Rechtsprechung
| BVerwG, 28.07.2005 - 5 B 134.04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Grundsätzliche Bedeutung einer Frage über das Vorliegen einer besonderen Härte bei Versagung der Erteilung eines Einbeziehungsbescheides wegen der Vorausreise und Aufenthaltnahme der Bezugsperson ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 2 K 5595/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2004 - 2 A 915/03
- BVerwG, 28.07.2005 - 5 B 134.04
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00
Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus bei …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 5 B 134.04
Die Beschwerde ist der Meinung, das angegriffene Urteil werfe "die grundsätzlich verallgemeinerungsfähige Rechtsfrage auf, ob die Versagung der Erteilung eines Einbeziehungsbescheides wegen der Vorausreise und Aufenthaltnahme der Bezugsperson im Geltungsbereich des Bundesvertriebenengesetzes (schon) dann eine besondere Härte im Sinne des § 27 Abs. 2 BVFG bedeutet, wenn der Antrag des Einzubeziehenden nach § 27 Abs. 2 Satz 2 BVFG in der bis zum 31.12.2004 gültigen bzw. der Antrag der Bezugsperson auf Einbeziehung nach § 27 Abs. (2) Satz 2 BVFG in der ab dem 01.01.2005 gültigen Fassung vor Ausreise der Bezugsperson beim Bundesverwaltungsamt eingeht und bis zur Ausreise der Bezugsperson nicht beschieden wird, ohne dass andere Härtegründe hinzutreten." Die Beschwerde strebt hiermit eine "Klärung" an, ob mit der "- ständigen - Rechtsprechung des Berufungsgerichts zur Problematik der verfahrensbedingten Härte, die ... Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts" zu dieser Thematik (Urteil vom 12. April 2001 - BVerwG 5 C 19.00 - Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 4) "richtig ausgelegt wurde".Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in dem von der Beschwerde herangezogenen Urteil vom 12. April 2001 (a.a.O.) einen abstrakten, divergenzfähigen Rechtssatz dahin nicht aufgestellt, dass als Voraussetzung einer verfahrensbedingten Härte zur Überschreitung einer angemessenen Bearbeitungszeit auch noch weitere Gesichtspunkte hinzutreten müssen, und zwar auch nicht mit auf den Einzelfall bezogenen Ausführungen, wonach es der Bezugsperson "nicht zumutbar (gewesen sei), weiter im Aussiedlungsgebiet ... zu warten".
- BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2005 - 5 B 134.04
Aus eben diesem Grund haben Fragen ausgelaufenen Rechts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (stRspr, s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2007 - 12 A 3608/06
Anforderungen an das Vorliegen eines vertriebenenrechtlichen Anspruchs eines in …
Rn. 14 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2005 - 5 B 134.04 - OVG NRW, Urteil vom 26. Oktober 2005.Rn. 24 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2005 - 5 B 134.04 - Beschluss vom 7. Juli 2005 - 5 B 133.04 - Beschluss vom 30. Juli 2005 - 5 B 127.04 - siehe etwa auch OVG NRW, Beschluss vom 8. August 2006 - 12 A 4189/05 -.
- BVerwG, 26.01.2006 - 5 B 55.05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung von …
Aus diesem Grunde haben Fragen ausgelaufenen Rechts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (stRspr, vgl. im Zusammenhang mit der Neufassung des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG etwa den Beschluss vom 28. Juli 2005 in dem von der Beschwerde genannten Verfahren BVerwG 5 B 134.04).In dem Beschluss vom 28. Juli 2005 - BVerwG 5 B 134.04 - ist ebenso wie in dem am gleichen Tage ergangenen Beschluss im Verfahren BVerwG 5 B 130.04 - mit Blick auf die Darlegungslast der Beklagten für eine (ausnahmsweise) fortbestehende Klärungsbedürftigkeit von Fragen ausgelaufenen Rechts ausgeführt (S. 4/5 des Beschlussausdrucks):.
- BVerwG, 30.01.2009 - 5 B 41.08
Rückwirkende Bewertung eines Antrags eines Abkömmlings des Klägers auf Aufnahme …
Die Härtevorschrift des § 27 Abs. 2 BVFG ermöglicht nicht mehr, von dem Antragserfordernis des § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG im Ausnahmewege abzusehen (vgl. Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - BVerwG 5 B 130.04 - juris und BVerwG 5 B 134.04 - juris).
- BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 174.07
Erforderlichkeit für eine Einbeziehung des im Aussiedlungsgebiet lebenden …
Dementsprechend kommt, wenn die Einbeziehung nicht von der Bezugsperson beantragt worden ist, auch keine nachträgliche Einbeziehung auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 BVFG in Betracht, weil es dafür jedenfalls an den "sonstigen Voraussetzungen" des Absatzes 1 fehlen würde (vgl. Beschlüsse vom 28. Juli 2005 - BVerwG 5 B 134.04 - juris und vom 30. Oktober 2006 - BVerwG 5 B 55.06 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2005 - 2 A 2383/05
Antrag der Bezugsperson auf Einbeziehung zum Zweck der gemeinsamen Aussiedlung; …
Rn. 47 So bereits ausdrücklich im Hinblick auf die gesetzliche Neufassung des § 27 BVFG unter Offenlassung der Frage der sog. Altfälle: BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2005 - 5 B 134.04 -. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2022 - 11 A 4916/18
Widerruf eines Einbeziehungsbescheids an den Sohne einer Empfängerin eines …
Rn. 31 Vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz), BT-Drucks. 15/420, S. 119 f.; ferner etwa BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 2005 - 5 B 134.04 -, juris, Rn. 4. - VG Köln, 23.10.2018 - 7 K 565/15 Rn. 35 vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.07.2005 - 5 B 134.04 - juris, Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 16.02.2005 - 2 A 4295/02 - juris Rn. 25.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2017 - 11 E 485/17
Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Widerruf der Einbeziehung des Sohnes in den …
Rn. 5 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Februar 2005 - 2 A 4295/02 -, juris, Rdnr. 25, zu § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG in der seit dem 1. Januar 2005 geltenden Fassung; ferner BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2005 - 5 B 134.04 -, juris, Rdnr. 4. - VG Köln, 05.02.2014 - 10 K 3385/12
Notwendigkeit des Verbleibens der betroffenen Person im Aussiedlungsgebiet für …
Rn. 54 Vgl. etwa BVerwG, Beschl. vom 28. Juli 2005 - 5 B 134/04 - juris Rdnr. 4; Beschl. vom 30. Oktober 2006 - 5 B 55/06 - juris Rdnr. 2; OVG NRW, Beschl. vom 26. Oktober 2005 - 2 A 2383/05 - juris Rdnr. 30; Beschl. vom 21. Februar 2006 - 2 A 4798/05 - juris Rdnr. 7; Beschl. vom 8. August 2006 - 12 A 4189/05 - juris Rdnr. 3; Beschl. vom 13. Februar 2008 - 12 A 4479/06 - juris Rdnr. 3 ff. m. w. N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - 11 A 496/14
Zeitlicher Zusammenhang zwischen Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland …
Rn. 12 Vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2005 - 5 B 134.04 -, juris; ferner etwa OVG NRW, Urteil vom 26. Oktober 2005 - 2 A 2383/05 -, juris, Rdnr. 30; OVG NRW, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 12 A 4479/06 -, juris, m. w. N. zu dem insoweit gleichlautenden § 27 Abs. 2 Satz 1 BVFG a. F. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - 12 A 4479/06
Nachträgliche Einbeziehung einer Tochter und deren Kinder in einen erteilten …
- VG Köln, 20.09.2016 - 7 K 755/15
Anspruch auf Einbeziehung der Enkelin in den Aufnahmebescheid beim Anspruch auf …
- VG Köln, 05.02.2014 - 10 K 6881/12
Anspruch eines Spätaussiedlers auf Erteilung eines Aufnahmebescheides für die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - 12 A 3148/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - 12 A 352/05
Voraussetzungen des Anspruchs eines Ausländers auf Einbeziehung in den der Mutter …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 12 A 1389/08
Einbeziehung von Abkömmlingen oder des Ehegatten als Spätaussiedler ab dem 1. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2006 - 12 A 520/05
Vertriebenenrechtliche Ausgestaltung des Sprachtests i.R.d. Feststellung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - 12 E 1098/05
- VG Köln, 15.12.2015 - 7 K 2878/15
- VG Köln, 26.03.2014 - 10 K 6252/12
Anspruch eines eingebürgerten Spätaussiedlers auf Einbeziehung seiner Abkömmlinge
- VG Köln, 02.02.2016 - 7 K 306/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2015 - 11 E 287/15
Anspruch eines Asylbewerbers auf Einbeziehung in den Aufnahmebescheid seines …
- VG Köln, 06.05.2014 - 7 K 5256/12
Nachträgliche Einbeziehung des Kindes in den Aufnahmebescheid eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - 12 A 353/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - 12 A 72/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2006 - 12 A 284/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2006 - 12 A 287/05
- VG Köln, 18.10.2005 - 19 K 229/03
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Aufnahme als Aussiedler; Anforderungen an …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2006 - 12 A 1151/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2006 - 12 A 715/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2006 - 12 A 156/05
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Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 16.08.2004 - 5 B 134/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- VGH Hessen, 11.05.1992 - 13 UE 2608/91
Präklusion - Bezeichnung eines Zielstaates in der Abschiebungsandrohung; Duldung …
Auszug aus VG Osnabrück, 16.08.2004 - 5 B 134/04
Rn. 35 Dabei kann dahingestellt bleiben, ob ernsthafte Suizidgefährdung ein tatsächliches Abschiebungshindernis im Sinne des § 55 Abs. 4 AuslG darstellt (Hailbronner, § 55 Ausländergesetz, Rdnr. 18, Hessischer VGH, Urt. v. 11.05.1992 - 13 UE 2608/91 - EZAR 045 Nr. 2), oder ob sich aus Art. 2 Abs. 2 GG unmittelbar ein Abschiebungshindernis ergibt.Rn. 36 Als tatsächlicher, einer Abschiebung entgegenstehender Grund kann daher eine Suizidgefährdung allenfalls ausnahmsweise dann Anerkennung finden, wenn sie auf einer medizinisch feststellbaren psychischen Konstitution des Ausländers beruht, die einer schweren Krankheit gleichgesetzt werden kann (Hailbronner, § 55 Ausländergesetz, Rdnr. 18, Hessischer VGH, Urt. v. 11.05.1992 - 13 UE 2608/91 - EZAR 045 Nr. 2).
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
Auszug aus VG Osnabrück, 16.08.2004 - 5 B 134/04
Dieser verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zum Schutz von Ehe und Familie entspricht ein Anspruch des Trägers des Grundrechts aus Art. 6 Abs. 1 GG, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren seine familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (BVerw-GE 105, 35, 39 f u.H. auf BVerfGE 80, 81, 93 [BVerfG 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84]). - OVG Niedersachsen, 16.01.2003 - 13 ME 28/03
Abschiebung; Abschiebungshindernis; Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; Duldung; …
Auszug aus VG Osnabrück, 16.08.2004 - 5 B 134/04
Dies gilt umso mehr, als die Duldung nicht einen aufenthaltsrechtlichen Status vermittelt, der dem Anliegen des Familiennachzugs gerecht würde (Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.01.2003 - 13 ME 28/03 - ). - RG, 17.03.1904 - 373/04
Unter welchen Voraussetzungen kann ein mit einem Rechtsmittel anfechtbarer …
Auszug aus VG Osnabrück, 16.08.2004 - 5 B 134/04
Rn. 20 Gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 25.05.2004 hat der Antragsteller am 25.06.2004 Klage erhoben (5 A 373/04), über die noch nicht entschieden worden ist und gleichzeitig um Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes nachgesucht.
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