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Weitere Entscheidung unten: VG Magdeburg, 13.06.2017

Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 18.05.2017 - 5 A 749/14 MD   

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VG Magdeburg, 18.05.2017 - 5 A 749/14 MD (https://dejure.org/2017,19342)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 18.05.2017 - 5 A 749/14 MD (https://dejure.org/2017,19342)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 5 A 749/14 MD (https://dejure.org/2017,19342)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verrechnung von Leistungsbezügen bei der Professorenbesoldung rechtmäßig - Kein Verstoß gegen Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus VG Magdeburg, 18.05.2017 - 5 A 749/14
    Rn. 3 Mit Urteil vom 14.02.2012 (BVerfG, Az.: 2 BvL 4/10 = BVerfGE 130, 263) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Besoldung der Professoren aus der Besoldungsgruppe W2 in Hessen gegen das Alimentationsprinzip verstieß und daher verfassungswidrig war.

    Im Rahmen dieser Verpflichtung zu einer dem Amt angemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen (BVerfG, Urteil v. 14.02.2012, - 2 BvL 4/10 -, juris Rdnr. 145).

    (BVerfG 14.02.2012 - 2 BvL 4/10 -, juris, Rdnr. 157).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2016 - 2 A 11124/15

    Neuregelung der Professorenbesoldung in Rheinland-Pfalz verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Magdeburg, 18.05.2017 - 5 A 749/14
    Rn. 24 - 2 A 11124/15 -, juris, Rdnr. 28).

    Selbst, wenn den Leistungsbezügen lediglich die Funktion zukommt, jenseits der alimentativen Grundsicherung individuelle Leistungsunterschiede besoldungsrechtlich zum Ausdruck zu bringen (Gawel, Neuordnung der W-Besoldung: Ausgestaltung und verfassungsrechtliche Probleme der Konsumtionsregeln zur Anwendung von Leistungsbezügen, Februar 2013, S.7), werden die Leistungsbezüge nicht zu einer aus dem Schutzbereich des Art. 33 Abs. 5 GG herauszulösenden privatnützigen Rechtsposition (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 05.04.2016, - 2 A 11124/15 -, juris, Rdnr. 29; a.A. Sachs, NwVBl. 2013, 209; Battis/Grigoleit, ZBR 2013, 73).

    Auch im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG ist der weite gesetzgeberische Spielraum hinsichtlich der Höhe und der Struktur der Besoldung maßgebend (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 05.04.2016 - 2 A 11124/15 -, juris, Rdnr. 36 f.).

  • VG Trier, 09.09.2014 - 1 K 711/14

    Beamtenalimentation - Professorenbesoldung -; Zulässigkeit der "Umwidmung" von …

    Auszug aus VG Magdeburg, 18.05.2017 - 5 A 749/14
    Zugleich stand der Gesetzgeber nunmehr vor dem Problem, dass die bereits vergebenen Leistungsbezüge noch auf der Grundlage eines deutlich niedrigeren Grundgehalts berechnet und vergeben worden und damit zwangsläufig höher ausgefallen waren, als sie bei dem späteren Niveau des Grundgehalts ausgefallen wären (VG Trier, Urteil vom 09.09.2014 - 1 K 711/14.TR -, juris, Rdnr. 52; VG Gießen…, Urteil vom 22.07.2015 - 5 K 1802/13.GI -, juris, Rdnr. 117;… vgl. auch LT-Drs. 6/1871, S. 23).

    Rn. 40 Vorliegend ist die echte Rückwirkung ausnahmsweise zulässig, weil die Klägerin mit einer Rechtsänderung rechnen musste und darüber hinaus durch die rückwirkende Gesetzesänderung kein erheblicher Schaden verursacht wurde (vgl. auch VG Trier, Urteil vom 09.09.2014 - 1 K 711/14.TR - juris, Rdnr. 68 f.).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    Rückwirkende Klarstellung

    Auszug aus VG Magdeburg, 18.05.2017 - 5 A 749/14
    Der Vertrauensschutz muss ferner zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern, wenn der Bürger sich nicht auf den durch eine ungültige Norm erzeugten Rechtsschein verlassen durfte oder wenn durch die sachlich begründete rückwirkende Gesetzesänderung kein oder nur ganz unerheblicher Schaden verursacht wird (vgl. etwa BVerfG Urteil vom 17.12.2013 - 1 BvL 5/08 -, juris, Rdnr. 65 ff. m. w.N.).
  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 …

    Auszug aus VG Magdeburg, 18.05.2017 - 5 A 749/14
    Solche Kappungsgrenzen werden vom Gesetzgeber zulässig verwandt, sofern der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat (vgl. etwa BVerfG Beschluss vom 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11 -, juris, Rdnr. 34).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus VG Magdeburg, 18.05.2017 - 5 A 749/14
    Eine grundsätzlich unzulässige echte Rückwirkung liegt vor, wenn das Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift; eine regelmäßig zulässige, unechte Rückwirkung ist demgegenüber gekennzeichnet durch die Einwirkung auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen (BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59 -, juris, Rdnr. 145 f., st.Rspr.).
  • VG Gießen, 22.07.2015 - 5 K 1802/13

    Reform der Professorenbesoldung in Hessen

    Auszug aus VG Magdeburg, 18.05.2017 - 5 A 749/14
    Zugleich stand der Gesetzgeber nunmehr vor dem Problem, dass die bereits vergebenen Leistungsbezüge noch auf der Grundlage eines deutlich niedrigeren Grundgehalts berechnet und vergeben worden und damit zwangsläufig höher ausgefallen waren, als sie bei dem späteren Niveau des Grundgehalts ausgefallen wären (VG Trier…, Urteil vom 09.09.2014 - 1 K 711/14.TR -, juris, Rdnr. 52; VG Gießen, Urteil vom 22.07.2015 - 5 K 1802/13.GI -, juris, Rdnr. 117;… vgl. auch LT-Drs. 6/1871, S. 23).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 2 LB 10/19

    Erfolglose Klage eines Fachhochschulprofessors gegen die Anrechnung der Erhöhung …

    Zwar hat der schleswig-holsteinische Gesetzgeber in Bezug auf die einzeln gewährten Leistungszulagen eine Vollkonsumtion der Leistungszulagen bis zur Höhe der Besoldungserhöhung vorgesehen, während die Mehrzahl der anderen Bundesländer, deren Gesetze bereits vielfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren gewesen sind, entweder einen Sockelbetrag (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz: Sockelbetrag in Höhe von 150 Euro) oder eine prozentual nur anteilige Anrechnung der Leistungsbezüge vorgesehen haben (vgl. zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VG Karlsruhe…, Urteil vom 21. August 2020 - 7 K 4059/19 -, juris, Rn. 3: 50 Prozent; Bayern: BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 C 35.18 -, juris: 50 Prozent; Hessen: Hessischer VGH…, Urteil vom 12. November 2020 - 1 A 1892/15 -, juris, Rn. 15: 50 Prozent; Mecklenburg-Vorpommern: OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern - 2 LB 28/17 - : 75 Prozent; Niedersachsen: VG ver…, Urteil vom 28. Februar 2017 - 13 A 1443/15 -, juris, Rn. 5: 50 Prozent; Nordrhein-Westfalen: BVerwG…, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 C 18.18 -, juris, Rn. 14: 45 Prozent; Saarland: Saarländisches OVG…, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 1 A 238/18 -, juris, Rn. 3: 80 Prozent; Sachsen: Sächsisches OVG…, Urteil vom 22. Juni 2020 - 2 A 1155/18 -, juris, Rn. 14 ff.: vollständige Anrechnung der Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge auf die Überleistungszulage und bis zu 70 % auf die Grundgehaltserhöhung; Sachsen-Anhalt: VG Magdeburg, Urteil vom 18. Mai 2017 - 5 A 749/14 -, juris, Rn. 29, 35: vollständige Konsumtion der Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge, dafür Anrechnung der besonderen Leistungsbezüge nur in Höhe von 50 Prozent; anders Hansestadt Bremen: OVG der Freien Hansestadt Bremen…, Urteil vom 22. Januar 2020 - 2 LC 72/19 -, juris, Rn. 46 ff.: vollständige Anrechnung besonderer Leistungsbezüge auf die statt einer Besoldungserhöhung gewährten Mindestleistungsbezüge).

    Es erscheint daher sachgerecht, wenn sich der Gesetzgeber zunächst dafür entscheidet, die Berufungs- und Bleibeleistungszulagen, die jeweils neu mit der Hochschule ausgehandelt werden können (vgl. § 33 SHBesG), an erster Stelle der Anrechnung zu unterwerfen und erst anschließend die besonderen Leistungsbezüge, die erheblich über dem Durchschnitt liegende und in der Regel über mehrere Jahre erbrachte Leistungen honorieren sollen (vgl. § 34 Abs. 1 SHBesG) (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 18. Mai 2017 - 5 A 749/14 -, juris, Rn. 35).

  • VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 15/18

    Besoldung: Anrechnung des Grundgehalts auf Leistungsbezüge nach W2; …

    (vgl. zum Ganzen auch: VG Magdeburg, Urteil vom 18.05.2017 - 5 A 749/14 - juris Rn. 26 ff.; die - zugelassene - Berufung hat die dortige Klägerin nach einem gerichtlichen Hinweis des OVG Magdeburg gemäß § 130 a VwGO, wonach es das Rechtsmittel einstimmig für unbegründet hielt, zurückgenommen; vgl. a. VG Bremen…, Urteil vom 10.04.2018 - 6 K 1040/15 - juris Rn. 27 ff …und vom 29.01.2019 - 6 K 717/16 - juris Rn. 57 f. zu den in Bremen gewährten "Mindestleistungsbezügen", die allen Amtsträgern gezahlt werden, deshalb keinerlei differenzierende Wirkung entfalten und bei denen es sich insoweit zwar nicht nominell, aber der Sache nach um Grundgehaltserhöhungen handelt; letzteres ebenfalls annehmend: Battis/Grigoleit, Zur Vereinbarkeit der Entwürfe für eine Professorenbesoldungsreform zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 14.02.2012, 2 BvL 4/10 mit höherrangigem Recht, Rechtsgutachten im Auftrag der Hochschulrektorenkonferenz S. 6; s. a. die insoweit vergleichbare Regelung in Brandenburg, § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Besoldungsgesetz i.V.m § 6 der dortigen Hochschulleistungsbezügeverordnung).

    Insofern besteht in der Umstellung und Verschiebung des Besoldungssystems, um eine amtsangemessene Besoldung sicherzustellen, ein sachlicher Grund für die Anrechnungsregelung (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 18.05.2017 a.a.O. Rn. 31 ff).

  • VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 7/18

    Besoldung: Anrechnung des Grundgehalts auf Leistungsbezüge; Verfassungsmäßigkeit …

    (vgl. zum Ganzen auch: VG Magdeburg, Urteil vom 18.05.2017 - 5 A 749/14 - juris Rn. 26 ff.; die - zugelassene - Berufung hat die dortige Klägerin nach einem gerichtlichen Hinweis des OVG Magdeburg gemäß § 130 a VwGO, wonach es das Rechtsmittel einstimmig für unbegründet hielt, zurückgenommen; vgl. a. VG Bremen…, Urteil vom 10.04.2018 - 6 K 1040/15 - juris Rn. 27 ff …und vom 29.01.2019 - 6 K 717/16 - juris Rn. 57 f. zu den in Bremen gewährten "Mindestleistungsbezügen", die allen Amtsträgern gezahlt werden, deshalb keinerlei differenzierende Wirkung entfalten und bei denen es sich insoweit zwar nicht nominell, aber der Sache nach um Grundgehaltserhöhungen handelt; letzteres ebenfalls annehmend: Battis/Grigoleit, Zur Vereinbarkeit der Entwürfe für eine Professorenbesoldungsreform zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 14.02.2012, 2 BvL 4/10 mit höherrangigem Recht, Rechtsgutachten im Auftrag der Hochschulrektorenkonferenz S. 6; s. a. die insoweit vergleichbare Regelung in Brandenburg, § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Besoldungsgesetz i.V.m § 6 der dortigen Hochschulleistungsbezügeverordnung).

    Insofern besteht in der Umstellung und Verschiebung des Besoldungssystems, um eine amtsangemessene Besoldung sicherzustellen, ein sachlicher Grund für die Anrechnungsregelung (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 18.05.2017 a.a.O. Rn. 31 ff).

  • VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 5/18

    Anrechnung des Grundgehalts auf Leistungsbezüge; Verfassungsmäßigkeit des BesG SH …

    (vgl. zum Ganzen auch: VG Magdeburg, Urteil vom 18.05.2017 - 5 A 749/14 - juris Rn. 26 ff.; die - zugelassene - Berufung hat die dortige Klägerin nach einem gerichtlichen Hinweis des OVG Magdeburg gemäß § 130 a VwGO, wonach es das Rechtsmittel einstimmig für unbegründet hielt, zurückgenommen; vgl. a. VG Bremen…, Urteil vom 10.04.2018 - 6 K 1040/15 - juris Rn. 27 ff …und vom 29.01.2019 - 6 K 717/16 - juris Rn. 57 f. zu den in Bremen gewährten "Mindestleistungsbezügen", die allen Amtsträgern gezahlt werden, deshalb keinerlei differenzierende Wirkung entfalten und bei denen es sich insoweit zwar nicht nominell, aber der Sache nach um Grundgehaltserhöhungen handelt; letzteres ebenfalls annehmend: Battis/Grigoleit, Zur Vereinbarkeit der Entwürfe für eine Professorenbesoldungsreform zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 14.02.2012, 2 BvL 4/10 mit höherrangigem Recht, Rechtsgutachten im Auftrag der Hochschulrektorenkonferenz S. 6; s. a. die insoweit vergleichbare Regelung in Brandenburg, § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Besoldungsgesetz i.V.m § 6 der dortigen Hochschulleistungsbezügeverordnung).

    Insofern besteht in der Umstellung und Verschiebung des Besoldungssystems, um eine amtsangemessene Besoldung sicherzustellen, ein sachlicher Grund für die Anrechnungsregelung (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 18.05.2017 a.a.O. Rn. 31 ff).

  • VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 16/18

    Besoldung: Anrechnung des Grundgehalts auf Leistungsbezüge nach W2; …

    (vgl. zum Ganzen auch: VG Magdeburg, Urteil vom 18.05.2017 - 5 A 749/14 - juris Rn. 26 ff.; die - zugelassene - Berufung hat die dortige Klägerin nach einem gerichtlichen Hinweis des OVG Magdeburg gemäß § 130 a VwGO, wonach es das Rechtsmittel einstimmig für unbegründet hielt, zurückgenommen; vgl. a. VG Bremen…, Urteil vom 10.04.2018 - 6 K 1040/15 - juris Rn. 27 ff …und vom 29.01.2019 - 6 K 717/16 - juris Rn. 57 f. zu den in Bremen gewährten "Mindestleistungsbezügen", die allen Amtsträgern gezahlt werden, deshalb keinerlei differenzierende Wirkung entfalten und bei denen es sich insoweit zwar nicht nominell, aber der Sache nach um Grundgehaltserhöhungen handelt; letzteres ebenfalls annehmend: Battis/Grigoleit, Zur Vereinbarkeit der Entwürfe für eine Professorenbesoldungsreform zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 14.02.2012, 2 BvL 4/10 mit höherrangigem Recht, Rechtsgutachten im Auftrag der Hochschulrektorenkonferenz S. 6; s. a. die insoweit vergleichbare Regelung in Brandenburg, § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Besoldungsgesetz i.V.m § 6 der dortigen Hochschulleistungsbezügeverordnung).

    Insofern besteht in der Umstellung und Verschiebung des Besoldungssystems, um eine amtsangemessene Besoldung sicherzustellen, ein sachlicher Grund für die Anrechnungsregelung (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 18.05.2017 a.a.O. Rn. 31 ff).

  • VG Schleswig, 14.05.2019 - 12 A 17/18

    Besoldung: Anrechnung des Grundgehalts auf Leistungsbezüge nach W2; …

    (vgl. zum Ganzen auch: VG Magdeburg, Urteil vom 18.05.2017 - 5 A 749/14 - juris Rn. 26 ff.; die - zugelassene - Berufung hat die dortige Klägerin nach einem gerichtlichen Hinweis des OVG Magdeburg gemäß § 130 a VwGO, wonach es das Rechtsmittel einstimmig für unbegründet hielt, zurückgenommen; vgl. a. VG Bremen…, Urteil vom 10.04.2018 - 6 K 1040/15 - juris Rn. 27 ff …und vom 29.01.2019 - 6 K 717/16 - juris Rn. 57 f. zu den in Bremen gewährten "Mindestleistungsbezügen", die allen Amtsträgern gezahlt werden, deshalb keinerlei differenzierende Wirkung entfalten und bei denen es sich insoweit zwar nicht nominell, aber der Sache nach um Grundgehaltserhöhungen handelt; letzteres ebenfalls annehmend: Battis/Grigoleit, Zur Vereinbarkeit der Entwürfe für eine Professorenbesoldungsreform zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 14.02.2012, 2 BvL 4/10 mit höherrangigem Recht, Rechtsgutachten im Auftrag der Hochschulrektorenkonferenz S. 6; s. a. die insoweit vergleichbare Regelung in Brandenburg, § 30 Abs. 2 Brandenburgisches Besoldungsgesetz i.V.m § 6 der dortigen Hochschulleistungsbezügeverordnung).

    Insofern besteht in der Umstellung und Verschiebung des Besoldungssystems, um eine amtsangemessene Besoldung sicherzustellen, ein sachlicher Grund für die Anrechnungsregelung (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 18.05.2017 a.a.O. Rn. 31 ff).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2021 - 2 LB 11/19

    Erfolglose Klage eines Universitätsprofessors gegen die Anrechnung seines …

    Zwar hat der schleswig-holsteinische Gesetzgeber in Bezug auf die einzeln gewährten Leistungszulagen eine Vollkonsumtion der Leistungszulagen bis zur Höhe der Besoldungserhöhung vorgesehen, während die Mehrzahl der anderen Bundesländer, deren Gesetze bereits vielfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren gewesen sind, entweder einen Sockelbetrag (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2017 - 2 C 30.16 - zur Rechtslage in Rheinland-Pfalz: Sockelbetrag in Höhe von 150 Euro) oder eine prozentual nur anteilige Anrechnung der Leistungsbezüge vorgesehen haben (vgl. zur Rechtslage in Baden-Württemberg: VG Karlsruhe…, Urteil vom 21. August 2020 - 7 K 4059/19 -, juris, Rn. 3: 50 Prozent; Bayern: BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 C 35.18 -, juris: 50 Prozent; Hessen: Hessischer VGH…, Urteil vom 12. November 2020 - 1 A 1892/15 -, juris, Rn. 15: 50 Prozent; Mecklenburg-Vorpommern: OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern - 2 LB 28/17 - : 75 Prozent; Niedersachsen: VG Hannover…, Urteil vom 28. Februar 2017 - 13 A 1443/15 -, juris, Rn. 5: 50 Prozent; Nordrhein-Westfalen: BVerwG…, Urteil vom 6. Juni 2019 - 2 C 18.18 -, juris, Rn. 14: 45 Prozent; Saarland: Saarländisches OVG…, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 1 A 238/18 -, juris, Rn. 3: 80 Prozent; Sachsen: Sächsisches OVG…, Urteil vom 22. Juni 2020 - 2 A 1155/18 -, juris, Rn. 14 ff.: vollständige Anrechnung der Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge auf die Überleistungszulage und bis zu 70 % auf die Grundgehaltserhöhung; Sachsen-Anhalt: VG Magdeburg, Urteil vom 18. Mai 2017 - 5 A 749/14 -, juris, Rn. 29, 35: vollständige Konsumtion der Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge, dafür Anrechnung der besonderen Leistungsbezüge nur in Höhe von 50 Prozent; anders Hansestadt Bremen: OVG der Freien Hansestadt Bremen…, Urteil vom 22. Januar 2020 - 2 LC 72/19 -, juris, Rn. 46 ff.: vollständige Anrechnung besonderer Leistungsbezüge auf die statt einer Besoldungserhöhung gewährten Mindestleistungsbezüge).
  • VG Saarlouis, 19.06.2018 - 2 K 1049/16

    Verminderung von Leistungsbezügen der saarländischen Professoren

    Rn. 58 Dementsprechend liegen weitere klageabweisende Urteile wie folgt vor: Hinsichtlich Bayern: VG Bayreuth vom 27.10.2015 -B 5 K 13.915- W 3; hinsichtlich Bremen: Urteil vom 10.04.2018 -6 K 1040/15- W 2; hinsichtlich Hessen: VG Gießen, Urteil vom 22.07.2015 -5 K 1802/13.GI- W 2; hinsichtlich Niedersachsen: VG Hannover, Urteil vom 28.02.2017 -13 A 1443/15 - W 2; hinsichtlich Sachsen-Anhalt: VG Magdeburg vom 18.05.2017 -5 A 749/14- W 2; alle juris.
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