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Rechtsprechung
   BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3446
BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01 (https://dejure.org/2002,3446)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2002 - 5 AZR 43/01 (https://dejure.org/2002,3446)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 (https://dejure.org/2002,3446)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Arbeitsvergütung - Wirksamkeit einer außerordentlichen Arbeitgeberkündigung - Berichtigung der Beklagtenbezeichnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 781
    Arbeitsvergütung; Arbeitszeitkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1112 (Ls.)
  • DB 2002, 2383
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01
    Ein solches ist in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem anerkannt (vgl. BAG 22. Oktober 1998 - 8 AZR 457/97 - AP BGB § 781 Nr. 5 = EzA BGB § 781 Nr. 5; 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73; BGH 24. März 1976 - IV ZR 222/74 - BGHZ 66, 250).

    Es bezweckt, das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Punkten dem Streit oder der Ungewißheit der Parteien zu entziehen und es insoweit endgültig festzulegen (…BAG 10. März 2000 aaO; BGH 24. März 1976 aaO).

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01
    Da dieses Zeitguthaben nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrückt (Senat 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - zVv.), genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, daß der Kläger die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Guthaben zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt.
  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01
    Ein solches ist in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem anerkannt (vgl. BAG 22. Oktober 1998 - 8 AZR 457/97 - AP BGB § 781 Nr. 5 = EzA BGB § 781 Nr. 5; 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73; BGH 24. März 1976 - IV ZR 222/74 - BGHZ 66, 250).
  • BAG, 22.10.1998 - 8 AZR 457/97

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen widerrechtlicher Drohung

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01
    Ein solches ist in Rechtsprechung und Schrifttum seit langem anerkannt (vgl. BAG 22. Oktober 1998 - 8 AZR 457/97 - AP BGB § 781 Nr. 5 = EzA BGB § 781 Nr. 5; 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73; BGH 24. März 1976 - IV ZR 222/74 - BGHZ 66, 250).
  • LAG Nürnberg, 19.12.2000 - 6 Sa 506/99

    Feiertags- und Überstundenvergütung: Darlegungs- und Beweislast bei Zeitguthaben

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 19. Dezember 2000 - 6 Sa 506/99 - aufgehoben.
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    Zu dessen Bestimmung genügt der Vortrag der Klägerin, eine fortlaufende Saldierung von Mehr- und Minderstunden sei vereinbart worden sowie die Bezifferung des behaupteten Guthabens und des sich hieraus ergebenden Abgeltungsbetrags (vgl. BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu I der Gründe).

    Da dieses Zeitguthaben nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrückt, genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, dass der Kläger die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Bestehen eines Guthabens zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt (BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu II 1 der Gründe;… 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 13, aaO).

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis stellte das Schreiben der Beklagten vom 4. Januar 2011 nur dann dar, wenn seine Auslegung ergäbe, dass die Parteien das Versorgungsverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit entziehen und es endgültig festlegen wollten (…vgl. BGH 28. Mai 2014 - XII ZR 6/13 - Rn. 26;… 12. März 2009 - IX ZB 157/08 - Rn. 2;… 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05 - Rn. 8 mwN;… vgl. BAG 27. Februar 2014 - 6 AZR 931/12 - Rn. 40; 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    Da dieses Zeitguthaben nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrückt (BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 470/00 - BAGE 100, 256), genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, dass der Kläger die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Bestehen eines Guthaben darlegt (BAG 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - zu II 1 der Gründe, EzA ZPO § 253 Nr. 22). Der Sache nach handelt es sich um den Vergütungsanspruch für vorgeleistete Arbeit (BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 108, 1 zu § 3 Nr. 1.43 BRTV-Bau)..
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