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Rechtsprechung
   BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 676/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3636
BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 676/87 (https://dejure.org/1988,3636)
BAG, Entscheidung vom 10.08.1988 - 5 AZR 676/87 (https://dejure.org/1988,3636)
BAG, Entscheidung vom 10. August 1988 - 5 AZR 676/87 (https://dejure.org/1988,3636)
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 632/84

    Arbeitsentgelt: Annahme einer betrieblichen Übung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 676/87
    Bis zum Jahre 1983 hat damit eine entsprechende betriebliche Übung bestanden, wie der Senat mit Urteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 632/84 - (BAGE 51, 113 = AP Nr. 21 zu § 242 BGB Betriebliche Übung zu 3 b der Gründe) bereits entschieden hat.

    Entscheidend ist allein, ob der Arbeitnehmer nach Treu und Glauben aus dem Verhalten des Arbeitgebers - insbesondere aus einer über längere Zeit vorbehaltlos geübten Praxis - auf einen Verpflichtungswillen bestimmten Inhalts schließen durfte (vgl. BAGE 23, 213, 220 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAGE 39, 271, 276 [BAG 03.08.1982 - 3 AZR 503/79] = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost; BAGE 51, 113 = AP Nr. 21 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu 3 a der Gründe).

    Ausgehend von dieser Vertragsgrundlage hätte der Kläger einen vertraglichen Anspruch auf eine höhere Vergütung nur aufgrund eines neuen Erlasses (BAG Urteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 632/84 - AP Nr. 21 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu 2 der Gründe).

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80

    Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost - Anspruch auf Fortzahlung …

    Auszug aus BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 676/87
    Entscheidend ist allein, ob der Arbeitnehmer nach Treu und Glauben aus dem Verhalten des Arbeitgebers - insbesondere aus einer über längere Zeit vorbehaltlos geübten Praxis - auf einen Verpflichtungswillen bestimmten Inhalts schließen durfte (vgl. BAGE 23, 213, 220 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAGE 39, 271, 276 [BAG 03.08.1982 - 3 AZR 503/79] = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost; BAGE 51, 113 = AP Nr. 21 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu 3 a der Gründe).

    Hierfür ist immer Voraussetzung, daß der Arbeitgeber nach Treu und Glauben aus der Sicht der begünstigten Arbeitnehmer das Vertrauen erweckt hat, daß er sich binden wolle (§§ 133, 157 BGB; BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost).

  • BAG, 13.10.1960 - 5 AZR 284/59

    Vergütung

    Auszug aus BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 676/87
    Die zulässige Aufgabe der betrieblichen Übung (BAG Urteil vom 13. Oktober 1960 - 5 AZR 284/59 - AP Nr. 30 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) war für den Kläger aus der Gehaltsvereinbarung in § 3 der Dienstverträge vom 2. September/5. September 1985 und vom 17. Dezember/21. Dezember 1985 zu entnehmen.

    Die Neubeschäftigten bilden insofern eine geschlossene Gruppe, die in sich gleichbehandelt wird (BAG Urteil vom 13. Oktober 1960 - 5 AZR 284/59 - AP Nr. 30 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 3 c der Gründe).

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …

    Auszug aus BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 676/87
    Damit allein konnte es eine betriebliche Übung im Verhältnis zu den bereits beschäftigten Arbeitnehmern nicht beseitigen, weil die Übung vertragliche Ansprüche begründet hatte (BAGE 53, 42, 56 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche …

    Auszug aus BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 676/87
    Entscheidend ist allein, ob der Arbeitnehmer nach Treu und Glauben aus dem Verhalten des Arbeitgebers - insbesondere aus einer über längere Zeit vorbehaltlos geübten Praxis - auf einen Verpflichtungswillen bestimmten Inhalts schließen durfte (vgl. BAGE 23, 213, 220 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAGE 39, 271, 276 [BAG 03.08.1982 - 3 AZR 503/79] = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost; BAGE 51, 113 = AP Nr. 21 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu 3 a der Gründe).
  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 503/79

    Gewährung eines Schichtlohnzuschlags und Wechselschichtlohnzuschlags als …

    Auszug aus BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 676/87
    Entscheidend ist allein, ob der Arbeitnehmer nach Treu und Glauben aus dem Verhalten des Arbeitgebers - insbesondere aus einer über längere Zeit vorbehaltlos geübten Praxis - auf einen Verpflichtungswillen bestimmten Inhalts schließen durfte (vgl. BAGE 23, 213, 220 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAGE 39, 271, 276 [BAG 03.08.1982 - 3 AZR 503/79] = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost; BAGE 51, 113 = AP Nr. 21 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu 3 a der Gründe).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 676/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen sie hingenommen werden, wenn die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar sind (BVerfGE 13, 31, 38; BAGE 42, 217 = AP Nr. 124 zu Art. 3 GG, zu II der Gründe).
  • BAG, 19.04.1983 - 1 AZR 498/81

    Einigungsstelle - Gleichheitssatz - Sonderabfindung - Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 676/87
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen sie hingenommen werden, wenn die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar sind (BVerfGE 13, 31, 38; BAGE 42, 217 = AP Nr. 124 zu Art. 3 GG, zu II der Gründe).
  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00

    Beihilfe - Anspruchsausschluß ab Stichtag

    Solche Härten müssen akzeptiert werden, wenn sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (19. April 1983 - 1 AZR 498/81 - BAGE 42, 217, 222; 11. September 1980 - 3 AZR 606/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 187 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 22; 10. August 1988 - 5 AZR 676/87 - nv.; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24).
  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 4/99 R

    Einkommensgrenze beim Kindergeld, Verzicht auf einen Teil der …

    Ein Anspruch aus betrieblicher Übung scheitert bereits daran, daß eine solche betriebliche Übung gegenüber H. - vor dessen Einstellung - nicht existieren konnte (vgl BAG, DB 1981, 274 = AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972; BAG, 10. August 1988, 5 AZR 676/87).
  • LAG Hamm, 27.05.2004 - 8 Sa 1943/03

    Gratifikation, betriebliche Übung

    c) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten im Termin vom 27.05.2004 vorgelegten, nicht amtlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.08.1998 - 5 AZR 676/87.
  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 3 Sa 5/00

    Beihilfeanspruch eines Angestellten des öffentlichen Dienstes in …

    Die Neubeschäftigten bilden insofern eine geschlossene Gruppe, die in sich gleichbehandelt wird (vgl. BAG, Urteil vom 10. August 1988 - 5 AZR 676/87 - nicht amtlich veröffentlicht).
  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 561/00
    Solche Härten müssen akzeptiert werden, wenn sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (19. April 1983 - 1 AZR 498/81 - BAGE 42, 217, 222; 11. September 1980 - 3 AZR 606/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 187 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 22; 10. August 1988 - 5 AZR 676/87- nv.; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 -AP BA T-0 § 11 Nr. 24).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 3 Sa 6/00

    Beihilfeanspruch eines Arbeiters des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg

    Die Neubeschäftigten bilden insofern eine geschlossene Gruppe, die in sich gleichbehandelt wird (vgl. BAG, Urteil vom 10. August 1988 - 5 AZR 676/87 - nicht amtlich veröffentlicht).
  • LAG Hamm, 01.10.2002 - 6 Sa 1834/01

    Jeweiligkeitsklausel bei Altersteilzeit

    Solche Härten müssen akzeptiert werden, wenn sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (BAG 25.10.2001, 6 AZR 560/00; BAG 19.04.1983, 1 AZR 498/81; BAG 11.09.1980, 3 AZR 606/79; BAG 10.08.1988, 5 AZR 676/87; BAG 18.10.2000, 10 AZR 643/99).
  • LAG Hamm, 27.05.2004 - 8 (15) Sa 1957/03

    Gratifikation, betriebliche Übung

    c) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten im Termin vom 27.05.2004 vorgelegten, nicht amtlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.08.1998 - 5 AZR 676/87.
  • LAG Hamm, 01.10.2002 - 6 Sa 1833/01

    Jeweiligkeitsklausel bei Altersteilzeit

    Solche Härten müssen akzeptiert werden, wenn sich die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und demnach sachlich vertretbar ist (BAG 25.10.2001, 6 AZR 560/00; BAG 19.04.1983, 1 AZR 498/81; BAG 11.09.1980, 3 AZR 606/79; BAG 10.08.1988, 5 AZR 676/87; BAG 18.10.2000, 10 AZR 643/99).
  • LAG Hamm, 27.05.2004 - 8 Sa 1957/03

    Gratifikation / betriebliche Übung

    Rn. 18 c) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten im Termin vom 27.05.2004 vorgelegten, nicht amtlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.08.1998 - 5 AZR 676/87.
  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 578/00
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