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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 12.01.2015 - 5 A 597/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2317
OVG Sachsen, 12.01.2015 - 5 A 597/09 (https://dejure.org/2015,2317)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.01.2015 - 5 A 597/09 (https://dejure.org/2015,2317)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Januar 2015 - 5 A 597/09 (https://dejure.org/2015,2317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 3 Abs. 1 SächsABG § 3a Abs. 3 S. 1 SächsKAG § 10 Abs. 1 S. 1 SächsKAG § 10 Abs. 2 S. 2 SächsKAG § 12 Abs. 3 S. 1
    Anreizgebot, Ausgleich von Überdeckungen, angemessene Verzinsung von Überdeckungen, Toleranzgrenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung aufgrund satzungsrechtlicher Rechtsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung aufgrund satzungsrechtlicher Rechtsgrundlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 443
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 9 A 1469/08

    Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren entgegen dem Kostenüberschreitungsverbot; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2015 - 5 A 597/09
    Kostenunter- oder -überdeckungen können entstehen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass entweder die im Bemessungszeitraum kalkulierten Kosten oder aber die tatsächliche Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung (Maßstabseinheiten) höher oder niedriger ausgefallen sind, als dies geplant war (OVG Münster, Urt. v. 20. Januar 2010 - 9 A 1469/08 -, juris Rn. 29).

    War sie hingegen zu hoch kalkuliert und ist daraus eine Kostenüberdeckung entstanden, muss diese sich im neuen Bemessungszeitraum zu Gunsten der Gebührenschuldner auswirken, unabhängig davon, ob vielleicht einige Abgabenpflichtige in diesem früheren Zeitraum nicht gezahlt haben oder das Geschäftsergebnis aus sonstigen Gründen defizitär ist (OVG Münster, Urt. vom 20. Januar 2010, a. a. O., Rn. 31).

  • BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04

    Satzungsfehler; Unbeachtlichkeit; Nichtigkeit; Gesamtnichtigkeit; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2015 - 5 A 597/09
    Diesen vom Beklagten zitierten Grundsatz hat der Senat im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 2004 (10 C 3.04 -, juris) bereits in ständiger Rechtsprechung aufgegeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2013 - 2 S 1972/13

    Beschwerde gegen Ablehnung der Erklärung, die Hinzuziehung des …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2015 - 5 A 597/09
    Rn. 29 Dieser Auffassung kann nicht die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. u.a. Beschl. v. 25. November 2003 - 2 S 1972/13 - juris Rn. 10) entgegengehalten werden, nach der es zur Feststellung von Über- und Unterdeckungen eines bestimmten Kalkulationszeitraums eines Vergleichs zwischen dem tatsächlichen Gebührenaufkommen des betreffenden Zeitraums und den tatsächlichen Gesamtkosten der Einrichtung, die in dem gleichen Zeitraum entstanden sind, bedarf.
  • OVG Sachsen, 29.11.2001 - 5 D 25/00

    Fortschreibung der Globalberechnung ; Veränderung der Beitragsbemessungseinheiten …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2015 - 5 A 597/09
    Die Entscheidung über den Zinssatz steht im Ermessen des Einrichtungsträgers (SächsOVG, Urt. v. 29. November 2001 - 5 D 25/00 - juris Rn. 88).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - 9 A 4558/03

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Heranziehung zu Entwässerungsgebühren ; Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2015 - 5 A 597/09
    Er beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. z. B. Urt. v. 13. April 2005 - 9 A 4558/03 -, juris Rn. 71), nach der das Verbot der Kostenüberschreitung nur dann verletzt ist, wenn die Höchstgrenze der Kostendeckung um mehr als 3 % überschritten ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 9 A 2737/00

    Querfinanzierung der Biotonne

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2015 - 5 A 597/09
    Es liegt in seinem Gestaltungsermessen, ob er einer tendenziell anzunehmenden Degressivität des Abfallaufkommens durch ihre Berücksichtigung Rechnung tragen will oder ob er es aufgrund der bestehenden Unsicherheiten und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bei dem ausschließlich personenbezogenen Maßstab belässt (…so auch BayVGH, Urt. v. 6.6.1984, BayVBL 1985, 17 [18];… ebenfalls eine Degressionsverpflichtung ablehnend: OVG NW, Urt. v. 2.2.2000, aaO; Urt. v. 4.10.2001, NVwZ-RR 2002, 684;… a.A. VGH Bad.-Württ., aaO;… ihm folgend: Scholz, in: Driehaus, aaO).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94

    Bemessung von Abfallgebühren nach Personenmaßstab

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2015 - 5 A 597/09
    Auch der VGH Bad.-Württ. (Nk-Urt. v. 30.1.1997, 2 S 1891/94) nennt im Zusammenhang mit seiner in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Forderung nach einer degressiven Ausgestaltung von Festgebühren solche Zahlen nicht.
  • OVG Sachsen, 11.12.2002 - 5 D 40/00
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2015 - 5 A 597/09
    Der hieraus für den Satzungsgeber folgenden Pflicht zur Gewährung von effektiven Anreizen zur Abfallvermeidung u.a. durch seine Gebührenbemessung (vgl. SächsOVG Beschl. v. 12.10.1993, SächsVBl 1994, 111 zu § 3 EGAB und Urt. v. 11.12.2002 - 5 D 40/00), wird auch nach der Auffassung des Senats jedenfalls für den Fall genügt, dass - wie hier - der Anteil der mengenabhängigen Gebühr mehr als die Hälfte der Gesamtbelastung beträgt (…vgl. etwa: VG Minden, Urt. v. 14.9.2000, NVwZ 2002, 241 [242]).".
  • OVG Sachsen, 11.12.2002 - 5 D 13/02
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2015 - 5 A 597/09
    2003, 114 = NVwZ-RR 2003, 890 m. w. N.).
  • VG Minden, 14.09.2000 - 9 K 1952/99

    Abfallgebührensatzung unwirksam

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.01.2015 - 5 A 597/09
    Der hieraus für den Satzungsgeber folgenden Pflicht zur Gewährung von effektiven Anreizen zur Abfallvermeidung u.a. durch seine Gebührenbemessung (vgl. SächsOVG Beschl. v. 12.10.1993, SächsVBl 1994, 111 zu § 3 EGAB …und Urt. v. 11.12.2002 - 5 D 40/00), wird auch nach der Auffassung des Senats jedenfalls für den Fall genügt, dass - wie hier - der Anteil der mengenabhängigen Gebühr mehr als die Hälfte der Gesamtbelastung beträgt (vgl. etwa: VG Minden, Urt. v. 14.9.2000, NVwZ 2002, 241 [242]).".
  • OVG Sachsen, 16.04.2015 - 5 A 358/13

    Gebührenkalkulation, handelsrechtlicher Jahresabschluss, Kostenunterdeckung, …

    Auch ist für die Gebührenkalkulation nicht das tatsächliche Gebührenaufkommen im Kalkulationszeitraum maßgebend, sondern das Sollgebührenaufkommen (SächsOVG, Urt. v. 12. Januar 2015 - 5 A 597/09 -, juris Rn. 24 bis 29;… und v. 22. Mai 2013 - 5 C 28/08 -, juris Rn. 108; vgl. zu weiteren Unterschieden bei Sonderabschreibungen und Rücklagen: SächsOVG, Urt. v. 21. April 2010 - 5 D 15/04 -, juris Rn. 124/125, 134/135, und v. 3. Dezember 2008 - 5 D 15/06 -, juris Rn. 74/75 sowie allgemein: Ziffer XI., insbes.

    Für 2004 bis 2008 wurde in der angegriffenen Gebührenkalkulation hingegen bereits eine Nachkalkulation anhand der für diesen Zeitraum inzwischen vorliegenden tatsächlichen Werte erstellt, um in diesem vergangenen Kalkulationszeitraum prognosebedingt eventuell eingetretene Kostenüber- oder -unterdeckungen im künftigen Kalkulationszeitraum von 2009 bis 2013 gemäß § 10 Abs. 2 Sätze 2 und 3 SächsKAG berücksichtigen zu können (vgl. dazu SächsOVG, Urt. v. 12. Januar 2015 - 5 A 597/09 -, juris Rn. 25).14 Die Kostenentscheidung für das Zulassungsverfahren folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO.

  • OVG Sachsen, 29.05.2017 - 5 A 93/15

    Abfallgebührenkalkulation, Toleranzgrenze, Wagniszuschlag; Personalkosten, …

    Die Erhebung einer solchen Festgebühr ist ungeachtet einer fehlenden speziellen Regelung im Sächsischen Kommunalabgabengesetz grundsätzlich zulässig (vgl. grundlegend: SächsOVG, Urt. v. 4. August 2004 - 5 B 591/03 -, juris Rn. 30 ff., SächsOVG, Urt. v. 11. Dezember 2002, SächsVBl. 2003, 114 = NVwZ-RR 2003, 890 m. w. N. und SächsOVG, Urt. v. 12. Januar 2015 - 5 A 597/09 -, juris Rn. 18).

    Dazu hat der Senat (Urt. v. 12. Januar 2015 - 5 A 597/09 -, juris Rn. 40 ff.) ausgeführt:.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2015 - 1 K 28/11

    Benutzungsgebührenrecht; hier: Rechtmäßigkeit einer …

    Sie erlaubt dem Aufgabenträger, eine von der Prognose abweichende Entwicklung der Kosten und der Gebühreneinheiten - insoweit ist die Vorschrift entsprechend anzuwenden - nach Ende des Kalkulationszeitraums auszugleichen (vgl. OVG Bautzen, Urt. v. 12.01.2015 - 5 A 597/09 -, juris Rn. 25 f. und OVG Münster, Urt. v. 20.01.2010 - 9 A 1469/08 -, juris Rn. 29;… zur entsprechenden Anwendung der Vorschrift auf die Entwicklung der Gebühreneinheiten VG Greifswald, Urt. v. 23.01.2014 - 3 A 1372/12 -, juris Rn. 21, und Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2014, § 6, Rn. 102).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2021 - 3 LZ 553/19

    Benutzungsgebührenrecht -Abfallgebühren

    Sie erlaubt dem Aufgabenträger, eine von der Prognose abweichende Entwicklung der Kosten und der Gebühreneinheiten - insoweit ist die Vorschrift entsprechend anzuwenden - nach Ende des Kalkulationszeitraums auszugleichen (…OVG Greifswald, a. a. O., Rn. 28 zu § 6 Abs. 2d Satz 2 KAG M-V a. F.; vgl. auch OVG Bautzen, Urteil vom 12. Januar 2015 - 5 A 597/09 - juris, Rn. 25 f.; OVG Münster…, Urteil vom 20. Januar 2010 - 9 A 1469/08 - juris, Rn. 29; VG Greifswald…, Urteil vom 23.01.2014 - 3 A 1372/12 - juris, Rn. 21 und Brüning, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 03/2020, § 6 Rn. 103).
  • VG Cottbus, 07.01.2016 - 6 L 345/14

    Wassergebühren; hier Abwassergebühren

    Die Ermittlung von Unterdeckungen ist insoweit von einer Einnahme-/Überschussrechnung zu unterscheiden (vgl. zum dortigen Landesrecht OVG Sachsen-Anhalt…, Urt. vom 27.7. 2006 - 4 K 253/05 -, zitiert nach juris, Rn. 39; Beschl. vom 9.3. 2004 - 2 L 250/03 -, zit. nach juris; OVG Saarland…, Urt. vom 25.5. 2009 - 1 A 325/08 -, zit. nach juris, wonach sich der dort in § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG vorgesehene Ausgleich nur auf (Über- und) Unterdeckungen beziehe, die dadurch entstanden seien, dass sich Prognosen nicht erfüllt hätten; OVG Sachsen, Urt. vom 12.1.2015 - 5 A 597/09 -, zit. nach juris, Rn. 24 f.;… Brüning in Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 105 a;… Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 431).
  • VG Cottbus, 12.03.2020 - 6 K 2667/17

    Wer ist Gebührenschuldner der Straßenreinigungsgebühr?

    Die Ermittlung von Unterdeckungen ist insoweit von einer Einnahme-/Überschussrechnung zu unterscheiden (vgl. bereits VG Cottbus…, Beschl. vom 7.1.2016 - 6 L 345/14 -, juris, Rn. 16 ff.; zum dortigen Landesrecht OVG Sachsen-Anhalt…, Urt. vom 27.7. 2006 - 4 K 253/05 -, zitiert nach juris, Rn. 39; Beschl. vom 9.3. 2004 - 2 L 250/03 -, zit. nach juris; OVG Saarland…, Urt. vom 25.5. 2009 - 1 A 325/08 -, zit. nach juris, wonach sich der dort in § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG vorgesehene Ausgleich nur auf (Über- und) Unterdeckungen beziehe, die dadurch entstanden seien, dass sich Prognosen nicht erfüllt hätten; OVG Sachsen, Urt. vom 12.1.2015 - 5 A 597/09 -, zit. nach juris, Rn. 24 f.;… Brüning in Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 105 a;… Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 431).
  • VG Potsdam, 28.06.2017 - 8 K 2390/14

    Abwasser- und Trinkwassergebühren

    Ansatzfähige Kostenunterdeckungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 2 KAG sind daher nur solche, die dadurch entstanden sind, dass die tatsächlichen Kosten höher als die kalkulierten gewesen sind, etwa infolge unvorhersehbarer Kostensteigerungen, oder dadurch, dass die tatsächliche Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung niedriger als die kalkulierte Nutzungsmenge gewesen ist, etwa infolge Verhaltensänderungen bei den Nutzern oder wegen Ausfalls eines Großschuldners (vgl. zum Vorstehenden: VG Cottbus…, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 6 L 345/14 -, juris, Rn. 16; zum dortigen Landesrecht OVG Sachsen-Anhalt…, Urt. vom 27. Juli 2006 - 4 K 253/05 -, juris, Rn. 39 ff.; Sächsisches OVG, Urt. vom 12. Januar 2015 - 5 A 597/09 -, juris, Rn. 27;… Kluge, in Becker u.a., Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG), § 6 Rn. 436 ff.;… Driehaus, KAG, § 6, Rn. 105a).
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