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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.07.2009

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09 (5 B 107.08)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13544
BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09 (5 B 107.08) (https://dejure.org/2010,13544)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2010 - 5 B 53.09 (5 B 107.08) (https://dejure.org/2010,13544)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 5 B 53.09 (5 B 107.08) (https://dejure.org/2010,13544)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und Anwendbarkeit in Fällen des bloßen erneuten Vorbringens eigener Ansichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und Anwendbarkeit in Fällen des bloßen erneuten Vorbringens eigener Ansichten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09
    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ).
  • BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03

    Zum so genannten Dosenpfand

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht nicht, bei der Würdigung des Vorbringens den (tatsächlichen und rechtlichen) Vorstellungen eines Verfahrensbeteiligten zu folgen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004 - 1 BvR 179/03 - NVwZ 2005, 204; s.a. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - BVerwG 5 C 7.07 - juris).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09
    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ).
  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 3501/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09
    Dies gilt auch, soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. September 2009 - 1 BvR 3501/08 - (juris) Bezug nimmt, wonach der Anspruch auf rechtliches Gehör auch unter Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes die Berücksichtigung von (hilfsweise gestellten) Beweisanträgen nicht gebiete, wenn die angebotenen Beweise nicht sachdienlich oder aus Rechtsgründen unerheblich seien; eine derartige Nichtberücksichtigung dürfe aber nicht auf sachfremde Erwägungen gestützt werden.
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09
    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfG, u.a. Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 ).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09
    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfG, u.a. Beschluss vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1086/74 - BVerfGE 40, 101 ).
  • BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09

    Zulässigkeit einer "außerordentlichen Beschwerde" wegen greifbarer …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09
    Das ist aber nicht Aufgabe und Gegenstand einer Anhörungsrüge nach § 152a VwGO (Beschluss vom 8. Juni 2009 - BVerwG 5 PKH 6.09 - juris).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 5 C 7.07

    Berücksichtigung der Erwägungen der Beteiligten im Rahmen der …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht nicht, bei der Würdigung des Vorbringens den (tatsächlichen und rechtlichen) Vorstellungen eines Verfahrensbeteiligten zu folgen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004 - 1 BvR 179/03 - NVwZ 2005, 204; s.a. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - BVerwG 5 C 7.07 - juris).
  • BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 107.08

    Anspruch auf mündliche Verhandlung oder mündliche Anhörung gem. Art. 103 Abs. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juli 2009 (BVerwG 5 B 107.08 und 5 PKH 3.09 ) wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 03.01.2017 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer; …

    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 …und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 2.15

    Erneute Anfechtbarkeit einer Entrscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit …

    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 …und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 B 9.15

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Anhörungsrüge

    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 …und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 3.15

    Ungeeignetheit einer Anhörungsrüge zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit …

    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 …und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12

    Entscheidende Bestätigung der Gleichwertigkeit von medizinischen Methoden durch …

    Der Kläger hätte dementsprechend, um eine Verletzung dieses Grundsatzes darzutun, schlüssig darlegen müssen, dass sein Vorbringen vom Berufungsgericht entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (vgl. Beschluss vom 8. Juni 2010 - BVerwG 5 B 53.09 - juris; BVerfG, u.a. Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ).
  • BVerwG, 05.09.2025 - 5 B 12.25
    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. etwa BVerfG, u. a. Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 4.15

    Ungeeignetheit einer Anhörungsrüge zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit …

    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 …und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.2025 - 5 B 10.25
    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m. w. N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 (5 B 107.08 ) - juris Rn. 2 …und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 (8 B 30.13 ) - juris Rn. 2 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 17.08.2015 - 5 B 55.15

    Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. Verletzung der Kenntnisnahme des Vorbringens …

    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 …und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 5.15

    Gewährung des rechtlichen Gehörs i.R.e. Anhörungsrüge

    Es ist daher verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Begründungsteile des Vorbringens in den gerichtlichen Entscheidungsgründen zu schließen, das Gericht habe sich nicht mit den darin enthaltenen Argumenten befasst (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1976 - 2 BvR 558/75 - BVerfGE 42, 364 und vom 15. April 1980 - 1 BvR 1365/78 - BVerfGE 54, 43 m.w.N.; BVerwG, Beschlüsse vom 8. Juni 2010 - 5 B 53.09 - juris Rn. 2 …und vom 3. Juli 2014 - 8 B 20.14 - juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 6.15

    Ungeeignetheit einer Anhörungsrüge zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit …

  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 B 10.15

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Anhörungsrüge

  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 B 11.15

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Anhörungsrüge

  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 B 8.15

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 25.04.2017 - 11 ZB 17.505

    Erfolglose Anhörungsrüge gegen die Ablehnung eines Antrages auf Zulassung der …

  • BVerwG, 17.08.2015 - 5 B 56.15

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs mit der Anhörungsrüge

  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 B 12.15

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 14.07.2023 - 5 B 12.23

    Anhörungsrüge der Prozesspartei wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung …

  • BVerwG, 14.07.2023 - 5 B 14.23

    Offensichtliche Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs; Gebot des rechtlichen …

  • VGH Bayern, 06.06.2018 - 11 ZB 18.988

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2010 - 12 A 3300/08

    Verweigerung der Verlängerung der Förderungshöchstdauer um den Zeitraum einer …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 107.08 (5 PKH 3.09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14925
BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 107.08 (5 PKH 3.09) (https://dejure.org/2009,14925)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.2009 - 5 B 107.08 (5 PKH 3.09) (https://dejure.org/2009,14925)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 5 B 107.08 (5 PKH 3.09) (https://dejure.org/2009,14925)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf mündliche Verhandlung oder mündliche Anhörung gem. Art. 103 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de

    VwGO § 125 Abs. 2; VwGO § 130a; GG Art. 103 Abs. 1
    Anspruch auf mündliche Verhandlung oder mündliche Anhörung gem. Art. 103 Abs. 1 GG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 107.08
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG ergibt sich kein Anspruch auf mündliche Verhandlung oder mündliche Anhörung (vgl. BVerfGE 89, 381 ).

    Vielmehr liegen unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 130a VwGO die Wahl der Verfahrensart und die Form der Anhörung grundsätzlich im Ermessen des Gerichts (vgl. BVerfGE 89, 381 ).

  • BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Rechtsliches Gehör im …

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 107.08
    Der durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör vermittelt vielmehr das Recht, vor Gericht Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (vgl. BVerfGE 6, 19 ; 15, 303 ), welches ohne Weiteres auch durch eine schriftliche Anhörung beachtet werden kann.

    Dementsprechend ist das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlung kein Verfassungsgrundsatz, sondern nur eine - einfachrechtliche - Prozessmaxime (vgl. BVerfGE 15, 303 ).

  • BVerwG, 03.02.1999 - 4 B 4.99
    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 107.08
    Die Ermessensentscheidung des Berufungsgerichts nach § 130a VwGO, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, ist revisionsrechtlich nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüfbar (vgl. Beschluss vom 3. Februar 1999 - BVerwG 4 B 4.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 33 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.04.1969 - 2 BvR 552/63

    Gnadengesuch

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 107.08
    Es ist Sache des (einfachen) Gesetzgebers, wieweit er in einem bestimmten Verfahren einen Anspruch auf mündliche Verhandlung einräumen will (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 25, 352 ; 36, 85 ).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages …

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 107.08
    Die Beschwerde zeigt nicht substanziiert und schlüssig auf, welchen Vortrag der Prozessbevollmächtigte des Klägers im Einzelnen im Schriftsatz vom 18. September 2008 gehalten hat und welches konkrete Vorbringen dem Oberverwaltungsgericht unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 15. Mai 2008 - BVerwG 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025 m.w.N.) Anlass für eine erneute Anhörungsmitteilung sein musste.
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 107.08
    Es ist Sache des (einfachen) Gesetzgebers, wieweit er in einem bestimmten Verfahren einen Anspruch auf mündliche Verhandlung einräumen will (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 25, 352 ; 36, 85 ).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 107.08
    Es ist Sache des (einfachen) Gesetzgebers, wieweit er in einem bestimmten Verfahren einen Anspruch auf mündliche Verhandlung einräumen will (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 25, 352 ; 36, 85 ).
  • BVerwG, 22.06.2007 - 10 B 56.07

    Voraussetzungen einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Verfahren nach § …

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 107.08
    Der Prozessbevollmächtigte des Klägers beschränkte sich im Wesentlichen auf eine Wiederholung des bisherigen Vorbringens des Klägers (s. a. Beschluss vom 22. Juni 2007 - BVerwG 10 B 56.07 - juris).
  • BVerfG, 13.11.1956 - 1 BvR 513/56

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 107.08
    Der durch Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör vermittelt vielmehr das Recht, vor Gericht Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (vgl. BVerfGE 6, 19 ; 15, 303 ), welches ohne Weiteres auch durch eine schriftliche Anhörung beachtet werden kann.
  • BVerwG, 11.12.1997 - 2 B 117.97

    Verwaltugsprozeßrecht - Berufungszurückweisung durch Beschluß trotz Widerspruchs, …

    Auszug aus BVerwG, 30.07.2009 - 5 B 107.08
    Allein der Widerspruch des Klägers gegen eine beabsichtigte Entscheidung nach § 130a VwGO macht diese noch nicht fehlerhaft (vgl. Beschluss vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 2 B 117.97 - juris).
  • BVerwG, 24.05.2023 - 5 B 20.22

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; …

    Für das Berufungsverfahren im Verwaltungsprozess schreibt das Gesetz nicht zwingend eine mündliche Verhandlung vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2009 - 5 B 107.08 <5 PKH 3.09 > - juris Rn. 3 m. w. N.).

    Dem Anspruch auf rechtliches Gehör wird in diesem Fall zunächst dadurch genügt, dass die Beteiligten nach § 130a Satz 2 i. V. m. § 125 Abs. 2 Satz 3 VwGO vor der Entscheidung ordnungsgemäß gehört werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2009 - 5 B 107.08 <5 PKH 3.09 > - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 14.06.2019 - 7 B 25.18

    Mündliche Verhandlung; Schriftsatzfrist; Verwirkung; Vorverfahren; Widerspruch; …

    Durch die Anhörung im Rahmen des § 130a VwGO ist den Beteiligten in ausreichendem Maße rechtliches Gehör sowohl im Hinblick auf die Wahl der Verfahrensart als auch im Hinblick auf die tatsächlichen und rechtlichen Fragen des Rechtsstreits gewährt worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2009 - 5 B 107.08 - juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2012 - 8 ME 94/12

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen ausreisepflichtigen …

    Aus Art. 103 Abs. 1 GG ergibt sich indes schon kein Anspruch auf eine mündliche Anhörung der Verfahrenspartei durch das Gericht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.2.1994 - 1 BvR 765/89 u.a. -, BVerfGE 89, 381, 391; BVerwG, Beschl. v. 30.7.2009 - 5 B 107.08 -, juris Rn. 3).

    Vermittelt wird vielmehr nur das Recht, vor Gericht Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.3.1963 - 2 BvR 629/62 u.a. -, BVerfGE 15, 303, 307), welches ohne Weiteres auch durch eine schriftliche Anhörung beachtet werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.7.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juli 2009 (BVerwG 5 B 107.08 und 5 PKH 3.09 ) wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 30.07.2020 - 8 ZB 20.1288

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Pflanzen auf einem Grundstück

    Demnach ist es Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, in welcher Weise rechtliches Gehör gewährt werden soll (…BVerfG, B.v. 3.7.2019 - 1 BvR 2811/18 - NJW 2019, 2919 = juris Rn. 9; BVerwG, B.v. 30.7.2009 - 5 B 107.08 u.a. - juris Rn. 3).
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