Rechtsprechung
| BVerwG, 04.11.1988 - 5 B 159.88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.2005 - 5 S 639/02
Zulässigkeit städtebaulicher Folgekostenverträge im Rahmen einer Angebotsplanung
Zu den nach § 62 Satz 2 LVwVfG auf öffentlich-rechtliche Verträge ergänzend anwendbaren Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehören insbesondere die Regeln über die Auslegung von Willenserklärungen bzw. von Verträgen in §§ 133, 157 BGB einschließlich der dazu entwickelten Grundsätze (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1989 - 7 C 6.88 - BVerwGE 84, 236, u. v. 19.01.1990 - 4 C 21.89 - BVerwGE 84, 257; Beschl. v. 04.11.1988 - 5 B 159.88 - RdL 1989, 218), die als allgemeine bundesrechtliche Grundsätze ohnehin zu berücksichtigen sind (…vgl. Bonk, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 62 RdNr. 29). - OVG Niedersachsen, 18.07.2023 - 15 KF 15/19
Abfindungsvereinbarungen im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren
Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Flurbereinigungsverfahren über Ansprüche und Verpflichtungen der Verfahrensbeteiligten Vereinbarungen getroffen werden können, die als öffentlich-rechtlicher Vertrag für die Beteiligten bindend und von der Flurbereinigungsbehörde in einem Nachtrag zum Flurbereinigungsplan umzusetzen sind (vgl. Senatsurteil vom 18.2.2014 - 15 KF 33/11 - n. v. unter Hinweis auf BayVGH…, Urteil vom 25.3.2004 - 13 A 01.1464 und 1465 - juris Rn. 32; BVerwG…, Urteil vom 29.4.1998 - 11 C 6.97 - juris Rn. 23 und Beschluss vom 4.11.1988 - 5 B 159.88 - AgrarR 1990, 28;… Wingerter/Mayr, a. a. O., Vorbemerkung 4 ff. zu §§ 44 - 55).Der Umfang der Bindungswirkung einer vertraglichen Vereinbarung im Flurbereinigungsverfahren ist nach den allgemeinen Auslegungsregeln zu bestimmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.11.1988 - 5 B 159.88 - a. a. O.).
- OVG Sachsen, 20.11.2020 - 7 C 21/17
Verzicht; Geldabfindung, ; Planvereinbarung
Rn. 45 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegen die in § 54 Abs. 1 und § 56 Abs. 1 LwAnpG geregelten Voraussetzungen für die Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens grundsätzlich vor, wenn eine Einigung durch eine teilweise oder vollständige Abfindung in Geld angestrebt wird, jedenfalls, wenn - wie hier - der Antrag auf Einleitung des Bodenordnungsverfahrens durch die Bauwerkseigentümerin (Beigeladene) gem. § 53 Abs. 1, § 54 Abs. 2 Satz 2 LwAnpG gestellt wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. November 1988 - 5 B 159.88 -, juris, Urt. v. 29. April 1998 - 11 C 6.97 -, juris - Rn. 23 …und Urt. v. 9. Juli 1997 - 11 C 2.97 -, juris Rn. 36).
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