Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 35/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO § 73 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VwGO § 124 Abs. 2 SächsKomZG § 57
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Schmutzwasserbeitrag; privater Geschäftsbesorger; Heilung eines rechtswidrigen Bescheids durch den Widerspruchsbescheid; Unterschrift des Verbandsvorsitzenden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 14.11.2012 - 2 K 1135/11
- OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 35/13
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (15)
- OVG Sachsen, 18.12.2014 - 5 A 193/12
Öffentliche Abwassereinrichtung
Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 35/13
§ 4 SächsKAG, der eine solche Aufgabenübertragung nunmehr regelt, ist erst am 18. November 2012 in Kraft getreten (vgl. Art. 6 des Gesetzes vom 18. Oktober 2012, SächsGVBl. S. 562, 566 sowie SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 25 f.).Rn. 12 Der Widerspruchsbescheid, der dem Ausgangsbescheid gem. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO erst seine endgültige, den Gegenstand der Anfechtungsklage bildende Gestalt verleiht, kann einen nur formal der Behörde zurechenbaren, inhaltlich aber von einer Privatperson erlassenen Verwaltungsakt durch das Nachholen einer von der Behörde materiell verantworteten Regelung zu einem rechtmäßigen Verwaltungsakt umgestalten, jedenfalls sofern die Widerspruchsbehörde eine umfassende Kontrollbefugnis besitzt (…BVerwG, Urt. v. 23. August 2011, BVerwGE 140, 245 Rn. 21 ff.; SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 30 m. w. N.).
Mit seiner Unterschrift hat der Verbandsvorsitzende dokumentiert, dass die vom privaten Geschäftsbesorger stammende Entscheidung als Verwaltungsakt mit dem bekannt gegebenen Inhalt vollständig so ergehen soll und dass er als Verbandsvorsitzender dafür die Verantwortung übernimmt (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b SächsKAG i. V. m. § 119 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 AO sowie SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 33).
Sie verpflichten nur den Selbstverwaltungsträger, berechtigen aber nicht einzelne Bürger und mithin auch nicht die Klägerin (SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 38 ff.).
Wie ausgeführt muss der Aufgabenträger ohne eine abweichende gesetzliche Regelung die öffentlichen Aufgaben selbst erfüllen und darf sie nicht vollständig auf einen privaten Geschäftsbesorger übertragen (…BVerwG, Urt. v. 23. August 2011, BVerwGE 140, 245 Rn. 14; SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 23).
Die Frage ist zu bejahen (Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 32 ff.).
- BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11
Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband; …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 35/13
Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 - aus dem geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeleitet, dass in dem entschiedenen Fall ein Verwaltungsakt und kein Nichtakt vorliege.Rn. 12 Der Widerspruchsbescheid, der dem Ausgangsbescheid gem. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO erst seine endgültige, den Gegenstand der Anfechtungsklage bildende Gestalt verleiht, kann einen nur formal der Behörde zurechenbaren, inhaltlich aber von einer Privatperson erlassenen Verwaltungsakt durch das Nachholen einer von der Behörde materiell verantworteten Regelung zu einem rechtmäßigen Verwaltungsakt umgestalten, jedenfalls sofern die Widerspruchsbehörde eine umfassende Kontrollbefugnis besitzt (BVerwG, Urt. v. 23. August 2011, BVerwGE 140, 245 Rn. 21 ff.;… SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 30 m. w. N.).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, liegt eine Gestaltänderung im Sinne des § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auch dann vor, wenn ursprünglich kein Verwaltungsakt existierte und der Widerspruchsbescheid aus einer (schlichten) Willenserklärung einen Verwaltungsakt macht (Urt. v. 23. August 2011, BVerwGE 140, 245 Rn. 20; v. 12. Januar 1973, BVerwGE 41, 305, 307 f.; jeweils m. w. N.).
Wie ausgeführt muss der Aufgabenträger ohne eine abweichende gesetzliche Regelung die öffentlichen Aufgaben selbst erfüllen und darf sie nicht vollständig auf einen privaten Geschäftsbesorger übertragen (BVerwG, Urt. v. 23. August 2011, BVerwGE 140, 245 Rn. 14;… SächsOVG, Urt. v. 18. Dezember 2014, SächsVBl. 2015, 88 Rn. 23).
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 35/13
Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch Stellung eines Beweisantrags hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (…BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 9; Urt. v. 22. Januar 1969, BVerwGE 31, 212, 217 f.;… SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2014 - 5 A 754/11 -, juris Rn. 35; jeweils m. w. N.).
- BVerwG, 11.06.2014 - 5 B 19.14
Entschädigung für nicht restituierbares Grundvermögen; Feststellung des …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 35/13
Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch Stellung eines Beweisantrags hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 9;… Urt. v. 22. Januar 1969, BVerwGE 31, 212, 217 f.;… SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2014 - 5 A 754/11 -, juris Rn. 35; jeweils m. w. N.). - OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt; …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 35/13
Rn. 21 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts berufungssgerichtlicher Klärung bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11
Insolvenz in England: Überprüfung englischer Insolvenzbeschlüsse verneint
Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 35/13
Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch Stellung eines Beweisantrags hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (…BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 9;… Urt. v. 22. Januar 1969, BVerwGE 31, 212, 217 f.; SächsOVG, Beschl. v. 16. Mai 2014 - 5 A 754/11 -, juris Rn. 35; jeweils m. w. N.). - OVG Sachsen, 29.01.2014 - 5 A 840/11
Zulassung der Berufung (abgelehnt), Erschließungsvertrag, Genehmigung, Auslegung, …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 35/13
Die Beschwerdebegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (SächsOVG, Beschl. v. 29. Januar 2014 - 5 A 840/11 -, juris Rn. 26; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 07.11.2013 - 5 A 474/11
Exakte Bestimmung des Veranlagezeitraums für Wassergebühren erforderlich
Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 35/13
Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann 18 auf, wenn sie voraussichtlich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, d. h. überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 17. November 2013 - 5 A 474/11 - , juris Rn. 16; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 17.01.2012 - A 5 A 283/09
Asylbewerber, doppelte Staatsangehörigkeit, ausländerrechtliche …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 35/13
Diese Einschätzung des Verwaltungsgerichts ist der Prüfung des Vorliegens eines Verfahrensfehlers zugrunde zu legen, selbst wenn sie fehlerhaft sein sollte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Dezember 2001, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 56; SächsOVG, Beschl. v. 17. Januar 2012 - A 5 A 283/09 -, juris Rn. 15; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 05.06.2012 - 5 A 55/10
Planfeststellungsverfahren, Bestandskraft, enteignungsrechtliche Verwirkung, …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 35/13
Rn. 28 Verfahrensmängel in diesem Sinne sind Verstöße gegen Verfahrensnormen, d. h. Rechtsfehler, die den Weg zum Urteil oder die Art und Weise seines Erlasses betreffen (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juni 2012 - 5 A 55/10 -, juris Rn. 20). - BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04
Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer
- BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71
Grundstückserwerb - Anliegerbeitrag für erstmaligen Ausbau erforderlicher …
- OVG Sachsen, 04.01.2011 - 5 A 118/09
Darlegungserfordernis, mehrere tragende Gründe
- OVG Sachsen, 30.09.2014 - 5 A 588/13
Zulassung der Berufung (abgelehnt), Hinterliegergrundstück, Vorteil, …
- OVG Sachsen, 13.01.2015 - 5 A 160/12
Verrechnung einer Abwasserabgabe, Antrag auf Zulassung der Berufung, Bezugnahme …
- OVG Sachsen, 14.06.2017 - 5 A 406/13
Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung im Widerspruchsbescheid; unrichtige …
Er ist dann die Selbstverwaltungsbehörde i. S. v. § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO, ungeachtet dessen, dass sich ein Zweckverband nicht auf das von Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 84 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf geschützte kommunale Selbstverwaltungsrecht seiner Mitgliedsgemeinden berufen kann (st. Senatsrspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2015 - 5 A 35/13 -, juris Rn. 13, und v. 4. März 2016 - 5 A 302/14 -, juris Rn. 10/11, m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 3 A 1.19
Selbstverwaltungsrecht eines brandenburgischen Zweckverbands; Anfechtung eines …
Nach dieser - den Wortlaut des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG aufgreifenden - Regelung ist dem Zweckverband ein Selbstverwaltungsrecht eingeräumt (vgl. zur Einordnung des Bescheiderlasses durch einen Zweckverband als Selbstverwaltungsangelegenheit nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO OVG Bautzen, Beschluss vom 6. Mai 2015 - 5 A 35/13 - juris Rn. 13;… Beschluss vom 4. März 2016 - 5 A 302/14 - juris Rn. 11;… Urteil vom 11. April 2018 - 5 A 293/15 - juris Rn. 16). - OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 3 A 4.19
Überlange Verfahrensdauer; Entschädigung; Anspruchsberechtigung; …
Nach dieser - den Wortlaut des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG aufgreifenden - Regelung ist dem Zweckverband ein Selbstverwaltungsrecht eingeräumt (vgl. zur Einordnung des Bescheiderlasses durch einen Zweckverband als Selbstverwaltungsangelegenheit nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO OVG Bautzen, Beschluss vom 6. Mai 2015 - 5 A 35/13 - juris Rn. 13;… Beschluss vom 4. März 2016 - 5 A 302/14 - juris Rn. 11;… Urteil vom 11. April 2018 - 5 A 293/15 - juris Rn. 16).
- OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 503/13
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Widerspruchsbescheid, …
Der Zweckverband verwaltet die ihm übertragene Aufgabe anstelle der Gemeinde unter eigener Verantwortung (vgl. §§ 46, 45 Abs. 1 Satz 2 SächsKomZG; SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2015 - 5 A 35/13 -, juris Rn. 13).Als Geschäft der laufenden Verwaltung erlässt er gem. § 56 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 22 Abs. 3 Satz 1 SächsKomZG die nach Grund und Höhe durch das Satzungsrecht weitgehend vorgezeichneten Abgabenbescheide im eigenen Tätigkeitsfeld (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2015 - 5 A 35/13 -, juris Rn. 14).
- OVG Sachsen, 13.06.2016 - 5 A 504/13
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Widerspruchsbescheid; privater …
Der Zweckverband verwaltet die ihm übertragene Aufgabe anstelle der Gemeinde unter eigener Verantwortung (vgl. §§ 46, 45 Abs. 1 Satz 2 SächsKomZG; SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2015 - 5 A 35/13 -, juris Rn. 13).Als Geschäft der laufenden Verwaltung erlässt er gem. § 56 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 22 Abs. 3 Satz 1 SächsKomZG die nach Grund und Höhe durch das Satzungsrecht weitgehend vorgezeichneten Abgabenbescheide im eigenen Tätigkeitsfeld (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2015 - 5 A 35/13 -, juris Rn. 14).
- OVG Sachsen, 04.03.2016 - 5 A 302/14
Zur Unwirksamkeit der Zustellung eines Bescheids mit Postzustellungsurkunde an …
Der Zweckverband verwaltet die ihm übertragene Aufgabe anstelle der Gemeinde in eigener Verantwortung (vgl. §§ 46, 45 Abs. 1 Satz 2 SächsKomzG), so dass dann er die Selbstverwaltungsbehörde i. S. v. § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO ist (SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2015 - 5 A 35/13 -, juris Rn. 23).
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 05.12.2014 - 5 A 35/13 |
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 05.12.2014 - 5 A 35/13
- OVG Niedersachsen, 17.06.2015 - 8 LA 16/15
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