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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.1980 - 5 B 100.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3357
BVerwG, 17.10.1980 - 5 B 100.79 (https://dejure.org/1980,3357)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1980 - 5 B 100.79 (https://dejure.org/1980,3357)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1980 - 5 B 100.79 (https://dejure.org/1980,3357)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1980 - 5 B 100.79
    Seine Angriffe gegen die dem materiellen Recht zuzurechnende Beweiswürdigung ergeben jedoch keinen Verfahrensmangel und sind deshalb revisionsrechtlich unbeachtlich (BVerwGE 31, 212 [217]).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1980 - 5 B 100.79
    Eine Versagung des rechtlichen Gehörs kann danach nicht vorliegen, wenn der Verfahrensbeteiligte oder sein Vertreter es unterläßt, von den ihm verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten Gebrauch zu machen und damit sich rechtliches Gehör, zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [237 f.]).
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1980 - 5 B 100.79
    Soweit der Kläger unter Hinweis darauf, daß im angefochtenen Urteil auf diese beanstandeten Mängel des Widerspruchsverfahrens nicht eingegangen worden sei, einen absoluten Revisionsgrund nach § 138 Nr. 6 VwGO für gegeben erachtet, ist dem entgegenzuhalten, daß er auf diese Rüge keine Nichtzulassungsbeschwerde stützen könnte; vielmehr wäre hierfür nur die in § 133 Nr. 5 VwGO vorgesehene zulassungsfreie Revision statthaft (BVerwGE 12, 107;Beschluß vom 14. August 1967 - BVerwG 4 B 279.65 - [NJW 1968, 69 = DÖV 1968, 182]).
  • BVerwG, 04.12.1959 - VI C 455.56

    Anwendung von § 9 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) auf unter die Vorschrift des § 62 …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1980 - 5 B 100.79
    Der Zulassungsgrund nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO bezieht sich jedoch nicht auf Mängel des Verwaltungsverfahrens, sondern nur auf solche des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (BVerwGE 10, 37 [43]).
  • BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74

    Ablehnungsgründe - Tatsachenvortrag - Beweismittel - Mündliche Verhandlung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1980 - 5 B 100.79
    Aus dem Vorbringen des Klägers, daß bei der Schätzwertfeststellung die Vorschriften und Anweisungen für die Flurbereinigung in Bayern - VAF VII - fehlerhaft angewendet worden seien und das Flurbereinigungsgericht die Verbindlichkeit dieser Vorschriften verneint habe, kann kein die Zulassung der Revision rechtfertigender Verfahrensfehler hergeleitet werden, weil es sich hierbei - gleich wie diese Vorschriften rechtlich einzuordnen wären - um die Anwendung bayerischen Landesrechts handeln würde, das nach § 137 Abs. 1 VwGO nicht der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl.Beschlüsse vom 13. September 1977 - BVerwG 5 CB 68.74 - undvom 7. September 1979 - BVerwG 5 CB 56.76 -).
  • BVerwG, 14.08.1967 - IV B 279.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Mangel der Prozessfähigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1980 - 5 B 100.79
    Soweit der Kläger unter Hinweis darauf, daß im angefochtenen Urteil auf diese beanstandeten Mängel des Widerspruchsverfahrens nicht eingegangen worden sei, einen absoluten Revisionsgrund nach § 138 Nr. 6 VwGO für gegeben erachtet, ist dem entgegenzuhalten, daß er auf diese Rüge keine Nichtzulassungsbeschwerde stützen könnte; vielmehr wäre hierfür nur die in § 133 Nr. 5 VwGO vorgesehene zulassungsfreie Revision statthaft (BVerwGE 12, 107;Beschluß vom 14. August 1967 - BVerwG 4 B 279.65 - [NJW 1968, 69 = DÖV 1968, 182]).
  • BVerwG, 07.09.1979 - 5 CB 56.76

    Anspruch auf Änderung einer Abfindung auf Grund von Flurbereinigungsverfahren …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1980 - 5 B 100.79
    Aus dem Vorbringen des Klägers, daß bei der Schätzwertfeststellung die Vorschriften und Anweisungen für die Flurbereinigung in Bayern - VAF VII - fehlerhaft angewendet worden seien und das Flurbereinigungsgericht die Verbindlichkeit dieser Vorschriften verneint habe, kann kein die Zulassung der Revision rechtfertigender Verfahrensfehler hergeleitet werden, weil es sich hierbei - gleich wie diese Vorschriften rechtlich einzuordnen wären - um die Anwendung bayerischen Landesrechts handeln würde, das nach § 137 Abs. 1 VwGO nicht der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl.Beschlüsse vom 13. September 1977 - BVerwG 5 CB 68.74 - undvom 7. September 1979 - BVerwG 5 CB 56.76 -).
  • BVerwG, 20.10.1980 - 5 B 104.79

    Rechtmäßigkeit geringfügiger Änderungen während des Flurbereinigungsverfahrens - …

    Die Wirksamkeit der von niemandem angefochtenen Gebietsänderungsanordnung vom 2. Juli 1976 war vom Kläger auch nicht bestritten worden; er mußte vielmehr - wie sich aus seinem Vorbringen in der Verwaltungsstreitsache BVerwG 5 B 100.79, auf das er im vorliegenden Verfahren Bezug genommen hat, ergibt - von der Wirksamkeit der Gebietsänderung ausgehen, um die Schätzwertfeststellung der dadurch in das Verfahren Leuzendorf einbezogenen Flurstücke anzufechten.

    Die vom Kläger gerügte Nichtverbindung der vorliegenden Planklage mit den den Streitgegenstand des Verwaltungsstreitverfahrens BVerwG 5 B 100.79 bildenden Schätzwertbeschwerden ergibt keinen Verfahrensmangel.

  • BVerwG, 18.09.1986 - 5 B 141.84

    Beanstandung der zugewiesenen Abfindung im Rahmen eines …

    Scheidet eine Zulassung der Revision wegen der hier für die Entscheidung in der Hauptsache nach § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO geltend gemachten Zulassungsgründe aus, dann kann auch eine Zulassung wegen des hinsichtlich der Kostenentscheidung vorgebrachten Zulassungsgrundes nicht erfolgen, weil sonst das Revisionsgericht die nicht mehr anfechtbare Hauptsacheentscheidung daraufhin überprüfen müßte, wie in der Kostenentscheidung, die von der Entscheidung in der Hauptsache abhängt, zu verfahren wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 5 B 100.79 - und 20. Oktober 1980 - BVerwG 5 B 104.79 - ferner Beschlüsse vom 13. Juni 1969 - BVerwG 8 B 22.67 - und 2. März 1972 - BVerwG 4 B 118.71 - sowie Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - ).
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