Rechtsprechung
| BVerwG, 24.03.1988 - 5 B 126.87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13)
- BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 18.89
Überschreitung der Wohnflächengrenze bei mehreren Wohnungen
Diese hält sich vielmehr innerhalb der dem Gesetzgeber im Bereich gewährender Staatstätigkeit zukommenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit, der nur durch das Willkürverbot Grenzen gezogen sind (vgl. dazu allgemein: Beschlüsse vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 - Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 11 S. 1 f., vom 5. Mai 1988 - BVerwG 5 ER 270.86 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 16 S. 9 und vom 8. August 1988 - BVerwG 5 B 62.88 - Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 6 S. 1 jeweils mit Nachw. der Rspr. des BVerfG). - BVerwG, 15.06.1998 - 5 B 116.97
Ausbildungsförderung, Förderungsart; Umstellung von Zuschuß und unverzinslichem …
Namentlich die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1857) bewirkte, besonders einschneidende Umstellung der Ausbildungsförderung für Studierende von der Förderungsart des verlorenen Zuschusses auf eine reine Darlehensförderung hat das Bundesverwaltungsgericht als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden angesehen und insoweit einen Verfassungsverstoß unter den Gesichtspunkten des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), des Sozialstaatsprinzips und der rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verneint (vgl. Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 - sowie zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ). - BVerwG, 15.06.1998 - 5 B 118.97
Ausbildungsförderung - Umstellung auf Bankdarlehensförderung
Namentlich die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1857) bewirkte, besonders einschneidende Umstellung der Ausbildungsförderung für Studierende von der Förderungsart des verlorenen Zuschusses auf eine reine Darlehensförderung hat das Bundesverwaltungsgericht als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden angesehen und insoweit einen Verfassungsverstoß unter den Gesichtspunkten des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), des Sozialstaatsprinzips und der rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verneint (vgl. Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 - sowie zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).
- BVerwG, 07.10.1996 - 5 B 80.96
Verfassungswidrigkeit der Förderungsart Darlehen bei Gewährleistung einer …
Abgesehen davon hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach entschieden, daß die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1857) bewirkte Umstellung der Ausbildungsförderung für Studenten auf die Förderungsart Volldarlehen weder unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) noch im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip und die rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (Beschlüsse vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 - , vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 5 B 104.89 - , vom 7. Januar 1993 - BVerwG 11 B 90.92 - , vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 -, vom 28. Dezember 1994 - BVerwG 11 B 205.94 - und vom 11. September 1995 - BVerwG 5 B 132.95 -). - BVerwG, 28.12.1994 - 11 B 205.94
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision unter dem Aspekt der grundsätzlichen …
Das Bundesverwaltungsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach entschieden, daß die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl. I S. 1857) bewirkte Umstellung der Ausbildungsförderung für Studenten auf die Förderungsart Volldarlehen weder unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) noch im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip und die rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (Beschlüsse vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 - , vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 5 B 104.89 - , vom 7. Januar 1993 - BVerwG 11 B 90.92 - und vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 -). - BVerwG, 10.05.1996 - 5 B 61.96
Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Ausbildungsförderung für Studenten auf …
Das Bundesverwaltungsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach entschieden, daß die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1857) bewirkte Umstellung der Ausbildungsförderung für Studenten auf die Förderungsart Volldarlehen weder unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) noch im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip und die rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (Beschlüsse vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 - , vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 5 B 104.89 - , vom 7. Januar 1993 - BVerwG 11 B 90.92 - , vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 -, vom 28. Dezember 1994 - BVerwG 11 B 205.94 - und vom 11. September 1995 - BVerwG 5 B 132.95 -). - BVerwG, 08.11.1993 - 11 B 145.93
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Höhe von Rückzahlungsraten für …
Ebensowenig wie die Umstellung der Ausbildungsförderung für Studenten von den Förderungsarten Zuschuß und Grunddarlehen auf die Förderungsart Volldarlehen durch das Haushaltsbegleitgesetz 1903 gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz der Rechtssicherheit oder gegen den in Art. 20 Abs. 1 GG verankerten Sozialstaatsgrundsatz verstieß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 - ), ist die Anhebung der Ratenhöhe durch das 12. BAföG-Änderungsgesetz im Hinblick auf die genannten Verfassungsgrundsätze bedenklich. - BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 8.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. BVerfGE 65, 141 [BVerfG 06.10.1983 - 2 BvL 22/80], mit weiteren Nachweisen) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 -; BVerwGE 89, 339 [BVerwG 23.01.1992 - 5 C 41/89]) läßt Art. 3 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber dabei insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit; ihr sind nur durch das Willkürverbot Grenzen gesetzt. - BVerwG, 15.06.1998 - 5 B 117.97
Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - Möglichkeiten der …
Namentlich die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1857) bewirkte, besonders einschneidende Umstellung der Ausbildungsförderung für Studierende von der Förderungsart des verlorenen Zuschusses auf eine reine Darlehensförderung hat das Bundesverwaltungsgericht als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden angesehen und insoweit einen Verfassungsverstoß unter den Gesichtspunkten des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), des Sozialstaatsprinzips und der rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verneint (vgl. Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 - sowie zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ). - BVerwG, 15.06.1998 - 5 B 119.97
Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Ausbildungsförderung auf ein …
Namentlich die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1857) bewirkte, besonders einschneidende Umstellung der Ausbildungsförderung für Studierende von der Förderungsart des verlorenen Zuschusses auf eine reine Darlehensförderung hat das Bundesverwaltungsgericht als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden angesehen und insoweit einen Verfassungsverstoß unter den Gesichtspunkten des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), des Sozialstaatsprinzips und der rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verneint (vgl. Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 - sowie zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ). - BVerwG, 07.10.1996 - 5 B 81.96
Umstellung der Ausbildungsförderung auf eine hälftige Zuschussförderung - …
- BVerwG, 08.11.1993 - 11 B 153.93
Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1997 - 16 A 4981/96
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides …
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