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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 08.06.2012 - 5 A 455/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18760
OVG Sachsen, 08.06.2012 - 5 A 455/09 (https://dejure.org/2012,18760)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.06.2012 - 5 A 455/09 (https://dejure.org/2012,18760)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. Juni 2012 - 5 A 455/09 (https://dejure.org/2012,18760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SächsStrG § 6 Abs. 1 S. 2; VwVfG § 43 Abs. 1 S. 1, § 44
    Niederschlagswassergebühr, rückwirkende Straßenwidmung, rückwirkendes Ereignis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1995 - 2 S 1360/94

    Keine rückwirkende Widmung, kein Erschließungsbeitrag für teilweise nicht …

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2012 - 5 A 455/09
    Soweit dies abgelehnt werde (VGH BW, Urt. v. 4. Dezember 1995 - 2 S 1360/94 -, juris Rn. 23 bis 26), sei dies jedoch unzutreffend, weil die rückwirkende Widmung die Rechtsposition der Anlieger und Nutzer stärke, während nachteilige Wirkungen durch Beachtung des Vertrauensschutzes ausreichend und flexibel zu begrenzen seien.

    Überwiegend wird dies jedoch selbst dann verneint, wenn das Landesrecht die rückwirkende Verfügung einer Straßenwidmung nicht ausdrücklich ausschließt, weil eine solche Rückwirkung mit den Folgen der Widmung als einer Statusänderung aus Gründen der Rechtsklarheit und -sicherheit unvereinbar sei (…BayVGH, Beschl. v. 12.3.2003 - 6 CS 02.2979 -, juris Rn. 12/13; VGH BW, Urt. v. 4. Dezember 1995 - 2 S 1360/94 -, juris Rn. 23 bis 26).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.03.1988 - 9 A 146/86
    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2012 - 5 A 455/09
    Insoweit sei die Rechtslage derjenigen vergleichbar, die dem Urteil des OVG Lüneburg (NdsOVG, Urt. v. 23. März 1988 - 9 A 146/86 -, NVwZ 1988, 752 f.) zugrunde gelegen habe, das die rückwirkende Widmung bereits existierender Straßen für zulässig halte.

    Rn. 25 Zwar wird die rückwirkende Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr teilweise für zulässig gehalten, wenn das maßgebliche Landesrecht eine solche Rückwirkung nicht ausdrücklich ausschließt, wie dies das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht für § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes entschieden hat (NdsOVG, Urt. v. 23. März 1988 - 9 A 146/86 -, NVwZ 1988, 752 f.).

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines …

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2012 - 5 A 455/09
    Ein solches liegt jedoch nur vor, wenn es nachträglich (nach Erlass des Abgabenbescheids, dessen Änderung beantragt wird) eingetreten ist, den für den Abgabentatbestand rechtserheblichen Sachverhalt anders gestaltet und darüber hinaus - ungeachtet seiner zivilrechtlichen Wirkungen - auch nach Maßgabe des materiellen Abgabenrechts (ausdrücklich oder nach Sinn und Zweck der abgabenrechtlichen Regelungen) ausnahmsweise derart in die Vergangenheit zurückwirkt, dass nunmehr der veränderte anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts der Abgabe zugrunde zu legen ist (BFH - Großer Senat -, Beschl. v. 19. Juli 1993 - GrS 2/92 -, juris Rn. 56 ff. = NJW 1994, 1236 ff.;… BFH, Urt. v. 14. Mai 2009 - IV R 6/07 -, juris Rn. 19/20;… Rüsken in: Klein, AO, 8. Aufl. 2003, § 175 Rn. 54 bis 56).
  • BFH, 14.05.2009 - IV R 6/07

    Keine Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides bei nachträglichem Antrag …

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2012 - 5 A 455/09
    Ein solches liegt jedoch nur vor, wenn es nachträglich (nach Erlass des Abgabenbescheids, dessen Änderung beantragt wird) eingetreten ist, den für den Abgabentatbestand rechtserheblichen Sachverhalt anders gestaltet und darüber hinaus - ungeachtet seiner zivilrechtlichen Wirkungen - auch nach Maßgabe des materiellen Abgabenrechts (ausdrücklich oder nach Sinn und Zweck der abgabenrechtlichen Regelungen) ausnahmsweise derart in die Vergangenheit zurückwirkt, dass nunmehr der veränderte anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts der Abgabe zugrunde zu legen ist (…BFH - Großer Senat -, Beschl. v. 19. Juli 1993 - GrS 2/92 -, juris Rn. 56 ff. = NJW 1994, 1236 ff.; BFH, Urt. v. 14. Mai 2009 - IV R 6/07 -, juris Rn. 19/20;… Rüsken in: Klein, AO, 8. Aufl. 2003, § 175 Rn. 54 bis 56).
  • OVG Sachsen, 15.09.2011 - 5 B 135/11

    Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Erledigungserklärung

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2012 - 5 A 455/09
    Rn. 18 Dem Senat liegen die Akten des Verwaltungsgerichts (6 K 1389/06), des Berufungszulassungs- (5 B 384/07) und des Berufungsverfahrens, die Akten zu vorläufigen Rechtsschutzverfahren erster und zweiter Instanz zu den vier streitigen Grundstücken (6 L 227/11 und 5 B 138/11, 6 L 330/11 und 5 B 334/11 zum Grundstück B......straße..; 6 L 226/11 und 5 B 137/11, 6 L 331/11 und 5 B 335/11 zum Grundstück L.........straße..; 6 L 225/11 und 5 B 136/11, 6 L 332/11 und 5 B 336/11 zum Grundstück S..straße...; 6 L 224/11 und 5 B 135/11, 6 L 333/11 und 5 B 337/11 zum Grundstück B......straße..) sowie die Verwaltungsakten des Beklagten (ein Ordner) vor, auf deren Inhalt wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen wird.
  • VG Cottbus, 13.02.2012 - 6 L 226/11

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2012 - 5 A 455/09
    Rn. 18 Dem Senat liegen die Akten des Verwaltungsgerichts (6 K 1389/06), des Berufungszulassungs- (5 B 384/07) und des Berufungsverfahrens, die Akten zu vorläufigen Rechtsschutzverfahren erster und zweiter Instanz zu den vier streitigen Grundstücken (6 L 227/11 und 5 B 138/11, 6 L 330/11 und 5 B 334/11 zum Grundstück B......straße..; 6 L 226/11 und 5 B 137/11, 6 L 331/11 und 5 B 335/11 zum Grundstück L.........straße..; 6 L 225/11 und 5 B 136/11, 6 L 332/11 und 5 B 336/11 zum Grundstück S..straße...; 6 L 224/11 und 5 B 135/11, 6 L 333/11 und 5 B 337/11 zum Grundstück B......straße..) sowie die Verwaltungsakten des Beklagten (ein Ordner) vor, auf deren Inhalt wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen wird.
  • VGH Bayern, 12.03.2003 - 6 CS 02.2979
    Auszug aus OVG Sachsen, 08.06.2012 - 5 A 455/09
    Überwiegend wird dies jedoch selbst dann verneint, wenn das Landesrecht die rückwirkende Verfügung einer Straßenwidmung nicht ausdrücklich ausschließt, weil eine solche Rückwirkung mit den Folgen der Widmung als einer Statusänderung aus Gründen der Rechtsklarheit und -sicherheit unvereinbar sei (BayVGH, Beschl. v. 12.3.2003 - 6 CS 02.2979 -, juris Rn. 12/13;… VGH BW, Urt. v. 4. Dezember 1995 - 2 S 1360/94 -, juris Rn. 23 bis 26).
  • VGH Hessen, 30.01.2014 - 23 C 2254/12

    Ursprünglich fehlerhafte Bekanntmachung einer vorläufigen Anordnung

    Da es sich bei der vorläufigen Anordnung gemäß § 36 FlurbG nicht um einen rechtsgestaltenden Einzelakt handelt, sondern um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (…Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar 19. Auflage 2013, § 113 Rdnr. 43 bis 45), der sich in dieser Rechtswirkung ständig aktualisiert (…vgl. Niedersächsisches OVG, a.a.O., Rdnr. 12), stellt die unzulässige Rückwirkung die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Anordnung ab dem Zeitpunkt ihrer äußeren Wirksamkeit gegenüber dem Kläger nicht in Frage (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Juni 2012 - 5 A 455/09 - juris).
  • VG München, 27.03.2018 - M 28 K 17.1763

    Festsetzungsverjährung einer Erschließungsbeitragsforderung

    Rn. 25 a) Der Umstand, dass diese Widmungen rückwirkend zum 6. März 2000 verfügt waren, führt entgegen der Auffassung der Beklagten nicht zur deren gänzlicher Unwirksamkeit: Nichtig ist die Widmung, soweit sie rückwirkend erfolgt ist; nichtig ist nicht die Widmung als solche, sondern nur die Anordnung deren Rückwirkung (SächsOVG, U. v. 8.6.2012 - 5 A 455/09 - juris Rn. 31;… BayVGH, B. v. 12.3.2003 - 6 CS 02.2979 - juris Rn. 12 ff.; so auch noch die Rechtsauffassung der Beklagten auf S. 3 unter d) des Schriftsatzes vom 25. April 2012 im früheren Verfahren M 2 K 11.4386, der in der mündlichen Verhandlung zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemacht wurde).
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