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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 06.10.2010 - 5 A 2593/09.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9940
VGH Hessen, 06.10.2010 - 5 A 2593/09.Z (https://dejure.org/2010,9940)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.10.2010 - 5 A 2593/09.Z (https://dejure.org/2010,9940)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 5 A 2593/09.Z (https://dejure.org/2010,9940)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 GG, § 47 VwGO, SpAppStS der Stadt Frankfurt am Main, § 113 VwGO
    Spielapparatesteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarerklärung einer durch das entscheidende Verwaltungsgericht i.R.d. Inzidenterkontrolle für rechtswidrig erkannten Spielapparatesteuersatzung für eine Übergangszeit entsprechend der vom Bundesverfassungsgericht für seine eigene Rechtsprechung entwickelten Praxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarerklärung einer durch das entscheidende Verwaltungsgericht i.R.d. Inzidenterkontrolle für rechtswidrig erkannten Spielapparatesteuersatzung für eine Übergangszeit entsprechend der vom Bundesverfassungsgericht für seine eigene Rechtsprechung entwickelten Praxis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1580
  • DÖV 2011, 44
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Spielgerätesteuer

    Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2010 - 5 A 2593/09
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 4. Februar 2009 (1 BvL 8/05) ausdrücklich festgestellt, dass die Verfassungswidrigkeit des dort streitigen Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes für eine Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des (neuen) Spielvergnügungssteuergesetzes am 1. Oktober 2005 nicht zur Nichtigkeit führe, sondern das Gesetz bis zu diesem Zeitpunkt weiter angewendet werden könne.

    Sie entsprechen sowohl der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 12. August 2004 - 5 N 4228/98 -, HSGZ 2004, 362 = KStZ 2004, 192) als auch der Rechtsprechung von Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteile vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 -, BVerwGE 123, 218, und - 10 C 8.04 -, Buchholz 406.68 Vergnügungssteuer Nr. 39) und Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1).

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 CN 1.09

    Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2010 - 5 A 2593/09
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 9. Juni 2010 (- 9 CN 1.09 -, KStZ 2010, 166) im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens ausgeführt hat, enthält die Verwaltungsgerichtsordnung keine Vorschrift, auf die sich ein derartiger Ausspruch stützen kann.

    Insofern kann der Senat auch offen lassen, ob es in eng begrenzten Ausnahmefällen, in denen die Unwirksamkeitserklärung einer untergesetzlichen Norm einen "Notstand" zur Folge hätte, eine gerichtliche Weitergeltungsanordnung möglich wäre (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 47 Rdnr. 125 ff.; offen gelassen auch bei BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2010 - 5 A 2593/09
    Sie entsprechen sowohl der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 12. August 2004 - 5 N 4228/98 -, HSGZ 2004, 362 = KStZ 2004, 192) als auch der Rechtsprechung von Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteile vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 -, BVerwGE 123, 218, und - 10 C 8.04 -, Buchholz 406.68 Vergnügungssteuer Nr. 39) und Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1).
  • BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94

    Anfechtungsklage - Gebührenbescheid - Inzidente Feststellung der …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2010 - 5 A 2593/09
    Für die Inzidenterkontrolle hat das Bundesverwaltungsgericht dies bereits in der Vergangenheit entschieden (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, Buchholz 310 § 113 VwGO und Nr. 273 = HSGZ 1995, 361, und vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 = NVwZ-RR 2000, 457).
  • BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Divergenzrüge; Urteilstenor …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2010 - 5 A 2593/09
    Für die Inzidenterkontrolle hat das Bundesverwaltungsgericht dies bereits in der Vergangenheit entschieden (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, Buchholz 310 § 113 VwGO und Nr. 273 = HSGZ 1995, 361, und vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 = NVwZ-RR 2000, 457).
  • VGH Hessen, 12.08.2004 - 5 N 4228/98

    Erhebung von Spielapparatesteuer nach dem "Stückzahlmaßstab"

    Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2010 - 5 A 2593/09
    Sie entsprechen sowohl der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 12. August 2004 - 5 N 4228/98 -, HSGZ 2004, 362 = KStZ 2004, 192) als auch der Rechtsprechung von Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteile vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 -, BVerwGE 123, 218, und - 10 C 8.04 -, Buchholz 406.68 Vergnügungssteuer Nr. 39) und Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, BVerfGE 123, 1).
  • VGH Hessen, 05.03.2009 - 5 C 2256/07

    Spielapparatesteuer nach dem Maßstab der Bruttokasse

    Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2010 - 5 A 2593/09
    Die Richtigkeit dieser Auffassung zeigt sich auch daran, dass - soweit dem Senat bekannt - die hessischen Kommunen sämtlich mit Ausnahme der Beklagten von der Möglichkeit der rückwirkenden Ersetzung des ab dem Jahr 1997 rechtswidrigen Bemessungsmaßstabs nach der Stückzahl der aufgestellten Gewinnspielautomaten durch einen rechtmäßigen Bemessungsmaßstab Gebrauch gemacht haben (vgl. zum sogenannten "Bruttokassenmaßstab" mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag, Beschluss des Senats vom 5. März 2009 - 5 C 2256/07.N -, HSGZ 2009, 256).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 14 A 3281/07

    Heranziehung des Insolvenzverwalters einer ursprünglichen Steuerschuldnerin zur …

    Auszug aus VGH Hessen, 06.10.2010 - 5 A 2593/09
    Soweit sich die Beklagte zusätzlich auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 3. Dezember 2009 (- 14 A 3281/07 -, ZKF 2010, 740) bezieht, führt auch dies nicht weiter, denn auch dort handelte es sich um die Weitergeltung eines als verfassungswidrig erkannten Gesetzes, nicht einer untergesetzlichen Norm.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2024 - 10 A 10971/23

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge auf der Grundlage von § 3 …

    Rn. 91 Im Ausgangspunkt ist es den Verwaltungsgerichten - anders als dem Bundesverfassungsgericht oder etwa dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, die zum Erlass derartiger Anordnungen über die Art und Weise der Vollstreckung ihrer Entscheidungen befugt sind (vgl. § 35 Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG - bzw. § 31 Abs. 2 und § 79 Abs. 1 BVerfGG bzw. § 20 Abs. 3 des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof - Verfassungsgerichtshofgesetz, VerfGHG - siehe dazu OVG RP…, Beschluss vom 27. Mai 2022 - 10 A 11418/21.OVG -, juris Rn. 12 ; Urteil vom 12. Juli 2023 - 10 A 10425/19 -) - bei Anfechtungsklagen (ebenso wie im Normenkontrollverfahren, vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 -, BVerwGE 137, 123 = juris Rn. 29) nämlich grundsätzlich verwehrt, von der inzidenten Feststellung der Unwirksamkeit einer Rechtsnorm oder von der daraus resultierenden Aufhebung der auf ihr beruhenden Verwaltungsakte wegen der damit verbundenen Folgen abzusehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris Rn. 8 f.; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 26. November 2002 - 2 M 96/02 -, juris Rn. 9; HessVGH, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 5 A 2593/09.Z -, juris Rn. 6, jeweils zu Satzungen).

    Rn. 92 Vorliegend ist auch nicht in Abkehr von diesem Grundsatz eine - wohl nur in engen Grenzen denkbare - Ausnahme zuzulassen, um einen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden (vgl. dazu etwa BVerwG…, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 -, BVerwGE 165, 202 = juris Rn. 20;… Urteil vom 28. Oktober 2020 - 6 C 8.19 -, BVerwGE 170, 1 = juris Rn. 24, jeweils zum Prüfungsrecht, wenn es an einer hinreichenden rechtssatzmäßigen Festsetzung des Prüfungsverfahrens fehlt und zur Vermeidung einer verfassungsferneren Regelungslücke und zur Wahrung der Berufsfreiheit bis zur notwendigen rechtssatzmäßigen Schließung der Regelungslücke eine verwaltungsgerichtlich getroffene Übergangsregelung unerlässlich ist; BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, BVerwGE 173, 81 = juris Rn. 40 zum Beurteilungsrecht, wonach ohne die vorübergehende Weitergeltung der aufgrund der landesrechtlichen Regelungen erlassenen Verwaltungsvorschriften die für die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung wichtigen Auswahlentscheidungen nicht getroffen werden könnten; siehe demgegenüber BVerwG…, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris Rn. 8-10;… Beschluss vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 -, juris Rn. 8;… Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 -, BVerwGE 137, 123 = juris Rn. 29; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 26. November 2002 - 2 M 96/02 -, juris Rn. 9; HessVGH, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 5 A 2593/09.Z -, juris Rn. 6, jeweils zur Frage - und dies zumindest im Grundsatz verneinend -, ob § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO es den Gerichten gestattet, bei Anfechtungsklagen von der inzidenten Feststellung der Unwirksamkeit einer Satzung oder der daraus resultierenden Aufhebung der auf ihrer Grundlage beruhenden Verwaltungsakte wegen der damit verbundenen mittelbaren Folgen abzusehen).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2023 - 10 A 10425/19

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festsetzung eines Kreisumlagesatzes in der …

    Demgegenüber ist es den Verwaltungsgerichten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - der der Senat folgt - bei Anfechtungsklagen (ebenso wie im Normenkontrollverfahren, vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 -, BVerwGE 137, 123 = juris Rn. 29) aber grundsätzlich verwehrt, von der inzidenten Feststellung der Unwirksamkeit einer Satzung oder von der daraus resultierenden Aufhebung der auf ihr beruhenden Verwaltungsakte wegen der damit verbundenen Folgen abzusehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris Rn. 8 f.; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 26. November 2002 - 2 M 96/02 -, juris Rn. 9; Hess. VGH, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 5 A 2593/09.Z -, juris Rn. 6; nicht vergleichbar dagegen etwa die Konstellationen im Prüfungsrecht, in denen es an einer hinreichenden rechtssatzmäßigen Festsetzung des Prüfungsverfahrens fehlt und zur Vermeidung einer verfassungsferneren Regelungslücke und zur Wahrung der Berufsfreiheit bis zur notwendigen rechtssatzmäßigen Schließung der Regelungslücke eine verwaltungsgerichtlich getroffene Übergangsregelung unerlässlich ist, vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 -, BVerwGE 165, 202 = juris Rn. 14).

    Rn. 109 Ob von diesem Grundsatz in besonderen Fällen Ausnahmen zugelassen werden können, wenn die Feststellung der Unwirksamkeit einer Satzung und die Aufhebung darauf gestützter Bescheide zu unlösbaren und unvertretbaren Schwierigkeiten für die Gebietskörperschaft führten beziehungsweise einen "Notstand" zur Folge hätten (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris Rn. 8-10;… Beschluss vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 -, juris Rn. 8;… Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 -, BVerwGE 137, 123 = juris Rn. 29; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 26. November 2002 - 2 M 96/02 -, juris Rn. 9; Hess. VGH, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 5 A 2593/09.Z -, juris Rn. 6, diese Frage jeweils offenlassend), bedarf hier keiner Entscheidung, da jedenfalls vorliegend keine Notwendigkeit für die Zulassung einer solchen Ausnahme besteht.

    Rn. 110 Unbeschadet dessen spricht darüber hinaus einiges dafür, dass die Annahme eines besonderen Ausnahmefalls, der ein Absehen von der Regelfolge der Unwirksamkeit der Satzungsbestimmung und damit der Aufhebung der angegriffenen Bescheide nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO rechtfertigen würde, außerdem im Hinblick auf die Möglichkeit einer rückwirkenden Heilung der unwirksamen Satzungsbestimmung zur Festsetzung des Kreisumlagesatzes ausscheiden dürfte (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 -, BVerwGE 137, 123 = juris Rn. 29; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 26. November 2002 - 2 M 96/02 -, juris Rn. 9; Hess. VGH, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 5 A 2593/09.Z -, juris Rn. 6).

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