Rechtsprechung
| BAG, 09.09.1965 - 5 AZR 155/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Akkordkolonne - Fertigstellung eines Bauwerks - Fristgemäße Kündigung - Minderung des Verdienstes - Minderleistungen einer Nachfolge-Kolonne - Gesamtabrechnung - Geltendmachung - Anmeldung einer bezifferten Forderung - Rechtliche Begründung
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 23.02.1965 - 4 Sa 235/62
- BAG, 09.09.1965 - 5 AZR 155/65
Papierfundstellen
- DB 1965, 1706
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BAG, 14.07.1965 - 1 AZR 343/64
Kompetenzbereich - Schuldhafte Überschreitung - Direktionsrecht des Arbeitgebers …
Auszug aus BAG, 09.09.1965 - 5 AZR 155/65
Insoweit schließt sich der erkennende Senat der Auffassung des Bundesgerichtshofs in LM Nr" 2 zu § 1750 BGB sowie der des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 14" Juli 1965, 1 AZR 343/64, an".
- ArbG Düsseldorf, 10.06.2008 - 11 Ca 754/08
Frauenförderung; Benachteiligung von Männern und Schadensersatzanspruch
Hier wird bereits die alleinige Angabe der Höhe der Forderung für ausreichend erachtet, wenn man aus der Höhe auf den Grund der Forderung schließen kann (vgl. BAG in DB 1965, S. 1706;… Küttner Personalhandbuch 2007, Kapitel 81 Rn. 27). - BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 446/65
Schadenersatz - Schuldner
tember 1965, 5 AZR 155/65, betont, daß zur Geltendmachung i" S" des § 9 RTV-Bau die Anmeldung einer bezifferten Forderung gehöre". - LAG Baden-Württemberg, 17.02.1987 - 8 (14) Sa 106/86
Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes; Anspruch auf Verdienstausfall …
Zum Teil wird eine sehr strenge Ansicht vertreten (…vgl. BAG, Urt. v. 24. Juni 1960 - 1 AZR 29/58 , AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen); die Rechtsprechung ist aber auch sehr großzügig gewesen (vgl. BAG, Urt. v. 9. September 1965 - 5 AZR 155/65 , AP Nr. 3 zu § 611 BGB Akkordkolonne;… siehe auch Wiedemann/Stumpf, a.a.O., § 4 Rnr. 437 f; Leser, AR-Blattei, Ausschlußfristen I, unter H III).
- BAG, 08.02.1966 - 1 AZR 365/65
Grenzen der Förderungspflicht des Arbeitgebers nach SchwbG § 12 Abs. 1
15 mehr Angestellte nach diesen Vergütungsgruppen bezahlt worden, als Stellen vorhanden gewesen seien-, 2" Diese auf Grund der Beweiswürdigung des Berufungsgerichts getroffenen Feststellungen sind für das Revisionsgericht gemäß § 561 ZPO grundsätzlich bindend" Der Kläger hätte zwar als Revisionsbeklagter noch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat hiergegen Revisionsrügen erheben können, die allerdings den Anforderungen des § 554- Abs" 5 Nr" 2 b ZPO hätten entsprechen müssen (vgl" das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehene Urteil des Ersten Senats vom 14-o Juli 1965 - 1 AZR 34-5/64- - und das Urteil des Fünften Senats vom 9° September 1965 - 5 AZR 155/65 -)« Der Kläger war aber nicht in der Lage, eine derartige Prozeßrüge zu erheben" Deshalb sind die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts auch der Rechtsfindung in der Revisionsinstanz zugrunde zu legen" 5" Dem angefochtenen Urteil ist darin beizutreten, daß bis zum 1" September 1959 keine Verletzung der Förderungspflicht des Arbeitgebers nach § 12 Abs." 1 SchwBeschG vorlag" Nach dieser Bestimmung hat der Arbeitgeber den Schwerbeschädigten so zu beschäftigen, daß dieser seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwiekeln kann" Damit wird dem Arbeitgeber die Verpflichtung auf erlegt,- den Schwer beschädigten seiner Vorbildung und seinem Gesundheits zustand entsprechend zu beschäftigen, soweit dies die betrieblichen Belange zulassen"'Er darf einen ein gestellten Schwerbeschädigten insbesondere trotz höherer Qualifikation nicht mit untergeordneten Arbeiten beschäftigen, soweit eine Förderung nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist (BAG 13? 109 = A? Nr" 1 und AP Nr" 5 zu § 12 SchwBeschG)" Da § 12 Abs" 1 SchwBeschG eine Norm des Arbeitsschutzrechts ist, kann auch nicht von vornherein auf 6 die Anwendung dieser Bestimmung verzichtet werden; sie ist insoweit "unabdingbar", wie der Senat in der Entscheidung BAG 13, "109 [112'j ausgeführt hat". - LAG Baden-Württemberg, 20.11.2000 - 15 Sa 85/00
Anforderungen an die Darlegungslast bei der Geltendmachung von Überstunden, wenn …
Nach der ständigen Rechtsprechung setzt eine Geltendmachung voraus, dass dem Schuldner wenigstens annähernd mitgeteilt wird, in welcher Höhe Forderungen gegen ihn erhoben werden, damit er sich darüber schlüssig werden kann, wie er reagieren soll (vgl. BAG, Urteil vom 24. Juni 1960 - 1 AZR 29/58, BAGE 9, 296 = AP Nr. 5 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Urteil vom 10. April 1963 - 4 AZR 95/62, BAGE 14, 156 = AP Nr. 23 zu § 615 BGB; Urteil vom 09. September 1965 - 5 AZR 155/65, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Akkordkolonne; Urteil vom 08. Februar 1972 - 1 AZR 221/71, AP Nr. 49 zu § 4 TVG Ausschlußfristen). - BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 169/71
Heimarbeitsausschüsse - Zustimmung der Arbeitsbehörde - Heimarbeit - …
In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Juli 1967 - 5 AZR 155/65 - AP Hr. 2 zu § 1 HAG ( zu 1 c ) ist die Rechtsnatur der Gleichstellungsentscheide ausdrücklich offengelassen worden.
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