Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 17.08.2009 - 5 A 97/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
VwGO § 60, § 124, § 124a
Wiedereinsetzung; Einrichtungsbildung; Typenberechtigkeit - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 124a Abs. 4
Ableitung von Verfahrensnachteilen für die Beteiligten aus Fehlern des Gerichts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ableitung von Verfahrensnachteilen für die Beteiligten aus Fehlern des Gerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 10.12.2008 - 1 K 866/08
- OVG Sachsen, 17.08.2009 - 5 A 97/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07
Anhörungsrüge im Nachprüfungsverfahren
Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2009 - 5 A 97/09
Aus Fehlern des Gerichts dürfen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten abgeleitet werden (BVerfG, Beschl. v. 26.2.2008, NJW 2008, 2167; vgl. auch den Beschluss des erkennenden Senats v. 18.8.2008, SächsVBl. 2009, 38). - OVG Sachsen, 26.08.2008 - 3 B 7/08
übereinstimmende Erledigungserklärung; Kostenverteilung; erfolgloses …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2009 - 5 A 97/09
Aus Fehlern des Gerichts dürfen keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten abgeleitet werden (BVerfG, Beschl. v. 26.2.2008, NJW 2008, 2167; vgl. auch den Beschluss des erkennenden Senats v. 18.8.2008, SächsVBl. 2009, 38). - OVG Sachsen, 04.06.2008 - 5 B 65/06
Befangenheit; Abwasserbeseitigung; Einrichtungsbildung; Kalkulation Beitragssatz
Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2009 - 5 A 97/09
Die aufgeworfenen Fragen hat der Senat in Bezug auf die Allgemeine Abwassersatzung der Beklagten - AAS 2000 - bereits in einem früheren Verfahren mit Urteil vom 4.6.2008 - 5 B 65/06 - entschieden. - BVerwG, 30.04.2009 - 9 B 61.08
Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2009 - 5 A 97/09
Die Beschwerde gegen die in dem genannten Urteil nicht zugelassene Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 30.4.2009 - 9 B 61.08 - zurückgewiesen.
- OVG Bremen, 28.05.2015 - 1 LA 64/15
Stellen eines Antrags durch den Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten auf …
Ein unverschuldetes Fristversäumnis, das eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand begründet, liegt insoweit nicht vor (Anschluss an BVerwG Beschl. v. 19.01.2010 8 B 124/09; entgegen Sächsisches OVG Beschl. v. 17.08.2009 5 A 97/09).Ein Prozessbevollmächtigter kann nicht erwarten, dass ein im Verlauf des letzten Tages einer Frist per Fax eingelegter Antrag auf Fristverlängerung noch am selben Tag durch das Gericht entschieden wird (BVerwG Beschl. v. 19.01.2010 - 8 B 124/09, [...] zur - ebenfalls nicht verlängerbaren - Frist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO ; a.A. Sächsisches OVG Beschl. v. 17.08.2009 - 5 A 97/09, [...]).
- OVG Sachsen, 31.08.2011 - 5 A 369/11
Begründungsfrist, Antrag auf Zulassung der Berufung, keine Wiedereinsetzung
Insofern kann sich der Prozessbevollmächtigte des Klägers auch nicht auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 17. August 2009 (5 A 97/09) berufen.
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Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 26.05.2010 - 5 A 97/09 |
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 26.05.2010 - 5 A 97/09
- OVG Niedersachsen, 13.02.2013 - 13 LC 128/10
- BVerwG, 22.04.2015 - 7 C 7.13
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Rechtsprechung
| VG Halle, 19.08.2010 - 5 A 97/09 |
Verfahrensgang
- VG Halle, 19.08.2010 - 5 A 97/09
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2010 - 1 O 132/10
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