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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 15.04.2019 - 5 A 427/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10715
VG Osnabrück, 15.04.2019 - 5 A 427/17 (https://dejure.org/2019,10715)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 15.04.2019 - 5 A 427/17 (https://dejure.org/2019,10715)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 15. April 2019 - 5 A 427/17 (https://dejure.org/2019,10715)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 25.01.2018 - C-360/16

    Hasan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung …

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.04.2019 - 5 A 427/17
    Rn. 7 Vor dem Hintergrund der dem Europäischen Gerichtshof vom Bundesverwaltungsgericht zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen in Bezug auf sog. Dublin-Rückkehrer - Personen, die, wie hier, nach der Überstellung auf Grundlage der Dublin III-VO in den überstellenden Mitgliedstaat zurückkehren (Beschluss vom 27.04.2016 - 1 C 22.15 -, juris) - hat das Gericht das Verfahren mit Beschluss vom 08.01.2018 ausgesetzt und nach der Entscheidung des Europäische Gerichtshof (Urteil vom 25.01.2018 - C 360/16 -, juris) über die vorgenannten Vorlagefragen mit Beschluss vom 12.02.2018 wieder aufgenommen.

    Rn. 24 Diese strikte Aufteilung bei der gerichtlichen Überprüfung der behördlichen Entscheidungen vermeidet zum einen sich überschneidende Prüfbereiche in den einzelnen Zuständigkeitsbestimmungsverfahren, was sowohl der Prozessökonomie sowie Verhinderung divergierender gerichtlicher Entscheidungen in denselben entscheidungserheblichen Fragen im konkreten Fall dienlich ist und harmoniert zum anderen mit der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 25.01.2018 - C-360/16 -, juris).

    Rn. 25 So sind nach der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 25.01.2018, a.a.O., Rn. 54) in dem nach der Rückkehr des Antragstellers in den überstellenden Mitgliedstaat eingeleiteten Verfahren dieses Mitgliedstaates nur Änderungen zu berücksichtigen, die seit dem Erlass der ersten Überstellungsentscheidung eingetreten sind.

    Dies ergibt sich aus den vorangestellten Erwägungen des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 25.01.2018, a.a.O., Rn. 53), nach denen eine erneute Überstellung erst in Betracht kommt, wenn die Situation des Antragstellers überprüft wurde, um zu klären, ob die Zuständigkeit nicht "nach ihrer Überstellung" auf einen anderen Mitgliedstaat übergegangen ist und wird auch durch die dortige Bezugnahme auf die Erwägungen in den Randnummern 35-39 des Urteils deutlich, die sämtlich den Zeitpunkt des Vollzugs der Überstellung betreffen.

    Dieser Zweck kann im Fall der Rückkehr eines überstellten Antragstellers in den überstellenden Mitgliedstaat vor der erstinstanzlichen Gerichtsentscheidung aber nicht erfüllt werden, da in dieser Situation nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 25.01.2018, a.a.O., Rn. 41 ff.) zu den europarechtlichen Regelungen des Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens in der Dublin III-VO zwingend in diesem Mitgliedstaat ein neues behördliches Verfahren vor einer erneuten Überstellung durchzuführen ist, es also zwangsläufig - auch bei Abstellen auf den Zeitpunkt der Entscheidung - zu einem weiteren Asylverfahren käme.

    Die teleologische Reduktion im hiesigen Verfahren steht auch im Einklang mit den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 25.01.2018, a.a.O., Rn. 27 ff.) zu der die Regelung des § 77 AsylG betreffenden Vorlagefrage 1 a), nach denen sich der Antragsteller auch auf Umstände berufen können muss, die nach Erlass der Überstellungsentscheidung oder auch erst nach der Überstellung eingetreten sind, da der Antragsteller bis zur Überstellung eintretende Umstände im hiesigen und danach eintretende Umstände in einem weiteren Rechtsbehelfsverfahren gegen die erneute behördliche Entscheidung einer gerichtlichen Überprüfung zuführen kann, ihm mithin ein wirksamer Rechtsschutz im Sinne der europarechtlichen Vorgaben sowie der grundgesetzlichen Gewährleistungen gem. Art. 19 Abs. 4 GG zur Verfügung steht.

    Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob die Klage insoweit bereits mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, da der Kläger bereits in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt und eine (erneute) Überstellung auf Grundlage der streitgegenständlichen Abschiebungsanordnung nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 25.01.2018, a.a.O., Rn. 55) nicht mehr möglich ist.

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 13 MC 22/12

    Prüfungsumfang des Bundesamtes und vorläufiger Rechtsschutz bei einer …

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.04.2019 - 5 A 427/17
    Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Abschiebung in den zuständigen Staat nicht erfolgt, sobald sie - wenn auch nur vorübergehend - aus anderen Gründen rechtlich unzulässig oder tatsächlich unmöglich ist (vgl. dazu Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 02.05.2012 - 13 MC 22/12 - juris, Rn. 27).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 22.15

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Antrag auf internationalen Schutz; …

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.04.2019 - 5 A 427/17
    Rn. 7 Vor dem Hintergrund der dem Europäischen Gerichtshof vom Bundesverwaltungsgericht zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen in Bezug auf sog. Dublin-Rückkehrer - Personen, die, wie hier, nach der Überstellung auf Grundlage der Dublin III-VO in den überstellenden Mitgliedstaat zurückkehren (Beschluss vom 27.04.2016 - 1 C 22.15 -, juris) - hat das Gericht das Verfahren mit Beschluss vom 08.01.2018 ausgesetzt und nach der Entscheidung des Europäische Gerichtshof (Urteil vom 25.01.2018 - C 360/16 -, juris) über die vorgenannten Vorlagefragen mit Beschluss vom 12.02.2018 wieder aufgenommen.
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2018 - 10 LB 96/17

    Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; Dublin-Rückkehrer; Dublin-Verfahren; Italien; …

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.04.2019 - 5 A 427/17
    Diese Ausführungen harmonieren mit der aktuellen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 04.04.2018 - 10 LB 96/17 -, Beschlüsse vom 28.05.2018 - 10 LB 202/18 - sowie vom 21.12.2018 - 10 LB 201/18 -, alle abrufbar in der Niedersächsischen Rechtsprechungsdatenbank) zu der Frage systemischer Mängel im italienischen Asylsystem bzw. den dortigen Aufnahmebedingungen.
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2018 - 10 LB 201/18

    Anerkannte Schutzberechtigte; Italien; systemische Mängel

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.04.2019 - 5 A 427/17
    Diese Ausführungen harmonieren mit der aktuellen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 04.04.2018 - 10 LB 96/17 -, Beschlüsse vom 28.05.2018 - 10 LB 202/18 - sowie vom 21.12.2018 - 10 LB 201/18 -, alle abrufbar in der Niedersächsischen Rechtsprechungsdatenbank) zu der Frage systemischer Mängel im italienischen Asylsystem bzw. den dortigen Aufnahmebedingungen.
  • OVG Niedersachsen, 28.05.2018 - 10 LB 202/18

    Alleinstehende Frau; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; Dublin-Rückkehrer; …

    Auszug aus VG Osnabrück, 15.04.2019 - 5 A 427/17
    Diese Ausführungen harmonieren mit der aktuellen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 04.04.2018 - 10 LB 96/17 -, Beschlüsse vom 28.05.2018 - 10 LB 202/18 - sowie vom 21.12.2018 - 10 LB 201/18 -, alle abrufbar in der Niedersächsischen Rechtsprechungsdatenbank) zu der Frage systemischer Mängel im italienischen Asylsystem bzw. den dortigen Aufnahmebedingungen.
  • VG Düsseldorf, 26.05.2020 - 22 K 12322/17

    Überstellung, Wiedereinreise, Dublin, Zuständigkeitsübergang, Erledigung, …

    Rn. 64 Vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 15. April 2019 - 5 A 427/17 -, Rn. 25, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 28. November 2019 - 12 K 14671 -, Rn. 31 - 34, juris.

    Rn. 66 VG Osnabrück, Urteil vom 15. April 2019 - 5 A 427/17 -, Rn. 26, juris.

    Rn. 68 Vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 15. April 2019 - 5 A 427/17 ,- Rn. 23 f., juris.

    Rn. 74 VG Osnabrück, Urteil vom 15. April 2019 - 5 A 427/17 -, Rn. 27, juris.

  • VG Köln, 29.02.2024 - 1 K 6653/18
    Rn. 26 VG Düsseldorf, Urteil vom 28. November 2019 - 12 K 14671/17.A -, Rn. 34 f., juris; vgl. auch VG Osnabrück, Urteil vom 15. April 2019 - 5 A 427/17 -, Rn. 23 ff., juris, und VG Düsseldorf, Urteil vom 26. Mai 2020 - 22 K 12322/17.A -, Rn. 58 ff., juris,.

    Rn. 29 VG Osnabrück, Urteil vom 15. April 2019 - 5 A 427/17 -, Rn. 27, juris, und VG Düsseldorf, Urteil vom 26. Mai 2020 - 22 K 12322/17.A -, Rn. 67, juris,.

  • VG Dresden, 31.07.2020 - 11 K 1280/19

    Libanon: Dublin; Klage stattgegeben; rechtswidrige Ablehnung eines Asylantrags …

    Es ergibt sich - jedenfalls vorliegend - auch nicht, dass "im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes eine teleologische Reduktion" der Regelung des § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG dahin gehend vorzunehmen sei, dass die Bestimmung nicht im Falle einer Rückkehr eines überstellten Antragstellers in den überstellenden Mitgliedstaat vor einer erstinstanzlichen Gerichtsentscheidung dieses Mitgliedstaates über die Überstellungsentscheidung gelte (…so aber: VG Düsseldorf, Urt. v. 26. Mai 2020 - 22 K 12322/17.A - , juris Rn. 67; VG Osnabrück, Urt. v. 15. April 2019 - 5 A 427/17 - , juris Rn. 27).

    Das Bundesamt hat wohl - auch wenn die zum Teil im Sachverhalt aufgeführte Ansicht des Bundesamtes (sh. etwa VG Osnabrück, Urt. v. 15. April 2019, a.a.O. Rn. 8;… VG Düsseldorf, Beschl. v. 17. April 2018 - 12 L 950/18.A - , juris Rn. 7), dass ein Schutzsuchender vor Abschluss des ersten bei Gericht zur Überprüfung anhängigen Verfahrens hinsichtlich seiner ersten 11.

  • VG Köln, 02.09.2020 - 26 L 1479/20
    Rn. 28 so VG Düsseldorf, Urteil vom 26. Mai 2020 - 22 K 12322/17.A -, juris Rn. 58 ff., VG Osnabrück, Urteil vom 15. April 2019 - 5 A 427/17 -, juris Rn. 23 ff,.
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