Rechtsprechung
| BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 104.03, 5 PKH 94.03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Regelungen über das Wiederaufgreifen des Verfahrens - Rücknahme bzw. Widerruf eines Verwaltungsaktes - Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Verwaltungsakts - Ermessensentscheidung der Behörde über das Wiederaufgreifen
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Zulassung der Revision wegen Divergenz - Bestehen eines allgemeinen strikten Anspruchs auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens und den Erlass eines Zweitbescheides - Systematische Unterscheidung zwischen der zu ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 14 A 1496/01
- BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 104.03, 5 PKH 94.03
Wird zitiert von ... (49) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72
Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 104.03
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass der Betroffene nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht - vorbehaltlich abweichender sondergesetzlicher Regelungen - keinen allgemeinen strikten Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens und den Erlass eines Zweitbescheides hat, und zwar in der Regel auch dann nicht, wenn der Ursprungsverwaltungsakt rechtswidrig ist (vgl. BVerwGE 44, 333 ; 48, 271 ; 60, 316 ;… s. auch Stelkens/ Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 51 Rn. 13 ); die Behörde entscheidet im Regelfall über einen Antrag auf Wiederaufgreifen nach pflichtgemäßem Ermessen, dem grundsätzlich ein Anspruch des Betroffenen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung entspricht, wobei sich das der Behörde eingeräumte Ermessen auf Null verengt, wenn die Ablehnung, in eine erneute Sachprüfung einzutreten, rechtswidrig wäre (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1976 - BVerwG 8 C 90.75 - Buchholz 412.3 § 16 BVFG Nr. 2).Unabhängig davon wäre auch diese Frage durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, dass die Rechtswidrigkeit des Ursprungsverwaltungsakts für sich allein das Ermessen der Behörde, das Verfahren im weiteren Sinne wieder aufzugreifen, nicht auf Null reduziert (BVerwGE 44, 333 ), indes ein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens besteht, wenn die Aufrechterhaltung des Erstbescheides unerträglich wäre (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1976 - VIII C 90.75 - Buchholz 412.3 § 16 BVFG Nr. 2).
2.2 Die geltend gemachte Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Januar 1974 (- BVerwG 8 C 20.72 - BVerwGE 44, 333) rechtfertigt die Zulassung der Revision hiernach nicht.
- BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86
Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde …
Auszug aus BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 104.03
Nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht kann mithin, soweit dies nicht durch eine nach § 1 Abs. 2 Satz 1 VwVfG entgegenstehende Vorschrift ausgeschlossen ist (vgl. BVerwGE 78, 332 ), eine an Gesetz und Recht gebundene Behörde aus Gründen der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ein Verfahren jederzeit von Amts wegen wieder aufgreifen mit dem Ziel, einen - möglicherweise rechtswidrigen - Verwaltungsakt zugunsten des Betroffenen durch einen der Rechtslage entsprechenden zu ersetzen (vgl. etwa BVerwGE 10, 12 ; 78, 332 : s.a. BVerwG, Beschluss vom 15. September 1992 - BVerwG 9 B 18.92 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 69).Dies schließt die Möglichkeit ein, wiederum einen ablehnenden Bescheid in der Sache zu erlassen und damit wenigstens zugunsten des Betroffenen erneut den Weg zu einer gerichtlichen Sachprüfung zu eröffnen, es sei denn, es liege bereits ein den Anspruch verneinendes rechtskräftiges verwaltungsgerichtliches Urteil vor (BVerwGE 78, 332 unter Hinweis auf BVerwGE 35, 234 ).
- BVerwG, 28.07.1976 - 8 C 90.75
Abgrenzung des örtlichen Wirkungskreises der Ausweisbehörden durch die Länder …
Auszug aus BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 104.03
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass der Betroffene nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht - vorbehaltlich abweichender sondergesetzlicher Regelungen - keinen allgemeinen strikten Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens und den Erlass eines Zweitbescheides hat, und zwar in der Regel auch dann nicht, wenn der Ursprungsverwaltungsakt rechtswidrig ist (vgl. BVerwGE 44, 333 ; 48, 271 ; 60, 316 ;… s. auch Stelkens/ Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 51 Rn. 13 ); die Behörde entscheidet im Regelfall über einen Antrag auf Wiederaufgreifen nach pflichtgemäßem Ermessen, dem grundsätzlich ein Anspruch des Betroffenen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung entspricht, wobei sich das der Behörde eingeräumte Ermessen auf Null verengt, wenn die Ablehnung, in eine erneute Sachprüfung einzutreten, rechtswidrig wäre (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1976 - BVerwG 8 C 90.75 - Buchholz 412.3 § 16 BVFG Nr. 2).Unabhängig davon wäre auch diese Frage durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, dass die Rechtswidrigkeit des Ursprungsverwaltungsakts für sich allein das Ermessen der Behörde, das Verfahren im weiteren Sinne wieder aufzugreifen, nicht auf Null reduziert (BVerwGE 44, 333 ), indes ein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens besteht, wenn die Aufrechterhaltung des Erstbescheides unerträglich wäre (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1976 - VIII C 90.75 - Buchholz 412.3 § 16 BVFG Nr. 2).
- BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73
Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer …
Auszug aus BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 104.03
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass der Betroffene nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht - vorbehaltlich abweichender sondergesetzlicher Regelungen - keinen allgemeinen strikten Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens und den Erlass eines Zweitbescheides hat, und zwar in der Regel auch dann nicht, wenn der Ursprungsverwaltungsakt rechtswidrig ist (vgl. BVerwGE 44, 333 ; 48, 271 ; 60, 316 ;… s. auch Stelkens/ Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 51 Rn. 13 ); die Behörde entscheidet im Regelfall über einen Antrag auf Wiederaufgreifen nach pflichtgemäßem Ermessen, dem grundsätzlich ein Anspruch des Betroffenen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung entspricht, wobei sich das der Behörde eingeräumte Ermessen auf Null verengt, wenn die Ablehnung, in eine erneute Sachprüfung einzutreten, rechtswidrig wäre (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1976 - BVerwG 8 C 90.75 - Buchholz 412.3 § 16 BVFG Nr. 2). - BVerwG, 20.02.1998 - 11 B 37.97
Nachtflugbeschränkungen; Widerruf einer Flughafengenehmigung; Fluglärm; …
Auszug aus BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 104.03
Soweit hierin eine fehlerhafte Anwendung der von dem Berufungsgericht nicht in Frage gestellten Rechtsprechung liegen sollte, vermag dies eine Divergenz nicht zu begründen (BVerwG; Beschluss vom 10. Juli 1995 - BVerwG 9 B 18.95 - <NVwZ-RR 1997, 191>; Beschluss vom 20. Februar 1998 - BVerwG 11 B 39.97 - <NVwZ 1998, 850>; stRspr). - BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68
Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten
Auszug aus BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 104.03
Dies schließt die Möglichkeit ein, wiederum einen ablehnenden Bescheid in der Sache zu erlassen und damit wenigstens zugunsten des Betroffenen erneut den Weg zu einer gerichtlichen Sachprüfung zu eröffnen, es sei denn, es liege bereits ein den Anspruch verneinendes rechtskräftiges verwaltungsgerichtliches Urteil vor (BVerwGE 78, 332 unter Hinweis auf BVerwGE 35, 234 ). - BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95
Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer …
Auszug aus BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 104.03
Soweit hierin eine fehlerhafte Anwendung der von dem Berufungsgericht nicht in Frage gestellten Rechtsprechung liegen sollte, vermag dies eine Divergenz nicht zu begründen (BVerwG; Beschluss vom 10. Juli 1995 - BVerwG 9 B 18.95 - <NVwZ-RR 1997, 191>; Beschluss vom 20. Februar 1998 - BVerwG 11 B 39.97 - <NVwZ 1998, 850>; stRspr). - BVerwG, 15.09.1992 - 9 B 18.92
Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens im engeren Sinne neue Beweismittel - …
Auszug aus BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 104.03
Nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht kann mithin, soweit dies nicht durch eine nach § 1 Abs. 2 Satz 1 VwVfG entgegenstehende Vorschrift ausgeschlossen ist (vgl. BVerwGE 78, 332 ), eine an Gesetz und Recht gebundene Behörde aus Gründen der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ein Verfahren jederzeit von Amts wegen wieder aufgreifen mit dem Ziel, einen - möglicherweise rechtswidrigen - Verwaltungsakt zugunsten des Betroffenen durch einen der Rechtslage entsprechenden zu ersetzen (vgl. etwa BVerwGE 10, 12 ; 78, 332 : s.a. BVerwG, Beschluss vom 15. September 1992 - BVerwG 9 B 18.92 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 69). - BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 90.79
Häftlingshilfebescheinigung - Leistungsbehörden - Wiederaufgreifen des …
Auszug aus BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 104.03
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass der Betroffene nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht - vorbehaltlich abweichender sondergesetzlicher Regelungen - keinen allgemeinen strikten Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens und den Erlass eines Zweitbescheides hat, und zwar in der Regel auch dann nicht, wenn der Ursprungsverwaltungsakt rechtswidrig ist (vgl. BVerwGE 44, 333 ; 48, 271 ; 60, 316 ;… s. auch Stelkens/ Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 51 Rn. 13 ); die Behörde entscheidet im Regelfall über einen Antrag auf Wiederaufgreifen nach pflichtgemäßem Ermessen, dem grundsätzlich ein Anspruch des Betroffenen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung entspricht, wobei sich das der Behörde eingeräumte Ermessen auf Null verengt, wenn die Ablehnung, in eine erneute Sachprüfung einzutreten, rechtswidrig wäre (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1976 - BVerwG 8 C 90.75 - Buchholz 412.3 § 16 BVFG Nr. 2). - BVerwG, 05.01.2001 - 4 B 57.00
Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Revisionsgrundes der Divergenz …
Auszug aus BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 104.03
2.1 Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung der dort genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht; eine fehlerhafte Anwendung eines nicht bestrittenen Rechtssatzes im Einzelfall rechtfertigt eine Divergenzzulassung nicht (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2001 - BVerwG 4 B 57.00 - <NVwZ-RR 2001, 422>). - BVerwG, 14.10.1959 - IV C 136.58
- BVerwG, 12.11.1997 - 11 B 39.97
Einstellung eines Beschwerdeverfahrens nach Rücknahme der Beschwerde durch die …
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2004 - 3 L 403/01
Zustellung des Widerspruchsbescheides und Wiederaufgreifen des Verfahrens
Zwar ist eine Behörde danach, wie § 51 Abs. 5 VwVfG LSA zeigt, grundsätzlich befugt, im Wege pflichtgemäßen Ermessens ein bestandskräftig abgeschlossenes Verfahren auch dann wiederaufzugreifen (sog. Wiederaufgreifen im weiteren Sinne), wenn und soweit die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen im engeren Sinne nach § 51 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 VwVfG LSA nicht vorliegen (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Beschl. v. 15.9.1992 - 9 B 18/92 -, NVwZ-RR 1993, 667;… Urt. v. 27.1.1994 - 2 C 12.92 -, BVerwGE 95, 86 [92]; Beschl. v. 23.2.2004 - 5 B 104/03 -, Juris jeweils m.w.N.).Einen strikten Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens und den Erlass eines Zweitbescheids hat der Betroffene in der Regel auch dann nicht, wenn der Ursprungsverwaltungsakt (schlicht) rechtswidrig ist (…BVerwG, Urt. v. 30.1.1974 - VIII C 20.72 -, BVerwGE 44, 333 [336]; Beschl. v. 23.2.2004 - 5 B 104/03 -, Juris).
Vielmehr ist eine entsprechende Ermessensreduzierung auf Null lediglich dann anzunehmen, wenn sich aus dem Zusammenhang mit anderen Rechtsvorschriften oder angesichts der besonderen Umstände des konkreten Falles ergibt, dass eine Aufrechterhaltung der bestandskräftigen Entscheidung schlechthin unerträglich wäre, etwa weil die Sachentscheidung offensichtlich fehlerhaft oder ein Verstoß gegen Treu und Glauben oder die guten Sitten vorläge (…BVerwG, Urt. v. 27.1.1994 - 2 C 12.92 -, BVerwGE 95, 86 [92]; Beschl. v. 23.2.2004 - 5 B 104/03 -, Juris, Beschl. v. 23.6.2004 - 1 WB 12.04 -, Juris; OVG LSA, Beschl. v. 1.4.2004 - 2 O 305/04 - Kemper, NVwZ 1985, 872 [874] jeweils m.w.N.).
Vom Ausgangspunkt trifft es zu, dass die Befugnis zum Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne die Möglichkeit für die Behörde einschließt, wiederum einen ablehnenden Bescheid in der Sache zu erlassen (sog. Zweitbescheid) und damit zugunsten des Betroffenen erneut den Weg zu einer gerichtlichen Sachprüfung zu eröffnen (…BVerwG, Urt. v. 15.12.1987 - 9 C 285.86 -, BVerwGE 78, 332 [340]; Beschl. v. 23.2.2004 - 5 B 104/03 -, Juris).
Tritt eine Behörde nach entsprechender Ermessensentscheidung in eine erneute Sachprüfung ein und lehnt nach neuerlicher Sachprüfung den Erlass des begünstigenden Verwaltungsakts (unter Aufhebung des ablehnenden Ursprungsbescheids) erneut ab, unterliegt diese neuerliche Sachentscheidung nach allgemeinen Grundsätzen in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (BVerwG, Beschl. v. 23.2.2004 - 5 B 104/03 -, Juris m.w.N.).
Zwar korrespondiert mit der Verpflichtung der Behörde, über die Frage des Wiederaufgreifens im weiteren Sinne nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ein Anspruch des Betroffenen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (…BVerwG, Urt. v. 15.12.1987 - 9 C 285.86 -, BVerwGE 78, 332 [338]; Beschl. v. 23.2.2004 - 5 B 104/03 -, Juris;… Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 51 Rn. 15).
- BVerwG, 19.12.2007 - 9 A 22.06
Verwaltungsrechtsweg; erweiterte Prüfungskompetenz; Klagebefugnis; Schutznormen; …
Wenn daraufhin - wie im vorliegenden Fall bezüglich der Ausgleichsmaßnahme A 4 - eine Planänderung abgelehnt wird, ist damit zugunsten des Vorhabenträgers erneut der Weg zu einer gerichtlichen Sachprüfung eröffnet, es sei denn, es liegt bereits ein sein Begehren verneinendes rechtskräftiges verwaltungsgerichtliches Urteil vor (vgl. Beschluss vom 23. Februar 2004 - BVerwG 5 B 104.03 - juris Rn. 8 unter Hinweis auf das Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 ). - VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 11 S 759/06
Bestands- bzw. rechtskräftige Ausweisungsverfügung; Wiederaufgreifen bei Änderung …
Eine Behörde ist nämlich auch dann, wenn kein Wiederaufgreifensgrund i. S. des § 51 Abs. 1 LVwVfG vorliegt, befugt, ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren nach pflichtgemäßem Ermessen zugunsten des Betroffenen wiederaufzugreifen, um unter Aufhebung oder Abänderung des Erstbescheids eine neue Sachentscheidung zu treffen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.09.2000 - 2 C 5/99 -, BayVBl 2001, 216 = DVBl. 2001, 726; Beschl. v. 23.02.2004 - 5 B 104/03 -, juris; Beschl. v. 25.05.1981 - 8 B 89.80 -, NJW 1981, 2595 = Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 9 m.w.N;… ebenso Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht I, 12. Aufl. 2007, § 51 VI 2 b), S. 602; so wohl auch Rennert, a.a.O., § 121 Rn. 34).
- OVG Sachsen, 29.08.2023 - 2 A 370/22
Approbation; Vorrang der Gleichwertigkeitsprüfung; Kenntnisprüfung
Diese Vorschrift räumt der Klägerin ein subjektives öffentliches Recht auf fehlerfreie Ermessensentscheidung der Behörde (hier: des Landesprüfungsamts) über ein Wiederaufgreifen der mit den Prüfungsbescheiden vom 30. Oktober 2018 und 20. Februar 2019 bestandskräftig abgeschlossenen Prüfungsverfahren - und eine mögliche Rücknahme (Aufhebung) dieser Bescheide - ein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. Februar 2004 - 5 B 104.03 -, juris Rn. 7 f. unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 23. Juli 1980 - 8 C 90.79 -, juris Rn. 32 und Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl., § 48 Rn. 34 und § 51 Rn. 6, jeweils m. w. N.). - VG Weimar, 17.02.2009 - 4 K 993/07
Recht der Landesbeamten; Zum Anspruch eines gegen seinen Willen in …
Der gestellte Antrag kann zwar, muss aber die Ermessenserwägungen nicht einschränken, da die Behörde jederzeit auch von Amts wegen ein Wiederaufgreifen i.w.S. betreiben könnte (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 23.02.2004 - 5 B 104/03, 5 PKH 94/03 -, zitiert nach juris).nem Bestand auf Grund einer Ermessensentscheidung hat (Wiederaufgreifen im weiteren Sinne), von einem Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG (Wiederaufgreifen im engeren Sinne) zu trennen ist (vgl. nur: BVerwG, Beschl. vom 23.02.2004 - 5 B 104/03 - juris).
Allein der Umstand, dass der Ursprungsverwaltungsakt - hier die Teilzeitanordnung - rechtswidrig ist, vermittelt dem Betroffenen nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht - vorbehaltlich abweichender sondergesetzlicher Regelungen - aber noch keinen allgemeinen strikten Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens und den Erlass eines Zweitbescheides (vgl. BVerwGE 44, 333 [336]; 48, 271 [278 f.]; 60, 316 [325 f.]; BVerwG, Beschl. vom 23.02.2004 - 5 B 104/03- juris m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - 11 A 1810/11
Wiederaufgreifen des Aufnahmeverfahrens hinsichtlich eines Anspruchs auf …
Rn. 6 Vgl. speziell für das Vertriebenenrecht BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2004 5 B 104.03 (5 PKH 94.03) , juris, Rdnr. 8, m. w. N.Rn. 15 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1984 8 B 56.84 , NVwZ 1985, 265; ferner BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2004 5 B 104.03 (5 PKH 94.03) - für das Vertriebenenrecht.
Rn. 24 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2004 5 B 104.03 (5 PKH 94.03) , juris, Rdnr. 8.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 4 A 2426/15 Rn. 64 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.2.2004 - 5 B 104.03 u. a. -, juris, Rn. 8, sowie Urteil vom 14.6.2017 - 8 C 7.16 -, BVerwGE 159, 136 = juris, Rn. 33.
- VG Minden, 05.11.2008 - 11 K 2922/08
Antrag auf Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Verfahrens nach …
Rn. 28 Vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.10.1984 - 8 B 56/84 -, NVwZ 1985, 265; Beschluss vom 23.2.2004 - 5 B 104/03 - OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2004 - 2 A 4740/03 -.Rn. 30 Vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22.10.1984 - 8 B 56/84 -, NVwZ 1985, 265; Beschluss vom 23.2.2004 - 5 B 104/03 - OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2004 - 2 A 4740/03 -.
- VGH Bayern, 30.07.2009 - 1 B 08.2890
Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungsverfahrens; Nachbar; neues Beweismittel
Dieser Anspruch "verdichtet" sich aber nur dann zu einem Anspruch auf Rücknahme des Verwaltungsakts, wenn die Aufrechterhaltung der Genehmigung ihm gegenüber "schlechthin unerträglich" wäre (BVerwG vom 23.2.2004 - 5 B 104.03 - juris; vom 20.10.2004 BVerwGE 122, 103 = NVwZ 2005, 462 = BayVBl 2005, 414; Ziekow, VwVfG, § 51 RdNr. 27). - BVerwG, 13.04.2021 - 1 B 10.21
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen einer …
Dies schließt die Möglichkeit ein, wiederum einen ablehnenden Bescheid in der Sache zu erlassen und damit wenigstens zugunsten des Betroffenen erneut den Weg zu einer gerichtlichen Sachprüfung zu eröffnen, es sei denn, es liegt bereits ein den Anspruch verneinendes rechtskräftiges verwaltungsgerichtliches Urteil vor (BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2004 - 5 B 104.03 - juris Rn. 8 m.w.N.).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin geklärt, dass der Betroffene nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht - vorbehaltlich abweichender sondergesetzlicher Regelungen - keinen allgemeinen strikten Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens und den Erlass eines Zweitbescheides hat, und zwar in der Regel auch dann nicht, wenn der Ursprungsverwaltungsakt rechtswidrig ist; die Behörde entscheidet im Regelfall über einen Antrag auf Wiederaufgreifen nach pflichtgemäßem Ermessen, dem grundsätzlich ein Anspruch des Betroffenen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung entspricht, wobei sich das der Behörde eingeräumte Ermessen auf null verengt, wenn die Ablehnung, in eine erneute Sachprüfung einzutreten, rechtswidrig wäre (BVerwG, Beschluss vom 23. Februar 2004 - 5 B 104.03 - juris Rn. 8 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 9 S 1099/08
Wiederaufgreifen des Verfahrens
- OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14
Meistbegünstigungsgrundsatz; Meistbegünstigungsprinzip; objektiver …
- OVG Niedersachsen, 25.11.2004 - 8 LA 218/04
Berücksichtigung; Bestandskraft; Bewerber; Bewerberliste; Dreimonatsfrist; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2005 - 10 A 4166/02
Verweigerung der Vornahme einer Bauzustandsbesichtigung der Heizungsanlage durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2006 - 13 A 910/04
Tierseuchenkasse muss auch die Kosten der Beseitigung seuchenkranker oder …
- VG Freiburg, 25.03.2009 - 2 K 1638/08
Erweiterung der Ersatzschulgenehmigung einer Freien Waldorfschule um das Recht …
- VG Köln, 20.03.2026 - 18 K 1919/24
- BVerwG, 08.08.2018 - 5 PB 1.18
Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu der Einstellung eines …
- VG Augsburg, 12.04.2018 - Au 2 K 17.1265
Zeitlicher Anwendungsbereich der Doppelanrechnung von Zeiten einer besonderen …
- VG München, 06.07.2015 - M 21 K 13.3309
Kein Anspruch auf Unfallruhegehalt aufgrund eines bestandskräftig gewordenen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2012 - 4 B 2.10
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Ersetzungsbefugnis im Rahmen der …
- VG Trier, 28.10.2020 - 9 K 2026/20
Rücknahme einer Entscheidung über das Wiederaufgreifen des Verfahrens zur …
- OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2020 - 2 LB 8/20
Doppelte Berücksichtigung von Zeiten besonderer Auslandsverwendung im Rahmen der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2011 - 12 A 1901/10
Eröffnung der Möglichkeit eines Folgeantrags aufgrund der Verlagerung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2008 - 12 A 417/07
Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen …
- VG München, 06.07.2015 - M 21 K 14.1065
Bestandskräftiger Grundlagenbescheid, der eine fortbestehende psychische …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - 12 A 1840/09
Änderung der inhaltlichen Reichweite des Abstammungsbegriffs des § 6 Abs. 2 S 1 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2009 - 12 A 3327/08
Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens aufgrund eines erst später erlangten …
- VG München, 06.07.2015 - Bayerisches Verwaltungsgericht MünchenM 21 K 14.1065
Grundlagenbescheid, Bestandskraft, psychische Erkrankung, Dienstunfall, …
- VG Gießen, 21.10.2016 - 4 K 203/16
Aufgedrängter Bescheid
- VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 30.09.2011 - 4/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 12 A 1842/09
Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Aufnahmebescheides bei Geltendmachung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2011 - 12 A 2096/10
Begründung eines Anspruch auf Rücknahme eines Verwaltungsaktes durch die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2011 - 12 A 1278/10
Notwendigkeit des Vorliegens einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2010 - 12 A 575/09
Nachweis der familiären Vermittlung der Sprachkenntnisse bei einer das …
- VG Augsburg, 11.10.2018 - Au 2 K 17.1276
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Verfahrens
- VG Ansbach, 07.11.2013 - AN 11 K 13.01336
Rechtskräftige Entscheidung über Ruhegehaltfähigkeit der Fliegerzulage
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2011 - 12 A 1279/10
Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2010 - 12 A 2433/09
Bindung an die Rechtsauffassung des Gerichts bei Neubescheidung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - 12 A 2430/09
Anforderungen an die Annahme einer deutschen Volkszugehörigkeit; Notwendigkeit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2008 - 12 A 2239/07
- VG Augsburg, 15.10.2015 - Au 2 K 15.295
Wideraufgreifen, Verfassungsprinzip, Ermessensentscheidung, Ruhestandsbeamter, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2013 - 11 A 1251/12
Erneute Bescheidung eines unter Berufung auf die Abstammung von Großeltern …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2010 - 12 A 822/10
Wiederaufnahmeverfahren über die zuvor erfolgte Ablehnung der Anerkennung als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2010 - 12 A 2223/09
Anforderungen an den Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens …
- VG Kassel, 14.04.2005 - 7 E 1587/03
Wiederaufgreifen des Verfahrens aufgrund eines Erkenntnisfortschritts.
- VG Minden, 03.06.2009 - 3 K 1595/08
Anerkennung einer niederländischen Lehramtsbefähigung für eine Grundschule nach …
- VG Köln, 26.03.2012 - 7 K 6621/10
Voraussetzungen für die Aufnahme von Spätaussiedlern nach Maßgabe des § 27 Abs. 1 …
- VG Hannover, 06.08.2009 - 6 A 3889/08
Betätigung des Ermessens
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