Rechtsprechung
| VGH Hessen, 18.12.2017 - 5 A 679/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Justiz Hessen
§ 11 SKG, StrBS der Stadt Gladenbach § 10
Straßenbeitrag
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SKG § 11; StrBS der Stadt Gladenbach § 10
ANNEX; ARTZUSCHLAG; BESTIMMTHEIT; BILDUNGSZENTRUM; ERSCHLIEßUNGSANLAGE; GESCHOSSFLÄCHENZAHL; GEWERBLICH; GRUNDSTÜCKSNUTZUNG; HAUPTSTRAßENZUG; SATZUNG; SONDERVORTEIL; TAGUNGSHOTEL; ZIEL- UND QUELLVERKEHR - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bildungszentrum muss Straßenbeitrag zahlen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Straßenbeitrag
Verfahrensgang
- VG Gießen, 16.11.2015 - 2 K 809/14
- VGH Hessen, 18.12.2017 - 5 A 679/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- VGH Hessen, 08.02.2017 - 5 B 3030/16
Straßenbeitrag
Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2017 - 5 A 679/16
Für die Beurteilung der Reichweite einer als öffentliche Einrichtung anzusehenden Straßenanlage ist - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - maßgeblich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse geprägte Erscheinungsbild (etwa Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung) abzustellen (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2017 - 5 B 3030/16 -, DWW 2017, 112 = juris mit weiteren Nachweisen der Senatsrechtsprechung).Handelt es sich indessen um eine relativ kurze Verzweigung des Hauptstraßenzuges, deren Aufgabe darin besteht, einem oder einigen wenigen Grundstücken im Hintergelände die Zufahrt vom bzw. zum Hauptstraßenzug zu ermöglichen, so scheidet, was die Verzweigung als solche angeht, in der Regel sowohl die Annahme einer selbstständigen Erschließungsanlage als auch eines gesondert abrechnungsfähigen Abschnitts aus (Senatsbeschluss vom 8. Februar 2017 - 5 B 3030/16 -, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).
- OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 9 LB 132/12
Abrechnungsgebiet; Abschnittsbildung; Abwasserreinigungsanlage; betriebliche …
Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2017 - 5 A 679/16
Nach gefestigter Rechtsprechung gelten als vom Straßenausbau nicht bevorteilt die Grundflächen von Erschließungsanlagen im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB (einschließlich solcher im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB), sofern sie kraft einer entsprechenden Festsetzung im Bebauungsplan oder kraft einer Widmung für eine öffentliche Zweckbestimmung nur öffentlich nutzbar sind und insoweit für andere als Erschließungszwecke nicht genutzt werden können (OVG Niedersachsen, Urteil vom 2. Februar 2015 - 9 LB 132/12 -, DÖV 2015, 487 [Leitsatz] = juris mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschluss vom 18. September 2012 - 5 A 417/12.Z - mit Hinweis auf weitere Senatsrechtsprechung).Eine Einbeziehung in die Aufwandsverteilung ist lediglich dann ausgeschlossen, wenn eine die betriebliche bzw. private Nutzung ausschließende öffentliche Zweckbestimmung aufgrund einer Widmung oder einer Festsetzung im Bebauungsplan vorliegt, die dazu führt, dass die Teilfläche der Allgemeinheit zur Verfügung steht (OVG Niedersachsen, Urteil vom 2. Februar 2015 - 9 LB 132/12 -, a.a.O.).
- BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83
Selbständigkeit einer Erschließungsanlage
Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2017 - 5 A 679/16
Eine Eigenständigkeit kann regelmäßig ab einer bestimmten Länge (vgl. zu entsprechenden Anhaltspunkten: BVerwG, Urteil vom 9. November 1984 - 8 C 77/83 -, BVerwGE 70, 247) und einer dieser Länge angemessenen Zahl zusätzlich erschlossener Grundstücke in Betracht kommen.
- BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86
Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände …
Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2017 - 5 A 679/16
Die Auslegung des Begriff "Gewerbe" im Sinne einer grundstücksbezogenen Artzuschlagsbestimmung, die sich an dem vom Vorteilsprinzip begründeten Differenzierungsgebot zu orientieren hat, ist grundsätzlich weiter als der entsprechende Begriff im Gewerbe- bzw. im Gewerbesteuerrecht und umfasst darüber hinaus auch solche Grundstücke als "gewerblich genutzt", auf denen eine Tätigkeit ausgeübt wird, die typischerweise auf einen Besucherverkehr abstellt und deshalb eine intensivere Inanspruchnahme einer Anbaustraße verursacht, wie das etwa bei Grundstücken mit Praxen von Ärzten, Anwälten und Architekten der Fall ist (…Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2017 , § 8 Rn. 469/470, mit Hinweis auf Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29. November 2012 - 6 B 12.1386 -, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Januar 2000 - 6 A 11659/99 -, und BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1987 - 8 C 85/86 -, KStZ 1988, 51; vgl. auch Senatsurteil vom 24. Januar 2013 - 5 A 1636/12 -, NVwZ-RR 2013, 510 = DÖV 2013, 486 = GemHH 2013, 117, wonach ein Grundstück, auf dem ein Hotel betrieben wird, seine Einordnung als gewerblich genutzt im Sinne eines straßenausbaubeitragsrechtlichen, grundstücksbezogenen Artzuschlags nicht allein dadurch verliert, das der Betrieb teilweise in Form von Boardinghäusern stattfindet). - VGH Bayern, 29.11.2012 - 6 B 12.1386
Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Straße; natürliche Betrachtungsweise; …
Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2017 - 5 A 679/16
Die Auslegung des Begriff "Gewerbe" im Sinne einer grundstücksbezogenen Artzuschlagsbestimmung, die sich an dem vom Vorteilsprinzip begründeten Differenzierungsgebot zu orientieren hat, ist grundsätzlich weiter als der entsprechende Begriff im Gewerbe- bzw. im Gewerbesteuerrecht und umfasst darüber hinaus auch solche Grundstücke als "gewerblich genutzt", auf denen eine Tätigkeit ausgeübt wird, die typischerweise auf einen Besucherverkehr abstellt und deshalb eine intensivere Inanspruchnahme einer Anbaustraße verursacht, wie das etwa bei Grundstücken mit Praxen von Ärzten, Anwälten und Architekten der Fall ist (…Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2017 , § 8 Rn. 469/470, mit Hinweis auf Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29. November 2012 - 6 B 12.1386 -, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Januar 2000 - 6 A 11659/99 -, und BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1987 - 8 C 85/86 -, KStZ 1988, 51; vgl. auch Senatsurteil vom 24. Januar 2013 - 5 A 1636/12 -, NVwZ-RR 2013, 510 = DÖV 2013, 486 = GemHH 2013, 117, wonach ein Grundstück, auf dem ein Hotel betrieben wird, seine Einordnung als gewerblich genutzt im Sinne eines straßenausbaubeitragsrechtlichen, grundstücksbezogenen Artzuschlags nicht allein dadurch verliert, das der Betrieb teilweise in Form von Boardinghäusern stattfindet). - VGH Hessen, 24.01.2013 - 5 A 1636/12
Straßenausbaubeitrag
Auszug aus VGH Hessen, 18.12.2017 - 5 A 679/16
Die Auslegung des Begriff "Gewerbe" im Sinne einer grundstücksbezogenen Artzuschlagsbestimmung, die sich an dem vom Vorteilsprinzip begründeten Differenzierungsgebot zu orientieren hat, ist grundsätzlich weiter als der entsprechende Begriff im Gewerbe- bzw. im Gewerbesteuerrecht und umfasst darüber hinaus auch solche Grundstücke als "gewerblich genutzt", auf denen eine Tätigkeit ausgeübt wird, die typischerweise auf einen Besucherverkehr abstellt und deshalb eine intensivere Inanspruchnahme einer Anbaustraße verursacht, wie das etwa bei Grundstücken mit Praxen von Ärzten, Anwälten und Architekten der Fall ist (…Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2017 , § 8 Rn. 469/470, mit Hinweis auf Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29. November 2012 - 6 B 12.1386 -, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Januar 2000 - 6 A 11659/99 -, und BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1987 - 8 C 85/86 -, KStZ 1988, 51; vgl. auch Senatsurteil vom 24. Januar 2013 - 5 A 1636/12 -, NVwZ-RR 2013, 510 = DÖV 2013, 486 = GemHH 2013, 117, wonach ein Grundstück, auf dem ein Hotel betrieben wird, seine Einordnung als gewerblich genutzt im Sinne eines straßenausbaubeitragsrechtlichen, grundstücksbezogenen Artzuschlags nicht allein dadurch verliert, das der Betrieb teilweise in Form von Boardinghäusern stattfindet).
- VGH Hessen, 18.01.2018 - 5 B 1217/17
Straßenausbaubeitrag
Die Rechtsprechung des Senats geht davon aus, dass ein gerade verlaufender Stichweg erst ab einer Länge von über 100 m zu einer selbstständigen Anlage wird, allerdings kann im Straßenbeitragsrecht eine abzweigende Sackgasse, der als "Anliegerstraße" eine andere Verkehrsbedeutung als dem Hauptstraßenzug zukommt, weil dieser überwiegend inner- oder überörtlichem Durchgangsverkehr dient, auch dann als selbstständige Verkehrsanlage angesehen werden, wenn die Länge von über 100 m nicht erreicht wird (Senatsurteil vom 18. Dezember 2017 - 5 A 679/16 - Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2017 - 5 B 3030/16 -, DWW 2017, 112 = HSGZ 2017, 330, vom 28. Mai 2013 - 5 A 579/13.Z -, HSGZ 2014, 58, vom 28. September 2009 - 5 B 1701/09 -, juris, und vom 22. August 2006 - 5 TG 1481/06 -, HSGZ 2006, 423 = GemHH 2007, 43 = KStZ 2007, 77, sämtlich auch Juris). - VGH Hessen, 05.06.2018 - 5 A 1537/16 Das gilt für Grundflächen sowohl von (öffentlichen) Erschließungsanlagen im Sinne von § 127 Abs. 2 BauGB als auch von sonstigen Erschließungsanlagen (vorausgesetzt in § 123 Abs. 2 BauGB), die entweder durch eine entsprechende bauplanungsrechtliche Festsetzung oder durch eine (förmliche oder formlose) Widmung für ihre öffentliche Zweckbestimmung einer Nutzung für andere als Erschließungszwecke entzogen sind (ständige Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte; vgl. Beschluss des Senats vom 1. Dezember 2004 - 5 TG 528/04 -, juris, und Urteil vom 18. Dezember 2017 - 5 A 679/16 -, HGZ 2018, 158;… Niedersächsisches OVG, Urteile vom 22. November 1995 - 9 L 6406/93 -, juris, Rn. 20 f. und vom 27. April 2010 - 9 LC 271/08 -, NdsVBl 2010, 273 = juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 15 B 701/02 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 17. Juni 2008 - 5 B 514/07 -, juris; Bay VGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2009 - 6 CS 08.1760 -, juris, und vom 4. Dezember 2014 - 6 ZB 13.467 -, juris;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 35 Rn. 32 m.w.N.; zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1996 - 8 C 40/95 -, BVerwGE 102, 159).
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