Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 04.08.2010 - 5 A 538/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
SächsKAG § 19 Abs. 1; BauGB § 1 Abs. 2; VwGO § 124
Abwasserbeitrag, Teilflächenabgrenzung, Flächennutzungsplan - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
Anforderungen an die Darlegung von ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Darlegung von ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung
Verfahrensgang
- VG Dresden, 15.07.2008 - 2 K 1947/06
- OVG Sachsen, 04.08.2010 - 5 A 538/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 25.09.2000 - 3 BS 72/00
Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2010 - 5 A 538/08
Dabei können die Gründe, aus denen heraus bei einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung bestehen, auch aus einer unzureichenden Ermittlung und Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts resultieren (…vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000 a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 25.9.2000, NVwZ-RR 2001, 486).
- OVG Bremen, 19.05.2025 - 1 LA 178/24
Gebietserhaltungsanspruch; Gebietsprägungsanspruch; Gebietsüberschreitender …
Rn. 33 Die Zulassung der Berufung nach § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO scheitert im vorliegenden Fall zudem schon daran, dass dieser Zulassungsgrund voraussetzt, dass die geltend gemachte besonders schwierige Frage rechtlicher oder tatsächlicher Art für das Entscheidungsergebnis von Bedeutung ist (…vgl. NdsOVG, Beschl. v. 13.01.2012 - 7 LA 138/11, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschl. v. 04.08.2010 - 5 A 538/08, juris Rn. 10, jeweils m.w.N.). - VGH Hessen, 25.02.2008 - 5 UZ 1800/07
Einhaltung der beitragsfähige Höchstbreite der Straße reicht bei nur einseitig …
Das Verfahren wird als Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 5 A 538/08 fortgeführt. - OVG Sachsen, 02.01.2014 - 5 A 615/12
Zulassung der Berufung (abgelehnt), Schmutzwasserbeitrag, …
Da der Flächennutzungsplan die Grundstücksnutzung im Gemeindegebiet nur in Grundzügen darstellt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB) und er im Unterschied zum Bebauungsplan kein allgemein rechtsverbindlicher, sondern nur ein vorbereitender Bauleitplan (§ 1 Abs. 2, § 8 Abs. 2 BauGB) ist, kann er für die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich nicht maßgeblich sein (SächsOVG, Beschl. v. 4. August 2010 - 5 A 538/08 -, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".