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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.06.2009 - 5 B 16.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,22438
BVerwG, 04.06.2009 - 5 B 16.09 (https://dejure.org/2009,22438)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.2009 - 5 B 16.09 (https://dejure.org/2009,22438)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 5 B 16.09 (https://dejure.org/2009,22438)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Wahrnehmung herausgehobener Funktionen in der NSDAP als Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems i.S.v. § 1 Abs. 4 Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AusglLeistG § 1 Abs. 4
    Wahrnehmung herausgehobener Funktionen in der NSDAP als Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems i.S.v. § 1 Abs. 4 Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 39.05

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2009 - 5 B 16.09
    Rn. 3 Die Beschwerde trägt vor, das Verwaltungsgericht sei von dem in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 39.05 - (BVerwGE 127, 56) aufgestellten Rechtssatz abgewichen, dass.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass dann, wenn die Innehabung von Parteiämtern auf Kreisebene (wie des Vorsitzenden des NSDAP-Kreisgerichts) oder von Ämtern auf kommunaler Ebene (als Stadtrat bzw. Stadtverordneter) weder eine Indizwirkung rechtfertige noch dazu ausreiche, allein von der Innehabung eines dieser Ämter auf die Unwürdigkeit im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG zu schließen, es für die Frage, ob der Betreffende durch die Ausübung eines solchen Amtes dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet habe, entscheidend sei, "wie" der Betreffende dieses Amt ausgeübt habe (Urteil vom 19. Oktober 2006, a.a.O. Rn. 34).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2009 - 5 B 16.09
    Die Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, erfordert jedoch regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (Beschlüsse vom 19. März 1991 -BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25; vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel, …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2009 - 5 B 16.09
    Als unzulässiges "Überraschungsurteil" stellt sich eine Entscheidung nur dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 und Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241; s.a. Beschluss vom 4. August 2008 - BVerwG 1 B 3.08 -).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2009 - 5 B 16.09
    Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn sich das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (stRspr; vgl. z.B. Beschluss vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2009 - 5 B 16.09
    Als unzulässiges "Überraschungsurteil" stellt sich eine Entscheidung nur dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 und Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241; s.a. Beschluss vom 4. August 2008 - BVerwG 1 B 3.08 -).
  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht - …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2009 - 5 B 16.09
    Die Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, erfordert jedoch regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (Beschlüsse vom 19. März 1991 -BVerwG 9 B 56.91 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 25; vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2009 - 5 B 16.09
    Als unzulässiges "Überraschungsurteil" stellt sich eine Entscheidung nur dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 und Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241; s.a. Beschluss vom 4. August 2008 - BVerwG 1 B 3.08 -).
  • BVerwG, 29.02.2000 - 4 B 13.00

    Merkmale einer Überraschungsentscheidung - Erfordernis der Einräumung der …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2009 - 5 B 16.09
    Wird ein Beteiligter in der Verhandlung erstmals mit einer Rechtsauffassung konfrontiert, zu der er nicht aus dem Stand sachgerecht Stellung zu nehmen vermag, so eröffnet ihm das Prozessrecht verschiedene Möglichkeiten, um seine Belange zur Geltung zu bringen und zu verhindern, dass seine Rechtsverfolgung beeinträchtigt wird (s. Beschluss vom 29. Februar 2000 - BVerwG 4 B 13.00 -, Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 29).
  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer; …

    Eine Rüge der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juni 2009 - 5 B 16.09 - juris Rn. 12…, vom 14. Juni 2013 - 5 B 41.13 - juris Rn. 3 …und vom 31. August 2016 - 4 B 36.16 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße …

    In jedem Fall erfordert die schlüssige Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was der Beteiligte bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgebracht hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juni 2009 - 5 B 16.09 - juris Rn. 12 …und vom 24. Februar 2015 - 5 P 4.14 - juris Rn. 16, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.09.2009 - 5 C 1.09

    Ausgleichsleistung, erhebliches Vorschubleisten; hochrangiger Diplomat in der …

    In diesen Fällen ist nämlich - wie unter 1.1 ausgeführt - im Wege einer umfassenden Würdigung aller bedeutsamen Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob die Unterstützungshandlungen des Betreffenden für das nationalsozialistische System den qualifizierten Anforderungen an die Erheblichkeit des Vorschubleistens genügen (Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - BVerwGE 127, 236 [241]; Beschlüsse vom 14. Januar 2008 - BVerwG 5 B 199.07 - ZOV 2008, 99 und vom 4. Juni 2009 - BVerwG 5 B 16.09 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 B 38.09

    Nichtzulassungsbeschwerde über die Begründung von Vorschubleisten i.R.e. …

    Zudem ist in der Rechtsprechung geklärt, dass in Fällen, in denen eine Indizwirkung (vgl. dazu etwa Urteil vom 26. Februar 2009 - BVerwG 5 C 4.08 - NVwZ-RR 2009, 625) nicht eingreift, im Wege einer umfassenden Einzelfallwürdigung zu prüfen ist, ob die Unterstützungshandlungen des Betreffenden für das nationalsozialistische System den qualifizierten Anforderungen an die Erheblichkeit des Vorschubleistens genügen (Urteil vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 3 C 36.05 - BVerwGE 127, 236 ; Beschlüsse vom 14. Januar 2008 - BVerwG 5 B 199.07 -, ZOV 2008, 99; vom 4. Juni 2009 - BVerwG 5 B 16.09 - juris Rn. 6).
  • OVG Bremen, 14.10.2022 - 2 LA 22/22

    Ablehnung eines Vertagungsantrags; Ablehnung von Beweisanträgen; Ausweisung; …

    Die Gehörsrüge erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (st. Rspr, vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 04.06.2009 - 5 B 16.09, juris Rn. 12, v. 14.06.2013 - 5 B 41.13, juris Rn. 3, Urt. v. 14.11.2016 - 5 C 10/15 D -, BVerwGE 156, 229 -262, Rn. 65).
  • VG München, 28.06.2023 - M 19 S9 23.50444

    Zur Subsidiarität der Anhörungsrüge

    Eine Rüge der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs (s. hierzu unter 2.: Entscheidungserheblichkeit) noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs erforderlich gewesen wäre (stRspr, vgl. etwa BVerwG, B.v. 4.6.2009 - 5 B 16.09 - juris Rn. 12, B.v. 14.6.2013 - 5 B 41.13 - juris Rn. 3 und B.v. 31.8.2016 - 4 B 36.16 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
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