Rechtsprechung
| BAG, 11.06.1975 - 5 AZR 85/75 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
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Abweisung einer Klage - Unzuständigkeit des Arbeitsgerichts - Berufung - Sachantrag - Hilfsantrag - Zuständigkeitsstreit
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ArbGG § 48 § 48; ZPO § 276 § 322
Arbeitsgerichtsverfahren: Verfahren bei Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 20.12.1974 - 3 Sa 753/74
- BAG, 11.06.1975 - 5 AZR 85/75
Wird zitiert von ... (7)
- BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung
Der Gesetzgeber hatte das Verhältnis dieser beiden Gerichtsbarkeiten zueinander als eine Frage der sachlichen Zuständigkeit ausgestaltet (RGZ 108, 263, 264; 158, 193; BGHZ 2, 278; BAG Beschluß vom 11. Juni 1975 - 5 AZR 85/75 - AP Nr. 1 zu § 48 ArbGG 1953; zuletzt BAG Urteil vom 20. Dezember 1990 - 2 AZR 300/90 - AP Nr. 3 zu § 48 ArbGG 1979). - BAG, 20.12.1990 - 2 AZR 300/90
Arbeitnehmereigenschaft (Geschäftsführer eines Wasserversorgungsverbandes)
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts, durch das der Rechtsstreit - wenn auch nur auf den Hilfsantrag - an das nach Meinung des Landesarbeitsgerichts sachlich zuständige Landgericht verwiesen worden ist, ist unanfechtbar (§ 281 Abs. 2 ZPO), auch wenn das Landesarbeitsgericht die Revision zugelassen hat (Bestätigung von BAG Beschluß vom 11. Juni 1975 - 5 AZR 85/75 - AP Nr. 1 zu § 48 ArbGG 1953.Denn im Verhältnis zwischen Arbeitsgerichtsbarkeit und Zivilgerichtsbarkeit sollen - ebenso wie bei Verweisungen innerhalb der Zivilgerichtsbarkeit - durch ein vereinfachtes Verfahren unfruchtbare und zeitraubende Streitereien über die Zuständigkeitsfrage eingeschränkt werden (so BAG Beschluß vom 11. Juni 1975 - 5 AZR 85/75 - AP Nr. 1 zu § 48 ArbGG 1953 mit zust. Anm. von Leipold; RAG Beschluß vom 25. September 1939 - RAG 198/39 - RAGE 22, 1 ff.; BGHZ 2, 278 ff.; BGH Urteil vom 15. Mai 1953 - V ZR 111/52 - LM Nr. 6 zu § 3 LVO; RGZ 108, 263, 264).
An dieser Rechtsprechung (ebenso übrigens BAG Urteil vom 9. Juli 1959 - 1 AZR 419/57 - AP Nr. 11 zu § 276 ZPO, mit insoweit zust. Anm. von Pohle; a. A. LAG Hamm Urteil vom 20. Dezember 1974 - 3 Sa 753/74 - BB 1975, 331, aufgehoben durch Urteil des BAG vom 11. Juni 1975 - 5 AZR 85/75 - AP, aaO) ist festzuhalten, zumal sie in der Literatur weitgehend Zustimmung erfahren hat (vgl. Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., § 39 Anm. II e, S. 207 f.;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 281 Rz 38; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 276 Anm. C I).
Die Grundsätze der Bundesarbeitsgerichtsrechtsprechung vom 11. Juni 1975 (- 5 AZR 85/75 - AP Nr. 1 zu § 48 ArbGG 1953) verdienen daher nach wie vor Geltung.
Wenn in einem Teil der Literatur unter eingeschränkter Zustimmung zu dieser Rechtsprechung (Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 48 Rz 16;… Grunsky, ArbGG, 5. Aufl., § 48 Rz 8; Schaub, Formularsammlung, 4. Aufl., S. 465) die Auffassung - teilweise unter Hinweis auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm - vertreten wird, bei Verweisung auf den Hilfsantrag könne wegen des Hauptantrages Rechtsmittel eingelegt werden und die Sache sei erst mit endgültiger Abweisung des Hauptantrages beim Empfängergericht anhängig, so wird dabei übersehen, daß das Landesarbeitsgericht Hamm in der erwähnten Entscheidung - auch hier war in der Berufungsinstanz der Hilfsantrag auf Verweisung an das ordentliche Gericht gestellt - hinsichtlich seines irreführenden Leitsatzes durch die anders lautende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Juni 1975 (- 5 AZR 85/75 - AP Nr. 1 zu § 48 ArbGG 1953) in der hier in Rede stehenden Frage korrigiert worden ist.
Der Gedanke des Vertrauensschutzes (vgl. Leipold in Anm. zu BAG AP Nr. 1 zu § 48 ArbGG 1953) kann schon deshalb nicht zum Tragen kommen, weil das Vertrauen auf eine gesetzwidrige Handhabung (entgegen § 281 Abs. 2 ZPO) zumindest deswegen nicht schützenswert ist, weil der Beklagte seinerseits auf die Beachtung des Gesetzes vertraute und nicht entgegen der gesetzlichen Intention zur beschleunigten und prozeßwirtschaftlichen Abwicklung (…vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 281 Anm. 1 A) auch noch eine Revisionsinstanz hinnehmen muß.
Die Unanfechtbarkeit der verweisenden Entscheidung nach § 48 ArbGG, § 281 ZPO gilt nach ganz herrschender Meinung auch unabhängig davon, ob die Verweisung im ersten Rechtszug durch Beschluß ausgesprochen wird oder ob in der Rechtsmittelinstanz ein Urteil ergeht, das außer der Verweisung auch über das Urteil der Vorinstanz befindet (so BAG Beschluß vom 11. Juni 1975 - 5 AZR 85/75 - AP, aaO, m. w. N.).
- BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91
Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung
Dieser Regelung entnahm die herrschende Meinung, daß der Gesetzgeber den Streit über den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen im Verhältnis zu den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit als einen Streit über die sachliche Zuständigkeit innerhalb der Gerichtsbarkeit behandele (BAG Beschluß vom 11. Juni 1975 - 5 AZR 85/75 - AP Nr. 1 zu § 48 ArbGG 1953, zu 1 a der Gründe; Senatsurteil vom 20. Dezember 1990 - 2 AZR 300/90 - AP Nr. 3 zu § 48 ArbGG 1979, zu 1 der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 48 Rz 2;… a. M. Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 1 Rz 2, m. w. N.).Der Senat setzt sich mit dieser Würdigung auch nicht in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Juni 1975 - 5 AZR 85/75 - (…aaO).
- LAG Hessen, 05.07.1990 - 9 Sa 36/90
Statthaftigkeit der Berufung ; Zuständigkeit des Arbeitsgerichts; Begriff des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 12.07.1990 - 2 AZR 2/90
Arbeitnehmereigenschaft eines Geschäftsführers - Arbeitsrechtliche Stellung eines …
Auf den Hilfsantrag des Klägers, der auch noch in der Revisionsinstanz gestellt werden kann (BAG Beschluß vom 11. Juni 1975 - 5 AZR 85/75 - AP Nr. 1 zu § 48 ArbGG 1953; BGHZ 16, 393, 395 [BGH 10.03.1955 - II ZR 201/53]; 68, 127, 132;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 48. Aufl., § 281 Anm. 2 I A;… Zöller/Stephan, ZPO, 15. Aufl., § 281 Rz 9; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 48 a Rz 9), war der Rechtsstreit an das örtlich und sachlich zuständige Landgericht Aachen zu verweisen. - BAG, 21.05.1996 - 5 AZB 36/94 Das heißt: Der Gesetzgeber hatte das Verhältnis dieser beiden Gerichtsbarkeiten zueinander als eine Frage der sachlichen Zuständigkeit ausgestaltet (RGZ 108, 263, 264; 158, 193; BGHZ 2, 278; BAG Beschluß vom 11. Juni 1975 - 5 AZR 85/75 - AP Nr. 1 zu § 48 ArbGG 1953; zuletzt BAG Urteil vom 20. Dezember 1990 - 2 AZR 300/90 - AP Nr. 3 zu § 48 ArbGG 1979).
- BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 276/92
Notwendigkeit der Vorabentscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit des …
Dieser Regelung entnahm die herrschende Meinung, daß es sich bei dem Verhältnis der ordentlichen Gerichte zu den Gerichten für Arbeitssachen um eine Frage der sachlichen Zuständigkeit handele (BAGE 6, 300, 302 = AP Nr. 12 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu I der Gründe; BAG Beschluß vom 11. Juni 1975 - 5 AZR 85/75 - AP Nr. 1 zu § 48 ArbGG 1953, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 20. Dezember 1990 - 2 AZR 300/90 - AP Nr. 3 zu § 48 ArbGG 1979, zu 1 der Gründe;… Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., 1963, Bd. I § 97 II, S. 912; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 1990, § 48 Rz 2;… a.A.: Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 48 Rz 2 m.w.N.).
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