Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ausbildungsförderung; elternunabhängige Förderung; unterhaltssichernde Erwerbstätigkeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 11 Abs. 3 Nr. 2 und 3, S. 2 BAföG; § 46 Abs. 1 BAföG; § 46 Abs. 5 BAföG; § 50 Abs. 1 S. 1 BAföG; § 34 Abs. 1 S. 1 SGB X; Nr. 11.3.6 S. 5 BAföGVwV
Streit über den Umfang der Gewährung von elternunanhängigem BAföG; Zulässigkeit einer Grundlagenentscheidung im Fall elternunabhängiger Ausbildungsförderung; Planungssicherheit des Auszubildenden als Zweck einer Grundlagenentscheidung; Berücksichtigungsfähigkeit von ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über den Umfang der Gewährung von elternunanhängigem BAföG; Zulässigkeit einer Grundlagenentscheidung im Fall elternunabhängiger Ausbildungsförderung; Planungssicherheit des Auszubildenden als Zweck einer Grundlagenentscheidung; Berücksichtigungsfähigkeit von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02
- OVG Niedersachsen, 23.10.2003 - 12 LC 4/03
- BVerwG, 21.04.2004 - 5 B 3.04
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1788
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02
Darüber hinaus enthält die Bestimmung eine wertentscheidende Grundsatznorm, die für den Staat die Pflicht begründet, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern (vgl. BVERFGE 87, 1 m.w.N.).Insbesondere ist bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Beitragsregelungen, die Personen mit und ohne Kinder gleich behandeln, der besondere Schutz zu beachten, den der Staat nach Art. 6 Abs. 1 GG der Familie schuldet (vgl. BVERFGE 87, 1 ).
Insoweit besteht vielmehr grundsätzlich Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. BVERFGE 87, 1 m.w.N.)." .
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Eintritt in den Ruhestand
Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02
Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es, Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu regeln (vgl. BVERFGE 71, 255 ; stRspr).Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn der Gesetzgeber es versäumt hat, Ungleichheiten der zu ordnenden Lebenssachverhalte zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (vgl. BVERFGE 71, 255 ).
- BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 19.93
Voraussetzungen und Umfang einer elternunbhängigen Ausbildungsförderung - …
Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02
Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann der Fall, wenn nicht nur der laufende Lebensunterhalt gesichert, sondern auch finanzielle Vorsorge gegen die Folgen von Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit getroffen werden konnte; welche Mittel für die Deckung des laufenden Bedarfes erforderlich sind, ist wiederum nach den Maßstäben des Sozialhilferechts zu bestimmen (vgl. Urteile vom 14. Mai 1992 - 5 C 27/89 -, NVwZ 1992, 1204, sowie vom 16.3.1994 - 11 C 19/93 - BVerwGE 95, 252 ff.).Mit der Regelung des § 11 Abs. 3 BAföG werden darüber hinaus typisierend Sachverhalte erfasst, in denen regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass im Hinblick auf den Ausbildungsstand des Kindes und/oder sein Lebensalter ein bürgerlich-rechtlicher Ausbildungsunterhaltsanspruch gegen seine Eltern nicht mehr besteht, und der Auszubildende deshalb nach dem BAföG elternunabhängig gefördert wird (vgl. BVerwGE 95, 252, 255).
- BVerfG, 26.11.1999 - 1 BvR 653/99
Zur Ausbildungsförderung von Personen, die die gesetzliche Altersgrenze …
Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02
Wenn sich erziehungsbedingt der Beginn seiner Ausbildung verzögert, ist eine Förderung über das 30. Lebensjahr hinaus möglich ist, vgl. § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BAföG sowie dazu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.11.1999 (- 1 BvR 653/99 - NVwZ 2000, 312 f.). - BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02
Das Bundesverfassungsgericht hat insoweit in seiner Entscheidung zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Pflegeversicherung allgemein ausgeführt ( v. 3.4.2001 - 1 BvR 1629/94 - BVerfGE 103, 242 ff; NJW 2001, 1712):. - BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90
Kindererziehungszeiten
Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02
Innerhalb dieser Grenzen ist der Gesetzgeber in seiner Entscheidung frei (vgl. BVERFGE 94, 241 ). - BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91
Montan Mitbestimmung
Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02
Eine solche "strenge" Prüfung ist u.a. bei der Unterscheidung zwischen Personengruppen oder bei einem Eingriff in den Schutzbereich des Art. 6 GG geboten (vgl. BVerfGE 78, 128, 130; 99, 367, 388; 100, 195, 205). - BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76
Zinsbesteuerung
Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02
Es ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, welche Merkmale beim Vergleich von Lebenssachverhalten er als maßgebend ansieht, um sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln (vgl. BVERFGE 50, 57 ; stRspr). - BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97
Einheitswert
Auszug aus VG Braunschweig, 29.10.2002 - 5 A 49/02
Eine solche "strenge" Prüfung ist u.a. bei der Unterscheidung zwischen Personengruppen oder bei einem Eingriff in den Schutzbereich des Art. 6 GG geboten (vgl. BVerfGE 78, 128, 130; 99, 367, 388; 100, 195, 205). - BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87
Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers …
- BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67
Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten …
- BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 55.92
Anforderungen an die Ermittlung der Altersgrenze für eine Ausbildungsförderung - …
- BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 31.97
Altersgrenze, Ausbildungsförderung nach Überschreiten der -; Ausbildungsförderung …
- VGH Baden-Württemberg, 26.02.2001 - 9 S 902/00
Beiträge zum Versorgungswerk für Rechtsanwälte während Mutterschutz - und …
- BVerwG, 14.05.1992 - 5 C 27.89
BAföG - Elternunabhängigkeit - Arbeitslosigkeit
- BVerwG, 22.02.1995 - 11 C 6.94
Bundesausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel
- BVerwG, 08.08.2002 - 5 B 206.02
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) - Beschwerde gegen die …
- OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 8 L 4299/00
Alterssicherungsordnung; Anerkennung; Apotheker; Apothekerkammer; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2000 - 16 E 779/00
Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1995 - 16 A 5895/94
Ausbildung im Ausland; Förderungsanspruch; Mindestzeit
- OVG Berlin, 15.02.1982 - 7 S 3.82
- VGH Hessen, 22.03.1988 - 9 UE 1658/84
- VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 209/03
Abschluss; Approbation; Auslandsausbildung; berufsqualifizierender Abschluss; …
Diese Erlasse binden allerdings als norminterpretierende Verwaltungsvorschriften die Verwaltungsgerichte nicht (vgl. etwa Urteil des Nds. OVG vom 23.10.2003 - 12 LC 4/03 - sowie Urteil der Kammer vom 29.10.2002 - 5 A 49/02 - jeweils homepage der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2004 - 4 A 4251/02
Verwaltungsprozessrechtliche Voraussetzungen der Begründung einer Abweichungsrüge …
Rn. 13 vgl. zustimmend Humborg, aaO., Rn. 27.7; vgl. dagegen VG Braunschweig, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 5 A 49/02 -, FamRZ 2003, 1788,. - VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 208/03
Grundstück; unbillige Härte; Vermögen; Vertrauensschutz; Übergangsregelung
Durch eine solche Entscheidung soll vor allem das berechtigte Interesse des Auszubildenden an der Planbarkeit seines Ausbildungsvorhabens geschützt werden; der Auszubildende soll bei der oft aufwändigen Vorbereitung eines Ausbildungsvorhabens die (in der Vorschrift angesprochenen) förderungsrechtlichen Folgen sicher überblicken können (vgl. Urt. des Nds. OVG vom 23.10.2003 - 12 LC 4/03 - sowie Urt. der Kammer vom 29.10.2002 - 5 A 49/02 - jeweils homepage der Nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit).
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