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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9397
VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02 (https://dejure.org/2002,9397)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 29.10.2002 - 5 A 49/02 (https://dejure.org/2002,9397)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 5 A 49/02 (https://dejure.org/2002,9397)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausbildungsförderung; elternunabhängige Förderung; unterhaltssichernde Erwerbstätigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 3 Nr. 2 und 3, S. 2 BAföG; § 46 Abs. 1 BAföG; § 46 Abs. 5 BAföG; § 50 Abs. 1 S. 1 BAföG; § 34 Abs. 1 S. 1 SGB X; Nr. 11.3.6 S. 5 BAföGVwV
    Streit über den Umfang der Gewährung von elternunanhängigem BAföG; Zulässigkeit einer Grundlagenentscheidung im Fall elternunabhängiger Ausbildungsförderung; Planungssicherheit des Auszubildenden als Zweck einer Grundlagenentscheidung; Berücksichtigungsfähigkeit von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über den Umfang der Gewährung von elternunanhängigem BAföG; Zulässigkeit einer Grundlagenentscheidung im Fall elternunabhängiger Ausbildungsförderung; Planungssicherheit des Auszubildenden als Zweck einer Grundlagenentscheidung; Berücksichtigungsfähigkeit von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1788
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02
    Darüber hinaus enthält die Bestimmung eine wertentscheidende Grundsatznorm, die für den Staat die Pflicht begründet, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern (vgl. BVERFGE 87, 1 m.w.N.).

    Insbesondere ist bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Beitragsregelungen, die Personen mit und ohne Kinder gleich behandeln, der besondere Schutz zu beachten, den der Staat nach Art. 6 Abs. 1 GG der Familie schuldet (vgl. BVERFGE 87, 1 ).

    Insoweit besteht vielmehr grundsätzlich Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. BVERFGE 87, 1 m.w.N.)." .

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Eintritt in den Ruhestand

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02
    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es, Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu regeln (vgl. BVERFGE 71, 255 ; stRspr).

    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn der Gesetzgeber es versäumt hat, Ungleichheiten der zu ordnenden Lebenssachverhalte zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (vgl. BVERFGE 71, 255 ).

  • BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 19.93

    Voraussetzungen und Umfang einer elternunbhängigen Ausbildungsförderung - …

    Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann der Fall, wenn nicht nur der laufende Lebensunterhalt gesichert, sondern auch finanzielle Vorsorge gegen die Folgen von Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit getroffen werden konnte; welche Mittel für die Deckung des laufenden Bedarfes erforderlich sind, ist wiederum nach den Maßstäben des Sozialhilferechts zu bestimmen (vgl. Urteile vom 14. Mai 1992 - 5 C 27/89 -, NVwZ 1992, 1204, sowie vom 16.3.1994 - 11 C 19/93 - BVerwGE 95, 252 ff.).

    Mit der Regelung des § 11 Abs. 3 BAföG werden darüber hinaus typisierend Sachverhalte erfasst, in denen regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass im Hinblick auf den Ausbildungsstand des Kindes und/oder sein Lebensalter ein bürgerlich-rechtlicher Ausbildungsunterhaltsanspruch gegen seine Eltern nicht mehr besteht, und der Auszubildende deshalb nach dem BAföG elternunabhängig gefördert wird (vgl. BVerwGE 95, 252, 255).

  • VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 209/03

    Abschluss; Approbation; Auslandsausbildung; berufsqualifizierender Abschluss; …

    Diese Erlasse binden allerdings als norminterpretierende Verwaltungsvorschriften die Verwaltungsgerichte nicht (vgl. etwa Urteil des Nds. OVG vom 23.10.2003 - 12 LC 4/03 - sowie Urteil der Kammer vom 29.10.2002 - 5 A 49/02 - jeweils homepage der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2004 - 4 A 4251/02

    Verwaltungsprozessrechtliche Voraussetzungen der Begründung einer Abweichungsrüge …

    Rn. 13 vgl. zustimmend Humborg, aaO., Rn. 27.7; vgl. dagegen VG Braunschweig, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 5 A 49/02 -, FamRZ 2003, 1788,.
  • VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 208/03

    Grundstück; unbillige Härte; Vermögen; Vertrauensschutz; Übergangsregelung

    Durch eine solche Entscheidung soll vor allem das berechtigte Interesse des Auszubildenden an der Planbarkeit seines Ausbildungsvorhabens geschützt werden; der Auszubildende soll bei der oft aufwändigen Vorbereitung eines Ausbildungsvorhabens die (in der Vorschrift angesprochenen) förderungsrechtlichen Folgen sicher überblicken können (vgl. Urt. des Nds. OVG vom 23.10.2003 - 12 LC 4/03 - sowie Urt. der Kammer vom 29.10.2002 - 5 A 49/02 - jeweils homepage der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
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