Rechtsprechung
| BGH, 21.10.2002 - 5 ARs 33/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 132 Abs. 3 Satz 3 GVG; § 24 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz StGB
Anfragebeschluss; strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts trotz Wahl der nicht optimalsten Möglichkeit - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GVG § 132 Abs. 3 Satz 3
- Wolters Kluwer
Bestätigung eines Rechtssatzes
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.08.2002 - 2 StR 251/02
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts …
Auszug aus BGH, 21.10.2002 - 5 ARs 33/02
hier: Anfragebeschluß vom 14. August 2002 - 2 StR 251/02. - BGH, 19.07.1983 - 5 StR 472/83
Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag bei freiwilliger und …
Auszug aus BGH, 21.10.2002 - 5 ARs 33/02
Der Senat stimmt dem im Tenor des Anfragebeschlusses genannten Rechtssatz zu (vgl. auch Beschluß des Senates vom 19. Juli 1983 - 5 StR 472/83, StV 1983, 413).
- BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02
Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt …
Der 5. Strafsenat hat mit Beschluß vom 21. Oktober 2002 - 5 ARs 33/02 - dem im Leitsatz genannten Rechtssatz zugestimmt. - BGH, 04.12.2002 - XII ZB 164/02 Der 5. Strafsenat hat mit Beschluß vom 21.10.2002 - 5 ARs 33/02 - dem im Leitsatz genannten Rechtssatz zugestimmt.
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