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| BAG, 08.09.1982 - 5 AZR 10/80 |
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Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78
Pachtübernahme
Auszug aus BAG, 08.09.1982 - 5 AZR 10/80
Dabei ist nicht erforderlich, daß der Erwerber des Betriebes auch Eigentümer dieser Produktionsmittel wird (vgl. BAG 27, 291, 295 f. = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; BAG AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu II 1 b der Gründe; das auch zur Veröffentlichung in der Amtli chen Sammlung vorgesehene Urteil des Senats vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe;… Palandt/Putzo, BGB, 41. Aufl., § 613 a Anm. 2;… Schaub Arbeitsrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 118 II 1 - S. 622).wenn der neue Betriebsinhaber die Befugnis zur Betriebsführung aus einem Rechtsgeschäft mit einem Dritten herleitet (vgl. für den Fall des Pächterwechsels Urteil des Senats vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 2 der Gründe).
- BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 261/77
Dienstvertrag - Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Erfüllungsgehilfe …
Auszug aus BAG, 08.09.1982 - 5 AZR 10/80
Da bei hat das Berufungsgericht Dienst- oder Werkverträge einerseits und Verträge, die Arbeitnehmerüberlassung zum Gegenstand haben, andererseits nach den Merkmalen abgegrenzt, die das Bundesarbeitsgericht dazu entwickelt hatte (vgl. BAG 29, 7, 11 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe; BAG 31, 135, 141 = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 1 c der Gründe). - BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73
Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang
Auszug aus BAG, 08.09.1982 - 5 AZR 10/80
Weitere Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Kündigung will der Kläger offen sichtlich nicht erheben (zur Unwirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen des Übergangs eines Betrie bes oder Betriebsteils vgl. jetzt § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB, zur früheren Rechtslage vgl. BAG 26, 301, 306 ff. = AP Nr. 1 zu § 613 a BGB, zu III 3 der Gründe mit einer Übersicht über die Auffassungen der Literatur). - BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74
Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen
Auszug aus BAG, 08.09.1982 - 5 AZR 10/80
Dabei ist nicht erforderlich, daß der Erwerber des Betriebes auch Eigentümer dieser Produktionsmittel wird (vgl. BAG 27, 291, 295 f. = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; BAG AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu II 1 b der Gründe; das auch zur Veröffentlichung in der Amtli chen Sammlung vorgesehene Urteil des Senats vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe;… Palandt/Putzo, BGB, 41. Aufl., § 613 a Anm. 2;… Schaub Arbeitsrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 118 II 1 - S. 622). - BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76
Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung - …
Auszug aus BAG, 08.09.1982 - 5 AZR 10/80
Da bei hat das Berufungsgericht Dienst- oder Werkverträge einerseits und Verträge, die Arbeitnehmerüberlassung zum Gegenstand haben, andererseits nach den Merkmalen abgegrenzt, die das Bundesarbeitsgericht dazu entwickelt hatte (vgl. BAG 29, 7, 11 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe; BAG 31, 135, 141 = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 1 c der Gründe).
- BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 90/88
Arbeitnehmerüberlassung: Überwachung des Betriebsgeländes durch …
"Bewachung" (vgl. § 1 des Vertrages) ist nämlich eine typische Dienstleistung (BAGE 31, 135 [141] = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 1 b der Gründe; Urteil des Fünften Senats vom 8. September 1982 - 5 AZR 10/80 - EzAÜG Nr. 117; Urteil des Zweiten Senats vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - NZA 1989, 799 [800]; LAG Frankfurt/M. vom 4. Dezember 1979 - 4 TaBV 63/79 - EzAÜG Nr. 79;… Becker/Wulfgramm, AÜG, 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rdn. 39 b und Art. 1 § 12 Rdn. 37 a; Becker, DB 1988, 2561 [2566 f.])."Bewachung" (vgl. § 1 des Vertrages) ist nämlich eine typische Dienstleistung (BAGE 31, 135 [141] = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 1 b der Gründe; Urteil des Fünften Senats vom 8. September 1982 - 5 AZR 10/80 - EzAÜG Nr. 117; Urteil des Zweiten Senats vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - NZA 1989, 799 [800]; LAG Frankfurt/M. vom 4. Dezember 1979 - 4 TaBV 63/79 - EzAÜG Nr. 79;… Becker/Wulfgramm, AÜG, 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rdn. 39 b und Art. 1 § 12 Rdn. 37 a; Becker, DB 1988, 2561 [2566 f.]).
- BAG, 29.09.1988 - 2 AZR 107/88
Arbeitnehmer als Bestandteil eines Betriebes - Feststellung der Auflösung eines …
Es kommt nicht darauf an, ob der beendete Bewachungsvertrag für den früheren Unternehmer das "wesentliche Substrat" seines Betriebes oder Betriebsteils gewesen ist, weil dieser Vertrag ebensowenig wie sonstige Kundenbeziehungen durch den Anschlußvertrag mit dem Objektträger auf das neu beauftragte Bewachungsunternehmen übertragen wird und es deswegen an der für den Betriebsübergang nach § 613 a Abs. 1 BGB erforderlichen Überleitung der immateriellen Betriebsmittel fehlt (im Anschluß an das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 8. September 1982 - 5 AZR 10/80 - nicht veröffentlicht).In Anwendung dieser Grundsätze hat bereits der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem - nicht veröffentlichten - Urteil vom 8. September 1982 - 5 AZR 10/80 - in einem dem hier zu beurteilenden gleichgelagerten Fall einen rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang von dem bisherigen auf das neu beauftragte Bewachungsunternehmen verneint.
- BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 425/89
Wartezeit nach § 1 KSchG - Anrechnung früherer Arbeitsverhältnisse
Allerdings könnte gerade im Bewachungsgewerbe deswegen ein Bedürfnis - jedenfalls im Falle betriebsbedingter Kündigungen - für die Anrechnung von Vordienstzeiten bei der Wartezeit nach § 1 KSchG bestehen, weil dort bei Neuvergabe eines Bewachungsauftrages oftmals das Bewachungspersonal für das gleiche Objekt vom neuen Arbeitgeber übernommen wird, ohne daß § 613a BGB in diesen Fällen einschlägig ist (vgl. BAG Urteil vom 8. September 1982 - 5 AZR 10/80 - EzAÜG Nr. 107 sowie Senatsrechtsprechung vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - EzA § 613a BGB Nr. 85; vom 30. November 1988 - 2 AZR 201/88 - nicht veröffentlicht und vom 24. Mai 1989 - 2 AZR 451/88 - nicht veröffentlicht).
- BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 451/88
Streitverkündung: Wirkung im Verhältnis Nebenintervenient - Hauptpartei; …
In Anwendung dieser Grundsätze hat bereits der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem - nicht veröffentlichten - Urteil vom 8. September 1982 - 5 AZR 10/80 - für den Fall der Beendigung eines Bewachungsvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland über die Bewachung eines militärischen Objekts und der Beauftragung eines anderen Unternehmens mit dessen Bewachung ohne jede Übernahme sächlicher Mittel wie Waffen, Uniformen oder Wachhunden des früheren Unternehmens einen rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang von dem bisherigen auf das neu beauftragte Bewachungsunternehmen verneint. - BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 426/89
Anrechnung früherer Arbeitsverhältnisse - Anwendbarkeit des …
Allerdings könnte gerade im Bewachungsgewerbe deswegen ein Bedürfnis - jedenfalls im Falle betriebsbedingter Kündigungen - für die Anrechnung von Vordienstzeiten bei der Wartezeit nach § 1 KSchG bestehen, weil dort bei Neuvergabe eines Bewachungsauftrages oftmals das Bewachungspersonal für das gleiche Objekt vom neuen Arbeitgeber übernommen wird, ohne daß § 613 a BGB in diesen Fällen einschlägig ist (vgl. BAG Urteil vom 8. September 1982 - 5 AZR 10/80 - EzAÜG Nr. 107 sowie Senatsrechtsprechung vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - EzA § 613 a BGB Nr. 85; vom 30. November 1988 - 2 AZR 201/88 - nicht veröffentlicht und vom 24. Mai 1989 - 2 AZR 451/88 - nicht veröffentlicht). - BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 201/88
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe
In Anwendung dieser Grundsätze hat bereits der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem - nicht veröffentlichten - Urteil vom 8. September 1982 - 5 AZR 10/80 - für den Fall der Beendigung eines Bewachungsvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland über die Bewachung eines militärischen Objekts und der Beauftragung eines anderen Unternehmens mit dessen Bewachung ohne jede Übernahme sächlicher Mittel mit Waffen, Uniformen oder Wachhunden des früheren Unternehmens einen rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang von dem bisherigen auf das neu beauftragte Bewachungsunternehmen verneint. - BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 427/89
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Anwendbarkeit des …
Allerdings könnte gerade im Bewachungsgewerbe deswegem ein Bedürfnis - jedenfalls im Falle betriebsbedingter Kündigungen - für die Anrechnung von Vordienstzeiten bei der Wartezeit nach § 1 KSchG bestehen, weil dort bei Neuvergabe eines Bewachungsauftrages oftmals das Bewachungspersonal für das gleiche Objekt vom neuen Arbeitgeber übernommen wird, ohne daß § 613 a BGB in diesen Fällen einschlägig ist (vgl. BAG-Urteil vom 8. September 1982 - 5 AZR 10/80 - EzAÜG Nr. 107 sowie Senatsrechtsprechung vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - EzA § 613 a BGB Nr. 85; vom 30. November 1988 - 2 AZR 201/88 - nicht veröffentlicht und vom 24. Mai 1989 - 2 AZR 451/88 - nicht veröffentlicht). - BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 204/88
Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Übergang sächlicher und immaterieller …
In Anwendung dieser Grundsätze hat bereits der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem - nicht veröffentlichten - Urteil vom 8. September 1982 - 5 AZR 10/80 - für den Fall der Beendigung eines Vertrages mit der Bundesrepublik Deutschland über die Bewachung eines militärischen Objekts und der Beauftragung eines anderen Unternehmens mit dessen Bewachung ohne jede Übernahme sächlicher Mittel mit Waffen, Uniformen oder Wachhunden des früheren Unternehmens einen rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang von dem bisherigen auf das neu beauftragte Bewachungsunternehmen verneint. - BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 205/88
Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Erfordernis des Übergangs materieller und …
In Anwendung dieser Grundsätze hat bereits der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem - nicht veröffentlichten - Urteil vom 8. September 1982 - 5 AZR 10/80 - für den Fall der Beendigung eines Vertrages mit der Bundesrepublik Deutschland über die Bewachung eines militärischen Objekts und der Beauftragung eines anderen Unternehmens mit dessen Bewachung ohne jede Übernahme sächlicher Mittel mit Waffen, Uniformen oder Wachhunden des früheren Unternehmens einen rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang von dem bisherigen auf das neu beauftragte Bewachungsunternehmen verneint. - BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 207/88
Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Übergang eines Betriebs oder eines …
In Anwendung dieser Grundsätze hat bereits der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem - nicht veröffentlichten - Urteil vom 8. September 1982 - 5 AZR 10/80 - für den Fall der Beendigung eines Vertrages mit der Bundesrepublik Deutschland über die Bewachung eines militärischen Objekts und der Beauftragung eines anderen Unternehmens mit dessen Bewachung ohne jede Übernahme sächlicher Mittel mit Waffen, Uniformen oder Wachhunden des früheren Unternehmens einen rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang von dem bisherigen auf das neu beauftragte Bewachungsunternehmen verneint. - BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 424/89
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Anwendbarkeit des …
- BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 202/88
Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Übergang materieller und immaterieller …
- LAG Bremen, 10.06.1986 - 4 Sa 339/85
Unwirksamkeit der Anhörung des Betriebsrates; Anhörung des Betriebsrates zur …
- BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 208/88
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