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Rechtsprechung
   BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 50/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6642
BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 50/84 (https://dejure.org/1985,6642)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1985 - 5 AZR 50/84 (https://dejure.org/1985,6642)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1985 - 5 AZR 50/84 (https://dejure.org/1985,6642)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf kostenlose Beförderung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte im Rahmen eines Werkverkehrs - Fehlendes Angebot auf kostenlose Beförderung durch Hinweis auf Werksverkehr in Stellenanzeigen - Betriebliche Übung mit dem Vorbehalt der jederzeitigen Kostenbeteiligung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche …

    Auszug aus BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 50/84
    Aufgrund einer solchen Übung erwachsen den Arbeitnehmern vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Vergünstigungen (BAG 23, 213, 217 ff. = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I der Gründe, seither ständige Rechtsprechung).

    Erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAG 23, 213, 221 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 c der Gründe).

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80

    Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost - Anspruch auf Fortzahlung …

    Auszug aus BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 50/84
    Dabei ist entscheidend darauf abzustellen, wie das stetige Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben aus der Sicht der begünstigten Arbeitnehmer zu bewerten ist; es genügt, daß der Arbeitgeber den objektiven Tatbestand der betrieblichen Übung wissentlich herbeigeführt hat (BAG 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost, zu III 1 a der Gründe).
  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 50/84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf der Arbeitgeber, der sich den Widerruf oder die Kürzung freiwilliger Leistungen vorbehalten hat, diese Gestaltungsrechte nur nach billigem Ermessen gemäß § 315 Satz 1 BGB ausüben (BAG Urteil vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, zu 3 der Gründe; BAG 25, 194, 200 ff. = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 09.02.1972 - 4 AZR 149/71

    Nebenabreden - Schriftliche Vereinbarung - Schriftform - Nörvenicherlasse - …

    Auszug aus BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 50/84
    Die Vorschrift begründet einen gesetzlichen Schriftformzwang im Sinne des § 126 BGB; bei Nichteinhaltung der Schriftform ist die Nebenabrede nach § 125 Satz 1 BGB grundsätzlich nichtig (vgl. hierzu BAG Urteil vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 149/71 - AP Nr. 1 zu § 4 BAT).
  • BAG, 30.08.1972 - 5 AZR 140/72

    Widerruf und Kürzung übertariflicher Lohnbestandteile

    Auszug aus BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 50/84
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf der Arbeitgeber, der sich den Widerruf oder die Kürzung freiwilliger Leistungen vorbehalten hat, diese Gestaltungsrechte nur nach billigem Ermessen gemäß § 315 Satz 1 BGB ausüben (BAG Urteil vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, zu 3 der Gründe; BAG 25, 194, 200 ff. = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 08.06.1982 - 3 AZR 661/79

    Versorgungszusage - Zusage - Scheidungsrecht - Scheidung - Unterhalt - …

    Auszug aus BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 50/84
    Gemäß § 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO kann das Revisionsgericht jedoch selbst darüber befinden, ob der Widerruf einer Leistung billigem Ermessen entspricht, wenn alle hierfür maßgeblichen Tatsachen feststehen (BAG Urteil vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, zu 5 a der Gründe; BAG Urteil vom 8. Juni 1982 - 3 AZR 661/79 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 09.06.1967 - 3 AZR 352/66

    Kürzung einer jederzeit widerruflichen Leistungszulage nach billigem Ermessen

    Auszug aus BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 50/84
    Gemäß § 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO kann das Revisionsgericht jedoch selbst darüber befinden, ob der Widerruf einer Leistung billigem Ermessen entspricht, wenn alle hierfür maßgeblichen Tatsachen feststehen (BAG Urteil vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, zu 5 a der Gründe; BAG Urteil vom 8. Juni 1982 - 3 AZR 661/79 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 126/94

    Personalrabatt aufgrund Gesamtzusage

    Widerrufsvorbehalte müssen aber - wie für die betriebliche Übung seit langem anerkannt ist (BAGE 23, 213, 221 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Urteil des Senats vom 20. März 1985 - 5 AZR 50/84 - DB 1985, 1482; BAGE 40, 126, 134 = AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost, zu III 1b der Gründe) - unmißverständlich kundgetan werden.
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