Rechtsprechung
| BAG, 19.07.1973 - 5 AZR 46/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ehemann - OHG - Ehefrau - Vergütungsanspruch - Arbeitsverhältnis - Ausdrückliche Abrede
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 10.08.1972 - 2 Sa 29/71
- BAG, 19.07.1973 - 5 AZR 46/73
Papierfundstellen
- NJW 1974, 380
- DB 1974, 36
Wird zitiert von ... (22)
- BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99
Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin
Mag sich die vertragliche Grundlage auch als nichtig oder fehlerhaft erweisen, so muß doch stets jedenfalls dem Tatbestand nach ein Vertragsschluß vorgelegen haben (BAG 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - AP BGB § 611 Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 19 = EzA BGB § 611 Nr. 14;… BAG 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - nv. aaO). - BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94
Personen- und betriebsbedingte Kündigung - Beweislast für Bestehen eines …
Die rechtliche Einordnung der Tätigkeit der Klägerin für die Beklagte richtet sich nämlich in erster Linie nach dem erklärten Parteiwillen (vgl. BAG Urteil vom 8. Januar 1970 - 3 AZR 436/67 - BAGE 22, 236 [BAG 08.01.1970 - 3 AZR 436/67] = AP Nr. 14 zu § 528 ZPO; BAG Urteil vom 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis;… Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 36 VII, S. 183 f.;… KR-Becker, a.a.O., Rz 34, m.w.N.). - BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84
Ansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung
Auch die spätere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. BAG Urteile vom 7. Juni 1972 - 5 AZR 512/71 - und vom 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - AP Nr. 18 und 19 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis) enthält dafür keine Anhaltspunkte.
- BFH, 09.11.1994 - II R 110/91
Vergütung für Unterhalt oder Pflege des Erblassers durch Erbeinsetzung bei …
Es sind weder Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß zwischen dem Erblasser und der Klägerin ein Vertragsverhältnis bestanden hatte, aufgrund dessen die Klägerin Tätigkeiten im Dienst des Erblassers zu erbringen hatte, die über ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis hinausgingen (vgl. BAG-Urteil vom 19. Juli 1973 V AZR 46/73, NJW 1974, 380), noch daß sich die Klägerin gegenüber dem Erblasser verpflichtet gehabt habe, für ihn sonst tätig zu werden (Geschäftsbesorgungen §§ 662, 675 BGB).Auch der Umstand, daß die Klägerin, wie sie vorträgt, Leistungen tatsächlich erbracht hat, genügt nicht, ein durch schlüssiges Verhalten zustande gekommenes Dienstverhältnis anzunehmen (BAG in NJW 1974, 380; BFH-Urteil vom 15. Juni 1988 II R 165/85, BFHE 154, 380, BStBl II 1988, 1006).
- BFH, 09.11.1994 - II R 111/91
Unterhalts- und Pflegeaufwendungen als Nachlaßverbindlichkeiten
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts -- BAG -- (Urteil vom 19. Juli 1973 5 AZR 46/73, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1974, 380), der sich der BFH in seinem Urteil vom 15. Juni 1988 II R 165/85 (BFHE 154, 380, BStBl II 1988, 1006) angeschlossen habe, setze die Annahme eines durch schlüssiges Verhalten zustandegekommenen Dienstverhältnisses voraus, daß der Dienstberechtigte die erbrachte Leistung des Dienstverpflichteten als eine ihm geschuldete Dienstleistung entgegengenommen habe.Die Annahme eines die Klägerin verpflichtenden Dienstverhältnisses würde voraussetzen, daß diese Tätigkeiten für die Erblasserin geleistet hat, die über ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis hinausgingen (BAG-Urteil in NJW 1974, 380).
Die tatsächlich von ihr erbrachten Leistungen genügen nicht, ein durch schlüssiges Verhalten zustandegekommenes Vertragsverhältnis anzunehmen (BAG in NJW 1974, 380; BFH-Urteil in BFHE 154, 380, BStBl II 1988, 1006); unbehelflich ist insbesondere auch die Erwägung des FG, daß unter den gegebenen Umständen ab 1. August 1981 auszuschließen sei, daß kein Dienstvertrag abgeschlossen worden sei, weil damit keine der Tatbestandsvoraussetzungen belegt wird, aus denen sich ein schuldrechtlicher Vertrag ergeben würde.
- BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85
Ungerechtfertigte Heranziehung zu gemeinnütziger Arbeit - Geltendmachung von …
Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über das faktische Arbeitsverhältnis ist hiernach aber stets eine Willensübereinstimmung der Beteiligten (mag sie auch nichtig oder fehlerhaft sein), es muß also "dem Tatbestand nach ein Vertragsabschluß gegeben sein" (so Fenn in Anm. zum BAG Urteil vom 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - in AR-Blattei D (Arbeitnehmer) Entscheidung 13 unter 2 a, m. w. N.).Das Bundesarbeitsgericht stellt stets darauf ab, ob Arbeitsleistungen wie in einem Arbeitsverhältnis in persönlicher Abhängigkeit wenn auch ohne wirksame Rechtsgrundlage erbracht worden sind (BAG Urteil vom 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).
- BFH, 15.06.1988 - II R 165/85
Mangels ausdrücklicher Vereinbarung keine Erblasserschuld aus dem Bestehen einer …
Allein die tatsächliche Erbringung von Dienstleistungen genügt nicht, um ein durch schlüssiges Verhalten zustandegekommenes Dienstverhältnis anzunehmen (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 19. Juli 1973 5 AZR 46/73, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1974, 380). - BAG, 10.05.2000 - 5 AZB 3/00
Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin
Mag sich die vertragliche Grundlage auch als nichtig oder fehlerhaft erweisen, so muß doch stets jedenfalls dem Tatbestand nach ein Vertragsschluß vorgelegen haben (BAG 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - AP BGB § 611 Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 19 = EzA BGB § 611 Nr. 14;… BAG 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - nv. aaO). - BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 32/99
Rechtsweg für Klagen ehemaliger Ostarbeiter auf Entschädigung für Zwangsarbeit
Mag sich die vertragliche Grundlage auch als nichtig oder fehlerhaft erweisen, so muß doch stets jedenfalls dem Tatbestand nach ein Vertragsschluß vorgelegen haben (BAG 19. Juli 1973 -5 AZR 46/73 - AP BGB § 611 Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 19 = EzA BGB § 611 Nr. 14;… BAG 14. Januar 1987-5 AZR 166/85 - nv. a.a.O.). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.2014 - 4 Sa 3/14
Ehegattenarbeitsverhältnis auf familienrechtlicher Grundlage
Erforderlich ist insoweit vielmehr, dass ein Ehegatte wissentlich und willentlich im Rahmen einer gegenüber ihm bestehenden persönlichen Abhängigkeit erbrachte Tätigkeiten des anderen Ehegatten als eine (vertraglich) geschuldete Dienstleistung entgegen genommen hat (BAG v. 19.07.1973 - 5 AZR 46/73 - zu § 611 BGB faktisches Arbeitsverhältnis). - FG Niedersachsen, 26.04.1995 - III 62/93
Übertragung von Bankguthaben und Wertpapiere nach dem Tode; Abgrenzung zwischen …
- BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86
Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Heranziehung zu gemeinnütziger und …
- BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 59/99
Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters
- BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87
- BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 58/99
Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters
- BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87
Eröffnung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Falle der Heranziehung eines …
- BVerwG, 09.02.1979 - 6 P 26.78
Beteiligung der Personalvertretung an der Beendigung eines faktischen …
- BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 68/99
Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters
- VG Würzburg, 17.06.2024 - W 7 K 22.47
Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- ArbG Fulda, 13.03.2006 - 3 Ca 260/05
- BayObLG, 17.11.1988 - BReg. 3 Z 131/88
Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung bei Wohnraummodernisierung
- OLG Hamm, 09.11.1988 - 15 W 372/88
Gebührenrahmen der Vollzugsgebühr bei mehreren Vollzugstätigkeiten des Notars
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