Rechtsprechung
| VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 09.09.2009 - 8 K 1113/09
- VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
- BVerwG, 25.11.2011 - 9 B 27.11
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Spielgerätesteuer
Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
Innerhalb dieses Rahmens sind der betriebswirtschaftlichen Planung und Kalkulation des Unternehmers jedoch hinreichende Spielräume eröffnet; gegebenenfalls hat er im Rahmen seiner Kalkulation auch die Möglichkeit von Einsparungen durch kostengünstigere Organisation und von Mehreinnahmen als Folge eines veränderten Spielangebots zu nutzen (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschluss vom 24. Juni 2009 - 5 C 2678/07.N -).Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 4. Februar 2009 (- 1 BvL 8/05 -, a.a.O.) zu § 4 Abs. 1 des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes die aktuelle Marktsituation insbesondere auch im Hinblick auf Spielhallen in den Blick genommen.
Rn. 41 Soweit sich diese Anregung auf die Möglichkeit der kalkulatorischen Abwälzung bezieht, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die einer Beweiserhebung (etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachtens) nicht zugänglich ist und im Übrigen in der Rechtsprechung geklärt ist (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, a.a.O., mit weiteren Nachweisen; BVerwG, Beschluss vom 11. März 2010 - 9 BN 2.09 -, Juris).
- BVerwG, 11.03.2010 - 9 BN 2.09
Vergnügungsteuer (Spielapparatesteuer); rückwirkende Steuerfestsetzung; …
Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
Rn. 41 Soweit sich diese Anregung auf die Möglichkeit der kalkulatorischen Abwälzung bezieht, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die einer Beweiserhebung (etwa durch Einholung eines Sachverständigengutachtens) nicht zugänglich ist und im Übrigen in der Rechtsprechung geklärt ist (BVerfG…, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, a.a.O., mit weiteren Nachweisen; BVerwG, Beschluss vom 11. März 2010 - 9 BN 2.09 -, Juris).Insoweit nimmt der Senats zur weiteren Begründung Bezug auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 2010 - 9 BN 2.09 -, a.a.O., und vom 26. Januar 2010 - 9 B 40.09 -, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 48).
- VGH Hessen, 24.06.2009 - 5 C 2678/07
Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
Hierzu hat der Senat bereits in seinem Normenkontrollbeschluss vom 24. Juni 2009 - 5 C 2678/07.N - ausgeführt, dass die Höchstbetragsregelung eine auf die einzelne Geräteeinheit bezogene Kappungsgrenze darstellt, mit der erreicht wird, dass die steuerliche Gesamtbelastung, die auf das Spielen an den einzelnen Geräten entfällt, nicht unbegrenzt ansteigen kann, sondern bei einem bestimmten Betrag, der "höchstens" erhoben wird, halt macht.Innerhalb dieses Rahmens sind der betriebswirtschaftlichen Planung und Kalkulation des Unternehmers jedoch hinreichende Spielräume eröffnet; gegebenenfalls hat er im Rahmen seiner Kalkulation auch die Möglichkeit von Einsparungen durch kostengünstigere Organisation und von Mehreinnahmen als Folge eines veränderten Spielangebots zu nutzen (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschluss vom 24. Juni 2009 - 5 C 2678/07.N -).
- VGH Hessen, 13.01.2010 - 5 A 1794/09
Spielapparatesteuer
Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
Der Senat hat insofern keine Gründe für rechtliche Beanstandungen gesehen (vgl. etwa Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 UE 82/07 -, HSGZ 2008, 190 = GemHH 2008, 137, und Beschlüsse vom 5. März 2009 - 5 C 2256/07.N -, HSGZ 2009, 256 = LKRZ 2009, 255, und vom 13. Januar 2010 - 5 A 1794/09 -, HSGZ 2010, 314 = LKRZ 2010, 137 = ZKF 2010, 142).Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 13. Januar 2010 - 5 A 1794/09 -, a.a.O. ausgeführt:.
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
Insoweit ist ein durchschnittlicher Betreiber zum Maßstab zu nehmen, da Art. 12 GG keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung gewährleistet (BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, NVwZ 2010, 784, und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218, [236] m.w.N.). - BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08
Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …
Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
Insoweit ist ein durchschnittlicher Betreiber zum Maßstab zu nehmen, da Art. 12 GG keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung gewährleistet (BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12.08 -, NVwZ 2010, 784, und vom 13. April 2005 - BVerwG 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218, [236] m.w.N.). - BVerwG, 26.01.2010 - 9 B 40.09
Divergenzrüge wegen Abweichung von einer Entscheidung des EuGH; …
Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
Insoweit nimmt der Senats zur weiteren Begründung Bezug auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 2010 - 9 BN 2.09 -, a.a.O., und vom 26. Januar 2010 - 9 B 40.09 -, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 48). - BVerwG, 25.03.2010 - 9 B 74.09
Kampfhundesteuer für American Staffordshire Terrier
Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
Rn. 44 Aus den vom Bevollmächtigten der Klägerin vorgebrachten Umständen lassen sich nach allem keine greifbaren Anhaltspunkte für eine erdrosselnde Wirkung der Steuer herleiten, so dass die Beweisanregung, sollte sie auch auf die wirtschaftlichen Folgen einer fehlenden Abwälzbarkeit, also die erdrosselnde Wirkung der Steuer bezogen sein, als unzulässiger Beweisermittlungs- bzw. Ausforschungsantrag zu qualifizieren ist (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 9 B 74.09 -, Juris, und vom 31. Januar 2002 - 7 B 92.01 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 318). - BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten …
Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
Angesichts dessen bedurfte es auch keiner erneuten Anhörung nach § 130a Satz 2 in Verbindung mit § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO mit dem Hinweis, dass der Senat an seinem Vorhaben festhält, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 2010 - 6 B 72.09 -, NVwZ 2010, 845, und vom 18. Juni 1996 - 9 B 140.96 -, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 16, und Urteil vom 28. Juni 1983 - 9 C 15.83 -, DVBl 1983, 1014). - BVerwG, 02.03.2010 - 6 B 72.09
Anhörung, Beweisantrag, vereinfachtes Berufungsverfahren, rechtliches Gehör.
Auszug aus VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
Angesichts dessen bedurfte es auch keiner erneuten Anhörung nach § 130a Satz 2 in Verbindung mit § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO mit dem Hinweis, dass der Senat an seinem Vorhaben festhält, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. März 2010 - 6 B 72.09 -, NVwZ 2010, 845, und vom 18. Juni 1996 - 9 B 140.96 -, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 16, und Urteil vom 28. Juni 1983 - 9 C 15.83 -, DVBl 1983, 1014). - BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83
Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche …
- BVerwG, 31.01.2002 - 7 B 92.01
Rückübertragung eines Mehrfamilienhaus-Grundstücks an eine Erbengemeinschaft nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2009 - 14 A 680/07
Festsetzung der Vergnügungssteuer im Wege der Selbsterklärung auf der Basis der …
- VGH Hessen, 27.03.1995 - 5 TH 2347/92
Regelung des Steueranmeldeverfahrens für Kommunalabgaben in Hessen
- VGH Hessen, 09.02.1983 - V OE 127/81
- VGH Hessen, 20.02.2008 - 5 UE 82/07
Berechnung der Spielapparatesteuer
- BVerwG, 10.06.2010 - 9 BN 3.09
Besteuerung von Spielgeräten an unterschiedlichen Aufstellungsorten; …
- VGH Hessen, 17.04.2008 - 5 TG 2725/07
Bemessung der Spielapparatesteuer am Einspielergebnis
- VGH Hessen, 05.03.2009 - 5 C 2256/07
Spielapparatesteuer nach dem Maßstab der Bruttokasse
- VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06
Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer
- FG Hamburg, 22.05.2014 - 3 K 207/13
Umsatzbesteuerung des Betriebs von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit …
Rn. 207 Da gewährleistet ist, dass Geldwechselvorgänge den "Saldo 2" nicht erheblich und dauerhaft erhöhen, bestehen gegen dessen Heranziehung als Bemessungsgrundlage keine Bedenken; eventuelle vorübergehende Unterschiede am Ende des jeweiligen Erfassungszeitraums halten sich im Rahmen der zulässigen Pauschalierung (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 04.01.2011 5 A 847/10, juris, nachfolgend BVerwG-Beschluss vom 25.11.2011 9 B 27/11, juris, für die hessische Spielapparatesteuer). - VGH Hessen, 19.08.2019 - 5 A 2692/18 Soweit die Beklagte auf die Beschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Januar 2011 - 5 A 847/10 - und vom 5. März 2009 - 5 C 2256/07.N - verweise, wonach die Regelung der unbeanstandeten Entgegennahme nicht zu unbestimmt sei, sei zum einen zu beachten, dass das Gericht neben der Unbestimmtheit auch einen Verstoß der Vorschrift gegen höherrangiges Recht gesehen habe, der wegen der erst ab 2013 geltenden Gesetzesänderung zum Zeitpunkt der Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes noch nicht Streitgegenstand gewesen sei und zum anderen die konkrete Ausgestaltung der Satzung im Übrigen für die Frage der Bestimmtheit maßgeblich sei und somit keine vollständige Vergleichbarkeit des vorliegenden Falles mit den dortigen Satzungen anzunehmen sei.
Zutreffend ist, dass es sich bei der durch die Satzung begründeten Steuerpflicht um eine Steueranmeldung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung im Sinne von § 167 AO handelt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 4. Januar 2011 - 5 A 847/10 - Juris).
Mit Beschluss vom 4. Januar 2011 (- 5 A 847/10 Juris) hat der Senat festgestellt, dass die Regelung der unbeanstandeten Entgegennahme der Steueranmeldung in einer Spielapparatesteuersatzung nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstößt.
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18
Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen
Abgabenrechtliche Regelungen zum Schuldnerwechsel knüpfen üblicherweise jeweils an den Ersten des Monats oder des Folgemonats an, in dem sich das den Schuldnerwechsel herbeiführende Ereignis zugetragen hat, und werden in der Rechtsprechung nicht beanstandet (vgl. HessVGH…, Beschluss vom 28. November 2013 - 5 A 1925/13.Z - juris Rn. 4; Beschluss vom 4. Januar 2011 - 5 A 847/10 - juris Rn. 36; OVG NRW…, Beschluss vom 6. August 2010 - 14a A 1820/09 - juris Rn. 4; VG Schleswig…, Urteil vom 7. März 2018 - 4 A 173/15 - juris Rn. 40; VG Minden…, Urteil vom 11. Februar 2015 - 3 K 2397/14 - juris Rn. 23; VG Gelsenkirchen…, Beschluss vom 12. April 2011 - 13 L 1122/10 - juris Rn. 24; VG Köln…, Urteil vom 9. März 2010 - 14 K 1033/08 - juris Rn. 15).
- VGH Hessen, 04.10.2018 - 5 C 295/18 Unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen überwiegen auch nicht diejenigen der Antragstellerin, denn der Zeitraum für einen offenkundig ohnehin zwingenden Geräteaustausch betrug im Zeitpunkt der Steuererhöhung lediglich noch anderthalb Jahre, während die Umstellung des Besteuerungssystems vom Stückzahlmaßstab zum Maßstab des Bruttokasseninhalts durch die Antragsgegnerin als sachnäherer und wirklichkeitsgetreuerer Maßstab auf Grund der Gefahr einer gerätebezogenen Pauschalbesteuerung bereits seit längerem geboten war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 5/04 -, a.a.O.; und Beschluss vom 10. Juni 2010 - 9 BN 3/09 -, HFR 2011, 218; Beschlüsse des Senats vom 4. Januar 2011 - 5 A 847/10 -, juris; und vom 24. Juni 2009 - 5 C 2678/07.N -, juris).
- VG Köln, 25.01.2017 - 24 K 6820/15
Heranziehung des Betreibers einer Spielhalle zu Vergnügungssteuern für …
Rn. 291 vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 4. Januar 2011 - 5 A 847/10, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 S 1010/12 -, juris; zu den Besonderheiten der Punktspeichergeräte OVG NRW, Urteil vom 23. Juni 2010 - 14 A 597/09 -, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 14 A 831/15 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 3. Februar 2012 - 2 K 3413/11 -, juris. - VG Kassel, 16.10.2018 - 7 K 171/15
Eine Regelung, wonach die unbeanstandete Entgegennahme der Steueranmeldung als …
Soweit die Beklagte auf die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 04.01.2011 - 5 A 847/10 -, juris Rn. 37; Beschluss vom 05.03.2009 - 5 C 2256/07.N -, juris) verweist, wonach die Regelung der unbeanstandeten Entgegennahme nicht zu unbestimmt sei, ist zum einen zu beachten, dass das Gericht neben der Unbestimmtheit auch einen Verstoß der Vorschrift gegen höherrangiges Recht gesehen hat, der wegen der erst ab 2013 geltenden Gesetzesänderung zum Zeitpunkt der Entscheidungen des VGH noch nicht Streitgegenstand war und zum anderen - wie oben dargelegt - die konkrete Ausgestaltung der (restlichen) Satzung für die Frage der Bestimmtheit maßgeblich ist und somit keine vollständige Vergleichbarkeit des vorliegenden Falles mit den dortigen Satzungen anzunehmen ist.
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 21.10.2013 - 5 A 847/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
AO § 227
Gewerbesteuer, Erlass, Zuständigkeit, Sanierungsgewinn - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 28.09.2010 - 4 K 541/07
- OVG Sachsen, 21.10.2013 - 5 A 847/10
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2008 - 9 S 38.07
einstweilige Anordnung; Gewerbesteuer; Sanierungsgewinn; Erlass; Voraussetzungen; …
Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2013 - 5 A 847/10
Soweit sich die Klägerin auf eine seitens des Bundesministeriums der Finanzen in einem Schreiben vom 27. März 2003 einkommensteuerrechtlich vorgesehene Entlastung von Sanierungsgewinnen berufe, sei zunächst darauf hinzuweisen, dass dieses Schreiben nach Teilziffer 15 ausdrücklich auf die gewerbesteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen nicht anwendbar und für die insofern eigenständige gemeindliche Erlassentscheidung nicht verbindlich sei; es werde Bezug genommen auf § 1 GewStG, §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 2 i. V. m. § 227 AO sowie einen Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2008 - 9 S 38/07 - und Glanegger u.a., GewStG, Kommentar, 5. Aufl., 2002.Auch gebe es keinen Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2008 - 9 S 38/07 -, sondern lediglich einen Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg - 4 S 38/07 -, der jedoch das Datum vom 24. September 2007 trage und die Altersteilzeit von Polizeibeamten betreffe.
Auch ist der vom Verwaltungsgericht herangezogene Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2008 - 9 S 38/07 - zum Billigkeitserlass bei Gewerbesteuerforderungen ergangen.
Jede Gemeinde müsse deshalb für Zwecke der Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer in eigener Zuständigkeit prüfen, ob ein Sanierungsgewinn vorliege und inwieweit eine sachliche oder persönliche Unbilligkeit für den Gewerbetreibenden anzunehmen sei (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11. Februar 2008 - 9 S 38/07 -, juris Rn. 7).
- OVG Sachsen, 02.09.2010 - 5 B 555/09
Sanierungsgewinn, Gewerbesteuer, Erlass, Aussetzung, Vollstreckung
Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2013 - 5 A 847/10
Allenfalls eine dem Inhalt der Anweisung entsprechende Handhabung der Behandlung von Sanierungsgewinnen im Gewerbesteuerrecht könnte eine Bindungswirkung der Gemeinden entfalten (SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2010 - 5 B 518/09 -, SächsOVG, Beschl. v. 2. September 2010 - 5 B 555/09 -, juris Rn. 13, HessVGH, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 5 A 293/12 -, juris Rn. 6).Die Gemeinden sind bei der Prüfung des Erlasses von Gewerbesteuern aus Billigkeitsgründen auch nicht an die finanzgerichtliche Rechtsprechung gebunden, sondern haben eine eigene Ermessensentscheidung hierüber zu treffen (SächsOVG, Beschl. v. 2. September 2010 - 5 B 555/09 -, juris Rn. 14).
- VGH Hessen, 18.07.2012 - 5 A 293/12
Erlass der Gewerbesteuer
Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2013 - 5 A 847/10
Allenfalls eine dem Inhalt der Anweisung entsprechende Handhabung der Behandlung von Sanierungsgewinnen im Gewerbesteuerrecht könnte eine Bindungswirkung der Gemeinden entfalten (SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2010 - 5 B 518/09 -, SächsOVG, Beschl. v. 2. September 2010 - 5 B 555/09 -, juris Rn. 13, HessVGH, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 5 A 293/12 -, juris Rn. 6). - OVG Sachsen, 21.04.2010 - 5 B 518/09
Gewerbesteuer, vorläufiger Rechtsschutz, Erlass, Sanierungsgewinn
Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2013 - 5 A 847/10
Allenfalls eine dem Inhalt der Anweisung entsprechende Handhabung der Behandlung von Sanierungsgewinnen im Gewerbesteuerrecht könnte eine Bindungswirkung der Gemeinden entfalten (SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2010 - 5 B 518/09 -, SächsOVG, Beschl. v. 2. September 2010 - 5 B 555/09 -, juris Rn. 13, HessVGH, Beschl. v. 18. Juli 2012 - 5 A 293/12 -, juris Rn. 6). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2007 - 4 S 38.07
Öffentlicher Dienst: Gewährung von Altersteilzeit im Blockmodell im Eilverfahren
Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2013 - 5 A 847/10
Auch gebe es keinen Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2008 - 9 S 38/07 -, sondern lediglich einen Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg - 4 S 38/07 -, der jedoch das Datum vom 24. September 2007 trage und die Altersteilzeit von Polizeibeamten betreffe.
- BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15
Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF - …
Zumeist wird der sog. Sanierungserlass als für die Gemeinden nicht verbindlich angesehen und eine Ermessensreduktion auf Null verneint (Sächsisches Oberverwaltungsgericht --OVG--, Beschluss vom 21. Oktober 2013 5 A 847/10, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. Juli 2012 5 A 293/12.Z, Zeitschrift für Kommunalfinanzen --ZKF-- 2013, 20). - VG Münster, 21.05.2014 - 9 K 1251/11
Sanierungsgewinn, Gewerbesteuer, sachliche Unbilligkeit, Ermessen, BMF-Schreiben …
Rn. 43 Vgl. dazu etwa Rauber, Erlass der Gewerbesteuer für Sanierungsgewinne, Der Gemeindehaushalt 2010, 83, 84; Gehm, Die gewerbesteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen, KStZ 2014, 6, 10; OVG Sachsen, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 5 A 847/10 -, juris, Rn. 6; VGH Hessen, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 5 A 293/12.Z -, juris, Rn. 6; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 2. Mai 2013 - 5 K 5900/12 -, juris, Rn. 55; VG Münster a.a.O sowie Ziffer VI des BMF-Schreibens. - VG Köln, 27.08.2014 - 24 K 2780/13
Gewerbesteuerliche Auswirkungen von Sanierungsbemühungen bzgl. einer betriebenen …
Rn. 83 Vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 5 A 847/10 -, juris Rn. 6, 10 m.w.N.; VG Magdeburg, Urteil vom 25. Februar 2014 - 2 A 193/12 -, juris Rn. 28. - VG Magdeburg, 25.02.2014 - 2 A 193/12
Erlass von Gewerbesteuern bei Sanierungsgewinn
Die Gemeinden sind bei der Prüfung des Erlasses von Gewerbesteuern aus Billigkeitsgründen auch nicht an die finanzgerichtliche Rechtsprechung gebunden, sondern haben eine eigene Ermessensentscheidung hierüber zu treffen" (SächsOVG, Beschl. v. 21.10.2013 - 5 A 847/10 -, juris Rn. 6; a. A. VG Halle…, Urteil vom 22.06.2011 - 5 A 289/08 -, juris Rn. 34). - OVG Sachsen, 13.04.2015 - 5 A 409/13
Geltendmachung der Aufklärungsrüge im Rahmen des Zulassungsgrunds ernstlicher …
Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats angenommen, dass dieser Erlass für die beklagte Gemeinde nicht verbindlich ist (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 21. Oktober 2013 - 5 A 847/10 -, juris Rn. 6), und lediglich festgestellt, dass seine von der Beklagten bei ihrer neuen Entscheidung zu beachtende Auffassung, wonach die Erhebung der Steuer auf einen nach dem Ausschöpfen der ertragssteuerrechtlichen Verlustverrechnungsmöglichkeiten verbleibenden Sanierungsgewinn für den Steuerpflichtigen aus sachlichen Billigkeitsgründen eine erhebliche Härte bedeute, in Einklang mit der Wertung des sog. Sanierungserlasses stehe.
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