Rechtsprechung
| BAG, 06.01.1998 - 5 AS 30/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung - Voraussetzungen - Kündigung außerordentlich - Arbeitsverhältnis - Klage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 27.08.1997 - 10 Ca 2810/97
- BAG, 06.01.1998 - 5 AS 30/97
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Bremen, 09.10.2014 - 1 SHa 4/14
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts
In einem solchen Fall wäre der Verweisungsbeschluss unter Berücksichtigung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze nicht mehr verständlich, damit offensichtlich unhaltbar und nicht mehr hinnehmbar (BAG Beschl. v. 06.01.1998 - 5 AS 30/97; LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 04.12.2008 - 4 SHa 8/08; LAG Köln Beschl. v. 17.08.2010 - 1 SHa 13/10 - LAGE Nr. 3 zu Art. 101 GG; LAG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 23.12.2010 - 6 SHa 2694/10; LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 24.02.2012 - 8 SHa 3/12; LAG Hamm Beschl. v. 27.11.2013 - 1 SHa 17/13).Verkennt das Arbeitsgericht, dass es für eine Klage auch nach § 29 ZPO zuständig sein könnte, so kann der Verweisungsbeschluss möglicherweise keine Bindungswirkung entfalten (BAG Beschl. v. 06.01.1998 - 5 AS 30/97).
- LAG München, 24.01.2019 - 1 SHa 22/18
Fliegendes Personal; örtliche Zuständigkeit; Arbeitsort
Nur so kann der Zweck des § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG erreicht werden, unnötige und zu Lasten der Parteien gehende Zuständigkeitsstreitigkeiten zu vermeiden (BAG 06.01.1998 - 5 AS 30/97, Rn. 7).Offensichtlich gesetzeswidrig ist ein Verweisungsbeschluss beispielsweise, wenn keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, der Beschluss willkürlich gefasst oder den Verfahrensbeteiligten das rechtliche Gehör nicht gewährt wurde (BAG 06.01.1998 - 5 AS 30/97).
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