Rechtsprechung
| BAG, 18.08.2004 - 5 AZR 623/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Versäumnisurteil im Berufungsverfahren
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Säumnis durch das Nichtstellen eines Antrags in der Berufungsverhandlung - Behandlung des Vorbringens der Berufungsbeklagten als zugestanden - Zulässigkeit der Ersetzung eines Berufungsurteils durch ein erstes Versäumnisurteil in zweiter Instanz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 539 Abs. 2 § 563 Abs. 3
Säumnis des Berufungsbeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 23.01.2003 - 4 Ca 954/02
- LAG Hamm, 16.07.2003 - 14 Sa 436/03
- BAG, 18.08.2004 - 5 AZR 623/03
Papierfundstellen
- BAGE 111, 326
- NJW 2004, 3732
- NZA 2004, 1294
- BB 2004, 2472
- DB 2004, 2648
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 267/94
Entscheidung des Revisionsgerichts nach Säumnis des Berufungsklägers
Auszug aus BAG, 18.08.2004 - 5 AZR 623/03
Ein solches Verfahren lässt die ZPO nicht zu (BGH 31. Mai 1995 - VIII ZR 267/94 - NJW 1995, 2563). - BGH, 02.05.1979 - VIII ZR 125/78
Abschluss eines Mietvertrages zum Betrieb einer Kegelbahn und Bowlingbahn - …
Auszug aus BAG, 18.08.2004 - 5 AZR 623/03
Umstände, die für die Unrichtigkeit des Vorbringens des Berufungsklägers sprechen könnten, sind nicht zu berücksichtigen (BGH 2. Mai 1979 - VIII ZR 125/78 - MDR 1979, 930). - LAG Hamm, 16.07.2003 - 14 Sa 436/03
Scheinselbständigkeit, Propagandisten, Abgrenzung HV / AN, Arbeitnehmerstatus, …
Auszug aus BAG, 18.08.2004 - 5 AZR 623/03
Auf die Revision der Beklagten wird das Schlussurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Juli 2003 - 14 Sa 436/03 - aufgehoben.
- LAG Köln, 25.06.2026 - 6 SLa 116/26
Missbrauchseinwand bei Klage aus AGG und DSGVO ; Diskriminierung; Entschädigung; …
Umstände, die für die Unrichtigkeit des Vortrages des Berufungsklägers sprechen könnten, bleiben unberücksichtigt (BAG v. 18.08.2004 - 5 AZR 623/03 -). - BAG, 25.01.2006 - 10 AZR 84/05
Baugewerbe - Tiefbauarbeiten - Darlegung
Umstände, die für die Unrichtigkeit des Vorbringens des Berufungsklägers sprechen könnten, sind nicht zu berücksichtigen (BAG 18. August 2004 - 5 AZR 623/03 - AP ZPO § 539 Nr. 1 = EzA ZPO 2002 § 539 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vgl. auch BGH 2. Mai 1979 - VIII ZR 125/78 - MDR 1979, 930).Dies gilt selbst dann, wenn die Beweisaufnahme das Gegenteil des Vortrags des Berufungsklägers ergeben hat (BAG 18. August 2004 - 5 AZR 623/03 - aaO).
Das Revisionsgericht kann das aufgehobene Berufungsurteil nicht durch ein Versäumnisurteil zweiter Instanz ersetzen (BAG 18. August 2004 - 5 AZR 623/03 - AP ZPO § 539 Nr. 1 = EzA ZPO 2002 § 539 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- OLG Frankfurt, 31.03.2023 - 26 U 35/22
Widerruf der Vertragserklärung eines Bürgen nach § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB
Umstände, die für die Unrichtigkeit des Vorbringens der Berufungsklägerin sprechen könnten, sind nicht zu berücksichtigen (s. BAG, Urteil vom 18.08.2004 - 5 AZR 623/03 -, NJW 2004, 3732;… Rimmelspacher, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 539, Rdnr. 15).
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