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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 11.05.2011 - 5 A 3081/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8975
VGH Hessen, 11.05.2011 - 5 A 3081/09 (https://dejure.org/2011,8975)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.05.2011 - 5 A 3081/09 (https://dejure.org/2011,8975)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 (https://dejure.org/2011,8975)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine höheren Straßenreinigungsgebühren für Durchgangsstraßen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kosten für die neben Anliegerstraßen durchgeführte Reinigung von Durchgangsverkehrsstraßen in einer Gemeinde dürfen insoweit nicht den Anliegern aufgebürdet werden; Dem Ortsgesetzgeber steht ein Ermessen hinsichtlich der Festlegung des Allgemeinanteils an den ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 747
  • DVBl 2011, 919
  • DÖV 2011, 857
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 90.87

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren - Berücksichtigung des …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.2011 - 5 A 3081/09
    Wird also die Straßenreinigung in einer Gemeinde nicht allein für Anliegerstraßen und damit ausschließlich im besonderen Interesse der Anlieger, sondern auch für Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen - d.h. für Straßen mit innerörtlichen oder überörtlichen Durchgangsverkehr - und damit zugleich im Interesse der übrigen Straßenbenutzer und insoweit dem Allgemeininteresse durchgeführt, dürfen diese Kosten, die der Befriedigung eines Allgemeininteresses dienen, den Anliegern nicht aufgebürdet werden (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 - 8 C 55 und 58.82 -, BVerwGE 69, 242; und vom 7. April 1989 - 8 C 90/87 -, BVerwGE 81, 371 = NVwZ 1990, 169).

    Bei dieser Wertungsentscheidung hat sich der Ortsgesetzgeber an den örtlichen Verhältnissen, insbesondere an dem Verhältnis zwischen den Reinigungsflächen der Anliegerstraßen und denjenigen der Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen, zu orientieren (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 und vom 7. April 1989, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 15. März 2011 - 5 A 2151/09.Z -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Juni 2007 - 9 A 956/03 -, OVGE MüLü 51, 1 = NWVBl 2008, 30).

    Es kann ohne Verletzung des Gleichheitssatzes demnach entweder undifferenziert vorweg der Kostenanteil für das Allgemeininteresse abgezogen werden, so dass die Kostenminderung allen Anliegern zugute kommt, oder es kann der Kostenanteil für das Allgemeininteresse differenziert nur von dem Kostenanteil abgesetzt werden, der von den Gebührenpflichtigen mit Grundstücken an anderen als Anliegerstraßen zu tragen ist, so dass die Minderung nur diesen Anliegern zugute kommt (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 und vom 7. April 1989, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 16.10.1985 - 5 N 1/83

    Maßstab für Straßenreinigungsabgaben bei Vorhandensein von …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.2011 - 5 A 3081/09
    (vgl. bereits: Beschluss des Senats vom 16. Oktober 1985 - 5 N 1/83 -, ESVGH 36, 60 = GemeindeHH 1986, 237; Lohmann, HSGZ 1999, 82).
  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 55.82

    Berücksichtigung des Allgemeininteresses bei Bemessung von …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.2011 - 5 A 3081/09
    Wird also die Straßenreinigung in einer Gemeinde nicht allein für Anliegerstraßen und damit ausschließlich im besonderen Interesse der Anlieger, sondern auch für Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen - d.h. für Straßen mit innerörtlichen oder überörtlichen Durchgangsverkehr - und damit zugleich im Interesse der übrigen Straßenbenutzer und insoweit dem Allgemeininteresse durchgeführt, dürfen diese Kosten, die der Befriedigung eines Allgemeininteresses dienen, den Anliegern nicht aufgebürdet werden (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 - 8 C 55 und 58.82 -, BVerwGE 69, 242; und vom 7. April 1989 - 8 C 90/87 -, BVerwGE 81, 371 = NVwZ 1990, 169).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2007 - 9 A 956/03

    Gemeindeanteil bei der Straßenreinigungsgebühr

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.2011 - 5 A 3081/09
    Bei dieser Wertungsentscheidung hat sich der Ortsgesetzgeber an den örtlichen Verhältnissen, insbesondere an dem Verhältnis zwischen den Reinigungsflächen der Anliegerstraßen und denjenigen der Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen, zu orientieren (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 …und vom 7. April 1989, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 15. März 2011 - 5 A 2151/09.Z -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Juni 2007 - 9 A 956/03 -, OVGE MüLü 51, 1 = NWVBl 2008, 30).
  • VGH Hessen, 16.09.2004 - 5 N 1597/03

    Friedhofsordnung; Beseitigung der Grabmale; Grabräumgebühr

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.2011 - 5 A 3081/09
    Die Rechtfertigung für die Vorverlagerung des Zeitpunkts der Gebührenentstehung in diesen Fällen ist darin zu sehen, dass die Erbringung der weiteren Leistungen für den gesamten Leistungszeitraum gesichert ist (vgl. Beschluss des Senats vom 16. September 2004 - 5 N 1597/03 -, KStZ 2005, 18 = GemHH 2005, 88 zu einer Friedhofsgebühr; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. August 1990 - 9 A 739/88 -, GemHH 1991, 232;… Lohmann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2010, § 6 Rn. 694 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 16.10.1997 - 5 UE 1593/94

    Wasserbenutzungsgebühr: Gebührenkalkulation im Falle eines kommunalen …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.2011 - 5 A 3081/09
    Rn. 41 Zu Recht hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung des Senats bei Fehlen einer ordnungsgemäßen Kalkulation zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Gebührensatzung die Rechtmäßigkeit satzungsmäßig festgelegter Gebührensätze auch durch eine nachträglich vorgelegte Kalkulation gerechtfertigt werden kann, wenn diese erweist, dass die festgelegten Gebührensätze jedenfalls im Ergebnis nicht überhöht sind (vgl. Urteil des Senats vom 16. Oktober 1997 - 5 UE 1593/94 -, ESVGH 48, 59 = HSGZ 1998, 197;… Lohmann in: Driehaus, a.a.O., § 6 Rn. 676).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.1990 - 9 A 739/88

    Erhebung von Entwässerungsgebühren; Beginn des Erhebungszeitraumes; …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.2011 - 5 A 3081/09
    Die Rechtfertigung für die Vorverlagerung des Zeitpunkts der Gebührenentstehung in diesen Fällen ist darin zu sehen, dass die Erbringung der weiteren Leistungen für den gesamten Leistungszeitraum gesichert ist (vgl. Beschluss des Senats vom 16. September 2004 - 5 N 1597/03 -, KStZ 2005, 18 = GemHH 2005, 88 zu einer Friedhofsgebühr; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31. August 1990 - 9 A 739/88 -, GemHH 1991, 232;… Lohmann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2010, § 6 Rn. 694 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 15.03.2011 - 5 A 2151/09

    Kosten der Straßenreinigung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.2011 - 5 A 3081/09
    Bei dieser Wertungsentscheidung hat sich der Ortsgesetzgeber an den örtlichen Verhältnissen, insbesondere an dem Verhältnis zwischen den Reinigungsflächen der Anliegerstraßen und denjenigen der Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen, zu orientieren (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 …und vom 7. April 1989, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 15. März 2011 - 5 A 2151/09.Z -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Juni 2007 - 9 A 956/03 -, OVGE MüLü 51, 1 = NWVBl 2008, 30).
  • VGH Hessen, 28.08.1986 - 5 TH 1870/86

    Beschwerde gegen eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung ; …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.2011 - 5 A 3081/09
    Der Senat leitet allerdings aus der allgemeinen gesetzlichen Ermächtigung zur Erhebung von Benutzungsgebühren durch Satzung die Befugnis der Kommunen ab, jedenfalls bei Dauerbenutzungsverhältnissen mit wiederkehrender Entstehung der Gebührenschuld nach Ablauf eines bestimmten Zeitintervalls die Erhebung von "Abschlagszahlungen" vor dem jeweiligen Entstehungszeitpunkt der Gebühren in der Satzung zu regeln (vgl. so bereits: Beschluss vom 28. August 1986 - 5 TH 1870/86 -, HSGZ 1987, 72;… Lohmann in: Driehaus, a.a.O., § 6 Rn. 694).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer; …

    Dieses wurde mit Ablauf der Monatsfrist des § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs - 5 A 3081/09 - vom 11. Mai 2011 am Montag, dem 20. Juni 2011 (vgl. § 125 Satz 1, § 57 Abs. 2 VwGO i.V.m. § 222 Abs. 2 ZPO) rechtskräftig abgeschlossen.

    Rn. 144 (2) Die Dauer des Verfahrens 1 K 667/05 war bei der gebotenen Gesamtabwägung - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs - lediglich im Umfang von insgesamt 54 Monaten unangemessen im Sinne von § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG (a bis g), wovon 18 Monate auf das Stammverfahren 1 E 633/98, 30 Monate auf das erstinstanzliche Verfahren 1 K 667/05 und sechs Monate auf das Berufungsverfahren 5 A 3081/09 entfallen.

    Allerdings ist für das Berufungsverfahren 5 A 3081/09 - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs - unter Berücksichtigung der vorstehend zu den in § 198 Abs. 1 Satz 2 GVG genannten Kriterien angestellten Bewertungen und des dem Gericht bei der Verfahrensgestaltung zukommenden Spielraums eine sachlich nicht gerechtfertigte Verzögerung von sechs Monaten festzustellen.

    Rn. 185 Das Unterlassen einer verfahrensfördernden Entscheidung oder Handlung im Zeitraum vom 2. Oktober 2010 bis zum 19. Juni 2011 findet schließlich seine sachliche Rechtfertigung darin, dass das Verwaltungsgericht - wie seinem Schreiben vom 15. Dezember 2009 zu entnehmen ist - die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof im Verfahren 5 A 3081/09 abgewartet hat.

  • VGH Hessen, 11.02.2015 - 29 C 1241/12

    Der Kläger zu 1. war bis Ende 1995 Eigentümer des Hausgrundstücks A...straße ... …

    Rn. 41 Das Verfahren 1 K 667/05 war bei Inkrafttreten des GRÜG abgeschlossen, da es mit Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 -, dem Bevollmächtigten der Kläger zugestellt am 19. Mai 2011, beendet worden war.

    Das gesamte Verfahren wurde beendet durch Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 -, dem Klägerbevollmächtigten zugestellt am 19. Mai 2011 (Bl. 797a der Gerichtsakte).

    Rn. 96 Der 5. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Beschluss vom 26. November 2009 auf die Anträge des Klägers und des Beigeladenen vom 7. September 2009 die Berufung - 5 A 3081/09 - gegen das Urteil vom 24. Juni 2009 zugelassen.

    Rn. 126 Mit Verfügung vom 15. Dezember 2009 wies der Berichterstatter des Verfahrens darauf hin, dass die Kammer beabsichtige, das vorliegende Verfahren gemäß § 94 VwGO bis zu einer Entscheidung des 5. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs über die Berufung in dem Verfahren 5 A 3081/09 auszusetzen, da die von dem Senat in dem Zulassungsbeschluss im Verfahren 5 A 2619/09.Z aufgeworfene Rechtsfrage zum pflichtgemäßen Ermessen bei einer im Voraus erstellten Kalkulation für Gebühren ebenfalls für das Verfahren 1 K 777/09 entscheidungserheblich sei.

    Weiter bat er um einen gerichtlichen Hinweis, welche Verfahrenserklärung die Kammer im Hinblick auf den bisher unbeachtet gebliebenen Bescheid vom 28. Januar 2003 für sachgerecht halte, um zu einer eindeutigen Sach- und Rechtslage im Sinne des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 - auch für 2003 ff. zu gelangen.

    Andererseits erscheint es, wie zu dem Verfahren 1 K 667/05 bereits dargelegt, nachvollziehbar, dass im Hinblick auf die bevorstehende Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Mai 2011 zu den Straßenreinigungsgebühren - 5 A 3081/09 - zu diesem Zeitpunkt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht vorbereitet worden ist.

    Rn. 168 Die Nichtförderung des gerichtlichen Verfahrens in der Zeit zwischen Ende Oktober 2010 und dem Zeitpunkt des genannten Vermerks vom 6. April 2011, also über gut fünf Monate, erscheint unter dem von der Berichterstatterin in dem Vermerk niedergelegten Gesichtspunkt des Abwartens auf die - Straßenreinigungsgebühren ab 1999 betreffende - Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes zum Verfahren 1 K 667/05 vertretbar, diese erfolgte mit dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 -.

    Rn. 169 Nachdem das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Mai 2011 im Verfahren 1 K 667/05 - 5 A 3081/09 am 19. Juni 2011 rechtskräftig geworden war, und die Akten ausweislich der Verfügung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2011 (Bl. 819 des Verfahrens 1 K 667/05) an das Verwaltungsgericht zurückgesandt worden waren, ist aus der Gerichtsakte keine weitere Verfahrensförderung seitens des Gerichts ersichtlich.

    Die Beklagte sei bemüht, nach der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom Mai 2011 in dem Verfahren 5 A 3081/09 sukzessive die Verfahren mit den verschiedenen Gegenständen getrennt aufzubereiten und zu erledigen.

    Dies gilt auch bei einer Gesamtschau des Ablaufs des Verfahrens, insbesondere im Hinblick auf den Umstand, dass es bis zum Ende des Verfahrens keine substantiierte Klagebegründung seitens des Klägers gegeben hatte und im Übrigen bezüglich der streitbefangenen Straßenreinigungsgebühren eine grundsätzliche Entscheidung durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in dem Verfahren 1 K 667/05 - 5 A 3081/09 zu erwarten war, die dann mit Urteil vom 11. Mai 2011 erfolgte und zu einem Fortgang im vorliegenden Verfahren, insbesondere durch den Erlass eines neuen Abrechnungsbescheides durch die Beklagte, führte.

  • VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13

    Straßenreinigungsgebühren

    Der Satzungsgeber hat die vom Senat für die frühere Satzungsfassung für rechtswidrig gehaltenen Normen (vgl. Urteil vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 -, LKRZ 2011, 305) neu gefasst, so dass sie nunmehr keinen Bedenken mehr unterliegen.

    Die Rechtfertigung für die Vorverlagerung des Zeitpunkts der Gebührenentstehung ist in diesen Fällen darin zu sehen, dass die Erbringung der weiteren Leistungen für den gesamten Leistungszeitraum gesichert ist (vgl. Urteil des Senats vom 11. Mai 2011, a.a.O.; Beschluss vom 16. September 2004 - 5 N 1597/03 -, KStZ 2005, 18 = GemHH 2005, 88; OVG Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 31. August 1990 - 9 A 739/88 -, GemHH 1991, 232;… Wagner in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2014, § 6 Rn. 694 m.w.N.).

    Wird also die Straßenreinigung in einer Gemeinde nicht allein für Anliegerstraßen und damit ausschließlich im besonderen Interesse der Anlieger, sondern auch für Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen - d.h. für Straßen mit innerörtlichem oder überörtlichem Durchgangsverkehr - und damit zugleich im Interesse der übrigen Straßenbenutzer und insoweit dem Allgemeininteresse durchgeführt, dürfen diese Kosten, die der Befriedigung eines Allgemeininteresses dienen, den Anliegern nicht aufgebürdet werden (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 - 8 C 55 und 58.82 -, BVerwGE 69, 242; und vom 7. April 1989 - 8 C 90.87 -, BVerwGE 81, 371 = NVwZ 1990, 169; Urteile des Senats vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 -, a.a.O.; und vom 17. Dezember 2013 - 5 A 1343/11 -, Juris; Beschluss vom 11. März 2014 - 5 A 1150/13.Z -).

    Da bei der Beklagten vor der Neufestlegung in § 3 Abs. 6 StrRGebO auf einen dreijährigen Kalkulationszeitraum von einer einjährigen Gebührenperiode auszugehen war (vgl. Urteil des Senats vom 11. Mai 2011, a.a.O.), käme insofern allein die Gebührenperiode 2011 in Betracht.

    Im Übrigen sind all diese genannten Verfahrensakten dem Senat bereits aus früheren Verfahren des Klägers bekannt (vgl. Urteil vom 11. Mai 2011, a.a.O.;… Beschluss vom 11. März 2014, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1343/11

    Wiederaufleben einer Satzung durch rückwirkende Beseitigung einer Aufhebungsnorm

    Wird also die Straßenreinigung in einer Gemeinde nicht allein für Anliegerstraßen und damit ausschließlich im besonderen Interesse der Anlieger, sondern auch für Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen - also für Straßen mit innerörtlichen oder überörtlichen Durchgangsverkehr - und damit zugleich im Interesse der übrigen Straßenbenutzer und insoweit dem Allgemeininteresse durchgeführt, dürfen diese Kosten, die der Befriedigung eines Allgemeininteresses dienen, den Anliegern nicht aufgebürdet werden (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 - 8 C 55 und 58.82 -, BVerwGE 69, 242; und vom 7. April 1989 - 8 C 90/87 -, BVerwGE 81, 371 = NVwZ 1990, 169; Hess. VGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 -, LKRZ 2011, 305).

    Bei dieser Wertungsentscheidung hat sich der Ortsgesetzgeber an den örtlichen Verhältnissen, insbesondere an dem Verhältnis zwischen den Reinigungsflächen der Anliegerstraßen und der Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen, zu orientieren (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 …und vom 7. April 1989, a.a.O.;… Beschluss des Senats vom 15. März 2011, a.a.O., und Urteil vom 11. Mai 2011, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Juni 2007 - 9 A 956/03 -, OVGE MüLü 51, 1 = NWVBl 2008, 30).

    Es kann ohne Verletzung des Gleichheitssatzes demnach entweder undifferenziert vorweg der Kostenanteil für das Allgemeininteresse abgezogen werden, so dass die Kostenminderung allen Anliegern zugute kommt, oder es kann der Kostenanteil für das Allgemeininteresse differenziert nur von dem Kostenanteil abgesetzt werden, der von den Gebührenpflichtigen mit Grundstücken an anderen als Anliegerstraßen zu tragen ist, so dass die Minderung nur diesen Anliegern zugute kommt (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 …und vom 7. April 1989, a.a.O.; Urteil des Senats vom 11. Mai 2011, a.a.O.).

    Möglich und zulässig dürfte aber auch eine Entscheidung des Ortsgesetzgebers in der Form sein, dass er bei seiner Entscheidung über die satzungsrechtlich festzulegenden Gebührensätze im Rahmen der Entscheidung über die diesen Gebührensätzen zu Grunde liegende Kalkulation "inzidenter" einen Allgemeinanteil in einer bestimmten Höhe festlegt (Urteil des Senats vom 11. Mai 2011, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 08.04.2014 - 5 A 1994/12

    Berücksichtigung von Abschreibungen bei der Berechnung von Wasser- und …

    Dagegen können Wertungsentscheidungen, die einer ursprünglichen Kalkulation und Gebührensatzfestlegung zugrunde lagen - wie etwa festgelegte Kalkulationsziele -, nicht nachträglich anders bewertet werden, um einen gefundenen Gebührensatz im Ergebnis zu rechtfertigen (Urteil des Senats vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 -, LKRZ 2011, 305; OVG Nordrhein-Westfalen vom 1. Juli 1997 - 9 A 3556/96 -, KStZ 2000, 87;… Brüning in: Driehaus, a.a.O., § 6 Rn. 127 m.w.N.;… Wagner, a.a.O., § 6 Rn. 676).
  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1402/11

    Straßenreinigungsgebühren der Stadt Frankfurt a.M.

    Wird also die Straßenreinigung in einer Gemeinde nicht allein für Anliegerstraßen und damit ausschließlich im besonderen Interesse der Anlieger, sondern auch für Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen - also für Straßen mit innerörtlichen oder überörtlichen Durchgangsverkehr - und damit zugleich im Interesse der übrigen Straßenbenutzer und insoweit dem Allgemeininteresse durchgeführt, dürfen diese Kosten, die der Befriedigung eines Allgemeininteresses dienen, den Anliegern nicht aufgebürdet werden (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 - 8 C 55 und 58.82 -, BVerwGE 69, 242; und vom 7. April 1989 - 8 C 90/87 -, BVerwGE 81, 371 = NVwZ 1990, 169; Hess. VGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 -, LKRZ 2011, 305).

    Bei dieser Wertungsentscheidung hat sich der Ortsgesetzgeber an den örtlichen Verhältnissen, insbesondere an dem Verhältnis zwischen den Reinigungsflächen der Anliegerstraßen und der Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen, zu orientieren (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 …und vom 7. April 1989, a.a.O.;… Beschluss des Senats vom 15. März 2011, a.a.O., und Urteil vom 11. Mai 2011, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Juni 2007 - 9 A 956/03 -, OVGE MüLü 51, 1 = NWVBl 2008, 30).

    Es kann ohne Verletzung des Gleichheitssatzes demnach entweder undifferenziert vorweg der Kostenanteil für das Allgemeininteresse abgezogen werden, so dass die Kostenminderung allen Anliegern zugute kommt, oder es kann der Kostenanteil für das Allgemeininteresse differenziert nur von dem Kostenanteil abgesetzt werden, der von den Gebührenpflichtigen mit Grundstücken an anderen als Anliegerstraßen zu tragen ist, so dass die Minderung nur diesen Anliegern zugute kommt (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 …und vom 7. April 1989, a.a.O.; Urteil des Senats vom 11. Mai 2011, a.a.O.).

    Möglich und zulässig dürfte aber auch eine Entscheidung des Ortsgesetzgebers in der Form sein, dass er bei seiner Entscheidung über die satzungsrechtlich festzulegenden Gebührensätze im Rahmen der Entscheidung über die diesen Gebührensätzen zu Grunde liegende Kalkulation "inzidenter" einen Allgemeinanteil in einer bestimmten Höhe festlegt (Urteil des Senats vom 11. Mai 2011, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1399/11

    Straßenreinigungsgebühren der Stadt Frankfurt a.M.

    Wird also die Straßenreinigung in einer Gemeinde nicht allein für Anliegerstraßen und damit ausschließlich im besonderen Interesse der Anlieger, sondern auch für Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen - also für Straßen mit innerörtlichen oder überörtlichen Durchgangsverkehr - und damit zugleich im Interesse der übrigen Straßenbenutzer und insoweit dem Allgemeininteresse durchgeführt, dürfen diese Kosten, die der Befriedigung eines Allgemeininteresses dienen, den Anliegern nicht aufgebürdet werden (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 - 8 C 55 und 58.82 -, BVerwGE 69, 242; und vom 7. April 1989 - 8 C 90/87 -, BVerwGE 81, 371 = NVwZ 1990, 169; HessVGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 -, LKRZ 2011, 305).

    Bei dieser Wertungsentscheidung hat sich der Ortsgesetzgeber an den örtlichen Verhältnissen, insbesondere an dem Verhältnis zwischen den Reinigungsflächen der Anliegerstraßen und der Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen, zu orientieren (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 …und vom 7. April 1989, a.a.O.;… Beschluss des Senats vom 15. März 2011, a.a.O., und Urteil vom 11. Mai 2011, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Juni 2007 - 9 A 956/03 -, OVGE MüLü 51, 1 = NWVBl 2008, 30).

    Es kann ohne Verletzung des Gleichheitssatzes demnach entweder undifferenziert vorweg der Kostenanteil für das Allgemeininteresse abgezogen werden, so dass die Kostenminderung allen Anliegern zugute kommt, oder es kann der Kostenanteil für das Allgemeininteresse differenziert nur von dem Kostenanteil abgesetzt werden, der von den Gebührenpflichtigen mit Grundstücken an anderen als Anliegerstraßen zu tragen ist, so dass die Minderung nur diesen Anliegern zugute kommt (BVerwG, Urteile vom 24. Mai 1984 …und vom 7. April 1989, a.a.O.; Urteil des Senats vom 11. Mai 2011, a.a.O.).

    Möglich und zulässig dürfte aber auch eine Entscheidung des Ortsgesetzgebers in der Form sein, dass er bei seiner Entscheidung über die satzungsrechtlich festzulegenden Gebührensätze im Rahmen der Entscheidung über die diesen Gebührensätzen zu Grunde liegende Kalkulation "inzidenter" einen Allgemeinanteil in einer bestimmten Höhe festlegt (Urteil des Senats vom 11. Mai 2011, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 07.03.2012 - 5 C 206/10

    Kombination von Grundgebühr, Mindestgebühr und Freileerungen für …

    Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf Zahlung der Gebühren mit der Erbringung der gebührenpflichtigen Leistung (Urteil des Senats vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 -, LKRZ 2011, 305).

    Der Senat leitet allerdings aus der allgemeinen gesetzlichen Ermächtigung zur Erhebung von Benutzungsgebühren durch Satzung die Befugnis des Satzungsgebers ab, jedenfalls bei Dauerbenutzungsverhältnissen mit wiederkehrender Entstehung der Gebührenschuld nach Ablauf eines bestimmten Zeitintervalls die Erhebung von "Abschlagszahlungen" vor dem jeweiligen Entstehungszeitpunkt der Gebühren in der Satzung zu regeln (zuletzt: Urteil vom 11. Mai 2011 - 5 A 3081/09 -, a.a.O.; Beschluss vom 28. August 1986 - 5 TH 1870/86 -, HSGZ 1987, 72;… Lohmann in: Driehaus, a.a.O., § 6 Rn. 694).

  • VG Frankfurt/Main, 04.08.2011 - 3 K 1703/08

    Abgabenrecht - Gebührenbescheid für Abwasser u. a.

    Eine nachträgliche Erweiterung der Kalkulationsperiode über das Veranlagungsjahr hinaus kann nicht getroffen werden, weil dies nachträglich zu verfälschenden Ergebnissen führen kann, soweit es die ursprüngliche Satzungsentscheidung betrifft (vgl. dazu HessVGH, Urteil vom 11.05.2011 -5 A 3081/09- juris Rn. 42).

    Die Grenze liegt aus Sicht des Gerichts bei 3 % (…vgl. etwa Driehaus/Brüning, § 6 Rdnr. 257 ff. mit Nachweisen; siehe dazu auch HessVGH, Urteil vom 11.05.2011, a.a.O.).

    (HessVGH, Urteil vom 16.10.1997 -5 UE 1593/94- HSGZ 1998, 197; Urteil vom 11.05.2011, a.a.O.;… Driehaus/Lohmann, § 6 Rn. 676).

  • VG Wiesbaden, 21.08.2013 - 1 K 1015/12

    Straßenreinigungsgebühren; Kosten für die Leerung der Straßenpapierkörbe

    Rn. 2 In dem Verfahren VG Wiesbaden 1 K 667/05, das durch rechtskräftiges Berufungsurteil des Hess.VGH vom 11.05.2011 - 5 A 3081/09 - abschloss, hatte sich der Kläger gegen die Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren durch Bescheid vom 29.01.1998 für die Jahre 1999 bis 2004 gewendet.

    Diese Regelungen finden ihre Grundlage in § 10 Abs. 5 HStrG, der hinsichtlich der Einzelheiten der Erhebung dieser Abgabe eigener Art im Wege der Rechtsfolgenverweisung auf die Vorschriften des kommunalen Abgabenrechts verweist (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 11.05.2011 - 5 A 3081/09 -, juris, Rdnr. 32).

    Damit wird einerseits das sogenannte Kostendeckungsgebot für die Kosten der Einrichtung und andererseits ein darauf bezogenes Kostenüberschreitungsverbot gesetzlich festgelegt (Hess. VGH, Urteil vom 11.05.2011 - 5 A 3081/09 -, juris, Rdnr. 34).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2026 - 6 LA 140/24

    Keine Erhebung der Straßenreinigungsgebühr vor Entstehung des …

  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17

    Entstehungszeitpunkt von Straßenreinigungsgebühren

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2026 - 6 KN 6/24

    Straßenreinigungssatzung Wedel ist unwirksam

  • VG Schleswig, 01.02.2021 - 4 A 104/20

    Straßenreinigungsgebühr

  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 66/16

    Unrechtmäßige Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr

  • VG Schleswig, 14.01.2021 - 4 A 238/18

    Straßenreinigungsgebühren - Entstehungszeitpunkt

  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 167/16

    Unrechtmäßige Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr

  • VG Mainz, 11.05.2016 - 3 K 643/15

    Anspruch auf Übertragung der Straßenreinigung auf Anlieger

  • VG Schleswig, 28.08.2019 - 4 A 595/17

    Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr durch eine …

  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 336/17

    Allgemeininteresse bei der Straßenreinigung

  • VG Gießen, 01.02.2012 - 8 K 2781/11

    Wassergebühren und rechtswidrige Entgelte für Fremdleistungen

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2012 - 8 LA 112/11

    Ablehnung der Annahme eines unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs zwischen …

  • VG Göttingen, 17.04.2012 - 3 A 389/10

    Äquivalenzgrundsatz; Frontmetermaßstab; Gleichheitsgrundsatz; …

  • VG Wiesbaden, 22.10.2020 - 1 K 561/16

    Straßenreinigungsgebühren

  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 5 A 831/13
  • VG Augsburg, 27.02.2012 - Au 6 K 12.127

    Straßenreinigungsgebühren; Berücksichtigung des Allgemeininteresses; …

  • VG Gießen, 11.09.2012 - 8 K 4610/11

    Ablösung eines Vorausleistungsbescheids

  • VG Wiesbaden, 31.10.2013 - 1 K 566/12

    Gesplittete Abwassergebühr; Gebührenkalkulation

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