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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 111.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12018
BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 111.08 (https://dejure.org/2009,12018)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.2009 - 5 B 111.08 (https://dejure.org/2009,12018)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 5 B 111.08 (https://dejure.org/2009,12018)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Tatsächliche Anforderungen an das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs im Hinblick auf eine Vermögensverfügung i.R.d. Geltendmachung eines Anspruchs auf Ausbildungsförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 27 Abs. 1
    Tatsächliche Anforderungen an das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs im Hinblick auf eine Vermögensverfügung i.R.d. Geltendmachung eines Anspruchs auf Ausbildungsförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 111.08
    Dies setzt nämlich voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18; vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Hinsichtlich des von der Beschwerde behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz muss dementsprechend nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dargelegt werden, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26; vom 28. Juli 2008 - BVerwG 8 B 31.08 - juris).

    Die Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, erfordert nämlich regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (Beschlüsse vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25; vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum; …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 111.08
    Anders als die Beschwerde meint, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13. Januar 1983 entschieden (BVerwG 5 C 103.80 - Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 1), dass es auch im Ausbildungsförderungsrecht die Rechtsfigur des Rechtsmissbrauchs gibt und dem Auszubildenden Vermögen weiterhin zugerechnet werden kann, das er unentgeltlich und insoweit im Einzelfall rechtsmissbräuchlich an Dritte übertragen hat (vgl. auch Urteil vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 12.08 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 111.08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann aber in Fällen, in denen ein Urteil auf mehrere die Entscheidung selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision gegen dieses Urteil nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 53; vom 24. Mai 2007 - BVerwG 4 BN 16.07 u.a. - BauR 2007, 2041).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 103.80

    Anrechnung von Vermögen eines Auszubildenden - Berücksichtigung …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 111.08
    Anders als die Beschwerde meint, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13. Januar 1983 entschieden (BVerwG 5 C 103.80 - Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 1), dass es auch im Ausbildungsförderungsrecht die Rechtsfigur des Rechtsmissbrauchs gibt und dem Auszubildenden Vermögen weiterhin zugerechnet werden kann, das er unentgeltlich und insoweit im Einzelfall rechtsmissbräuchlich an Dritte übertragen hat (…vgl. auch Urteil vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 12.08 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 111.08
    Dies setzt nämlich voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18; vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 111.08
    Dies wäre nur der Fall, wenn in der Beschwerdebegründung in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dargelegt wird, dass für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine konkrete fallübergreifende Rechtsfrage bedeutsam war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung oder zu einer Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr; vgl. Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19).
  • BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 111.08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann aber in Fällen, in denen ein Urteil auf mehrere die Entscheidung selbstständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision gegen dieses Urteil nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 53; vom 24. Mai 2007 - BVerwG 4 BN 16.07 u.a. - BauR 2007, 2041).
  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht - …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 111.08
    Die Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, erfordert nämlich regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (Beschlüsse vom 19. März 1991 - BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25; vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 28.07.2008 - 8 B 31.08

    Voraussetzungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzung …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 111.08
    Hinsichtlich des von der Beschwerde behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz muss dementsprechend nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dargelegt werden, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26; vom 28. Juli 2008 - BVerwG 8 B 31.08 - juris).
  • BVerwG, 25.10.1978 - 8 C 55.75

    Bewilligung öffentlicher Mittel - Errichtung von Familienheimen - Gesetzliche …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 111.08
    Die von ihr zur Begründung der Divergenz allein herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Oktober 1978 - BVerwG 8 C 55.75 - BVerwGE 56, 354) verhält sich, gerade auch soweit sie den Mangel eines Antragsformulars erwähnt, zur Frage der Verletzung der "Rangfolgebestimmung des § 26 Abs. 1 Nr. 4 II. WoBauG" im Rahmen der Prüfung eines Anspruchs auf Förderung von Familienheimen.
  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger …

    Aus diesem Grund stellt sich eine unentgeltliche Vermögenszuwendung an Dritte ausbildungsförderungsrechtlich grundsätzlich als Rechtsmissbrauch dar (vgl. Urteile vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 103.80 - Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 1 S. 4 ff. …und vom 30. Juni 2010 - BVerwG 5 C 2.10 - juris Rn. 12 und Beschluss vom 19. Mai 2009 - BVerwG 5 B 111.08 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 222/07

    Rückforderung von BAföG-Leistungen; Darlehensgewährung; Rückzahlungspflicht; …

    So hat das Bundesverwaltungsgericht eine Vermögensübertragung des Auszubildenden unabhängig von ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit im Fall eines Rechtsmissbrauchs, der eine Fallgruppe des Verstoßes gegen Treu und Glauben darstellt, für unbeachtlich erklärt (…BVerwG, Urt. v. 13.01.1983 - 5 C 103.80 - NJW 1983, 2829 (2830);… Urt. v. 04.09.2008 a.a.O.; Beschl. v. 19.05.2009 - 5 B 111.08 -, juris; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 08.08.2007 - 12 B 07.475 - m. w. N., juris;… VGH BW, Urt. v. 21.02.1994, FamRZ 1995, 62 = juris;… ebenso Ramsauer/ Stallbaum/ Sternal, BAföG, 4. Aufl. 2005, § 28 Rdnr. 10).

    Denn die vom Kläger vorgenommene Vermögensübertragung erfüllt - wie eingangs ausgeführt - den Missbrauchstatbestand mit der Folge, dass dem Auszubildenden das Vermögen jedenfalls (ausbildungs-)förderungsrechtlich weiterhin zuzurechnen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 04.09.2008, a.a.O.; Beschl. v. 19.05.2009, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2011 - 12 A 2098/10

    Rechtsmissbräuchliches Handeln eines Auszubildenden bei rechtsgrundloser und …

    Rn. 5 Vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1983 5 C 103/80 -, DVBl 1983, 846, juris, und Beschluss vom 19. Mai 2009 - 5 B 111/08 -, juris; Bay. VGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2006 - 12 ZB 06.907 -, juris, vom 2. August 2006 - 12 C 06.491-, juris, vom 8. August 2007 - 12 ZB 07.475 -, juris, vom 20. August 2007 - 12 C 07.633 -, juris, vom 30. November 2009 - 12 ZB 09, 1232 -, juris, und Urteile vom 23. April 2008 - 12 B 06.1397 -, juris, vom 24. September 2008 - 12 B 08.1061 -, juris, vom 28. Januar 2009 - 12 B 08.824 -, BayVBl 2009, 404, juris, und vom 11. November 2009 12 BV 08.1293 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 21. Februar 1994 - 7 S 197/93 -, FamRZ 1995, 62, juris, und vom 29. April 2009 - 12 S 2493/06 -, juris; auch: Sächs. OVG, Urteil vom 26. November 2009 - 1 A 288/08 -, juris, sowie Beschlüsse vom 5. November 2010 - 1 A 600/09 -, juris, und vom 18. November 2010 - 1 A 136/10 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 25. März 2010 - 4 ME 38/10 -, NVwZ-RR 2010, 527, juris; OVG NRW, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 12 A 915/09 -.

    Rn. 12 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2009 - 5 B 111/08 -, juris.

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