltekosten, die unabhängig von dem Umfang der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung entstehen, nur im Rahmen der Grundgebühr berücksichtigt werden dürfen, aber eine degressive Gestaltung der Mengengebühr nicht rechtfertigen können, dürfte dies auf abweichendem Landesrecht beruhen. - BVerwG, 04.05.1956 - II C 71.55
Ernennung von Beamtenanwärtern zu außerplanmäßigen Beamten der Deutschen …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2016 - 5 A 243/14
Ein Anspruch auf Gleichbehandlung steht dem Einzelnen nur gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zu (BVerfG, Beschl. v. 12. Mai 1987, BVerfGE 76, 1, 73 m. w. N.;… BVerwG, Beschl. v. 28. Mai 2008 - 1 WB 19.07 -, juris Rn. 36; Urt. v. 4. Mai 1956, BVerwGE 5, 1, 9). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.1996 - 9 A 160/94
Bemessung der Benutzungsgebühr; Schlachteinheiten pro Jahr; Schlachtstätte; …
Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2016 - 5 A 243/14
Auch bei der Tierkörperbeseitigungsgebühr geht das Gericht von der Zulässigkeit einer degressiven Gebührengestaltung aus, weil die Grundkosten bei einer gelegentlichen bzw. geringen Inanspruchnahme der Tierkörperbeseitigungsanstalt höher seien als bei einer häufigen bzw. ständigen Inanspruchnahme (OVG NRW, Urt. v. 16. September 1996 - 9 A 160/94 -, juris Rn. 38). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1970 - II A 1357/68
Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2016 - 5 A 243/14
29 Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfahlen geht im Urteil vom 13. Juli 1970 (OVGE 25, 277, 285 f.) für das dortige Landesrecht davon aus, dass eine degressive Staffelung der Gebührensätze für die Ableitung großer Wassermengen im Ermessen der Gemeinde liege; eine Verpflichtung der Gemeinde zur Gewährung von Mengenrabatten für Großeinleiter bestehe in der Regel nicht. - BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
Ärztliche Schweigepflicht
Auszug aus OVG Sachsen, 23.06.2016 - 5 A 243/14
Das Gebot verfassungs- und gesetzeskonformer Auslegung verlangt, von mehreren möglichen Normdeutungen, die teils zu einem verfassungs- oder gesetzeswidrigen, teils zu einem verfassungs- und gesetzesmäßigen Ergebnis führen, diejenige vorzuziehen, die mit dem Grundgesetz oder dem höherrangigen Recht in Einklang steht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. März 1972, BVerfGE 32, 373, 383 f.; v. 19. September 2007, BVerfGE 119, 247, 274). - BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89
Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters
- BVerwG, 28.07.2015 - 9 B 17.15
Gebühr; Abwassergebühr; Niederschlagswassergebühr; Schmutzwassergebühr; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2021 - 3 LB 191/17
Trink- und Schmutzwassergebühren
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2021 - 3 LB 189/17
Trink- und Schmutzwassergebühren -Zulässigkeit einer Klage einer Gesellschaft …
- VG Augsburg, 19.03.2018 - Au 6 K 17.21
Benutzungsgebühr für öffentliche Entwässerungsanlage
Rn. 39 b) Demgegenüber vertritt der Bundesgerichtshof in Hinblick auf einen öffentlich-rechtlichen Verband, der auf privatrechtlicher Grundlage die einem Benutzungszwang unterliegenden Anschlussnehmer mit Frischwasser versorgte, die Auffassung, dass ein Grundpreis ohne weitere Differenzierung nach der Größe der Wohneinheiten nicht unbillig i.S.v. § 315 BGB sei (BGH, U.v. 20.5.2015 - VIII ZR 164/14 - juris;… ebenso OVG LSA, U.v. 1.4.2004 - 1 K 93/03 - juris Rn. 16;… OLG LSA, U.v. 13.11.2008 - 6 U 63/08 - juris Rn. 18;… OLG Brandenburg, U.v. 17.11.2015 - 2 U 36/14 - juris Rn. 55 m.w.N.; SächsOVG, U.v. 23.6.2016 - 5 A 243/14 - juris Rn. 41; Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, Stand Mai 2017, Teil IV, Frage 33, Ziff. 5.5; offen Nitsche/Baumann/Mühlfeld, Satzungen zur Abwasserbeseitigung, Stand: August 2017, Anm. 3b) zu Nr. 20.092). - OVG Sachsen, 12.06.2019 - 5 A 614/18
Abwassergebühr, Gebührenstaffelung; Grundsatz der Abgabengleichheit; …
Rn. 24 Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass die Vorhaltekosten bei größeren Verbrauchsmengen im Verhältnis zum Verbrauch sehr vermindert ansteigen (sog. Fixkostendegression), weshalb die Gewährung einer Gebührendegression zulässig ist (Urt. v. 23. Juni 2016 - 5 A 243/14 -, juris Rn. 27 und 41). - VG Greifswald, 29.04.2021 - 3 B 476/21
Grundgebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung
Die degressive Gebührenbemessung gestattet jedoch nicht, dass Abnehmer größer Leistungsmengen zu einer geringeren absoluten Gebühr herangezogen werden als Abnehmer geringer Leistungsmengen, da dies zu einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) führt (vgl. OVG Bautzen, Urt. v. 23.06.2016 - 5 A 243/14 -, Rn. 25, juris).
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