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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,49591
OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14 (https://dejure.org/2016,49591)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.09.2016 - 5 A 43/14 (https://dejure.org/2016,49591)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. September 2016 - 5 A 43/14 (https://dejure.org/2016,49591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 26 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG § 27 Abs. 3 Alt. 2 SächsKAG § 30 Abs. 1
    Straßenausbaubeitrag; selbstständige Verkehrsanlage; Abschnittsbildung; Beurteilungszeitpunkt; Willkürverbot; Ausbaukosten je m² Straßenfläche; Bauprogramm; beitragsfähiger Teilstreckenausbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 307
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (21)

  • OVG Sachsen, 31.03.2016 - 5 A 99/14

    Verkehrsanlage; Teilstrecke ; Fertigstellung der Verkehrsanlage; sachliche …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14
    Soweit danach eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes erscheint, liegt eine selbstständige Verkehrsanlage vor (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 23, Beschl. v. 20. Februar 2013 - 5 A 541/10 -, juris Rn. 16, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 47, …und Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 27 bis 31).

    Dann beschränkt sich der Wirkungsbereich der Ausbaumaßnahme nicht auf die ausgebaute Teilstrecke, sondern erstreckt sich auf die gesamte Verkehrsanlage mit der Folge, dass auch die nicht an der ausgebauten Teilstrecke gelegenen Grundstücke bevorteilt sind (SächsOVG, Urt. v. 31. März 2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 27 bis 29).

    Rn. 39 Der Abschnittsbildungsbeschluss vom 17. September 2007, in dem der Oberbürgermeister der Beklagten ausführt, derzeit sei nicht absehbar, wann der Abschnitt M...... bis Kä.............Straße ausgebaut werde, mag zwar Zweifel an einer für eine Abschnittsbildung hinreichend konkreten Vorstellung über den Zeitrahmen für den Ausbau weiterer Abschnitte begründen (vgl. dazu SächsOVG, Urt. v. 31. März 2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 42).

    Ansonsten wäre im Übrigen die im Abschnittsbildungsbeschluss für den Fall des Ausbaus der noch fehlenden Teilstrecke vorgesehene weitere Abschnittsbildung auch für diese Teilstrecke nicht mehr möglich gewesen, weil bei einem beitragsfähigen Teilstreckenausbau die sachliche Beitragspflicht bereits mit Fertigstellung der Teilstrecke für die gesamte Verkehrsanlage entstehen würde und dann kein Raum mehr für eine nachträgliche Abschnittsbildung bliebe (vgl. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 22 und 27).

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 9.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Verstoß gegen das Willkürverbot …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14
    Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht, der der Senat folgt, ist eine Abschnittsbildung willkürlich und deshalb unzulässig, wenn aufgrund einer Prognose anhand der im Zeitpunkt der Abschnittsbildung ermittelbaren Daten zu erwarten ist, dass - bei im Wesentlichen gleicher Vorteilssituation der einzelnen Grundstücke - die berücksichtigungsfähigen Kosten für den Ausbau eines Abschnitts je m2 Straßenfläche um mehr als ein Drittel höher sein werden als die eines anderen Abschnitts (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. April 2000 - 11 C 11.99 -, juris Rn. 32, v. 30. Mai 1997 - 8 C 9.96 -, juris Rn. 10, und v. 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 -, juris Rn. 18;… SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 -, juris Rn. 38).

    Auf einen Vergleich mit den Kosten je m2 Straßenfläche der gesamten Erschließungsanlage oder der Beitragslast in einem Abschnitt mit der Beitragslast in einem anderen Abschnitt kommt es nicht an (BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1997 - 8 C 9.96 -, juris Rn. 11/12).

    Zwar wird im Ausbaubeitragsrecht ein Vergleich der Beitragslast (hier des Beitragssatzes je m2 Nutzungsfläche) in einem Abschnitt mit der Beitragslast in einem anderen Abschnitt leichter möglich sein, als im Erschließungsbeitragsrecht (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1997 - 8 C 9.96 -, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14
    Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht, der der Senat folgt, ist eine Abschnittsbildung willkürlich und deshalb unzulässig, wenn aufgrund einer Prognose anhand der im Zeitpunkt der Abschnittsbildung ermittelbaren Daten zu erwarten ist, dass - bei im Wesentlichen gleicher Vorteilssituation der einzelnen Grundstücke - die berücksichtigungsfähigen Kosten für den Ausbau eines Abschnitts je m2 Straßenfläche um mehr als ein Drittel höher sein werden als die eines anderen Abschnitts (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. April 2000 - 11 C 11.99 -, juris Rn. 32, v. 30. Mai 1997 - 8 C 9.96 -, juris Rn. 10, und v. 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 -, juris Rn. 18;… SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 -, juris Rn. 38).

    Maßgebend sind die Kostenunterschiede, die auf einer unterschiedlichen Ausstattung mit bestimmten Teileinrichtungen (Grünanlagen, Parkstreifen, Gehwege, breitere Fahrbahn usw.) oder anderen Besonderheiten eines Abschnitts beruhen (felsiger Untergrund, nötiger Gebäudeabriss, hohe Grunderwerbskosten usw.), nicht aber die Kostenunterschiede, die infolge des späteren Ausbaus eines Abschnitts und den damit einhergehenden Preisveränderungen entstehen, sofern nicht ausnahmsweise schon bei der Abschnittsbildung ganz außergewöhnlich hohe Preisänderungen absehbar sind (BVerwG, Urt. v. 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 -, juris Rn. 19 bis 22).

  • OVG Sachsen, 17.07.2015 - 5 A 760/10

    Erschließungsbeiträge; Ausbaubeiträge; neue Länder; Übergangsvorschrift; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14
    Rn. 26 Gemessen daran ist der hier gebildete Abschnitt der M........straße durch die beiden Querstraßen Kä............- und F...................Straße optisch erkennbar deutlich begrenzt, kann über beide Querstraßen sowie die ihn etwa hälftig kreuzende S.............-Straße selbstständig in Anspruch genommen werden und hat dabei mit etwa 240 m Länge (vgl. Lagepläne 1 und 2 der Ausführungsplanung) noch eine gewisse eigenständige Bedeutung als Verkehrsweg, so dass die Abschnittsbildung insofern nicht willkürlich ist (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 -, juris Rn. 38, wonach auch eine Strecke von 150 m für eine Abschnittsbildung genügen kann).

    Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht, der der Senat folgt, ist eine Abschnittsbildung willkürlich und deshalb unzulässig, wenn aufgrund einer Prognose anhand der im Zeitpunkt der Abschnittsbildung ermittelbaren Daten zu erwarten ist, dass - bei im Wesentlichen gleicher Vorteilssituation der einzelnen Grundstücke - die berücksichtigungsfähigen Kosten für den Ausbau eines Abschnitts je m2 Straßenfläche um mehr als ein Drittel höher sein werden als die eines anderen Abschnitts (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12. April 2000 - 11 C 11.99 -, juris Rn. 32, v. 30. Mai 1997 - 8 C 9.96 -, juris Rn. 10, und v. 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 -, juris Rn. 18; SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 -, juris Rn. 38).

  • OVG Sachsen, 02.02.2005 - 5 B 510/03

    Verkehrsanlage, Teile von Verkehrsanlagen, endgültige Herstellung, Abnahme

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14
    Soweit danach eine Verkehrsfläche augenfällig als eigenständiges Element des Straßennetzes erscheint, liegt eine selbstständige Verkehrsanlage vor (…st. Rspr., vgl. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 23, Beschl. v. 20. Februar 2013 - 5 A 541/10 -, juris Rn. 16, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 47, und Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 27 bis 31).

    Rn. 29 Diese Grundsätze gelten angesichts der grundsätzlich übereinstimmenden Anlagenbegriffe in § 26 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG und § 127 Abs. 2 BauGB (vgl. SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 28;… BVerwG, Urt. v. 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 -, juris Rn. 16) auch bei der Abschnittsbildung im Ausbaubeitragsrecht gemäß § 27 Abs. 3 Alt. 2 SächsKAG (…vgl. Driehaus in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 112a, m. w. N.).

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14
    Rn. 29 Diese Grundsätze gelten angesichts der grundsätzlich übereinstimmenden Anlagenbegriffe in § 26 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG und § 127 Abs. 2 BauGB (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 28; BVerwG, Urt. v. 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 -, juris Rn. 16) auch bei der Abschnittsbildung im Ausbaubeitragsrecht gemäß § 27 Abs. 3 Alt. 2 SächsKAG (…vgl. Driehaus in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 112a, m. w. N.).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsaufwand; Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14
    Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht, der der Senat folgt, ist eine Abschnittsbildung willkürlich und deshalb unzulässig, wenn aufgrund einer Prognose anhand der im Zeitpunkt der Abschnittsbildung ermittelbaren Daten zu erwarten ist, dass - bei im Wesentlichen gleicher Vorteilssituation der einzelnen Grundstücke - die berücksichtigungsfähigen Kosten für den Ausbau eines Abschnitts je m2 Straßenfläche um mehr als ein Drittel höher sein werden als die eines anderen Abschnitts (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. April 2000 - 11 C 11.99 -, juris Rn. 32, v. 30. Mai 1997 - 8 C 9.96 -, juris Rn. 10, und v. 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 -, juris Rn. 18;… SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2015 - 5 A 760/10 -, juris Rn. 38).
  • OVG Sachsen, 17.06.2008 - 5 B 514/07

    Ausbaubeitrag; Vorteilsbegriff; Verteilungsflächen; Erschließungsanlage

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14
    Rn. 33 Ob die Abschnittsbildung am 17. September 2007 auch wegen der zu erwartenden deutlich niedrigeren Ausbaukosten je m2 Straßenfläche des in der E............Allee zu bildenden Abschnitts unwirksam ist, weil die Fahrbahn in der E............Allee 2003 plangemäß nur über einige Meter hinweg ausgebaut wurde, im Übrigen aber bis zum Kreisverkehr Ka............-Straße nur der Gehwegausbau geplant war, oder ob dies unschädlich wäre, weil an diesem Abschnitt nur öffentliche Grünflächen anliegen, die an der Verteilung des umlagefähigen Aufwands nicht teilnehmen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17. Juni 2008 - 5 B 514/07 -, juris Rn. 40), kann aufgrund dessen dahinstehen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14
    Rn. 17 Abzustellen ist dabei auf den Zustand nach Abschluss der geplanten Ausbaumaßnahme, weil Ausbaubeiträge für die fertiggestellte Verkehrsanlage erhoben werden, so dass deren Ausdehnung bestimmt, welche Grundstücke bevorteilt sind (…vgl. OVG Schl.-H., Urt. v. 5. März 2015 - 4 LB 4/14 -, juris Rn. 53;… BayVGH, Beschl. v. 18. Juli 2013 - 6 CS 13.1141 -, juris Rn. 8;… OVG LSA, Urt. v. 29. Oktober 2008 - 4 L 261/07 -, juris Rn. 25; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 21. August 2007 - 6 A 10527/07 -, juris Rn. 18;… NdsOVG, Beschl. v. 20. September 2005 - 9 ME 365/04 -, juris Rn. 2 a. E.;… OVG NRW, Beschl. v. 12. August 2004 - 3 A 2169/03 -, juris Rn. 8;… OVG M-V, Beschl. v. 15. September 1998 - 1 M 54/98 -, juris Rn. 16;… Driehaus in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 111a S. 99 oben).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2008 - 4 L 261/07

    Zur Beitragsfähigkeit von Kosten für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung und …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.09.2016 - 5 A 43/14
    Rn. 17 Abzustellen ist dabei auf den Zustand nach Abschluss der geplanten Ausbaumaßnahme, weil Ausbaubeiträge für die fertiggestellte Verkehrsanlage erhoben werden, so dass deren Ausdehnung bestimmt, welche Grundstücke bevorteilt sind (…vgl. OVG Schl.-H., Urt. v. 5. März 2015 - 4 LB 4/14 -, juris Rn. 53;… BayVGH, Beschl. v. 18. Juli 2013 - 6 CS 13.1141 -, juris Rn. 8; OVG LSA, Urt. v. 29. Oktober 2008 - 4 L 261/07 -, juris Rn. 25;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 21. August 2007 - 6 A 10527/07 -, juris Rn. 18;… NdsOVG, Beschl. v. 20. September 2005 - 9 ME 365/04 -, juris Rn. 2 a. E.;… OVG NRW, Beschl. v. 12. August 2004 - 3 A 2169/03 -, juris Rn. 8;… OVG M-V, Beschl. v. 15. September 1998 - 1 M 54/98 -, juris Rn. 16;… Driehaus in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 111a S. 99 oben).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.1998 - 1 M 54/98

    Straßenbaubeitrag, Anlage, kirchlicher Friedhof, Tiefenbegrenzung, …

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2005 - 9 ME 365/04

    Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Einstufung; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 4/14

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Heranziehung bei erstmaliger …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2009 - 4 L 137/09

    Kriterien für die Qualifizierung einer Straße als Anliegerstraße; Objektiv …

  • OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 B 289/04

    Ausbaubeitrag; Vorteilsbegriff; Vollgeschossmaßstab; Grundsatz der regionalen …

  • OVG Sachsen, 20.02.2013 - 5 A 541/10

    Straßenausbaubeitrag, Anteil des öffentlichen Interesses, Vorteilsprinzip, …

  • OVG Sachsen, 01.10.2014 - 5 A 297/13

    Ausbaubeitrag, Bauprogramm, Eventualposition, Bestimmtheit, Frontmetermaßstab

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2004 - 3 A 2169/03
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 6 CS 08.105

    Straßenausbaubeitragsrecht; Erneuerung; Abschnittsbildung; Willkürverbot

  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 6 CS 13.1141

    Straßenausbaubeitragsrecht; Ortsstraße; Natürliche Betrachtungsweise; …

  • OVG Sachsen, 06.11.2012 - 5 B 230/12

    Straßenausbaubeitrag, Verkehrsanlage, Abschnittsbildung

  • OVG Sachsen, 02.10.2017 - 5 B 181/17

    Aufschiebende Wirkung; Ausbaubeitrag; hinreichend bestimmtes Bauprogramm; …

    Dann beschränkt sich der Wirkungsbereich der Ausbaumaßnahme nicht auf die ausgebaute Teilstrecke, sondern erstreckt sich auf die gesamte Verkehrsanlage mit der Folge, dass auch die nicht an der ausgebauten Teilstrecke gelegenen Grundstücke bevorteilt sind (vgl. SächsOVG, Urt. v. 28. September 2016 - 5 A 43/14 -, juris Rn. 36, und v. 31. März 2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 27 bis 29).

    Auf einen Vergleich mit den Kosten je m2 Straßenfläche der gesamten Erschließungsanlage oder der Beitragslast in einem Abschnitt mit der Beitragslast in einem anderen Abschnitt kommt es dabei nicht an (SächsOVG, Urt. v. 28. September 2016 - 5 A 43/14 -, juris Rn. 28 f. m. w. N.).

    Hinsichtlich dieses letzten, am 1. April 2014 noch nicht ausgebauten Abschnitts ist des weiteren zu berücksichtigen, dass eine Abschnittsbildung als Vorfinanzierungsinstrument zwar voraussetzt, dass im Zeitpunkt der Abschnittsbildung beabsichtigt ist, künftig noch weitere Abschnitte auszubauen, dies aber keine Konkretisierung dieser Absicht durch ein bereits auf die weiteren Abschnitte bezogenes wirksames Bauprogramm erfordert, sondern nur eine hinreichend konkrete Vorstellung hinsichtlich des Zeitrahmens und der Art der weiter auszubauenden Einrichtungen, um abschätzen zu können, dass keine Anhaltspunkte für Kostenabweichungen von über einem Drittel je m2 Straßenfläche zwischen den Abschnitten der Verkehrsanlage vorliegen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 42, und v. 28. September 2016 - 5 A 43/14 -, juris Rn. 28 f.).

  • OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 197/16

    Straßenausbaubeitrag; Verkehrsanlage; Abschnittsbildung; konkrete Ausbauabsicht

    Diese Grundsätze gelten angesichts der grundsätzlich übereinstimmenden Anlagenbegriffe in § 26 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG und § 127 Abs. 2 BauGB (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 B 510/03 -, juris Rn. 28;… BVerwG, Urt. v. 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 -, juris Rn. 16) auch bei der Abschnittsbildung im Ausbaubeitragsrecht gemäß § 27 Abs. 3 Alt. 2 SächsKAG (vgl. SächsOVG, Urt. v. 28. September 2016 - 5 A 43/14 -, Rn. 29;… Driehaus in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2015, § 8 Rn. 112a, m. w. N.).

    In Fällen dieser Art beschränkt sich der Wirkungsbereich der Ausbaumaßnahme nicht auf die ausgebaute Teilstrecke, sondern erstreckt sich auf die gesamte Verkehrsanlage mit der Folge, dass auch die nicht an der ausgebauten Teilstrecke gelegenen Grundstücke bevorteilt sind (vgl. SächsOVG, Urt. v. 28. September 2016 - 5 A 43/14 -, Rn. 36; NdsOVG, Urt. v. 11. Juli 2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 44; ebenso Driehaus, in: Ders.

  • OVG Sachsen, 14.03.2018 - 5 A 184/15

    Zusammengefasster Abgabenbescheid; Bestimmtheit; eindeutig bezeichnete …

    Soweit danach eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheint, liegt eine selbstständige Verkehrsanlage vor (st. Rspr., u. a. SächsOVG, Urt. v. 28. September 2016 - 5 A 43/14 -, juris Rn. 16/17, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 11.12.2017 - 5 A 259/15

    Straßenausbaubeitrag; Verbesserung einer Verkehrsanlage; Erneuerung einer …

    Dann beschränkt sich der Wirkungsbereich der Ausbaumaßnahme nicht auf die ausgebaute Teilstrecke, sondern erstreckt sich auf die gesamte Verkehrsanlage mit der Folge, dass auch die nicht an der ausgebauten Teilstrecke gelegenen Grundstücke bevorteilt sind (SächsOVG, Urt. v. 28. September 2016 - 5 A 43/14 -, juris Rn. 36;… SächsOVG, Urt. v. 31. März 2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 27 bis 29).
  • OVG Sachsen, 04.05.2022 - 5 A 1425/18

    Verkehrsanlage; Ausdehnung; natürliche Betrachtungsweise; Zäsur; Kreuzung; …

    Dabei ist auf den Zustand nach Abschluss der geplanten Ausbaumaßnahme abzustellen, weil Ausbaubeiträge für die fertiggestellte Verkehrsanlage erhoben werden, so dass deren Ausdehnung bestimmt, welche Grundstücke bevorteilt sind (…st. Rspr., vgl. u. a. SächsOVG, Urt. v. 10. Dezember 2020 - 5 A 346/17 - Rn. 26; Urt. v. 28. September 2016 - 5 A 43/14 -, juris Rn. 16/17, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17

    Ausbaubeitrag, Verbesserung und Erneuerung einer Verkehrsanlage, …

    eine selbstständig abzurechnende Verkehrsanlage (vgl. SächsOVG, Urt. v. 28. September 2016 - 5 A 43/14 -, juris Rn. 16 f., m. w. N.).
  • VG Magdeburg, 05.06.2018 - 2 A 212/16

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen bei Abschnittsbildung

    Voraussetzung für den Beginn des Laufs der vierjährigen Verjährungsfrist gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4 b KAG LSA i. V. m. §§ 169, 170 Abs. 1 AO ist nicht allein die tatsächliche Beendigung der Baumaßnahme, sondern das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, die vorliegend erst mit dem Abschnittsbildungsbeschluss gemäß § 6 Abs. 4 KAG LSA der Beklagten vom 09.04.2014 (Bl. 339 der Beiakte) entstanden ist (vgl. OVG Sachsen, U. v. 28.09.2016 - 5 A 43/14, juris, Rn. 34;… OVG LSA, U. v. 13.06.2012 - 4 L 162/10 , juris, Rn. 17 ).
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