Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 26.01.2015 - 5 A 788/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
VwGO § 87a Abs. 1 VwGO § 87a Abs. 3
Erledigungserklärung, Zuständigkeit des Berichterstatters, mündliche Verhandlung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 173 S. 1; ZPO § 269 Abs. 3 S. 1
Wirkungslosigkeit des Urteils bei Einstellung des Verfahrens wegen übereinstimmender Erledigungserklärung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirkungslosigkeit des Urteils bei Einstellung des Verfahrens wegen übereinstimmender Erledigungserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 02.12.2009 - 6 K 664/06
- OVG Sachsen, 26.01.2015 - 5 A 788/12
Papierfundstellen
- DÖV 2015, 448
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.12.2004 - 9 KSt 6.04
Kosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Zuständigkeit; …
Auszug aus OVG Sachsen, 26.01.2015 - 5 A 788/12
Wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat und das Verfahren darin nicht beendet wurde, fällt das Verfahren grundsätzlich wieder in das Stadium des vorbereitenden Verfahrens zurück (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Dezember 2004, NVwZ 2005, 466 f. für den Fall der Vertagung).
- OVG Sachsen, 12.04.2016 - 5 A 202/14
Entscheidung durch Beschluss; Berufung; mündliche Verhandlung; vorbereitendes …
Rn. 13 Hier ist das Berufungsverfahren nach der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung durch die Anforderung von Akten beim Beklagten und die Bitte an die Beteiligten, zu der Frage, ob die Pfändung andauert, Stellung zu nehmen, wieder in das Stadium des vorbereitenden Verfahrens zurückversetzt worden (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 29. Dezember 2004, NVwZ 2005, 466 f.;… SächsOVG, Beschl. v. 8. September 2015 - 5 A 822/13 -, juris Rn. 1; Beschl. v. 26. Januar 2015 - 5 A 788/12 -, juris Rn. 1). - OVG Sachsen, 04.09.2015 - 5 A 418/15
Klagerücknahme; Rücknahme der Berufung; Rücknahme des Rechtsmittels; Auslegung
Wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat und das Verfahren darin nicht beendet wurde, fällt das Verfahren grundsätzlich wieder in das Stadium des vorbereitenden Verfahrens zurück (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29. Dezember 2004, NVwZ 2005, 466 f.; SächsOVG, Beschl. v. 26. Januar 2015 - 5 A 788/12 -, juris).
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